Untersuchungs- und Rügepflichten Musterklauseln

Untersuchungs- und Rügepflichten. Wir sind berechtigt, die Liefergegenstände nach anerkannten Stichprobenverfahren im ordentlichen Geschäftsgang zu untersuchen. Der Lieferant verzichtet auf den Einwand verspäteter Mängelrüge, wenn ihm die im genannten Ablauf entdeckten Mängel unverzüglich bzw. die nicht entdeckten Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung angezeigt werden.
Untersuchungs- und Rügepflichten. Hinsichtlich der Untersuchungs- und Rügepflichten gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Werkvertragsrechts.
Untersuchungs- und Rügepflichten. Der Lizenznehmer hat Mängel innerhalb von zwei Wochen nach deren Erkennbarwerden anzuzeigen. Bei Verletzung der Rüge- pflicht gilt der betreffende Mangel als genehmigt.
Untersuchungs- und Rügepflichten. 8.1. Der Lieferant erkennt an, dass EME der Pflicht zur Untersuchung der gelieferten Ware durch stichprobenartige Untersuchung eines repräsentativen Teils der Lieferung genügt. Die Untersuchung ist innerhalb einer angemessenen Frist vorzunehmen, soweit dies dem allgemeinen, ordnungsgemäßen Geschäftsgang entspricht. Sie erstreckt sich auf die Menge und die äußerlich erkennbare Beschaf- fenheit der Vertragsgegenstände. Eine Verpflichtung zur Prüfung der Funktion, äußerlich nicht erkennbarer Qualitätsmerkmale oder Maße besteht nicht. Solange die Unterlagen, die der Lieferant mit den Vertragsgegen- ständen zu liefern hat, nicht vollständig sind, ist EME nicht ver- pflichtet, die Vertragsgegenstände als vertragsgemäß anzuerken- nen. Festgestellte Mängel sind innerhalb angemessener Frist zu rügen. Dasselbe gilt für etwaig später entdeckte Mängel.
Untersuchungs- und Rügepflichten. Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware – it.x Software – unverzüglich ab Lieferung oder ab Zugänglichmachung entsprechend den handelsrechtlichen Regelungen (§ 377 HGB) durch einen fachkundigen Mitarbeiter untersuchen zu lassen und erkannte Mängel schriftlich unter genauer Be- schreibung des Fehlers zu rügen.
Untersuchungs- und Rügepflichten. 11.1. Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Xxxx auf offensichtliche Mängel, die einem durchschnittlichen Kunden ohne weiteres auffallen, zu untersuchen. Offensichtliche Mängel, insbesondere das Fehlen von Zubehörteilen, Datenträgern oder Handbüchern sowie erhebliche, leicht sichtbare Beschädigungen der Ware, sind bei uns innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich zu rügen. Kaufleute haben Mängel unverzüglich schriftlich zu rügen.
Untersuchungs- und Rügepflichten. (§ 377 UGB o- der vergleichbare Normen) gelten für L & S nicht und wer- den einvernehmlich ausgeschlossen.
Untersuchungs- und Rügepflichten. Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Xxxx auf offensichtliche Mängel, die einem durchschnittlichen Kunden ohne weiteres auffallen, zu untersuchen. Zu den offensichtlichen Mängeln zählen auch das Fehlen von Handbüchern sowie erhebliche, leicht sichtbare Beschädigungen der Ware. Ferner fallen Fälle darunter, in denen eine andere Sache oder eine zu geringe Menge geliefert werden. Solche offensichtlichen Mängel sind bei der Ceyoniq innerhalb von vier Wochen nach Lieferung schriftlich zu rügen. Mängel, die erst später offensichtlich werden, müssen bei der Ceyoniq innerhalb von vier Wochen nach dem Erkennen durch den Kunden gerügt werden. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Ware in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.
Untersuchungs- und Rügepflichten. Für die Einhaltung der gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten ist es ausreichend, wenn die Ware am Einsatzort untersucht wird. Die Ware muss nur mit den am Einsatzort vorhandenen Mitteln untersucht werden. Bei Teillieferungen muss die Ware erst nach Eintreffen der letzten Teillieferung am Einsatzort untersucht werden. Wenn vereinbart ist, dass die Waren installiert, montiert oder in Betrieb genommen werden, muss die AG die Waren erst nach der Installation/Montage bzw. Inbetriebnahme untersuchen. Werden mehrere Waren gleicher Art geliefert, muss die AG nur stichprobenartige Untersuchungen durchführen. Ergeben sich bei den stichprobenartigen Untersuchungen Mängel, kann die AG Mängelansprüche für die gesamte Lieferung und Leistung geltend machen. Mängel müssen unverzüglich nach ihrer Entdeckung gegenüber dem AN gerügt werden. Eine Mängelrüge ist bei für das Ausland bestimmten Lieferungen und Leistungen in jedem Fall dann rechtzeitig erhoben, wenn sie innerhalb von 30 Kalendertagen nach dem jeweils spätesten Zeitpunkt erfolgt: Eintreffen am Einsatzort oder Fertigstellen der Installation, Montage oder Inbetriebnahme. Bei verdeckten Mängeln ist eine Mängelrüge in jedem Fall dann rechtzeitig erhoben, wenn sie innerhalb von 15 Kalendertagen nach Entdeckung des Mangels erfolgt. Hat der AN den Mangel arglistig verschwiegen, kann er sich nicht auf einen Verstoß gegen Untersuchungs- oder Rügeobliegenheiten der AG berufen. Gleiches gilt, wenn der AN den Mangel bei Ablieferung aufgrund grober Fahrlässigkeit nicht kannte.
Untersuchungs- und Rügepflichten. Der Kunde wird die gelieferten Produkte einschließlich der zugehörigen Betriebshandbü- cher entsprechend § 377 HGB unverzüglich nach Lieferung untersuchen, insbesondere im Hinblick auf Vollständigkeit sowie die Funktionsfähigkeit grundlegender Funktionen. Mängel die hierbei festgestellt werden oder feststellbar sind, müssen der KMA GmbH innerhalb von acht (8) Werktagen mittels eingeschriebenen Briefes gemeldet werden. Die Mängelrüge muss eine detaillierte Beschreibung der Mängel enthalten. Mängel die nicht offensichtlich sind, müssen der KMA GmbH innerhalb von zwei Wochen nach dem Erkennen durch den Kunden gerügt werden. Bei Verletzung der Untersu- chungs- und Rügepflicht gelten die Produkte in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.