Hard- und Software. 6.1 In den in Ziffer 4.1 genannten Systembeschreibungen ist jeweils eine Schnittstellenbeschreibung für die Übernahme von Daten aus dem CEF® System am Übergabepunkt enthalten. 6.2 Der Vertragspartner hat sicherzustellen, dass ihm EDV-Einrichtungen zur Verfügung stehen, die eine ordnungsgemäße Übernahme und Nutzung der Daten aus dem jeweiligen CEF® System ab dem Übergabepunkt gewährleisten und insbesondere die in Ziffer 8.3 genannten Sicherheitsrichtlinien erfüllen. Die Kosten der Anschaffung, Installation und Unterhaltung der von ihm ab dem Übergabepunkt eingesetzten Hard- und Software trägt allein der Vertragspartner. 6.3 Der Betrieb der EDV-Einrichtungen beim Vertragspartner fällt ab dem Übergabepunkt in dessen alleinige Verantwortung. Technische Probleme mit der Schnittstelle am Übergabepunkt fallen ebenfalls in den Verantwortungsbereich des Vertragspartners, soweit der Vertragspartner nicht nachweist, dass diese Probleme auf einen Fehler der Schnittstellenbeschreibungen im Sinne von Ziffer 4.1 beruhen.
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Sources: Cef® Systeme Anbindungsvertrag Und Cef® Frankfurt Anbindungsvertrag
Hard- und Software. 6.1 In den in Ziffer 4.1 genannten Systembeschreibungen ist jeweils eine Schnittstellenbeschreibung für die Übernahme von Daten aus dem CEF® System am Übergabepunkt enthalten.. Version 5_1
6.2 Der Vertragspartner hat sicherzustellen, dass ihm EDV-Einrichtungen zur Verfügung stehen, die eine ordnungsgemäße Übernahme und Nutzung der Daten aus dem jeweiligen CEF® System ab dem Übergabepunkt gewährleisten und insbesondere die in Ziffer 8.3 genannten Sicherheitsrichtlinien erfüllen. Die Kosten der Anschaffung, Installation und Unterhaltung der von ihm ab dem Übergabepunkt eingesetzten Hard- und Software trägt allein der Vertragspartner.
6.3 Der Betrieb der EDV-Einrichtungen beim Vertragspartner fällt ab dem Übergabepunkt in dessen alleinige Verantwortung. Technische Probleme mit der Schnittstelle am Übergabepunkt fallen ebenfalls in den Verantwortungsbereich des Vertragspartners, soweit der Vertragspartner nicht nachweist, dass diese Probleme auf einen Fehler der Schnittstellenbeschreibungen im Sinne von Ziffer 4.1 beruhen.
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