Schadensersatz Musterklauseln

Schadensersatz. (1) Bei nicht erfolgter oder fehlerhafter Ausführung einer autorisierten Überweisung oder bei einer nicht autorisierten Überweisung kann der Kunde von der Bank einen Schaden, der nicht bereits von Nummer 2.3.1 und 2.3.2 erfasst ist, ersetzt verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Bank hat hierbei ein Verschulden, das einer zwischengeschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten, es sei denn, dass die wesentliche Ursache bei einer zwischengeschalteten Stelle liegt, die der Kunde vorgegeben hat. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben.
Schadensersatz. Bei nicht erfolgter oder fehlerhafter Ausführung einer autorisierten Zahlung oder bei einer nicht autorisierten Zahlung kann der Kunde von der Ikano Bank einen Schaden, der nicht bereits von den Nummern 2.6.1 und 2.6.2 erfasst ist, ersetzt verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Ikano Bank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Ikano Bank hat hierbei ein Verschulden, das einer von ihr zwischengeschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang die Ikano Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben. Die Haftung nach 2.6.3 ist auf 12.500 Euro begrenzt. Diese betragsmäßige Haftungsgrenze gilt nicht - für nicht autorisierte Zahlungen, - bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Ikano Bank, - für Gefahren, die die Ikano Bank besonders übernommen hat, und - für den dem Kunden entstandenen Zinsschaden, wenn der Kunde Verbraucher ist. Abweichend von den Erstattungsansprüchen in Nummer 2.6.2 und 2.6.3 haben Kunden, die keine Verbraucher sind, neben etwaigen Ansprüchen aus Auftragsrecht nach § 667 BGB und ungerechtfertigter Bereicherung nach §§ 812 ff. BGB lediglich Schadensersatzansprüche nach Maßgabe folgender Regelungen: - Bei nicht erfolgten autorisierten Zahlungen, fehlerhaft ausgeführten autorisierten Zahlungen oder nicht autorisierten Zahlungen kann der Kunde, der kein Verbraucher ist, von der Ikano Bank den Ersatz des hierdurch entstandenen Schadens verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Ikano Bank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grund- sätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang Ikano Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben. - Ein Schadensersatzanspruch des Kunden ist der Höhe nach auf den Lastschriftbetrag zu- züglich der von der Ikano Bank in Rechnung gestellten Entgelte und Zinsen begrenzt. Soweit es sich hierbei um die Geltendmachung von Folgeschäden handelt, ist der Anspruch auf höchstens 12.500 Euro je Zahlung begrenzt. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Ikano Bank und für Gefahren, die die Ikano Bank besonders übernommen hat.
Schadensersatz. Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz nach § 651n BGB verlangen. Bei Schadensersatzpflicht hat der Veranstalter den Schadensersatz unverzüglich zu leisten.
Schadensersatz. 12.1 Nichtabnahmeentschädigung: Bei Nichtabnahme des Kredits infolge ernsthafter Erfüllungsverweigerung oder trotz Nachfristsetzung kann die Bank einen daraus entstehenden Schaden auf den endgültig nicht zur Auszahlung kommenden Kreditbetrag ersetzt verlangen.
Schadensersatz. 1. Die Haftung erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorschriften
Schadensersatz. (1) Bei nicht erfolgter oder fehlerhafter Ausführung einer autorisier- ten Überweisung oder bei einer nicht autorisierten Überwei- sung kann der Kunde von der Bank einen Schaden, der nicht bereits von den Nummern 2.3.1 und 2.3.2 erfasst ist, ersetzt ver- langen. Dies gilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.
Schadensersatz. (1) Bei einer nicht erfolgten autorisierten Zahlung, fehlerhaft ausge- führten autorisierten Zahlung oder nicht autorisierten Zahlung kann der Kunde von der Bank den Ersatz eines hierdurch ent- stehenden Schadens verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitver- schuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben. Ansprüche aus § 675y BGB sind ausgeschlossen.
Schadensersatz. 1. Ausgenommen die Haftung - nach dem Produkthaftungsgesetz, - wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels, - wegen Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Sache, - für Xxxxxxx aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie - für Xxxxxxx, die auf einer vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen, ist SynFlex wegen der Verletzung von Pflichten, die aus dem mit dem Kunden geschlossenen Vertrag und/oder den mit dem Kunden geführten Vertragsverhandlungen resultieren, ohne Verzicht auf die gesetzlichen Voraussetzungen nur nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen zu Schadensersatzleistungen verpflichtet. Die nach- folgenden Bestimmungen gelten auch bei Verletzung von Gewährleistungsverpflichtungen sowie im Fall des Verzuges:
Schadensersatz. 1. Ausgenommen die Haftung - nach dem Produkthaftungsgesetz, - wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels, - wegen ‹bernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Sache oder - für Sch‰den aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Kˆrpers oder der Gesundheit ist Xxxx wegen der Verletzung von Pflichten, die aus dem mit dem Kunden geschlossenen Vertrag und/oder den mit dem Kunden geführten Vertragsverhandlungen resultieren, ohne Verzicht auf die ge- setzlichen Voraussetzungen nur nach Maflgabe der nachfolgenden Bestimmungen zu Schadensersatz- leistungen verpflichtet. Die nachfolgenden Bestimmungen gelten auch bei Verletzung von Gew‰hrleis- tungsverpflichtungen sowie im Fall des Verzuges:
Schadensersatz. (1) Bei nicht erfolgter oder fehlerhafter Ausführung einer autorisierten Zahlung oder bei einer nicht autorisierten Zahlung kann der Kunde von der Bank einen Schaden, der nicht bereits von Nummern