Common use of Haftzeit Clause in Contracts

Haftzeit. Die Haftzeit – Zeitraum, für den der Versicherer die entgangene Einspeisevergütung ersetzt – beträgt 12 Monate. Die Haftzeit beginnt mit dem Zeitpunkt, von dem an der Schaden für den Versicherungsnehmer frühestens erkennbar war, spätestens jedoch mit Beginn des Unterbrechungsschadens.

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Sources: Elektronikversicherung, Elektronikversicherung