Gewährleistung, Schadenersatz Musterklauseln

Gewährleistung, Schadenersatz. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate, soweit nicht für einzelne Liefergegenstände besondere Gewährleistungsfristen gelten, und beginnt mit der Übergabe. Ein Mangel liegt vor, wenn die gelieferte Ware oder die erbrachte Leistung die allgemein üblichen oder die ausdrücklich vereinbarten Eigenschaften nicht aufweist. Dieser Mangel muss bereits zum Zeitpunkt der Übergabe bzw. Leistungserbringung vorhanden sein. Die Beweislastumkehr gemäß § 924 ABGB ist ausgeschlossen. Der Vertragspartner hat im Sinne der §§ 377 ff. UGB die Ware nach der Ablieferung bzw. die Leistung nach deren Erbringung unverzüglich auf Mängelfreiheit zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind Conaxess unverzüglich, längstens aber binnen 2 Werktagen nach ihrer Entdeckung, unter möglichst detaillierter Beschreibung der aufgetretenen Mängel und unter Übermittlung einer ausführlichen und repräsentativen Bilddokumentation schriftlich bekannt zu geben. Verdeckte Mängel sind ebenfalls unverzüglich, längstens aber binnen 2 Werktagen nach ihrer Entdeckung, unter möglichst detaillierter Beschreibung der aufgetretenen Mängel und unter Übermittlung einer ausführlichen und repräsentativen Bilddokumentation schriftlich zu rügen. Der Vertragspartner hat Conaxess auf Verlangen die Möglichkeit einzuräumen, die beanstandete Ware zu untersuchen und entsprechende Proben zu ziehen. Nach Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung der gelieferten Ware mit sonstigen Waren oder Substanzen ist jegliche Gewährleistung einschließlich der Geltendmachung allfälliger Schäden ausdrücklich ausgeschlossen. Bei verderblichen Waren ist der Käufer bei sonstigem Verlust jeglicher Ansprüche, insbesondere aus Gewährleistung und Schadenersatz, verpflichtet, unter Vorab-Verständigung des Verkäufers geeignete Beweissicherungsmaßnahmen unter Beiziehung eines amtlichen Prüfinstituts oder beeideten Sachverständigen vorzunehmen. Unterlässt er dies, gilt im Konfliktfall ausschließlich ein allfälliges Rückstellmuster des Verkäufers als Beweismittel und Entscheidungsgrundlage. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ist in diesen Fällen ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche des Vertragspartners werden von Conaxess in allen Fällen wahlweise entweder durch Austausch, Verbesserung innerhalb angemessener Frist oder Preisminderung erfüllt. Wandlung (Vertrags...
Gewährleistung, Schadenersatz. 10.1 Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, kann der Reisende den Reisepreis mindern oder den Vertrag kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der Veranstalter eine vom Reisenden bestimmte angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Eine Fristsetzung entfällt, wenn Abhilfe unmöglich ist, oder vom Veranstalter verweigert wird, oder wenn die Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist. Darüber hinaus kann er Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen; in der Regel jedoch nur dann, wenn der Reisemangel so erheblich ist, dass eine Minderung des Reisepreises von mindestens 50 % gerechtfertigt ist.
Gewährleistung, Schadenersatz. 12.1. Der Auftraggeber haftet allein für die Folgen und Schäden, die in Folge ungeeigneter Behältnisse und/oder fehlender, unleserlicher oder unrichtiger Kennzeichnung sowie durch Einbringung falscher Abfälle entstanden sind bzw. entstehen werden.
Gewährleistung, Schadenersatz. 3.1. Ansprüche wegen Mangelhaftigkeit bestehen ausschließlich, sofern diese reproduzierbar ist. Im Übrigen gelten für Gewährleistungsansprüche des Vertragspartners die Vorschriften des Abschnitts B Ziff. 4 entsprechend.
Gewährleistung, Schadenersatz. Die Gewährleistung erstreckt sich auf das gesetzlich vorgesehene Ausmaß. Auftretende Mängel sind möglichst bei Lieferung bzw. nach Sichtbarwerden bekannt zu geben. Die Haftung der TÜV AUSTRIA AKADEMIE GMBH und die ihrer Organe, Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Leute“) ist bei leicht fahrlässig verursachten Sach- oder Vermögensschäden ausgeschlossen. Die Haftung der TÜV AUSTRIA AKADEMIE GMBH ist in den Fällen der schlichten groben Fahrlässigkeit für Sachschäden mit EUR 7.500.000,- und für reine Vermögensschäden mit EUR 3.000.000,- begrenzt. Dieser Ausschluss gilt nicht für Sach- oder Vermögensschäden, die die TÜV AUSTRIA AKADEMIE GMBH vorsätzlich oder krass grob fahrlässig herbeigeführt hat. Der Haftungsausschluss und die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Personenschäden und Schäden an Sachen, die die TÜV AUSTRIA AKADEMIE GMBH zur Bearbeitung übernommen hat. Soweit die Haftung der TÜV AUSTRIA AKADEMIE GMBH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer „Leute“. Macht der Vertragspartner gegen die TÜV AUSTRIA AKADEMIE GMBH Schadenersatzansprüche geltend, so ist er sowohl bezüglich der Verursachung, Rechtswidrigkeit, als auch hinsichtlich des Verschuldens sowie des Verschuldensgrades beweispflichtig. Die Abtretung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen an Dritte ist unzulässig. Im Rahmen der Akademie stellt die TÜV AUSTRIA AKADEMIE GMBH dem Kunden Inhalte (z.B. Texte, Fotos, Videos, Grafiken, Tutorials, Schulungsunterlagen, Artikel, Templates etc., im Folgenden kurz: „Content“) zu verschiedensten Lehrgebieten zur Verfügung. Dieser Content wird der TÜV AUSTRIA AKADEMIE GMBH von verschiedensten Autoren übermittelt. Aufgrund der Fülle der Lehr- und Buchinhalte und den möglichen häufigen (insbesondere technischen und rechtlichen) Änderungen kann die TÜV AUSTRIA AKADEMIE GMBH keine Haftung und/oder Gewährleistung für die inhaltliche Richtigkeit, Fehlerfreiheit, Aktualität und Vollständigkeit der Lerninhalte übernehmen. Die TÜV AUSTRIA AKADEMIE GMBH rät dem Kunden, bereitgestellte Informationen selbst auf seine Richtigkeit und Vollständigkeit hin zu überprüfen.
Gewährleistung, Schadenersatz. 8.1. Das Recht auf Gewährleistung erlischt, wenn ohne unsere schriftliche Einwilligung der Kunde selbst oder Dritte Änderungen oder Instandsetzungen an der gelieferten Sache vornehmen. Im Falle der Beanstandung ist der Kunde verpflichtet, die Xxxx zunächst anzunehmen, sachgemäß abzuladen und zu lagern.
Gewährleistung, Schadenersatz b. Der Kaufgegenstand ist vom Kunden sofort bei Übernahme mit der gemäß der § 377 f UGB gebotenen Sorgfalt zu prüfen und feststellbare Mängel bei sonstigem Ausschluss jeglicher Ansprüche auf dem Lieferschein oder Frachtbrief detailliert zu vermerken. Falls mit Übernahme keine sofortige Prüfung möglich ist, muss dieser Umstand bei sonstigem Ausschluss sämtlicher Ansprüche auf dem Lieferschein oder Frachtbrief vermerkt werden und ein allfälliger, bei nachfolgender Prüfung feststellbarer Mangel binnen 8 Tagen ab Übernahme schriftlich detailliert gerügt werden. Soweit in einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung Garantien eingeräumt werden, gelten diese ausschließlich als Zusage des Bestehens einzelner, gesondert angeführter Eigenschaften innerhalb des Garantiezeitraums.
Gewährleistung, Schadenersatz. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware bei Erhalt unverzüglich zu untersuchen. Er hat allfällige Mängel unverzüglich, spätestens aber an dem auf die Lieferung folgenden Werktag, uns per Telefax oder E-Mail anzuzeigen. In der Anzeige sind die einzelnen Mängel genau zu bezeichnen. Eine unterlassene, verspätete oder nicht ordnungsgemäße Mängelrüge führt zum Erlöschen sämtlicher Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche des Käufers aus der betreffenden Lieferung. Nach erfolgter Mängelrüge hat der Käufer nach Treu und Glauben an der Aufklärung der Mangelursache sowie der Sicherung von Beweisen mitzuwirken. Er hat insbesondere den von uns damit beauftragten Personen die Untersuchung der gelieferten Waren zu ermöglichen. Verstöße gegen diese Mitwirkungspflicht führen zum Verlust aller Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche des Käufers. Schadenersatzansprüche des Käufers gegen uns, die auf leichter Fahrlässigkeit beruhen, sind ausgeschlossen. Schadenersatzansprüche der Käufers gegen uns, die auf grober Fahrlässigkeit beruhen, sind auf die Höhe des Warenwertes laut Rechnung beschränkt. Ansprüche des Käufers aufgrund von Folgeschäden und Ansprüche des Käufers wegen entgangenem Gewinn sind jedenfalls ausgeschlossen. Ansprüche des Käufers aus Schadenersatz gegen uns verjähren in einem Jahr ab Kenntnis von Xxxxxxx und Schädiger, jedenfalls aber drei Jahre nach Lieferung. Soweit vorstehend Ansprüche aus Gewährleistung und/oder Schadenersatz des Käufers ausgeschlossen oder beschränkt werden, gilt dies sinngemäß auch für Ansprüche aus Irrtumsanfechtung und Verkürzung über die Hälfte.
Gewährleistung, Schadenersatz. 8.1 Die RICO GROUP leistet Gewähr bzw. haftet für eigene Lieferungen und Leistungen ausschließlich nachfolgenden Bestimmungen. Sämtliche über folgende Bestimmungen hinaus gehende Ansprüche des Vertragspartners aus Gewährleistung sowie sämtliche Schadenersatzansprüche, und zwar ohne Rücksicht darauf, aus welchem Rechtsgrund sie hergeleitet werden (insbesondere auch solche aus Produkthaftung), sind uns gegenüber zur Gänze ausgeschlossen.
Gewährleistung, Schadenersatz. 5.01 Es gilt die gesetzliche Gewährleistung, darüber hinausgehende Ansprüche bestehen nicht. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel oder Schäden infolge natürlicher Abnützung, mangelhafter Montage durch Dritte oder unsachgemäßer Handhabung.