Common use of Garantie Clause in Contracts

Garantie. Der Auftraggeber garantiert HitchOn, dem Produzenten und dem Anbieter, dass der im Rahmen der Produktplatzierung verwendete Name/ die Marke/ das Logo des Auftraggeber sowie die Ausstattungen rechtswirksam bestehen und frei von Rechten Dritter sind, insbesondere, dass keine Verpfändung desselben/derselben erfolgt ist und keine Nutzungsrechte oder sonstige dinglichen Rechte eingeräumt wurden oder der Namen/die Marke/ das Logo Gegenstand von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ist. Der Auftraggeber garantiert HitchOn, dem Produzenten und dem Anbieter darüber hinaus die rechtliche, insbesondere die urheber- und wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der bereit zu stellenden Ausstattung und sonstiger in der Produktion bei Umsetzung der Produktplatzierung erkennbar werdender Materialien des Auftraggebers. Der Auftraggeber garantiert, dass durch den jeweiligen Ausstattungsgegenstand Rechte Dritter nicht beeinträchtigt werden und garantiert den Bestand der für den Vertragszweck notwendigen Rechte. Der Auftraggeber garantiert, dass die Produktplatzierung weder religiöse noch politische oder weltanschauliche Aussagen darstellt. Gleiches gilt für rechts- oder sittenwidrige oder in sonstiger Weise gesellschaftlich anstößige Inhalte oder Bezugnahmen. Insbesondere ist die Produktplatzierung zu Gunsten von Produkten oder Dienstleistungen ausgeschlossen, für die Werbung im Rundfunk und/oder Telemedien gemäß den für das Programm des Anbieters geltenden gesetzlichen Vorschriften untersagt ist (d.h. z.B. Werbung für Tabakwaren, rezeptpflichtige Arzneimittel oder medizinische Behandlungen). Der Auftraggeber verpflichtet sich, HitchOn, den Produzenten, den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter, die diese gegenüber HitchOn, dem Produzenten oder dem Anbieter aufgrund der vertragsgemäß umgesetzten Produktplatzierung geltend machen, vollumfänglich freizustellen sowie HitchOn, Produzent und Anbieter sämtliche Schäden zu ersetzen, die diesen hierdurch oder durch eine nicht rechtzeitig erbrachte Ausstattung entstehen, inklusive der angemessenen Kosten der Rechtsverfolgung. Die vorgenannten Rechtspositionen/-ansprüche von HitchOn, Produzent und Anbieter bleiben auch nach Beendigung der Kooperation bestehen.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Garantie. Der Auftraggeber garantiert HitchOna) Die Garantiezeit für die von der der MDAG gelieferten Drittprodukte (Hard- und Software) richtet sich ausschliesslich nach der vom Hersteller, dem Produzenten Lieferanten bzw. Lizenzgeber definierten Garantiezeit. Dies gilt für den Leistungsumfang, die Garantiedauer, die Voraussetzungen der Geltendmachung der Garantie und dem Anbieteralle anderen Rechte des Kunden. b) Gegenüber der MDAG bestehen die Gewährleistungsrechte für Drittprodukte ausschliesslich darin, dass der MDAG diese gegenüber dem Hersteller, Lieferanten bzw. Lizenzgeber im Rahmen Namen des Kunden einfordert. Kommen Hersteller, Lieferant, Lizenzpartner der Produktplatzierung verwendete Name/ Gewährleistungspflicht nicht freiwillig nach, so tritt MDAG die Marke/ Gewährleistungsrechte zur rechtlichen Durchsetzung an den Kunden ab. c) Allfällige Aufwände welche im Zusammenhang mit der Einforderung von Gewährleistungsrechten für Drittprodukte entstehen (bsp. das Logo Retournieren eines defekten Produkts, Beschaffung eines Ersatzpro- duktes, etc.) gehen zu Lasten des Auftraggeber sowie Kunden. Erbringt MDAG diese Arbeiten im Auftrag des Kunden, wer- den diese nach Aufwand zu den aktuellen Tarifen der MDAG in Rechnung gestellt. d) Für Software von Dritten wird jegliche Gewährleistung durch die Ausstattungen rechtswirksam bestehen und frei MDAG wegbedungen, auch wenn sol- che Software in die Programme der MDAG integriert ist. e) Die MDAG haftet nicht für Schäden, die auf Softwarefehler von Rechten Dritter nicht durch die MDAG hergestellte Soft- ware zurückzuführen sind, insbesondere, dass . Ebenso haftet die MDAG nicht für durch Computerviren verursachte Schä- den. f) Die MDAG übernimmt keine Verpfändung desselben/derselben erfolgt ist und keine Nutzungsrechte oder sonstige dinglichen Rechte eingeräumt wurden oder der Namen/die Marke/ das Logo Gegenstand von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ist. Der Auftraggeber garantiert HitchOn, dem Produzenten und dem Anbieter darüber hinaus die rechtliche, insbesondere die urheber- und wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der bereit zu stellenden Ausstattung und sonstiger in der Produktion bei Umsetzung der Produktplatzierung erkennbar werdender Materialien des Auftraggebers. Der Auftraggeber garantiert, dass durch den jeweiligen Ausstattungsgegenstand Rechte Dritter nicht beeinträchtigt werden und garantiert den Bestand der Verantwortung für den Vertragszweck notwendigen Rechte. Der Auftraggeber garantiert, dass die Produktplatzierung weder religiöse noch politische oder weltanschauliche Aussagen darstellt. Gleiches gilt für rechts- oder sittenwidrige oder in sonstiger Weise gesellschaftlich anstößige Inhalte oder Bezugnahmenallenfalls schädigende Folgen einer Dienstleistungsun- terbrechung. Insbesondere ist ersetzt die Produktplatzierung zu Gunsten von Produkten oder Dienstleistungen ausgeschlossen, für die Werbung im Rundfunk und/oder Telemedien gemäß den für das Programm des Anbieters geltenden gesetzlichen Vorschriften untersagt ist (d.h. z.B. Werbung für Tabakwaren, rezeptpflichtige Arzneimittel oder medizinische Behandlungen). Der Auftraggeber verpflichtet sich, HitchOn, den Produzenten, den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter, die diese gegenüber HitchOn, dem Produzenten oder dem Anbieter aufgrund der vertragsgemäß umgesetzten Produktplatzierung geltend machen, vollumfänglich freizustellen sowie HitchOn, Produzent und Anbieter sämtliche Schäden zu ersetzen, die diesen hierdurch oder durch eine nicht rechtzeitig erbrachte Ausstattung entstehen, inklusive der angemessenen Kosten der Rechtsverfolgung. Die vorgenannten Rechtspositionen/-ansprüche von HitchOn, Produzent und Anbieter bleiben auch nach Beendigung der Kooperation bestehenMDAG diesbezüglich weder entgangenen Gewinn noch indirek- ten Schaden.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Garantie. Der Auftraggeber 1. Für die mit einer Hersteller-, Importeur- oder Großhandelsgarantie gelieferten Produkte gelten ausschließlich die von diesen Lieferanten festgelegten Garantiebedingungen. DT-69 garantiert HitchOndie handelsübliche Qualität und Unversehrtheit der gelieferten Ware während der Garantiezeit. Wenn der Kunde zu Recht eine Hersteller-, Importeur- oder Großhandelsgarantie in Anspruch nimmt, wird DT-69 nach eigenem Ermessen eine angemessene Lösung in Form von Reparatur, Ersatz oder Erstattung von maximal dem Produzenten und dem AnbieterBetrag, dass den der im Rahmen Kunde für den betreffenden Teil des Vertrages bezahlt hat, anbieten. Das Vorstehende gilt auch, wenn der Produktplatzierung verwendete Name/ die Marke/ das Logo des Auftraggeber sowie die Ausstattungen rechtswirksam bestehen und frei von Rechten Dritter sind, insbesondere, dass keine Verpfändung desselben/derselben erfolgt Kunde Verbraucher ist und keine Nutzungsrechte oder sonstige dinglichen Rechte eingeräumt wurden oder sich zu Recht auf die gesetzliche Garantie beruft. 2. Eisen und Holz sind Naturprodukte mit bestimmten Funktions- und Produkteigenschaften. Auswirkungen der Namen/Einwirkung von Eisen und Holz unterliegen nicht der Garantieregelung. 3. Sturmschäden und andere nicht produktionsbedingte Schäden fallen nicht unter die Marke/ das Logo Gegenstand von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen istGarantie. 4. Der Auftraggeber garantiert HitchOn, dem Produzenten und dem Anbieter darüber hinaus die rechtliche, insbesondere die urheber- und wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit Jegliche Form der bereit zu stellenden Ausstattung und sonstiger in Garantie erlischt bei: a. Nichtbeachtung der Produktion bei Umsetzung der Produktplatzierung erkennbar werdender Materialien des Auftraggebers. Der Auftraggeber garantiert, dass durch den jeweiligen Ausstattungsgegenstand Rechte Dritter nicht beeinträchtigt werden und garantiert den Bestand der für den Vertragszweck notwendigen Rechte. Der Auftraggeber garantiert, dass die Produktplatzierung weder religiöse noch politische oder weltanschauliche Aussagen darstellt. Gleiches gilt für rechts- oder sittenwidrige oder in sonstiger Weise gesellschaftlich anstößige Inhalte oder Bezugnahmen. Insbesondere ist die Produktplatzierung zu Gunsten von Produkten oder Dienstleistungen ausgeschlossen, für die Werbung im Rundfunk Betriebsanleitung und/oder Telemedien gemäß (anderer) Handbücher einer Ware; b. Nichtbeachtung oder Nichtbefolgung von Anweisungen von DT-69 in Bezug auf eine Ware; c. Reparatur oder Wartung einer Ware durch eine andere Person als DT-69; d. unsachgemäßer Wartung einer Ware; e. unsachgemäßer oder unvorsichtiger Verwendung einer Ware; f. Verschleiß und Abnutzung durch den normalen Gebrauch einer Ware; g. Platzierung, Anpassung und/oder Bearbeitung einer Ware durch eine andere Person als DT- 69; h. Verwendung einer Ware zu einem anderen Zweck als dem, für den die Ware bestimmt ist; i. Zubehör für eine Ware, das Programm des Anbieters geltenden gesetzlichen Vorschriften untersagt ist (d.hnicht von DT-69 geliefert wird; j. Umständen, die außerhalb der Kontrolle von DT-69 liegen, wie beispielsweise Wetterbedingungen und Temperaturschwankungen. 5. z.B. Werbung DT-69 informiert den Kunden nach besten Bemühungen über die gelieferte ▇▇▇▇. Die Bereitstellung von Informationen über die Eigenschaften der Ware oder technische Daten beinhaltet jedoch nicht, dass DT-69 eine Garantie für Tabakwarendie Ware übernimmt. 6. DT-69 übernimmt keine Garantie für die Eignung für die vom Kunden vorgeschlagenen Zwecke und haftet dafür nicht, rezeptpflichtige Arzneimittel oder medizinische Behandlungen)es sei denn, DT-69 hat die Eignung für einen bestimmten Zweck ausdrücklich und schriftlich bestätigt. Der Auftraggeber verpflichtet sich, HitchOn, den Produzenten, den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen DritterKunde ist verpflichtet, die diese gegenüber HitchOn, dem Produzenten oder dem Anbieter aufgrund Eignung der vertragsgemäß umgesetzten Produktplatzierung geltend machen, vollumfänglich freizustellen sowie HitchOn, Produzent und Anbieter sämtliche Schäden Ware für seine spezifischen Zwecke selbst zu ersetzenüberprüfen. Jede Haftung für eventuelle Schäden, die diesen hierdurch oder durch eine nicht rechtzeitig erbrachte Ausstattung entstehensich aus der Nutzung der Ware ergeben, inklusive der angemessenen Kosten der Rechtsverfolgung. Die vorgenannten Rechtspositionen/-ansprüche von HitchOn, Produzent und Anbieter bleiben auch nach Beendigung der Kooperation bestehenist ausgeschlossen.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Garantie. Der Auftraggeber garantiert HitchOna) Die Garantiezeit für die von der der MDAG gelieferten Drittprodukte (Hard- und Software) richtet sich ausschliesslich nach der vom Hersteller, dem Produzenten Lieferanten bzw. Lizenzgeber definierten Garantiezeit. Dies gilt für den Leistungsumfang, die Garantiedauer, die Voraussetzungen der Geltendmachung der Garantie und dem Anbieteralle anderen Rechte des Kunden. b) Gegenüber der MDAG bestehen die Gewährleistungsrechte für Drittprodukte ausschliesslich darin, dass der MDAG diese gegenüber dem Hersteller, Lieferanten bzw. Lizenzgeber im Rahmen Namen des Kunden einfordert. Kommen Hersteller, Lieferant, Lizenzpartner der Produktplatzierung verwendete Name/ Gewährleistungspflicht nicht freiwillig nach, so tritt MDAG die Marke/ Gewährleistungsrechte zur rechtlichen Durchsetzung an den Kundenab. c) Allfällige Aufwände welche im Zusammenhang mit der Einforderung von Gewährleistungsrechten für Drittprodukte entstehen (bsp. das Logo Retournieren eines defekten Produkts, Beschaffung eines Ersatzpro- duktes, etc.) gehen zu Lasten des Auftraggeber sowie Kunden. Erbringt MDAG diese Arbeiten im Auftrag des Kunden, wer- den diese nach Aufwand zu den aktuellen Tarifen der MDAG in Rechnung gestellt. d) Für Software von Dritten wird jegliche Gewährleistung durch die Ausstattungen rechtswirksam bestehen und frei MDAG wegbedungen, auch wenn sol- che Software in die Programme der MDAG integriert ist. e) Die MDAG haftet nicht für Schäden, die auf Softwarefehler von Rechten Dritter nicht durch die MDAG hergestellte Soft- ware zurückzuführen sind, insbesondere, dass . Ebenso haftet die MDAG nicht für durch Computerviren verursachte Schä- den. f) Die MDAG übernimmt keine Verpfändung desselben/derselben erfolgt ist und keine Nutzungsrechte oder sonstige dinglichen Rechte eingeräumt wurden oder der Namen/die Marke/ das Logo Gegenstand von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ist. Der Auftraggeber garantiert HitchOn, dem Produzenten und dem Anbieter darüber hinaus die rechtliche, insbesondere die urheber- und wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der bereit zu stellenden Ausstattung und sonstiger in der Produktion bei Umsetzung der Produktplatzierung erkennbar werdender Materialien des Auftraggebers. Der Auftraggeber garantiert, dass durch den jeweiligen Ausstattungsgegenstand Rechte Dritter nicht beeinträchtigt werden und garantiert den Bestand der Verantwortung für den Vertragszweck notwendigen Rechte. Der Auftraggeber garantiert, dass die Produktplatzierung weder religiöse noch politische oder weltanschauliche Aussagen darstellt. Gleiches gilt für rechts- oder sittenwidrige oder in sonstiger Weise gesellschaftlich anstößige Inhalte oder Bezugnahmenallenfalls schädigende Folgen einer Dienstleistungsun- terbrechung. Insbesondere ist ersetzt die Produktplatzierung zu Gunsten von Produkten oder Dienstleistungen ausgeschlossen, für die Werbung im Rundfunk und/oder Telemedien gemäß den für das Programm des Anbieters geltenden gesetzlichen Vorschriften untersagt ist (d.h. z.B. Werbung für Tabakwaren, rezeptpflichtige Arzneimittel oder medizinische Behandlungen). Der Auftraggeber verpflichtet sich, HitchOn, den Produzenten, den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter, die diese gegenüber HitchOn, dem Produzenten oder dem Anbieter aufgrund der vertragsgemäß umgesetzten Produktplatzierung geltend machen, vollumfänglich freizustellen sowie HitchOn, Produzent und Anbieter sämtliche Schäden zu ersetzen, die diesen hierdurch oder durch eine nicht rechtzeitig erbrachte Ausstattung entstehen, inklusive der angemessenen Kosten der Rechtsverfolgung. Die vorgenannten Rechtspositionen/-ansprüche von HitchOn, Produzent und Anbieter bleiben auch nach Beendigung der Kooperation bestehenMDAG diesbezüglich weder entgangenen Gewinn noch indirek- ten Schaden.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Garantie. Der Auftraggeber garantiert HitchOn, dem Produzenten und dem Anbieter8.1 BI leistet Gewähr, dass die gelieferte Hardware frei von Material- und Herstel- lungsfehlern ist, welche den Wert oder die Tauglichkeit der Produkte erheblich beeinträchtigen. Eine Gewähr für die Weiterverkäuflichkeit der Produkte oder deren Eignung zu einem bestimmten Verwendungszweck übernimmt BI nicht. Von BI bzw. den Herstellern herausgegebene technische Daten, Spezifikationen oder Qualitätsbeschreibungen stellen nur dann Zusicherungen dar, wenn sie ausdrücklich als solche von BI schriftlich bestätigt worden sind. BI wird im Rahmen der Produktplatzierung verwendete Name/ vom Hersteller gewährten Produktegarantie allfällige, während der Garantiezeit aufgetretene Material- und Herstellungsfehler der gelieferten Hardware in Abgeltung der Garantieansprüche des Kunden während ihrer Geschäftszeit kostenlos beseitigen, defekte Teile austauschen und die Marke/ das Logo des Auftraggeber Funktionsfähigkeit sowie schriftlich zugesicherte Eigenschaften wieder herstellen. BI ist berechtigt, hierzu auch ganze Hardwareeinheiten auszutauschen. Die vertraglich vereinbarte Garantie ist ausgeschlossen bei Schäden, Störungen oder Umständen, die Ausstattungen rechtswirksam bestehen und frei nicht von Rechten Dritter BI zu vertreten sind, insbesondere. Bei vom Kunden selbst installierten Systemen setzen Gewährleistungs-Ansprüche den Nachweis der ordnungsgemässen Installation voraus. 8.2 Bei von ihr hergestellter Software («BI-Software») garantiert BI, dass keine Verpfändung desselbenschriftlich gemeldete, dokumentierte und reproduzierbare Fehler, d.h. Abweichungen gegen- über der schriftlichen Funktionalitätsbeschreibung, innerhalb angemessener Frist kostenlos behoben werden. BI behält sich das Recht vor, anstelle von Nachbesserungsarbeiten dem Kunden eine Folgeversion der Software (Updates und/derselben erfolgt ist oder neue Releases) zu liefern oder eine Umgehungsmöglichkeit zur Verfügung zu stellen. 8.3 Garantieansprüche für von BI gelieferte Software oder Cloud-Services von Drittherstellern richten sich ausschliesslich nach den Bestimmungen des Drittherstellers und keine Nutzungsrechte oder sonstige dinglichen Rechte eingeräumt wurden oder der Namen/die Marke/ das Logo Gegenstand von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ist. Der Auftraggeber garantiert HitchOn, dem Produzenten und dem Anbieter darüber hinaus die rechtliche, insbesondere die urheber- und wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der bereit zu stellenden Ausstattung und sonstiger in der Produktion müssen vom Kunden auch bei Umsetzung der Produktplatzierung erkennbar werdender Materialien des Auftraggebers. Der Auftraggeber diesem geltend gemacht werden. 8.4 BI garantiert, dass von ihr gelieferte BI-Software die schriftlich und ausdrücklich zugesicherten Funktionen und Leistungen erbringt, sofern die BI-Software auf einer Systemumgebung installiert wird, die den vertraglich bezeichneten Systemvoraussetzungen entspricht. Können die zugesicherten Funktionen und Leistungen der Software in wesentlichen Teilen nicht erbracht werden, ist der Kunde nach Ablauf einer zweimaligen Nachfrist zur Nachbesserung, die sich nach den zumutbaren Möglichkeiten von BI richtet, unter Ausschluss weiterer Ersatzansprüche berechtigt, eine verhältnismässige Herabsetzung der Preise für die BI-Software zu verlangen. Werden diese Nachfristen von BI zur Nachbesserung nicht genützt, so ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern er dies mit der zweiten Nachfrist angedroht hat und es sich um Mängel handelt, die den Betrieb der BI-Software unmöglich machen. Ist strittig, ob die beanstandeten Mängel den Betrieb der BI-Software unmöglich machen, entscheidet ein Experte gemäss Ziffer 8.8. Ist der Rücktritt gültig erfolgt, so hat der Kunde die Lizenz zurückzugeben und die Software zu löschen, letzteres nach Erstellen einer Kopie für BI. BI entrichtet dem Kunden die bezahlten Lizenzgebühren, das Honorar für die erbrachten Dienstleistungen sowie vom Kunden für BI ausgelegte Spesen zurück. Führt der Kunde die Abnahmeprüfung trotz Mahnung nicht innerhalb einer angemessenen Nachfrist durch oder nutzt er die Ergebnisse produktiv, so gilt die Leistung als abgenommen. 8.5 Die Garantiefrist richtet sich nach den Angaben in der Offerte oder der entspre- chenden Produktespezifikation. Bei Nichtvorliegen einer ausdrücklichen Garantiefrist gilt eine Frist von 12 Monaten bzw. 3 Monaten für Ersatzteile, ab Lieferung. 8.6 Bei Garantiearbeiten, die von BI nicht am Installationsort erbracht werden, trägt der Kunde die Kosten und Risiken der Transporte. Eine Abtretung der Gewährleistungsansprüche durch den jeweiligen Ausstattungsgegenstand Rechte Dritter Kunden ist ausgeschlossen. 8.7 Werden gegen den Kunden Ansprüche wegen angeblicher Verletzung von in der Schweiz anerkannten Patenten oder Urheberrechten durch BI-Software erhoben, wird BI diese auf eigene Kosten abwehren, sofern der Kunde BI hierüber unverzüglich benachrichtigt und ihr die alleinige Vollmacht zur selbständigen Führung und Beilegung des Rechtsstreites erteilt sowie ihr die notwendige Unterstützung gewährt. BI übernimmt in diesem Fall die dem Kunden rechtskräftig auferlegten Kosten und Schadenersatzpflichten bzw. Vergleichszahlungen. Wird dem Kunden die Benutzung der Produkte rechtskräftig untersagt, wird BI ihm nach ihrer ▇▇▇▇ entweder das Recht zur Weiterbenutzung verschaffen, sie austauschen bzw. so verändern, dass eine Schutzrechtsverletzung nicht beeinträchtigt werden mehr vorliegt, oder die Software zurücknehmen und garantiert dem Kunden den Bestand um die übliche Abschreibung geminderten Lizenzpreis gutschreiben. BI haftet jedoch nicht für Schutzrechtsverletzungen, die aus der für Verwendung von BI-Software in Verbindung mit anderen Produkten resultieren. 8.8 Ist zwischen den Vertragszweck notwendigen RechteParteien strittig, ob die Hardware oder Software Mängel im Sinne von Ziffer 8, insbesondere Mängel, welche zu einem Rücktritt gemäss Ziffer 8.4 berechtigen, vorliegen, ist jede der Vertragsparteien berechtigt, mit eingeschriebenem Brief ein Schiedsverfahren zu verlangen. Die Vertragsparteien haben sich innert 7 Tagen schriftlich auf einen Einzelschiedsrichter zu einigen, ansonsten der Präsident des Berufsverbandes Swico einen Experten bestimmt. Der Auftraggeber garantiertExperte entscheidet über das Vorliegen eines Mangels bzw. eines Mangels, dass die Produktplatzierung weder religiöse noch politische oder weltanschauliche Aussagen darstellt. Gleiches gilt für rechts- oder sittenwidrige oder in sonstiger Weise gesellschaftlich anstößige Inhalte oder Bezugnahmen. Insbesondere ist die Produktplatzierung zu Gunsten von Produkten oder Dienstleistungen ausgeschlossender den Betrieb der Software unmöglich macht, für die Werbung im Rundfunk und/oder Telemedien gemäß den für das Programm des Anbieters geltenden gesetzlichen Vorschriften untersagt ist (d.h. z.B. Werbung für Tabakwaren, rezeptpflichtige Arzneimittel oder medizinische Behandlungen). Der Auftraggeber verpflichtet sich, HitchOn, den Produzenten, den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter, die diese gegenüber HitchOn, dem Produzenten oder dem Anbieter aufgrund der vertragsgemäß umgesetzten Produktplatzierung geltend machen, vollumfänglich freizustellen sowie HitchOn, Produzent und Anbieter sämtliche Schäden zu ersetzen, die diesen hierdurch oder durch eine nicht rechtzeitig erbrachte Ausstattung entstehen, inklusive der angemessenen Kosten der Rechtsverfolgung. Die vorgenannten Rechtspositionen/-ansprüche von HitchOn, Produzent und Anbieter bleiben auch nach Beendigung der Kooperation bestehenendgültig.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Für Den Verkauf Von Hardware, Die Lizenzierung Von Software Sowie Die Erbringung Von Dienstleistungen

Garantie. Der Auftraggeber garantiert HitchOn, 10.1 Für die von VertiGIS gelieferte Hardware von Drittherstellern tritt ▇▇▇▇▇▇▇▇ nur als Vermittler auf. Eine allfällige Garantie besteht ausschliesslich zwischen dem Produzenten Hersteller und dem AnbieterKUNDEN. 10.2 VertiGIS steht ausserdem dafür ein, dass von ihr gelieferte Software die in der im Rahmen abgegebenen Software Produktebeschreibung enthaltenen Funktionen generell erfüllt, sofern sie auf der Produktplatzierung verwendete Name/ dafür vorgesehenen Hardware installiert und von den Benutzern anleitungskonform eingesetzt wird. Eine weitergehende Garantie, insbesondere für jederzeit unterbrechungs- und fehlerfreien Betrieb besteht nicht. 10.3 Jede weitere Gewährleistung ist wegbedungen. 10.4 Die Garantiefrist beginnt mit Auslieferung der Produkte und beträgt, sofern nicht abweichend schriftlich vereinbart, 30 Tage für Software und Media. Für Hardware gelten die Marke/ das Logo des Auftraggeber Fristen der Hersteller. Kürzere Fristen sind z.B. aufgrund von besonderen Betriebsbedingungen beim KUNDEN bzw. längere Fristen abhängig vom betreffenden Produkt möglich. 10.5 Allfällige Garantieansprüche hat der KUNDE VertiGIS unverzüglich und unter Angabe der festgestellten Hardwaremängel bzw. der dokumentierten und reproduzierbaren Softwarefehler schriftlich mitzuteilen. 10.6 Die Gewährleistung entfällt für Mängel, die zurückzuführen sind auf: a) Unsachgemässe, vorschriftswidrige oder missbräuchliche Installation, Bedienung oder Wartung bzw. Reinigung der Geräte durch den KUNDEN. b) Verwendung von nicht durch VertiGIS lizenzierter Software oder Anschluss von nicht durch VertiGIS gelieferter Hardware. c) Vornahme von nicht durch VertiGIS bewilligten Änderungen oder Reparaturen. d) Normale Abnützung von Verschleissteilen. 10.7 VertiGIS ist zudem nicht zur Erbringung von Garantieleistungen verpflichtet, solange der KUNDE ihr gegenüber Zahlungsrückstände hat. 10.8 Die anwendungstechnischen Empfehlungen, die dem KUNDEN nach bestem Wissen gegeben werden, sind unverbindlich und begründen keine vertraglichen Verpflichtungen. Insbesondere bleibt der KUNDE in jedem Fall verantwortlich für Gebrauch, Bedienung, Unterhalt und Kontrolle der gelieferten Produkte, für deren Einsatz sowie für Sicherung von Daten und Software, die Schulung seines Personals sowie die Ausstattungen rechtswirksam bestehen und frei von Rechten Dritter sind, insbesondere, dass keine Verpfändung desselben/derselben erfolgt ist und keine Nutzungsrechte oder sonstige dinglichen Rechte eingeräumt wurden oder Eignung der Namen/die Marke/ das Logo Gegenstand von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ist. Der Auftraggeber garantiert HitchOn, dem Produzenten und dem Anbieter darüber hinaus die rechtliche, insbesondere die urheber- und wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der bereit zu stellenden Ausstattung und sonstiger in der Produktion bei Umsetzung der Produktplatzierung erkennbar werdender Materialien des Auftraggebers. Der Auftraggeber garantiert, dass durch den jeweiligen Ausstattungsgegenstand Rechte Dritter nicht beeinträchtigt werden und garantiert den Bestand der Produkte für den Vertragszweck notwendigen Rechte. Der Auftraggeber garantiert, dass von ihm vorgesehenen Verwendungszweck und die Produktplatzierung weder religiöse noch politische oder weltanschauliche Aussagen darstellt. Gleiches gilt für rechts- oder sittenwidrige oder in sonstiger Weise gesellschaftlich anstößige Inhalte oder Bezugnahmen. Insbesondere ist die Produktplatzierung zu Gunsten von Produkten oder Dienstleistungen ausgeschlossen, für die Werbung im Rundfunk und/oder Telemedien gemäß den für das Programm des Anbieters geltenden gesetzlichen Vorschriften untersagt ist (d.h. z.B. Werbung für Tabakwaren, rezeptpflichtige Arzneimittel oder medizinische Behandlungen). Der Auftraggeber verpflichtet sich, HitchOn, den Produzenten, den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter, die diese gegenüber HitchOn, dem Produzenten oder dem Anbieter aufgrund Überprüfung der vertragsgemäß umgesetzten Produktplatzierung geltend machen, vollumfänglich freizustellen sowie HitchOn, Produzent und Anbieter sämtliche Schäden zu ersetzen, die diesen hierdurch oder durch eine nicht rechtzeitig erbrachte Ausstattung entstehen, inklusive der angemessenen Kosten der Rechtsverfolgung. Die vorgenannten Rechtspositionen/-ansprüche von HitchOn, Produzent und Anbieter bleiben auch nach Beendigung der Kooperation bestehenmit ihnen erreichten Resultate.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Garantie. Der Auftraggeber garantiert HitchOna. Garantieansprüche des Kunden gelten, dem Produzenten wenn i. der Kunde den Mangel umgehend, also vor Ort bei der Abnahme, spätestens jedoch innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Lieferung durch CIVAG schriftlich und dem Anbieterbegründet gegenüber CIVAG gerügt hat, dass mit Ausnahme von Mängeln, die auch bei einer sorgfältigen Untersuchung durch den Kunden nicht erkennbar waren; ii. es sich um einen versteckten Mangel handelt, der im Rahmen Kunde den Mangel innerhalb von 5 Arbeitstagen nach dessen Entdeckung schriftlich und begründet gegenüber CIVAG gerügt hat. b. Jede Gewährleistung und Garantie seitens CIVAG ist ausgeschlossen: i. Wenn der Produktplatzierung verwendete Name/ die Marke/ Kunde oder nicht durch CIVAG beauftragte Dritte Montageanleitungen oder Nutzungsrichtlinien nicht eingehalten haben, insbesondere wenn 1. das Logo Produkt nicht bestimmungsgemässen mechanischen, physikalischen, chemischen oder anderen Belastungen ausgesetzt worden ist; 2. das Produkt ausserhalb der Spezifikationen des Auftraggeber sowie die Ausstattungen rechtswirksam bestehen Datenblatts genutzt worden ist oder das Produkt nicht gemäss Produktdatenblatt und frei von Rechten Dritter sinddergleichen regelmässig gewartet, insbesondere, dass keine Verpfändung desselben/derselben erfolgt ist und keine Nutzungsrechte oder sonstige dinglichen Rechte eingeräumt wurden oder der Namen/die Marke/ das Logo Gegenstand von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen respektive gereinigt worden ist. Der Auftraggeber garantiert HitchOnZumutbare Wartungs- und Reinigungsaufwände hat der Kunde selbst zu tragen. ii. Für Produkte, an denen der Kunde oder Dritte ohne schriftliche Einwilligung von CIVAG Instandsetzungen, Änderungen oder Reparaturen vorgenommen haben. iii. Für Produkte, die nach Anleitungen, Konstruktionen oder Modellen des Kunden oder von ihm beauftragten Dritten hergestellt worden sind und der Mangel durch einen Fehler in diesen Anleitungen, Konstruktionen oder Modellen verursacht worden ist. iv. Für Mängel als Folge von Softwareviren, Hacking und Malware. c. Bei Garantieansprüchen kann CIVAG nach eigener ▇▇▇▇ und Ermessen i. das mangelhafte Produkt instand setzen; ii. eine Ersatzlieferung mit einem mängelfreien Produkt oder einem gleichwertigen Ersatz- produkt vornehmen; iii. dem Produzenten Kunden den Betrag zurückerstatten oder erlassen, welcher der Differenz zwischen dem (Miet-)Preis des Produktes und seinem Minderwert als Folge des Mangels entspricht, oder dem Anbieter darüber hinaus Kunden eine Gutschrift für künftige Mieten oder Einkäufe von Produkten in gleicher Höhe ausstellen. ▇. ▇▇▇▇▇ die rechtlicheInstandsetzung noch die Ersatzlieferung haben eine Verlängerung der Garantie- oder Gewährleistungsfristen zur Folge, die sich in jedem Fall ab dem Zeitpunkt der ursprüng- lichen Abnahme berechnen. e. Sämtliche anderen Gewährleistungs- und Garantierechte des Kunden, insbesondere die urheber- Wand- lung, Ersatzvornahme und wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der bereit zu stellenden Ausstattung und sonstiger in der Produktion bei Umsetzung der Produktplatzierung erkennbar werdender Materialien des Auftraggebers. Der Auftraggeber garantiertSchadenersatz, dass durch den jeweiligen Ausstattungsgegenstand Rechte Dritter nicht beeinträchtigt werden und garantiert den Bestand der für den Vertragszweck notwendigen Rechte. Der Auftraggeber garantiert, dass die Produktplatzierung weder religiöse noch politische oder weltanschauliche Aussagen darstellt. Gleiches gilt für rechts- oder sittenwidrige oder in sonstiger Weise gesellschaftlich anstößige Inhalte oder Bezugnahmen. Insbesondere ist die Produktplatzierung zu Gunsten von Produkten oder Dienstleistungen ausgeschlossen, für die Werbung im Rundfunk und/oder Telemedien gemäß den für das Programm des Anbieters geltenden gesetzlichen Vorschriften untersagt ist (d.h. z.B. Werbung für Tabakwaren, rezeptpflichtige Arzneimittel oder medizinische Behandlungen). Der Auftraggeber verpflichtet sich, HitchOn, den Produzenten, den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter, die diese gegenüber HitchOn, dem Produzenten oder dem Anbieter aufgrund der vertragsgemäß umgesetzten Produktplatzierung geltend machen, vollumfänglich freizustellen sowie HitchOn, Produzent und Anbieter sämtliche Schäden zu ersetzen, die diesen hierdurch oder durch eine nicht rechtzeitig erbrachte Ausstattung entstehen, inklusive der angemessenen Kosten der Rechtsverfolgung. Die vorgenannten Rechtspositionen/-ansprüche von HitchOn, Produzent und Anbieter bleiben auch nach Beendigung der Kooperation bestehensoweit gesetzlich zulässig wegbedungen.

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Garantie. Der Auftraggeber garantiert HitchOn, 10.1 Für die von Geocom gelieferte Hardware von Drittherstellern tritt Geocom nur als Vermittler auf. Eine allfällige Garantie besteht ausschliesslich zwischen dem Produzenten Hersteller und dem AnbieterKUNDEN. 10.2 Geocom steht ausserdem dafür ein, dass von ihr gelieferte Software die in der im Rahmen abgegebenen Software Produktebeschreibung enthaltenen Funktionen generell erfüllt, sofern sie auf der Produktplatzierung verwendete Name/ dafür vorgesehenen Hardware installiert und von den Benutzern anleitungskonform eingesetzt wird. Eine weitergehende Garantie, insbesondere für jederzeit unterbrechungs- und fehlerfreien Betrieb besteht nicht . 10.3 Jede weitere Gewährleistung ist wegbedungen. 10.4 Die Garantiefrist beginnt mit Auslieferung der Produkte und beträgt, sofern nicht abweichend schriftlich vereinbart, 30 Tage für Software und Media. Für Hardware gelten die Marke/ das Logo des Auftraggeber Fristen der Hersteller. Kürzere Fristen sind z.B. aufgrund von besonderen Betriebsbedingungen beim KUNDEN bzw. längere Fristen abhängig vom betreffenden Produkt möglich. 10.5 Allfällige Garantieansprüche hat der KUNDE Geocom unverzüglich und unter Angabe der festgestellten Hardwaremängel bzw. der dokumentierten und reproduzierbaren Softwarefehler schriftlich mitzuteilen. 10.6 Die Gewährleistung entfällt für Mängel, die zurückzuführen sind auf: a) Unsachgemässe, vorschriftswidrige oder missbräuchliche Installation, Bedienung oder Wartung bzw. Reinigung der Geräte durch den KUNDEN. b) Verwendung von nicht durch Geocom lizenzierter Software oder Anschluss von nicht durch Geocom gelieferter Hardware. c) Vornahme von nicht durch Geocom bewilligten Änderungen oder Reparaturen. d) Normale Abnützung von Verschleissteilen. 10.7 Geocom ist zudem nicht zur Erbringung von Garantieleistungen verpflichtet, solange der KUNDE ihr gegenüber Zahlungsrückstände hat. 10.8 Die anwendungstechnischen Empfehlungen, die dem KUNDEN nach bestem Wissen gegeben werden, sind unverbindlich und begründen keine vertraglichen Verpflichtungen. Insbesondere bleibt der KUNDE in jedem Fall verantwortlich für Gebrauch, Bedienung, Unterhalt und Kontrolle der gelieferten Produkte, für deren Einsatz sowie für Sicherung von Daten und Software, die Schulung seines Personals sowie die Ausstattungen rechtswirksam bestehen und frei von Rechten Dritter sind, insbesondere, dass keine Verpfändung desselben/derselben erfolgt ist und keine Nutzungsrechte oder sonstige dinglichen Rechte eingeräumt wurden oder Eignung der Namen/die Marke/ das Logo Gegenstand von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ist. Der Auftraggeber garantiert HitchOn, dem Produzenten und dem Anbieter darüber hinaus die rechtliche, insbesondere die urheber- und wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der bereit zu stellenden Ausstattung und sonstiger in der Produktion bei Umsetzung der Produktplatzierung erkennbar werdender Materialien des Auftraggebers. Der Auftraggeber garantiert, dass durch den jeweiligen Ausstattungsgegenstand Rechte Dritter nicht beeinträchtigt werden und garantiert den Bestand der Produkte für den Vertragszweck notwendigen Rechte. Der Auftraggeber garantiert, dass von ihm vorgesehenen Verwendungszweck und die Produktplatzierung weder religiöse noch politische oder weltanschauliche Aussagen darstellt. Gleiches gilt für rechts- oder sittenwidrige oder in sonstiger Weise gesellschaftlich anstößige Inhalte oder Bezugnahmen. Insbesondere ist die Produktplatzierung zu Gunsten von Produkten oder Dienstleistungen ausgeschlossen, für die Werbung im Rundfunk und/oder Telemedien gemäß den für das Programm des Anbieters geltenden gesetzlichen Vorschriften untersagt ist (d.h. z.B. Werbung für Tabakwaren, rezeptpflichtige Arzneimittel oder medizinische Behandlungen). Der Auftraggeber verpflichtet sich, HitchOn, den Produzenten, den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter, die diese gegenüber HitchOn, dem Produzenten oder dem Anbieter aufgrund Überprüfung der vertragsgemäß umgesetzten Produktplatzierung geltend machen, vollumfänglich freizustellen sowie HitchOn, Produzent und Anbieter sämtliche Schäden zu ersetzen, die diesen hierdurch oder durch eine nicht rechtzeitig erbrachte Ausstattung entstehen, inklusive der angemessenen Kosten der Rechtsverfolgung. Die vorgenannten Rechtspositionen/-ansprüche von HitchOn, Produzent und Anbieter bleiben auch nach Beendigung der Kooperation bestehenmit ihnen erreichten Resultate.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Garantie. Der Auftraggeber Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, entspricht die vom Lizenzgeber zur Verfügung gestellte Software dem aktuellen Stand der Technik und der Lizenzgeber garantiert HitchOn, dem Produzenten und dem Anbieterfür die Laufzeit des Abonnements (Garantiezeit), dass der das Software- Produkt im Rahmen Wesentlichen seiner Produktbeschreibung entspricht, sofern es in der Produktplatzierung verwendete Name/ die Marke/ das Logo des Auftraggeber sowie die Ausstattungen rechtswirksam bestehen beschriebenen Hard- und frei von Rechten Dritter sind, insbesondereSoftwareumgebung ausgeführt wird. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass keine Verpfändung desselben/derselben erfolgt ist sich nach dem aktuellen Stand der Technik trotz größter Gewissenhaftigkeit und keine Nutzungsrechte Sorgfalt Programmfehler nicht mit 100%iger Sicherheit ausschließen lassen, und dass es nicht möglich ist, vollständig fehlerfreie Software zu entwickeln. Mängelansprüche bestehen nicht bei einer unerheblichen Abweichung von der vereinbarten oder sonstige dinglichen Rechte eingeräumt wurden vorausgesetzten Beschaffenheit und bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Gebrauchstauglichkeit. Produktbeschreibungen gelten ohne gesonderte schriftliche Vereinbarung nicht als Garantie. Bei Update-, Upgrade- oder neuen Versionslieferungen sind die Mängelansprüche auf die Neuerungen der Namen/Update-, Upgrade- oder neuen Versionslieferung gegenüber dem bisherigen Versionsstand beschränkt. Falls der Lizenznehmer bookmanSolutions GmbH schriftlich eine Verletzung der oben beschriebenen Garantie während der Garantiezeit mitteilt, gestaltet sich die Marke/ das Logo Gegenstand gesamte Haftung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ist. Der Auftraggeber garantiert HitchOnbookmanSolutions GmbH und der einzige Anspruch des Lizenznehmers (nach ▇▇▇▇ von bookmanSolutions GmbH) wie folgt: (i) Korrektur, dem Produzenten und dem Anbieter darüber hinaus die rechtliche, insbesondere die urheber- und wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der bereit zu stellenden Ausstattung und sonstiger in der Produktion bei Umsetzung der Produktplatzierung erkennbar werdender Materialien Reparatur oder Ersatz des Auftraggebers. Der Auftraggeber garantiert, dass durch den jeweiligen Ausstattungsgegenstand Rechte Dritter nicht beeinträchtigt werden und garantiert den Bestand der für den Vertragszweck notwendigen Rechte. Der Auftraggeber garantiert, dass die Produktplatzierung weder religiöse noch politische oder weltanschauliche Aussagen darstellt. Gleiches gilt für rechts- oder sittenwidrige oder in sonstiger Weise gesellschaftlich anstößige Inhalte oder Bezugnahmen. Insbesondere ist die Produktplatzierung zu Gunsten von Produkten oder Dienstleistungen ausgeschlossen, für die Werbung im Rundfunk lizenzierten Produkts und/oder Telemedien der Dokumentation innerhalb einer angemessenen Frist oder (ii) Veranlassung einer anteiligen Rückerstattung der Gebühren nach erfolgter Deinstallation des lizenzierten Produkts unter Beifügung des Abonnementnachweises. In keinem Fall ist der Lizenznehmer berechtigt, in Bezug auf Mängel den Quellcode für die Software zu verlangen. Diese Garantie gilt nicht, wenn (i) das Produkt nicht gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung und der Begleitdokumentation genutzt wurde, (ii) das Problem auf das Versäumnis des Lizenznehmers zurückzuführen ist, Updates oder Upgrades durchzuführen oder andere, von bookmanSolutions GmbH empfohlene Maßnahmen, zu ergreifen; (iii) das Problem auf von bookmanSolutions GmbH nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen ist. Version:1.1 / Stand: ▇▇▇▇ 2020 Lizenzvereinbarung für das Programm des Anbieters geltenden gesetzlichen Vorschriften untersagt ist (d.h. z.B. Werbung für Tabakwaren, rezeptpflichtige Arzneimittel oder medizinische Behandlungen). Der Auftraggeber verpflichtet sich, HitchOn, den Produzenten, den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter, die diese gegenüber HitchOn, dem Produzenten oder dem Anbieter aufgrund Nutzung der vertragsgemäß umgesetzten Produktplatzierung geltend machen, vollumfänglich freizustellen sowie HitchOn, Produzent und Anbieter sämtliche Schäden zu ersetzen, die diesen hierdurch oder durch eine nicht rechtzeitig erbrachte Ausstattung entstehen, inklusive der angemessenen Kosten der Rechtsverfolgung. Die vorgenannten Rechtspositionen/-ansprüche von HitchOn, Produzent und Anbieter bleiben auch nach Beendigung der Kooperation bestehen.Software bookmanCockpit

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Sources: Lizenzvereinbarung

Garantie. Der Auftraggeber garantiert HitchOn1. Sofern der Verkäufer eine Garantie gewähren sollte, werden hierdurch die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Käufers nicht eingeschränkt. Sofern der Verkäufer eine Garantie gewähren sollte, werden die Garantiebedingungen, d.h. der Inhalt und alle wesentlichen Angaben, die für die Geltendmachung der Garantie erforderlich sind, insbesondere die Dauer und der räumliche Geltungsbereich des Garantieschutzes sowie Namen und Anschrift des Verkäufers, in dem Produzenten Angebot angegeben. 2. Die Garantie beginnt mit der Lieferung des Gerätes und dem Anbietererstreckt sich auf die kostenlose Instandsetzung und kostenlosen Austausch der vom Verkäufer als mangelhaft anerkannten Teile sowie den für die Instandsetzung des Gerätes notwendigen Arbeitslohn. 3. Garantie wird gewährt auf elektrische/elektronische Bauteile innerhalb des Gerätes, sowie Display (Fehlfunktionen) Die Handstücke sind von der Garantie ausgeschlossen. Die Garantieleistung erfolgt in der Weise, dass mangelhafte Teile nach unserer ▇▇▇▇ unentgeltlich instandgesetzt oder durch einwandfreie Teile ersetzt werden. Geräte, die zumutbar (z.B. im PKW) transportiert werden können, und für die unter Bezugnahme auf diese Garantie eine Garantieleistung beansprucht wird, sind unserer Betriebsstätte in Hilden zu übergeben oder auf Kosten des Kunden zuzusenden. 4. Dagegen auf Glasbruch (inkl. Kristallglas und Filter im Handstück sowie Displaysprung; Glasteile, Glasrohr) gibt es keine Garantie, da dies kein Herstellungsmangel ist, sondern einen Schaden darstellt, der auf unsachgemäße Behandlung zurückzuführen ist. Natürliche Abnutzungen und Verschleißteile wie Xenon-Blitzlichtlampe, Polster, Folien, bewegliche Teile, Schläuche, Verschlüsse, mechanische Anschlüsse etc. sind von der Garantiepflicht ausgeschlossen. In Bezug auf Handstücke liegt kein garantiepflichtiger Mangel vor. Die Garantie erstreckt sich ferner nicht auf Verschleißteile, Zubehörteile und von vornherein nicht zur Reparatur bestimmte Einwegteile. 5. Ist es notwendig, dass Arbeiten im Rahmen der Produktplatzierung verwendete Name/ vertraglichen Garantie durchgeführt werden, so kann das Gerät vom Verkäufer in den ersten zwei Jahren der Garantielaufzeit innerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland kostenfrei abgeholt und nach erfolgter Reparatur dem Kunden kostenfrei zurückgeliefert werden. Einen gesetzlichen Anspruch darauf gibt es nicht. Muss das Gerät nach erfolgter Reparatur im Rahmen der Garantie an den Kunden außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland zurückgeliefert werden, trägt der Kunde sämtliche Kosten für die Marke/ das Logo Ausfuhr und den Versand des Auftraggeber Gerätes sowie alle etwaigen Steuern und Zölle. 6. Die Garantiezeit wird durch Arbeiten, die Ausstattungen rechtswirksam bestehen und frei von Rechten Dritter im Rahmen der vertraglichen Garantie durchgeführt wurden, nicht verlängert. Insbesondere wird durch den Austausch eines Teiles im Rahmen der Garantie die Laufzeit derselben nicht verlängert. Die vertragliche Garantie über die ausgetauschten Teile endet mit dem Auslaufen der Garantie des Gerätes. 7. Erforderlich für die Geltendmachung im Garantiefall ist lediglich die Typ-Nr. sowie Serien-Nr. des Gerätes. Sämtliche Daten zu dem Gerät des Kunden sowie der aktuelle Garantiestatus sind bei dem Verkäufer hinterlegt. -Verkäufer aus dem schriftlichen Vertrag- SHR Germany GmbH ▇▇▇▇-▇▇▇▇▇-▇▇▇. ▇▇ ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇ • Veränderungen bzw. Umbauten an dem Gerät vorgenommen worden sind, insbesonderedie nicht vom Verkäufer durchgeführt wurden, dass insbesondere gilt dies für den Lampentausch (IPL- / SHR –Geräte). • Die an den Geräten angebrachten Sicherungssiegel aufgebrochen wurden. • Das destillierte Wasser nicht im 4 Wochen-Takt vollständig ausgetauscht worden ist. • An den Geräten keine Verpfändung desselben/derselben erfolgt jährliche, an den Handstücken keine halbjährliche Wartung durch die SHR Germany GmbH durchgeführt worden ist. • Die an den Geräten angebrachten Typenschilder entfernt, geändert oder unkenntlich gemacht worden sind. • Ein unsachgemäßes Behandeln bzw. eine nicht bestimmungsgemäße Verwendung der Ware zu erkennen ist. • Verwendung von nicht durch den Verkäufer schriftlich genehmigter Teile oder Komponenten, einschließlich der Verwendung neuer, gebrauchter oder instand gesetzter Handstücke, die nicht von SHR Germany GmbH oder einem ihrer verbundenen Unternehmen hergestellt, verkauft oder instandgesetzt wurden. • Der Defekt auf vorsätzliche oder grobfahrlässige Schadensverursachung des Benutzers zurückzuführen ist und keine Nutzungsrechte oder sonstige dinglichen Rechte eingeräumt wurden oder der Namen/Kunde die Marke/ das Logo Gegenstand von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ist. Der Auftraggeber garantiert HitchOn, dem Produzenten und dem Anbieter darüber hinaus die rechtliche, insbesondere die urheber- und wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit Einhaltung der bereit zu stellenden Ausstattung und sonstiger Vorschriften in der Produktion bei Umsetzung Bedienungsanleitung nicht nachweisen kann. • Übermäßiger Verschleiß, Abnutzung oder Nutzung des Gerätes unter unsachgemäßen Bedingungen zustande gekommen ist, z.B. in schmutziger, verstaubter Umgebung oder unter extremer elektromagnetischer Strahlung, Temperatur oder Luftfeuchtigkeit. • Beschädigung des ▇▇▇▇▇▇ während des Transports oder Beschädigung infolge eines Ereignisses vorgefallen ist, welches außerhalb der Produktplatzierung erkennbar werdender Materialien Kontrolle des AuftraggebersVerkäufers liegt, z.B. Feuer, Überschwemmung, Blitz oder Vandalismus. Der Auftraggeber garantiert, dass durch den jeweiligen Ausstattungsgegenstand Rechte Dritter nicht beeinträchtigt werden und garantiert den Bestand der für den Vertragszweck notwendigen Rechte. Der Auftraggeber garantiert, dass die Produktplatzierung weder religiöse noch politische • Beschädigung oder weltanschauliche Aussagen darstellt. Gleiches gilt für rechts- Fehlfunktion des ▇▇▇▇▇▇ infolge von mangel- oder sittenwidrige fehlerhafter Lagerung festzustellen ist oder in sonstiger Weise gesellschaftlich anstößige Inhalte oder Bezugnahmen. Insbesondere ist die Produktplatzierung zu Gunsten von Produkten oder Dienstleistungen ausgeschlossen, für die Werbung im Rundfunk Aufbewahrung und/oder Telemedien gemäß den der Verwendung des ▇▇▇▇▇▇ mit einem nicht autorisierten oder von Dritten stammenden Gerät, Teil oder Komponente. • Die fälligen, vertraglich oder aus anderem Rechtsgrund geschuldeten Zahlungen, einschließlich der Kaufpreiszahlung, nicht geleistet werden. • Der Impulszähler manipuliert oder verändert wurde oder der tatsächliche Impulsstand nicht mit Sicherheit festgestellt werden kann. • Die Puls-Licht-Lampen durch einen anderen Anbieter ausgewechselt wurden. • In Falle der Aqua-Dermabrasions-Geräte (AquaPure, AquaFacial, ProFacial, HydraBeauty) nicht die jeweils dafür vorgesehenen Flüssigkeitslösungen (AquaPure-Lösungen, ProFacial-Lösungen, HydraBeauty-Lösungen) verwendet worden sind und/oder mit unpassenden Seren/Ampullen/Cremes gearbeitet worden ist, woraufhin die Handstücke einen Schaden genommen haben. Letzteres gilt auch im Falle der ReFit Geräte. Die SHR Germany GmbH übernimmt keine Garantie (weder ausdrücklich, stillschweigend, gesetzlich oder anderweitig) für das Programm die Qualität, Leistung, Genauigkeit, Zuverlässigkeit, Eignung zu einem bestimmten Zweck oder sonstige Eigenschaften des Anbieters geltenden gesetzlichen Vorschriften untersagt ist (d.hProdukts oder der beiliegenden bzw. z.B. Werbung für Tabakwaren, rezeptpflichtige Arzneimittel damit verbundenen Software. SHR Germany verpflichtet sich unter dieser Garantie nur zur Reparatur oder medizinische Behandlungen). Der Auftraggeber verpflichtet sich, HitchOn, den Produzenten, den Anbieter zum Austausch von sämtlichen Ansprüchen Dritter, die diese gegenüber HitchOn, dem Produzenten oder dem Anbieter aufgrund der vertragsgemäß umgesetzten Produktplatzierung geltend machen, vollumfänglich freizustellen sowie HitchOn, Produzent und Anbieter sämtliche Schäden zu ersetzenProdukten, die diesen hierdurch Garantiebedingungen unterliegen. SHR Germany GmbH ist nicht haftbar für Verluste oder Schäden materieller oder immaterieller Art wie Kaufpreis, Gewinneinbußen, Einnahmeverlust, Datenverlust, Verlust von Lebensfreude oder Nichtverfügbarkeit des Produkts oder zugehöriger Komponenten, die direkt, indirekt oder als Folge von Produkten bzw. Dienstleistungen dieser Garantie oder anderweitig erwachsen können. Das gilt für Verluste oder Schäden durch: Beeinträchtigung oder Ausfall der Funktion des Produkts oder damit verbundener Geräte durch eine nicht rechtzeitig erbrachte Ausstattung entstehenDefekte bzw. durch die Nichtverfügbarkeit des Produkts, inklusive während es sich bei SHR Germany GmbH oder einem Fachbetrieb befindet, Ausfallzeiten und geschäftliche Beeinträchtigungen; Ungenauigkeiten beim Leistungsergebnis des Produkts oder der angemessenen Kosten der Rechtsverfolgungdamit verbundenen Produkte; Schäden an oder Verlust von Softwareprogrammen oder wechselbaren Datenträgern; oder Virusbefall und anderen Ursachen. Diese Haftungsbeschränkung gilt für Verluste und Schäden gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auf Grund von Fahrlässigkeit, unerlaubter Handlung, Vertragsbruch, ausdrückliche oder stillschweigende Garantien und Gefährdungshaftung (selbst wenn SHR Germany oder ein Fachbetrieb auf die Möglichkeiten solcher Schäden hingewiesen wurden). Falls diese Haftungsausschlüsse geltendem Recht ganz oder teilweise widersprechen, begrenzt SHR die Garantieleistung bzw. die Haftung soweit dies nach geltenden Vorschriften zulässig ist. Die vorgenannten Rechtspositionen/-ansprüche von HitchOnHaftung im Rahmen dieser Garantie ist der Höhe nach auf den Kaufpreis des Produkts beschränkt. Sieht das geltende Recht nur höhere Haftungsgrenzen vor, Produzent und Anbieter bleiben auch nach Beendigung der Kooperation bestehengilt diese höhere Haftungsbeschränkung.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Garantie. 7.1. Der Auftraggeber Auftragnehmer garantiert HitchOnfür die durchgeführte Behandlung ab deren Vollendung, gemäß den von der ungarischen Zahnärztekammer ausgegebenen Richtlinien bezüglich der jeweiligen Behandlung. 7.2. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, seine Haftung ausschließlich bei Reklamationen bezüglich ästhetischer Beschwerden, insbesondere hinsichtlich der Subjektivität von kieferorthopädischen, parodontologischen, dentoalveolären Operationsergebnissen auszuschließen, insofern das Endergebnis der kieferorthopädischen Tätigkeit und der dentoalveolären Operationen fachlich (medizinisch, anatomisch) dem Produzenten voraus geplanten Ergebnis entsprechen, der Patient dies jedoch aus rein ästhetischen Gründen nicht akzeptieren kann. 7.3. Pflicht zur zahnärztlichen Kontrolle: Der Auftragnehmer informiert den auftraggebenden Patienten auch auf diesem Wege darüber, dass nach Abschluss der zahnärztlichen Behandlung, insbesondere im Rahmen einer Nachsorge einer Parodontalbehandlung, eine regelmäßige zahnärztliche Kontrolle erforderlich ist, bis der Arzt deren Einstellen oder Verminderung vorschreibt. Dentoalveole Operationen, insbesondere nach dem Einsetzen von Zahnimplantaten, erfordern danach jährlich 2 Mund-bzw. Zahnhygiene-Behandlungen und dem Anbieterjährliche Röntgenuntersuchungen. Risiken, die sich aus deren Unterbleiben ergeben, gehen ausschließlich zu Lasten des Auftraggebers. In diesem Fall ist der Auftragnehmer von der Gewährleistungspflicht befreit. 7.4. Der Auftragnehmer übernimmt die Garantie in den gesetzlich vorgeschriebenen verpflichtenden Fällen und in der im Gesetz enthaltenen verbindlichen Frist. Die Garantie erstreckt sich nicht auf temporäre Lösungen, auf eine spätere Wurzelbehandlung von mit Kronen / Brücken versehenen mit Zähnen, auf natürliche Reaktionen des Körpers des Patienten, auf bestimmungswidrigen Gebrauch oder durch nicht adäquate Mundhygiene verursachte, nicht vorhersehbare Folgen. 7.5. Der Auftragnehmer ist von der Gewährleistungspflicht befreit: -wenn der Patient nicht wenigstens halbjährlich einmal zur Kontrolluntersuchung erscheint -wenn der Patient die Mundhygiene vernachlässigt -wenn der Patient die Anordnungen des Zahnarztes nicht befolgt (wenn er z.B. des Nachts seine Vollplattenprothese nicht trägt) -wenn der Patient nach der Behandlung von einen anderen Auftragnehmer Zahnbehandlung oder zahntechnische Arbeit in Anspruch nimmt. - wenn der Patient herausnehmbaren Zahnersatz wie z.B. Teilzahnersatz oder komplette Vollplattenzahnprothese nicht ordnungsgemäß pflegt. -wenn sich das Zahnfleisch zurückzieht oder sich der Knochen abbaut -wenn der Patient raucht -wenn der Patient regelmäßig Alkohol zu sich nimmt -wenn der Patient nicht an einer regelmäßigen Zahnsteinentfernung teilnimmt -wenn der Patient innerhalb kurzer Zeit großen Gewichtsverlust oder große Gewichtszunahme erleidet -im Falle von Verlust des Zahnersatzes • bei Fehlern und Verletzungen, die durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch, durch Unfälle oder extreme Krafteinwirkung verursacht sind • bei Fehlern und Verletzungen, bei denen festgestellt werden kann, dass der Auftraggeber die Anweisungen des Auftragnehmers nicht befolgt hat • bei solcher Verschlechterung des Gesundheitszustands des Patienten und daraus resultierendem Versagen des eingesetzten Materials, die durch die Lebensweise des Patienten, schlechte Gewohnheiten (z. B. Zähneknirschen) oder Krankheit. verursacht ist. • wenn die Beschwerde des Patienten fachlich akzeptiert als mögliche Komplikation der Behandlung auftritt (z. B. Notwendigkeit einer Wurzelbehandlung nach dem Füllen eines Zahnes oder nach einer anderen Zahnbehandlung) • wenn die Beschwerde des Patienten nicht auf eine durch den Auftragnehmer erfolgte Wurzelbehandlung oder Zahnfüllung zurückzuführen ist 7.6. Im Falle von der Garantie abgedeckte Schäden und Kosten bei zahntechnischen Fehlern – sofern die Garantiebedingungen erfüllt sind –, ist der Auftragnehmer verpflichtet, im Rahmen der Produktplatzierung verwendete Name/ die Marke/ das Logo des Auftraggeber sowie die Ausstattungen rechtswirksam bestehen Falle einer Reparatur oder einem Austausch alle im Zusammenhang anfallenden Behandlungs- und frei von Rechten Dritter sind, insbesondere, dass keine Verpfändung desselben/derselben erfolgt ist und keine Nutzungsrechte oder sonstige dinglichen Rechte eingeräumt wurden oder der Namen/die Marke/ das Logo Gegenstand von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen istzahntechnischen Kosten zu übernehmen. Der Auftraggeber garantiert HitchOn, dem Produzenten und dem Anbieter darüber hinaus die rechtliche, insbesondere die urheber- und wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit Ort der bereit zu stellenden Ausstattung und sonstiger in der Produktion bei Umsetzung der Produktplatzierung erkennbar werdender Materialien Reparatur/ des Auftraggebers. Der Auftraggeber garantiert, dass durch den jeweiligen Ausstattungsgegenstand Rechte Dritter nicht beeinträchtigt werden und garantiert den Bestand der für den Vertragszweck notwendigen Rechte. Der Auftraggeber garantiert, dass die Produktplatzierung weder religiöse noch politische oder weltanschauliche Aussagen darstellt. Gleiches gilt für rechts- oder sittenwidrige oder in sonstiger Weise gesellschaftlich anstößige Inhalte oder Bezugnahmen. Insbesondere Austausches ist die Produktplatzierung zu Gunsten von Produkten oder Dienstleistungen ausgeschlossen, aktuelle Niederlassung des Auftragsnehmers. Die Garantie erstreckt sich nicht auf Kosten für die Werbung im Rundfunk und/Inanspruchnahme einer anderen zahnärztlichen Behandlung oder Telemedien gemäß den für das Programm des Anbieters geltenden gesetzlichen Vorschriften untersagt ist (d.h. z.B. Werbung für Tabakwaren, rezeptpflichtige Arzneimittel oder medizinische Behandlungen). Der Auftraggeber verpflichtet sich, HitchOn, den Produzenten, den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter, die diese gegenüber HitchOn, dem Produzenten oder dem Anbieter aufgrund der vertragsgemäß umgesetzten Produktplatzierung geltend machen, vollumfänglich freizustellen sowie HitchOn, Produzent und Anbieter sämtliche Schäden zu ersetzen, die diesen hierdurch oder durch eine nicht rechtzeitig erbrachte Ausstattung entstehen, inklusive der angemessenen Kosten der Rechtsverfolgung. Die vorgenannten Rechtspositionen/-ansprüche von HitchOn, Produzent und Anbieter bleiben auch nach Beendigung der Kooperation bestehenauf Reiseaufwendungen.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Garantie. Der Auftraggeber garantiert HitchOn, dem Produzenten und dem Anbieter, dass der im Rahmen der Produktplatzierung verwendete Name/ die Marke/ das Logo des Auftraggeber sowie die Ausstattungen rechtswirksam bestehen und frei von Rechten Dritter sind, insbesondere, dass keine Verpfändung desselben/derselben erfolgt ist und keine Nutzungsrechte oder sonstige dinglichen Rechte eingeräumt wurden oder der Namen/die Marke/ das Logo Gegenstand von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ist1. Der Auftraggeber garantiert HitchOn, dem Produzenten und dem Anbieter darüber hinaus die rechtliche, insbesondere die urheber- und wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit Lieferant gewährt der bereit zu stellenden Ausstattung und sonstiger in der Produktion bei Umsetzung der Produktplatzierung erkennbar werdender Materialien des Auftraggebers. Der Auftraggeber garantiert, dass durch den jeweiligen Ausstattungsgegenstand Rechte Dritter nicht beeinträchtigt werden und garantiert den Bestand der für den Vertragszweck notwendigen Rechte. Der Auftraggeber garantiertGesellschaft Nemak Slovakia eine Garantie dafür, dass die Produktplatzierung weder religiöse noch politische gelieferte Waren oder weltanschauliche Aussagen darstelltDienst- leistungen die seitens der Gesellschaft Nemak Slovakia im Auftrag bedingten Eigenschaften erfüllen, den geforder- ten technischen Normen entsprechen und keine Mängel aufweisen werden, die ihren Wert mindern oder ihre Ver- wendung zum Bestimmungszweck unmöglich machen würden. 2. Gleiches gilt Die Verantwortung für rechts- oder sittenwidrige oder in sonstiger Weise gesellschaftlich anstößige Inhalte oder Bezugnahmen. Insbesondere ist die Produktplatzierung zu Gunsten von Produkten Mängel der Waren oder Dienstleistungen ausgeschlossenund die daraus resultierenden Rechte und Pflichten werden durch die auf dem Gebiet der Slowakischen Republik, sowie auch diese AEB geregelt. 3. Der Lieferant erklärt weiter, dass an der gelieferten Ware oder Dienstleis- tung zum Zeitpunkt ihrer Lieferung keine Rechte Dritter haften, wobei er gleichzeitig erklärt, dass die Gesell- schaft Nemak Slovakia durch die An- wendung gelieferter Ware oder Dienstleistung gegen keine Rechte Dritter verstößt. Unter den Rechten Dritter versteht man zu Zwecken die- ses Punktes der AEB insbesondere Ei- gentums-, Pfand-, sonstige Sachrech- te, weiter Urheber- und Patentrechte, Rechte des geistigen Eigentums und sonstige Rechte. 4. Die gelieferten Waren oder Dienstleis- tungen, sowie auch ihre Lieferung, müssen in Übereinstimmung mit den die Sicherheit und den Gesundheits- schutz bei der Arbeit und den Um- weltschutz regelnden Rechtsvorschrif- ten sein. 5. Die vom Lieferanten gewährte Garan- tiezeit beträgt ein Jahr seit der Liefe- rung der Ware oder Dienstleistung. Die Garantiezeit für Ersatzteile und Waren, die im Vertrag gesondert defi- niert werden, beträgt ein Jahr seit der Inbetriebnahme oder seit dem Tag der Lieferung an die Gesellschaft Nemak Slovakia und endet spätestens 18 Monate seit dem Tag der Lieferung an die Gesellschaft Nemak Slovakia. 6. Mängel der gelieferten Waren oder Dienstleistungen, zu denen gehört, dass die gelieferten Waren oder Dienstleistungen die in der Bestellung der Gesellschaft Nemak Slovakia defi- nierten (geforderten, bestimmten) Ei- genschaften nicht aufweist und die seitens der Gesellschaft Nemak Slo- vakia während der Garantiedauer feststellt, wird der Lieferant auf Ersu- chen sofort und unentgeltlich – ein- schließlich der Nebenkosten - beseiti- gen. Wenn dies nicht möglich ist, oder wenn die Gesellschaft Nemak Slovakia dem Lieferanten mitteilt, dass die Übernahme der reparierten Ware oder Dienstleistung für sie nicht akzeptabel ist, hat der Lieferant die fehlerhaften Teile der Waren oder Dienstleistungen unentgeltlich gegen fehlerlose auszu- tauschen. 7. In unausweichlichen Fällen, oder wenn der Lieferant im Verzug mit der pflichtigen Beseitigung der Mängel ist, kann die Gesellschaft Nemak Slovakia eine Reparatur der gelieferten Ware oder Dienstleistung auf Kosten des Lieferanten sicherstellen. 8. Wenn die Reparatur oder der Aus- tausch der fehlerhaften Ware oder Dienstleistung nicht möglich oder ge- eignet ist, hat die Gesellschaft Nemak Slovakia Recht auf einen Nachlass vom Kaufpreis für die Werbung im Rundfunk und/Lieferung der Waren oder Telemedien gemäß den für das Programm des Anbieters geltenden gesetzlichen Vorschriften untersagt ist (d.hDienstleistungen; ggf. z.B. Werbung für Tabakwaren, rezeptpflichtige Arzneimittel oder medizinische Behandlungen). Der Auftraggeber verpflichtet sich, HitchOn, den Produzenten, den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter, hat die diese gegenüber HitchOn, dem Produzenten oder dem Anbieter Gesellschaft Nemak Slovakia Recht auf einen Rücktritt vom Vertrag aufgrund der vertragsgemäß umgesetzten Produktplatzierung geltend machen, vollumfänglich freizustellen sowie HitchOn, Produzent und Anbieter sämtliche Schäden zu ersetzen, die diesen hierdurch oder durch eine nicht rechtzeitig erbrachte Ausstattung entstehen, inklusive der angemessenen Kosten der Rechtsverfolgung. Die vorgenannten Rechtspositionen/-ansprüche von HitchOn, Produzent und Anbieter bleiben auch nach Beendigung der Kooperation bestehenseiner wesentlichen Verlet- zung.

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