Hardware/Installationsservice Musterklauseln

Hardware/Installationsservice. Mobil (national) 60 Frei-Minuten mtl. Mobil 4,95 € 120 Frei-Minuten mtl. Mobil 8,95 € Flatrate Mobil mtl. 14,95 € Die Freischaltung und MVL des Hauptvertrages beginnt ab dem Tag des Anbieterwechsels. Ist kein Anbieter- wechsel beauftragt, informiert ▇▇▇▇▇▇▇ den Kunden gesondert schriftlich über den Zeitpunkt der Freischal- tung und die Vertragslaufzeit und Abrechnung beginnt ab diesem Tag. Zusatzoptionen werden ab dem Tag ihrer Aktivierung kostenpflichtig. AVM Fritzbox 7590 einmalig 149,95 € AUFPLATINUM100133 AVM Fritzbox 7530 einmalig 89,95 € AVM Fritzbox 7590 24 x monatlich 6,95 € AVM Fritzbox 7530 24 x monatlich 3,95 € damit die Möglichkeit der Bereitstellung der von dem Kunden gewünschten Leistungen – davon abhängig ist, dass für das ausgewiesene Gebiet genügend Kundenverträge über das gewählte oder vergleichbare Produkt abgeschlossen werden. Ergibt sich, dass voraussichtlich genügend Kundenverträge abgeschlossen werden können, so wird die He- linet dem Kunden die Auftragsbestätigung zusenden. Ist dies nicht der Fall, wird ▇▇▇▇▇▇▇ den Kunden entsprechend unterrichten. Der Kunde ist informiert, dass die Nachfragebündelung mehrere Monate dauern kann. Versandkosten 9,95 EUR; weitere Preise gemäß gültiger Preisliste Vor-Ort-Installationsservice Sprache/Internet (für bereitgestellte HN-Hardware) Einmalig 79,95 € Inklusive Anfahrt, Installation der HN-Hardware, Konfigurati- on des Routers, Anschluss von einem PC oder Laptop ggf. per Adapter, Kurzeinweisung. Alle Preise inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen MwSt. Datum Unterschrift des Auftraggebers HeLi NET Telekommunikation GmbH & Co. KG · Postfach 15 49 · ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇ · Telefon: 02381· ▇▇▇-▇▇▇▇ · Telefax: 02381· ▇▇▇-▇▇ ▇▇ · E-Mail: ▇▇▇▇@▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ • ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇.▇▇

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  • Installation Das Netzabschlussgerät wird auf dem Postweg versendet. Der Anschluss des Netzabschlussgerätes und der Anschluss der kundeneigenen Endgeräte er- folgt durch den Verbraucher selbst.

  • Hardware Der Anbieter wird im Rahmen einer Überwachung und Untersuchung auf Abruf die im Leistungsschein aufgeführten Leistungen erbringen, die die Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft der Hardware des Kunden unterstützen. Er unterstützt diesen ferner bei der Beseitigung gemeldeter Störungen oder Ausfälle sowie allgemeinen Instandhaltungsarbeiten; Ziffer 5.1.1 und 5.1.2 gelten entsprechend.

  • Muster-Widerrufsformular (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

  • Software Ist Gegenstand des Vertrages die Überlassung von Software, gilt folgendes: 11.1 Sofern nicht individuell etwas anderes vereinbart ist, erhält der Kunde an den erworbenen Programmen ein einfaches Recht, die Software für eigene Zwecke zu nutzen. Der Kunde ist zur Weitergabe der vertragsgegenständlichen Software nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung berechtigt. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software für andere einzusetzen oder Dritten zur Datenverarbeitung zur Verfügung zu stellen, auch nicht durch Nutzung auf eigenen Rechnern des Kunden. 11.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, Unterlizenzen zu erteilen. 11.3 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software zu kopieren, Vervielfältigungsstücke zu verbreiten, die Software zu bearbeiten oder öffentlich zugänglich zu machen. Als Ausnahme zum Kopierverbot ist der Kunde berechtigt, eine Sicherungskopie zu fertigen. 11.4 Der Kunde führt schriftliche Aufzeichnungen über die von ihm erworbenen Lizenzen sowie deren Einsatz. Jede Änderung des Aufstellungsortes der Programme ist schriftlich festzuhalten. 11.5 Alle über vorstehende Rechtseinräumung hinausgehenden Rechte, seien es Urheberrechte, gewerbliche Schutze oder andere Rechte, stehen ausschließlich uns zu. 11.6 Enthält der dem Kunden überlassene Datenträger aus technischen Gründen Software, die von der dem Kunden gewährten Softwarelizenz nicht umfasst ist, darf diese Software nur aufgrund einer gesonderten Lizenz genutzt werden, die vom Kunden zu beschaffen ist. Die Software kann technische Mittel zur Verhinderung der Nutzung nicht lizenzierter Software aufweisen. 11.7 Der Kunde wird auf allen vollständigen und auf teilweisen Kopien der Software unsere Urheberrechtsvermerke und alle sonstigen Hinweise für gewerbliche Schutzrechte auf uns in der Weise anbringen bzw. belassen, wie sie in der Originalversion der Software festgelegt sind. 11.8 Der Kunde hat keinen Anspruch auf Überlassung des Quellcodes. 11.9 Wir liefern die vertragsgegenständlichen Programme durch Übergabe des Programmdatenträgers. Wünscht der Kunde die Installation durch uns, ist dies eine Zusatzleistung, die durch Zusatzauftrag als Dienstleistung in Auftrag gegeben werden kann. Das gilt auch für die Einweisung in das Programm. Eine solche wird durch uns gegen gesonderten Auftrag und gesonderte Vergütung nach Aufwand entsprechend dem jeweils gültigen Stundensatz gemäß unseren jeweils gültigen Preislisten zuzüglich Reisekosten und Spesen erbracht. 11.10 ist Gegenstand unserer Leistung die Lieferung von fremder Software, ist der Kunde verpflichtet, sich über die Lizenzbestimmungen des Herstellers zu informieren und diese zu beachten. 11.11 Dokumentationen, insbesondere von Fremdanbietern, werden in der Weise ausgeliefert, wie sie vom Hersteller zur Verfügung gestellt werden. Das kann auch eine Auslieferung in einer Fremdsprache bedeuten. Wir sind nicht verpflichtet, Dokumentationen über Programme von Fremdherstellern in die deutsche Sprache zu übersetzen.

  • Konzentrationsrisiko Erfolgt eine Konzentration der Anlage in bestimmte Vermögensgegenstände oder Märkte, dann ist der Fonds von der Entwicklung dieser Vermögensgegenstände oder Märkte besonders stark abhängig.