Common use of Garantie Clause in Contracts

Garantie. 17.1 Wir verpflichten uns, während der Garantiezeit gem. Art 16.4 auf schriftliche Aufforderung des Bestellers hin alle Teile unserer Lieferung, die nachweisbar infolge schlechten Materials, fehlerhafter Konstruktion oder mangelhafter Ausführung schadhaft oder unbrauchbar werden, so rasch als möglich am Domizil des Verkäufers, nach unserer ▇▇▇▇ auszubessern oder zu ersetzen. Ersetzte Teile werden unser Eigentum. 17.2 Wir tragen nur die Kosten, die durch die Reparatur oder den Ersatz der schadhaften Teile in unsern Werkstätten entstehen. Hat die Reparatur oder der Ersatz der Teile an einem andern Ort zu erfolgen, so sind die daraus resultierenden Mehrkosten durch den Besteller zu tragen. 17.3 Weitere Rechte des Bestellers wegen mangelhafter Lieferung insbesondere auf Schadenersatz in irgendwelcher Form (unter anderem auch für Folgeschäden) und Rücktritt vom Vertrag sind ausgeschlossen. 17.4 Die Garantiezeit beträgt 12 Monate. Sie beginnt mit der Versandbereitschaft bzw. bei Beendigung der Montage. Falls wir diese übernommen haben, so endet die Garantiezeit spätestens 18 Monate nach Versandbereitschaft. 17.5 Für ersetzte Teile beginnt die Garantiezeit neu zu laufen: Sie endet spätestens 24 Monate nach Beginn der Garantiezeit für die Hauptlieferung oder, sofern deren Versand, die Montage oder Inbetriebnahme aus Gründen verzögert wurde die wir nicht zu vertreten haben, spätestens 30 Monate nach Versandbereitschaft der Hauptlieferung. 17.6 Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden infolge natürlicher Abnützung, mangelhafter Wartung, Missachtung von Betriebsvorschriften, falscher Bedienung sowie infolge anderer Gründe, die wir nicht zu vertreten haben. 17.7 Die Garantie erlischt, wenn der Besteller oder ein Dritter ohne unsere schriftliche Zustimmung Änderungen oder Reparaturen an der Lieferung vornimmt oder wenn der Besteller nicht umgehend geeignete Massnahmen trifft, damit der Schaden nicht grösser wird und wir den Mangel beheben können. Die Verwendung von Originalersatzteilen und autorisierten Serviceleistungen ist für die Gültigkeit der Garantie obligatorisch. 17.8 Macht der Besteller bis zum Ablauf der Garantiefrist nicht bestimmte Ansprüche aus der Garantie schriftlich geltend, so sind wir unserer Verpflichtung aus derselben enthoben. 17.9 Für Fremdlieferungen übernehmen wir die Gewähr lediglich im Rahmen der Garantieverpflichtung des Unterlieferanten.

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Sources: General Terms and Conditions of Delivery

Garantie. 17.1 Wir verpflichten uns, 9.1 Die gesetzlichen Gewährleistungsregeln werden ausdrücklich ausgeschlossen. Anstelle der gesetzlichen Bestimmungen gelten ausschliesslich die nachstehenden Bedingungen. 9.2 Treten während der Garantiezeit gem. Art 16.4 Gewährleistungsfrist Mängel auf schriftliche Aufforderung des Bestellers hin alle Teile unserer Lieferungund werden diese rechtzeitig gerügt, die nachweisbar infolge schlechten Materials, fehlerhafter Konstruktion oder mangelhafter Ausführung schadhaft oder unbrauchbar werden, so rasch als möglich am Domizil des Verkäufers, dann werden diese – nach unserer ▇▇▇▇ auszubessern der MAPAG – entweder behoben oder das mangelhafte Teil ersetzt. Ausgetauschte Teile bleiben bzw. werden Eigentum der MAPAG und sind ihr franko zu ersetzenretournieren. Ersetzte Teile werden unser Eigentum. 17.2 Wir tragen nur Durch diese Mängelbehebung bzw. Ersatzlieferung verlängert sich die Kosten, die durch die Reparatur oder den Ersatz ursprüngliche Garantiefrist nicht. Dies gilt auch für allfällige von der schadhaften Teile in unsern Werkstätten entstehenMAPAG ersetzte Teile. Hat die Reparatur oder der Ersatz der Teile an einem andern Ort zu erfolgen, so sind die daraus resultierenden Mehrkosten durch den Besteller zu tragen. 17.3 Weitere Rechte des Bestellers wegen mangelhafter Lieferung Bestellers, insbesondere ein Anspruch auf Schadenersatz in irgendwelcher Form (unter anderem auch für Folgeschäden) und Rücktritt vom Vertrag Schadenersatz, auf Wandelung oder Minderung des Vertrages, sind ausgeschlossen. 17.4 Die Garantiezeit beträgt 12 Monate. Sie beginnt mit der Versandbereitschaft bzw. bei Beendigung der Montage. Falls wir diese übernommen haben, so endet die Garantiezeit spätestens 18 Monate nach Versandbereitschaft. 17.5 Für ersetzte Teile beginnt die Garantiezeit neu zu laufen: Sie endet spätestens 24 Monate nach Beginn der Garantiezeit für die Hauptlieferung oder, sofern deren Versand, die Montage oder Inbetriebnahme aus Gründen verzögert wurde die wir nicht zu vertreten haben, spätestens 30 Monate nach Versandbereitschaft der Hauptlieferung. 17.6 Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden infolge natürlicher Abnützung, mangelhafter Wartung, Missachtung von Betriebsvorschriften, falscher Bedienung sowie infolge anderer Gründe, die wir nicht zu vertreten haben. 17.7 9.3 Die Garantie erlischt, wenn der Besteller oder ein Dritter Dritte ohne unsere schriftliche Zustimmung der MAPAG Änderungen oder Reparaturen an der Lieferung vornimmt vornehmen oder wenn der Besteller nicht umgehend geeignete Massnahmen trifft, damit der Schaden nicht grösser wird und wir den Mangel beheben können. Die Verwendung von Originalersatzteilen und autorisierten Serviceleistungen ist für die Gültigkeit der Garantie obligatorischwird. 17.8 Macht 9.4 Bei der Lieferung der bestellten Gegenstände muss der Besteller bis zum Ablauf das Übergabeprotokoll unterzeichnen. Sofern kein besonderes Abnahmeverfahren vereinbart ist, hat der Garantiefrist Besteller den gelieferten Gegenstand anlässlich der Übergabe zu prüfen. Der Besteller hat festgestellte Mängel der MAPAG umgehend schriftlich anzuzeigen. Wird das Übergabeprotokoll nicht bestimmte Ansprüche aus unterzeichnet oder unterlässt der Garantie schriftlich geltendBesteller die Prüfung und/oder schriftliche Anzeige, so sind wir unserer Verpflichtung aus derselben enthobengelten die Gegenstände in allen Funktionen als mängelfrei und die Lieferung als genehmigt. 17.9 Für Fremdlieferungen übernehmen wir 9.5 Die MAPAG garantiert, dass ihre Produkte die Gewähr lediglich im Rahmen vereinbarten Eigenschaften aufweisen. Eine darüber hinausgehende Gewährleistung besteht nicht. Schäden, welche infolge Betriebsstörungen, unsachgemässer Bedienung oder Behandlung, unsachgemässer oder unzulässiger Eingriffe, übermässiger Beanspruchung oder natürlicher Abnützung, mangelhafter Wartung, insbesondere der Garantieverpflichtung Verwendung ungeeigneter Schmiermittel, oder anderer Gründe, die die MAPAG nicht zu vertreten hat, entstehen, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. 9.6 Die Garantiefrist bestimmt sich nach den Garantiebestimmungen der Lieferwerke der MAPAG. Sie übersteigt jedoch in keinem Fall zwölf Monate. 9.7 Die Verpackungs- und Zustellkosten gehen zu Lasten des UnterlieferantenBestellers. Material-, Arbeits- und Rücksendekosten gehen zu Lasten der MAPAG. Sollte sich anlässlich der Behebung des Mangels herausstellen, dass gar kein Fall von Gewährleistung vorliegt, dann gehen sämtlich Kosten zu Lasten des Bestellers.

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Sources: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen

Garantie. 17.1 Wir verpflichten uns10.1. Der Auftragnehmer garantiert, während dass die Waren für 24 Monate nach der Garantiezeit gemLieferung die ausdrücklich spezifizierten oder in anderer Weise zugesicherten oder allgemein vorauszusetzenden Eigenschaften haben und den einschlägigen Bestimmungen entsprechen sowie die Eignung seiner Lieferungen und Leistungen für den konkreten Bedarfsfall. Art 16.4 auf Die Garantiepflicht des Auftragnehmers betrifft alle von ihm gelieferten Waren, auch wenn diese oder Teile von diesen nicht vom Auftragnehmer hergestellt wurden. Nach Mängelbehebung und nach jedem Behebungsversuch durch den Auftragnehmer beginnt die genannte Frist von neuem zu laufen. Sofern nicht gesetzlich eine längere Gewährleistungsfrist vorgesehen ist, beträgt die Garantiefrist 24 Monate. Die Garantiefrist wird durch jede schriftliche Aufforderung des Bestellers hin alle Teile unserer LieferungMängelrüge unterbrochen. Bestehen in Lieferverträgen diesbezügliche Vereinbarungen, insbesondere betreffend die nachweisbar infolge schlechten Materials, fehlerhafter Konstruktion oder mangelhafter Ausführung schadhaft oder unbrauchbar werdenMindesthaltbarkeit von Lebensmitteln, so rasch als möglich am Domizil des Verkäufersgelten die dort vereinbarten Fristen. 10.2. Ist eine Ware mangelhaft, so kann der Auftraggeber – selbst bei geringfügigen Mängeln – nach unserer seiner ▇▇▇▇ auszubessern sofort Ersatzlieferung oder zu ersetzenNachbesserung oder Preisminderung sowie Schadenersatz anstelle Verbesserung fordern. Ersetzte Teile werden unser EigentumKommt der Auftragnehmer dem Verlangen des Auftraggebers nach Ersatzlieferung, Nachbesserung, Preisminderung oder Schadenersatz nicht oder nicht ordnungsgemäß innerhalb der ihm gesetzten Frist nach, so kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. 17.2 Wir tragen nur die Kosten10.3. Bei Abweichung von Liefervereinbarungen (z.B. Spezifikationen) hat der Auftragnehmer vor Versandt ▇▇▇▇▇ schriftlich zu informieren und das ebenfalls schriftliche Einverständnis einzuholen. 10.4. Der Auftragnehmer verzichtet auf den Einwand der verspäteten Mängelrüge. Die Pflicht zur Mängelrüge gemäß §§ 377 f HGB wird hiermit ausdrücklich abbedungen. Eine Mängelrüge kann jederzeit bis zum Ende der Garantiefrist erfolgen. Die gesetzlichen Fristen zur gerichtlichen Geltendmachung von Garantieansprüchen beginnen mit dem Ende der Garantiefrist zu laufen. 10.5. In dringen Fällen, bei Gefahr in Verzug, bei Ablehnung von Verbesserung und/oder Nachlieferung ist der Auftraggeber berechtigt, die durch die Reparatur Mängel – unbeschadet der weiteren Haftung des Auftragnehmers – auf Kosten des Auftragnehmers beseitigen zu lassen. 10.6. Beruht ein Mangel auf einem Umstand, den der Auftragnehmer zu vertreten hat, oder den Ersatz fehlt der schadhaften Teile in unsern Werkstätten entstehen. Hat die Reparatur oder der Ersatz der Teile an einem andern Ort zu erfolgengelieferten Ware eine zugesicherte Eigenschaft, so sind die daraus resultierenden Mehrkosten durch den Besteller zu tragen. 17.3 Weitere Rechte des Bestellers wegen mangelhafter Lieferung insbesondere auf Schadenersatz in irgendwelcher Form (unter anderem haftet der Auftragnehmer auch für Folgeschäden) und Rücktritt vom Vertrag sind ausgeschlossen, die sich aus der Verwendung seiner Ware oder seines Werkes ergeben. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber von daraus resultierenden Ansprüchen Dritter umfassend freistellen. 17.4 10.7. Die Garantiezeit beträgt 12 MonateMängelbehebung hat umgehend nach Aufforderung durch den Auftraggeber zu erfolgen. Sie beginnt mit Die Mängelbehebung hat, wenn nötig – unter Einhaltung der Versandbereitschaft arbeitsrechtlichen Bestimmungen – im Mehrschichtbetrieb durch Überstundenleistung oder durch Sonn- und Feiertagseinsatz zu erfolgen. 10.8. Treten innerhalb der Garantiefrist trotz Ersatzlieferung wieder Mängel an gleichen oder verschiedenen Teilen der gelieferten Ware auf, so ist der Auftragnehmer verpflichtet, auch die Ursachen für die Mängel durch geeignete Maßnahmen, wie z.B. Änderung der Herstellungsvorgänge, Warenzusammensetzung usw. zu beheben. 10.9. Bei der Lieferung von Lebensmitteln, Zusatzstoffen und sonstigen Stoffen zur Lebensmittelherstellung und bei Verpackungsmaterialien, welche bei der Verarbeitung bzw. bei Beendigung Abpackung mit Lebensmitteln in Berührung kommen, garantiert der MontageAuftragnehmer, dass sie den zur Zeit der Warenübergabe geltendenden österreichischen Gesetzen, insbesondere den Vorschriften des Lebensmittelrechtes und anderer damit in Verbindung stehender Verordnungen entsprechen. Falls wir Der Auftraggeber garantiert darüber hinaus, dass die gelieferten Waren weder gentechnisch veränderte Organismen sind, noch solche enthalten und auch nicht aus gentechnisch veränderten Organismen gewonnen worden sind. Abweichungen hiervon sind nur zulässig wenn diese übernommen haben, so endet die Garantiezeit spätestens 18 Monate nach Versandbereitschaftin Lieferverträgen (Spezifikationen) ausdrücklich vereinbart wurden. 17.5 Für ersetzte Teile beginnt 10.10. Der Auftragnehmer garantiert, dass die Garantiezeit neu zu laufen: Sie endet spätestens 24 Monate nach Beginn der Garantiezeit für die Hauptlieferung odergelieferten Waren mikrobiologisch in unbedenklichen Zustand sind, sofern deren Versandund darin keine verbotenen oder physiologisch bedenklichen Stoffe und/oder keine deklarationspflichtigen Stoffe, die Montage oder Inbetriebnahme aus Gründen verzögert wurde die wir welche nicht zu vertreten habendeklariert worden sind, spätestens 30 Monate nach Versandbereitschaft der Hauptlieferungenthalten sind. 17.6 Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden infolge natürlicher Abnützung10.11. Der Auftragnehmer garantiert, mangelhafter Wartung, Missachtung von Betriebsvorschriften, falscher Bedienung sowie infolge anderer Gründe, dass die wir nicht zu vertreten habengelieferten Waren keine anderen als die technisch unvermeidbaren Begleit- oder Zusatzstoffe enthalten. 17.7 Die Garantie erlischt, wenn der Besteller oder ein Dritter ohne unsere schriftliche Zustimmung Änderungen oder Reparaturen an der Lieferung vornimmt oder wenn der Besteller nicht umgehend geeignete Massnahmen trifft, damit der Schaden nicht grösser wird 10.12. Der Auftragnehmer hat auf Anforderung des Auftraggebers entsprechende Zertifikate und wir den Mangel beheben können. Die Verwendung von Originalersatzteilen und autorisierten Serviceleistungen ist für die Gültigkeit der Garantie obligatorischNachweise zur Verfügung zu stellen. 17.8 Macht der Besteller bis zum Ablauf der Garantiefrist nicht bestimmte Ansprüche aus der Garantie schriftlich geltend, so sind wir unserer Verpflichtung aus derselben enthoben. 17.9 Für Fremdlieferungen übernehmen wir die Gewähr lediglich im Rahmen der Garantieverpflichtung des Unterlieferanten.

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Sources: Einkaufsbedingungen

Garantie. 17.1 13.1. Wir verpflichten uns, während der Garantiezeit gem. Art 16.4 auf schriftliche Aufforderung des Bestellers hin alle Teile unserer LieferungTeile, die nachweisbar infolge schlechten Materials, fehlerhafter Konstruktion oder mangelhafter Ausführung schadhaft oder unbrauchbar werden, so rasch als möglich am Domizil des Verkäufers, nach unserer ▇▇▇▇ auszubessern oder zu ersetzen. Ersetzte Teile werden unser Eigentum. 17.2 13.2. Wir tragen nur die Kosten, die durch die Reparatur oder den Ersatz der schadhaften Teile in unsern unseren Werkstätten entstehen. Hat Können die Reparatur schadhaften Teile aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht in unseren Werkstätten repariert oder der Ersatz der Teile an einem andern Ort zu erfolgenersetzt werden, so sind die gehen alle daraus resultierenden erwachsenen Mehrkosten durch den Besteller zu tragenLasten des Bestellers. 17.3 Weitere Rechte 13.3. Jeder weitere Anspruch des Bestellers wegen mangelhafter Lieferung insbesondere Lieferung, ins- besondere auf Schadenersatz in irgendwelcher Form (unter anderem auch für Folgeschäden) und Rücktritt vom Vertrag sind Auflösung des Vertrages, ist ausgeschlossen. 17.4 13.4. Die Garantiezeit beträgt 12 Monate. Sie beginnt mit Abgang der Versandbereitschaft bzwLieferung ab Werk oder, sofern wir auch die Montage übernommen haben, mit deren Be- endigung. bei Beendigung der Montage. Falls Werden Versand oder Montage aus Gründen verzögert, die wir diese übernommen nicht zu vertreten haben, so endet die Garantiezeit spätestens 18 Monate nach Meldung der Versandbereitschaft. Alle abweichenden Vereinbarungen müssen von uns schriftlich genehmigt werden. 17.5 Für ersetzte Teile beginnt die Garantiezeit neu zu laufen: Sie endet spätestens 24 Monate nach Beginn der Garantiezeit für die Hauptlieferung oder, sofern deren Versand, die Montage oder Inbetriebnahme aus Gründen verzögert wurde die wir nicht zu vertreten haben, spätestens 30 Monate nach Versandbereitschaft der Hauptlieferung. 17.6 13.5. Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden infolge natürlicher AbnützungAbnüt- zung, mangelhafter Wartung, Missachtung von Betriebsvorschriften, falscher Bedienung übermässiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, chemischer oder elektrolytischer Einflüsse, mangelhafter, nicht von uns ausgeführter Bau- und Montagearbeiten sowie infolge anderer Gründe, die wir nicht zu vertreten haben. 17.7 13.6. Die Garantie erlischt, wenn der Besteller oder ein Dritter Dritte ohne unsere schriftliche Zustimmung Änderungen oder Reparaturen an der Lieferung vornimmt oder vornehmen. Ferner, wenn der Besteller nicht umgehend geeignete Massnahmen trifft, damit der Schaden nicht grösser wird und wir den Mangel beheben können. Die Verwendung von Originalersatzteilen und autorisierten Serviceleistungen ist für die Gültigkeit der Garantie obligatorisch. 17.8 Macht der Besteller bis zum Ablauf der Garantiefrist nicht bestimmte Ansprüche aus der Garantie schriftlich geltend, so sind wir unserer Verpflichtung aus derselben enthoben. 17.9 13.7. Für Fremdlieferungen übernehmen wir die Gewähr lediglich im Rahmen der Garantieverpflichtung Garantieverpflichtungen des Unterlieferanten. Der Besteller wird von uns entsprechend unterrichtet.

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Sources: General Terms and Conditions of Delivery

Garantie. 17.1 Wir verpflichten uns8.1 Abmessungen, während Leistungsspezifikationen und andere Details bezüglich der Garantiezeit gemvertraglichen Beschaffenheit der Lösungen sind Teil der Spezifikation. Art 16.4 auf schriftliche Aufforderung des Bestellers hin alle Teile unserer LieferungSie stellen keine Zusicherung bezüglich der Qualität dar, die nachweisbar infolge schlechten MaterialsGegenstand einer Garantie ist. Öffentliche Werbeaussagen/Spezifikationen von Dritten oder von OMICRON sind nicht Bestandteil der vertraglichen Spezifikationen, fehlerhafter Konstruktion sofern OMICRON nicht eine entsprechende Vereinbarung mit dem Kunden trifft. 8.2 Die Lösungen von OMICRON erfüllen die Anforderungen der einschlägigen Deutschen Normen einschließlich aller anwendbaren EN-Normen zum Zeitpunkt der Ausführung der individuellen Vereinbarung. Bei der Lieferung der Lösungen, die keine Abnahme erfordern, ist der Kunde verpflichtet, auf eigene Kosten die gelieferten Lösungen unverzüglich zu prüfen und OMICRON über jegliche Mängel oder mangelhafter Ausführung schadhaft fehlerhafte Lieferungen zu informieren. Verdeckte Mängel müssen OMICRON direkt nach der Feststellung schriftlich gemeldet werden. 8.3 Die Garantie deckt keine Schäden durch äußere Einflüsse, unsachgemäße Handhabung, unsachgemäßen Betrieb, normale Abnutzung oder unbrauchbar werden, so rasch als möglich am Domizil Korrosion ab. 8.4 Kleinere Unregelmäßigkeiten im Hinblick auf die Qualität oder Nutzbarkeit führen zu keinen Garantieansprüchen. Ferner sind die Garantieansprüche des VerkäufersKunden darauf beschränkt, nach unserer ▇▇▇▇ auszubessern von OMICRON den Mangel beheben zu lassen oder die mangelhafte Lösung zu ersetzen. Ersetzte Teile werden unser Eigentum. 17.2 Wir tragen nur OMICRON ist berechtigt, eine angemessene Anzahl von Nachbesserungen oder Ersetzungen durchzuführen, jedoch mindestens drei für jeden Mangel. Sollten die Kosten, die durch die Reparatur oder den Ersatz der schadhaften Teile in unsern Werkstätten entstehen. Hat die Reparatur Nachbesserungsversuche oder der Ersatz sich als nicht erfolgreich erweisen, ist der Teile an einem andern Ort Kunde – unabhängig von jeglichen Schadensersatzansprüche gemäß Artikel 9 – berechtigt, die individuelle Vereinbarung zu erfolgenkündigen oder den Preis herabzusetzen (Minderung). 8.5 Ansprüche wegen mangelhafter Lösungen verjähren ein Jahr nach der Lieferung. Ansprüche wegen mangelhafter Lösungen, so sind die daraus resultierenden Mehrkosten eine Abnahme erfordern, verjähren ein Jahr nach erfolgreicher Abnahme der Lösungen durch den Besteller Kunden. Wenn OMICRON immaterielle Produkte herstellt/liefert (z. B. eine individuelle Software), verjähren Ansprüche wegen Mängeln ein Jahr nach Feststellung des Mangels durch den Kunden oder nicht erfolgter Feststellung infolge von grober Fahrlässigkeit, spätestens jedoch zwei Jahre nach der Abnahme der immateriellen Produkte. Die vorgenannten Verjährungsfristen gelten nicht, solange die rechtsverbindlichen gesetzlichen Verjährungsfristen länger sind, wenn Garantieansprüche auf vorsätzlicher grober Fahrlässigkeit seitens von OMICRON beruhen oder wenn durch von OMICRON zu verantwortende Mängel Gefahr für Leib, Leben oder Gesundheit besteht. 8.6 Wenn die gelieferte Lösung an einen anderen Ort als dem in der individuellen Vereinbarung genannten Werk des Kunden transportiert wird und sich aufgrund dieser Umstände die Kosten in Verbindung mit der Nachbesserung oder dem Ersatz wie Transport-, Material- oder Arbeitskosten erhöhen, sind diese Kosten nicht von OMICRON zu tragen. Diese Beschränkung gilt nicht, wenn die Bereitstellung der Lösungen außerhalb des Standorts der vorgesehenen Nutzung der Güter entspricht und diese Nutzung in der individuellen Vereinbarung vereinbart wurde. 17.3 Weitere Rechte des Bestellers wegen mangelhafter Lieferung insbesondere auf Schadenersatz in irgendwelcher Form (unter anderem auch für Folgeschäden) und Rücktritt vom Vertrag sind ausgeschlossen. 17.4 Die Garantiezeit beträgt 12 Monate. Sie beginnt mit der Versandbereitschaft bzw. bei Beendigung der Montage. Falls wir diese übernommen haben, so endet die Garantiezeit spätestens 18 Monate nach Versandbereitschaft. 17.5 Für ersetzte Teile beginnt die Garantiezeit neu zu laufen: Sie endet spätestens 24 Monate nach Beginn der Garantiezeit für die Hauptlieferung oder8.7 Jegliche Nachbesserung oder jeglicher Ersatz kann nicht automatisch als Anerkenntnis eines Mangels durch OMICRON angesehen werden, sofern deren VersandOMICRON dem Kunden gegenüber nicht eindeutig bestätigt hat, dass OMICRON die Montage oder Inbetriebnahme aus Gründen verzögert wurde die wir nicht zu vertreten haben, spätestens 30 Monate nach Versandbereitschaft der Hauptlieferung. 17.6 Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden infolge natürlicher Abnützung, mangelhafter Wartung, Missachtung von Betriebsvorschriften, falscher Bedienung sowie infolge anderer Gründe, die wir nicht zu vertreten haben. 17.7 Die Garantie erlischt, wenn der Besteller oder ein Dritter ohne unsere schriftliche Zustimmung Änderungen oder Reparaturen an der Lieferung vornimmt oder wenn der Besteller nicht umgehend geeignete Massnahmen trifft, damit der Schaden nicht grösser wird und wir Verantwortung für den Mangel beheben könnenübernimmt. Die Verwendung von Originalersatzteilen Durch jegliche Verhandlungen zwischen OMICRON und autorisierten Serviceleistungen ist für dem Kunden bezüglich behaupteter Mängel wird die Gültigkeit Verjährungsfrist nicht ausgesetzt. Artikel 203 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) der Garantie obligatorischBundesrepublik Deutschland kommt nicht zur Anwendung. 17.8 Macht der Besteller bis zum Ablauf der Garantiefrist nicht bestimmte Ansprüche aus der Garantie schriftlich geltend, so sind wir unserer Verpflichtung aus derselben enthoben. 17.9 Für Fremdlieferungen übernehmen wir die Gewähr lediglich im Rahmen der Garantieverpflichtung des Unterlieferanten.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Lieferung Von Monitoring Lösungen Und Dienstleistungen

Garantie. 17.1 Wir verpflichten uns9.1 Alpha Deuren garantiert ausschließlich, während der Garantiezeit gem. Art 16.4 auf schriftliche Aufforderung des Bestellers hin alle Teile unserer Lieferungdass ihre Waren den vereinbarten Spezifikationen entsprechen und für den Zweck geeignet sind, die nachweisbar infolge schlechten Materials, fehlerhafter Konstruktion oder mangelhafter Ausführung schadhaft oder unbrauchbar werden, so rasch als möglich am Domizil des Verkäufers, nach unserer ▇▇▇▇ auszubessern oder zu ersetzen. Ersetzte Teile werden unser Eigentumfür den sie von Alpha Deuren entwickelt und hergestellt wurden. 17.2 Wir tragen nur die Kosten, die 9.2 Diese Garantie verfällt nach Ablauf von zwei Jahren nach der Lieferung durch die Reparatur oder den Ersatz Alpha Deuren bzw. nach höchstens 30.000 Bewegungen der schadhaften Teile in unsern Werkstätten entstehen. Hat die Reparatur oder der Ersatz der Teile an einem andern Ort zu erfolgen, so sind die daraus resultierenden Mehrkosten durch den Besteller zu tragenWare. 17.3 Weitere Rechte des Bestellers wegen mangelhafter Lieferung insbesondere auf Schadenersatz in irgendwelcher Form (unter anderem auch für Folgeschäden) und Rücktritt vom Vertrag sind ausgeschlossen. 17.4 Die Garantiezeit beträgt 12 Monate. Sie beginnt mit der Versandbereitschaft bzw. bei Beendigung der Montage. Falls wir diese übernommen haben, so endet die Garantiezeit spätestens 18 Monate nach Versandbereitschaft. 17.5 Für ersetzte Teile beginnt die Garantiezeit neu zu laufen: Sie endet spätestens 24 Monate nach Beginn der Garantiezeit für die Hauptlieferung oder, sofern deren Versand, die Montage oder Inbetriebnahme aus Gründen verzögert wurde die wir nicht zu vertreten haben, spätestens 30 Monate nach Versandbereitschaft der Hauptlieferung. 17.6 Von der 9.3 Diese Garantie ausgeschlossen sind Schäden infolge natürlicher Abnützung, mangelhafter Wartung, Missachtung von Betriebsvorschriften, falscher Bedienung sowie infolge anderer Gründe, die wir nicht zu vertreten haben. 17.7 Die Garantie erlischtverfällt auch, wenn der Besteller Mangel (unter anderem) auf Folgendes zurückzuführen ist: a. Verwendung ohne korrekte Beachtung der Bedienungsanleitung zu der Ware b. sonstige unsachgemäße Verwendung, z.B. Nutzung bei extremen Umgebungsbedingungen, u.a. Säuren oder ein Dritter sehr hohe bzw. sehr niedrige Temperaturen c. keine oder unsachgemäße Wartung d. Installation oder Montage ohne unsere schriftliche Zustimmung Änderungen korrekte Beachtung der Montageanleitung zu der Ware e. Änderung oder Reparaturen Reparatur der Ware durch Dritte f. (Ersatz-)Teile, bei denen es sich nicht um Originalteile von Alpha Deuren handelt. 9.4 Wenn der Käufer die Ware nicht selbst installiert, montiert und/oder repariert, muss er den Auftragnehmer und den Monteur der Ware ausdrücklich schriftlich auf die vorstehend genannten Garantien und Einschränkungen hinweisen. 9.5 Der Käufer ist verpflichtet, die Ware unmittelbar bei der Lieferung auf eventuelle Schäden zu untersuchen. Der Käufer muss eventuelle Mängel oder Schäden im Frachtbrief angeben und angemessen, u.a. durch Fotos, dokumentieren. 9.6 Der Käufer kann sich nicht mehr auf Mängel an der Ware berufen, wenn er diese nicht innerhalb von 48 Stunden, nachdem er die Mängel entdeckt hat oder nach billigem Ermessen hätte entdecken müssen, schriftlich Alpha Deuren mitgeteilt und dabei die unter 9.5 angegebenen Fotos und anderen Beweismittel vorgelegt hat. 9.7 Es unterliegt ausschließlich der Beurteilung nach billigem Ermessen durch Alpha Deuren, ob die vom Käufer gemeldeten Mängel zu Recht beanstandet wurden. Der Käufer muss Alpha Deuren auf Anfrage alle nach ihrem Ermessen relevanten Informationen zur Verfügung stellen. Ein Mangel liegt ausschließlich dann vor, wenn die Ware nicht vollständig den vorstehend genannten Garantien entspricht. 9.8 Wenn ein Mangel vorliegt, ist Alpha Deuren lediglich dazu verpflichtet, das mangelhafte Teil kostenlos durch Lieferung vornimmt eines neuen Teils gemäß den Bestimmungen aus Artikel 7 dieser Bedingungen zu ersetzen, ohne dass der Käufer weitere Ansprüche auf irgendeine Erstattung oder wenn der Besteller nicht umgehend geeignete Massnahmen trifftsonstige Verpflichtung von Alpha Deuren hat. Der Käufer verpflichtet sich, damit der Schaden nicht grösser wird und wir den Mangel beheben könnendas mangelhafte Teil auf Anfrage von Alpha Deuren unverzüglich zurückzuschicken. Die Verwendung von Originalersatzteilen und autorisierten Serviceleistungen Rücklieferung ist für die Gültigkeit der Garantie obligatorischden Käufer kostenlos und erfolgt im Übrigen gemäß den Anweisungen von Alpha Deuren. 17.8 Macht der Besteller bis zum Ablauf der Garantiefrist nicht bestimmte Ansprüche aus der 9.9 Der Käufer kann sich lediglich auf die Garantie schriftlich geltendberufen, so sind wir unserer Verpflichtung aus derselben enthobenwenn er all seinen Verpflichtungen gegenüber Alpha Deuren nachgekommen ist. 17.9 Für Fremdlieferungen übernehmen wir die Gewähr lediglich im Rahmen der Garantieverpflichtung des Unterlieferanten.

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Sources: Allgemeine Lieferbedingungen

Garantie. 17.1 Wir verpflichten uns10.1. Der Verkäufer gewährleistet für den in Klausel 10.2 unten genannten Zeitraum, während dass die Produkte frei von Material- oder Bearbeitungsfehlern sind, sodass die Produkte den Spezifikationen des Verkäufers entsprechen. Der Verkäufer erteilt keine ausdrücklichen oder implizierten Garantien oder keine Gewähr für die Produkte, einschließlich, aber nicht begrenzt auf, irgendwelche implizierten Garantien der Garantiezeit gemVerkäuflichkeit, Eignung für den besonderen Verwendungszweck und/oder Nichtverletzung. Art 16.4 Diese Garantie steht nur dem Käufer zu und nicht den Kunden des Käufers oder den Benutzern der Produkte des Käufers. 10.2. Der Garantiezeitraum ist ein (1) Jahr nach Versanddatum, insofern nicht ausdrücklich etwas im Produktdatenblatt, in den technischen Spezifikationen angegeben oder schriftlich zwischen den Parteien vereinbart wurde. 10.3. Unmittelbar nach der Lieferung prüft der Käufer die Produkte auf schriftliche Aufforderung des Bestellers hin alle Teile unserer LieferungQualität und Quantität. Die Prüfung erfolgt anhand der Transportdokumente und/oder Spezifikationen, die nachweisbar infolge schlechten Materialsfür die Produkte gelten. Reklamationen in Bezug auf Quantität und/oder visuelle Mängel der Produkte müssen vom Käufer innerhalb von achtundvierzig (48) Stunden nach der Lieferung gemeldet werden. Der Käufer protokolliert die Defekte auf den relevanten Transportdokumenten und behält die mangelhaften Produkte, fehlerhafter Konstruktion oder mangelhafter Ausführung schadhaft oder unbrauchbar insofern der Verkäufer den Käufer nicht auffordert, die mangelhaften Produkte dem Verkäufer in der Originalverpackung zurückzusenden. Der Käufer erfüllt die Verpackungs-Anforderungen des Verkäufers in Bezug auf die Rücksendung, bevor er die Produkte dem Verkäufer zurücksendet. 10.4. Reklamationen in Bezug auf nicht sichtbare Defekte der Produkte müssen dem Verkäufer direkt nach ihrem Auftreten gemeldet werden, so rasch aber auf keinen Fall später als möglich am Domizil neunzig (90) Tage nach Empfang. Der Käufer meldet eine solche Reklamation direkt der Reklamationsabteilung des Verkäufers. 10.5. Irgendein Klageanspruch in Bezug auf Produktfehler oder sonstiges, die der Käufer eventuell hat, sind nach Ablauf der (i) in Klausel 10.3 genannten Periode, und/oder (ii) nach der oben in Klausel 10.2 genannten Garantiezeit ausgeschlossen. 10.6. Sollte ein Mangel von der Garantie des Verkäufers innerhalb der oben in Klausel 10.2 genannten Zeit gedeckt werden, ist die einzige Kompensation des Käufers die, im Ermessen des Verkäufers, nach unserer ▇▇▇▇ auszubessern entweder, dem Käufer ganz oder anteilig den Preis der betroffenen Produkte zurück zu ersetzen. Ersetzte erstatten, oder die betreffenden Produkte auszutauschen oder ein betroffenes Teil oder Teile werden unser Eigentumdavon. 17.2 Wir tragen nur die Kosten, die durch die Reparatur oder den Ersatz der schadhaften Teile in unsern Werkstätten entstehen10.7. Hat die Reparatur oder der Ersatz der Teile an einem andern Ort zu erfolgen, so sind die daraus resultierenden Mehrkosten durch den Besteller zu tragen. 17.3 Weitere Rechte des Bestellers wegen mangelhafter Lieferung insbesondere auf Schadenersatz in irgendwelcher Form (unter anderem auch für Folgeschäden) und Rücktritt vom Vertrag sind ausgeschlossen. 17.4 Die Garantiezeit beträgt 12 Monate. Sie beginnt mit der Versandbereitschaft bzw. bei Beendigung der Montage. Falls wir diese übernommen haben, so endet die Garantiezeit spätestens 18 Monate nach Versandbereitschaft. 17.5 Für ersetzte Teile beginnt die Garantiezeit neu zu laufen: Sie endet spätestens 24 Monate nach Beginn der Garantiezeit für die Hauptlieferung oder, sofern deren Versand, die Montage oder Inbetriebnahme aus Gründen verzögert wurde die wir nicht zu vertreten haben, spätestens 30 Monate nach Versandbereitschaft der Hauptlieferung. 17.6 Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden infolge natürlicher Abnützung, mangelhafter Wartung, Missachtung von Betriebsvorschriften, falscher Bedienung sowie infolge anderer Gründe, die wir nicht zu vertreten haben. 17.7 Die Garantie erlischtin dieser Klausel 10 gilt nicht und darf vom Käufer nicht in Anspruch genommen werden, wenn für den Fall, dass der Besteller Käufer den spezifischen Anweisungen in Bezug auf das Produkt nicht nachgekommen ist, einschließlich, aber nicht begrenzt auf Anweisungen in Bezug auf Lagerung, Belastung, Gebrauch, Wartung oder sonstige Geschäftsbedingungen des Verkäufers, wie in Materialien oder anderswo in Bezug auf ein Dritter ohne unsere schriftliche Zustimmung Änderungen oder Reparaturen an der Lieferung vornimmt oder wenn der Besteller nicht umgehend geeignete Massnahmen trifft, damit der Schaden nicht grösser wird und wir den Mangel beheben können. Die Verwendung von Originalersatzteilen und autorisierten Serviceleistungen ist für die Gültigkeit der Garantie obligatorischProdukt veröffentlicht. 17.8 Macht der Besteller bis zum Ablauf der Garantiefrist nicht bestimmte Ansprüche aus der Garantie schriftlich geltend, so sind wir unserer Verpflichtung aus derselben enthoben. 17.9 Für Fremdlieferungen übernehmen wir die Gewähr lediglich im Rahmen der Garantieverpflichtung des Unterlieferanten.

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Sources: Allgemeine Verkaufsbedingungen

Garantie. 17.1 Wir verpflichten uns12.1. Im Fall des Kaufs der Alarmanlage durch den Kunden garantiert ESS vom Erstkaufdatum an für zwei Jahre, während dass die Alarmanlage frei von Mängeln in Material oder Verarbeitung ist. Die Bestimmungen über die Gewährleistung blei- ben hievon unberührt. 12.2. Die Garantie gilt nur für den Ersterwerber. Zwecks Geltendmachung ist eine Kopie des Kaufbelegs vorzulegen, wobei auf Aufforde- rung seitens ESS auch das Original des Kaufbe- legs beizubringen ist. Im Garantiefall hat der Garantiezeit gemKunde umgehend mit ESS in Kontakt zu treten, E-Mail: ▇▇▇▇▇@▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇, Telefon: +▇▇ ▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇. 12.3. Art 16.4 auf schriftliche Aufforderung des Bestellers hin alle Teile unserer LieferungDer Kunde ist zur Sorgfalt bei der Nutzung und regelmäßiger Wartung der Alarmanlage ange- halten. Verschleißteile sind bei Bedarf und ge- mäß den Herstellervorgaben zu erneuern. In der Garantie enthalten sind Herstellungsfeh- ler, Verarbeitungsfehler und Materialfehler. 12.4. Verschleißteile, normaler Verschleiß und Ab- nutzung sind von der Garantie ausgeschlossen. 12.5. Die Garantie gilt nicht für Alarmanlagen, die nachweisbar infolge schlechten Materialsnicht fachgerecht montiert und/oder einge- stellt wurden. 12.6. Schäden, fehlerhafter Konstruktion oder mangelhafter Ausführung schadhaft oder unbrauchbar die von Fremdbauteilen verursacht werden, so rasch als möglich am Domizil sind von der Garantie ausgeschlossen. Schäden infolge der Verwendung von Teilen, die nicht kompatibel oder geeignet sind bzw nicht von ESS für die Verwendung mit der Alarmanlage autorisiert wurden, sind von der Garantie ebenso ausgeschlossen. 12.7. Weiterer Ausschluss der Garantie: Jegliche Ga- rantieansprüche sind insbesondere ausge- schlossen, wenn die Seriennummer bzw der Herstellungscode verändert, unkenntlich ge- macht oder entfernt wurde, wenn die Alarm- anlage durch den Einfluss höherer Gewalt oder durch Umwelteinflüsse (Feuchtigkeit, Strom- schlag, Staub usw) beschädigt oder zerstört wurde, wenn die Alarmanlage unter Bedingun- gen gelagert oder betrieben wurde, die außer- halb der technischen Spezifikationen liegen, wenn die Alarmanlage nicht bestimmungsge- mäßen Belastungen oder Kräften ausgesetzt wurde, wenn die Schäden durch unsachge- mäße Behandlung, insbesondere durch Nicht- beachtung der Systembeschreibung und der Betriebsanleitung aufgetreten sind, wenn die Alarmanlage durch hiefür nicht von ESS beauf- tragte Personen geöffnet, repariert oder modi- fiziert wurde, wenn die Alarmanlage mechani- sche Beschädigungen irgendwelcher Art auf- weist. 12.8. Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Garantie sind insbesondere, dass alle Re- paraturen an der Alarmanlage von einer quali- fizierten Fachkraft durchgeführt wurden, dass keine technischen Veränderungen an der Alarmanlage vorgenommen wurden und, dass der sachgemäße Einsatz der jeweiligen Alarm- anlage in jedem Fall beachtet wurde. Schäden, die eindeutig oder verdeckt aus einem unsach- gemäßen Einsatz entstanden sind, bewirken einen Garantieausschluss. 12.9. ESS garantiert die kostenlose Nachbesserung bzw Umtausch. Dies sind die einzigen Garan- tieansprüche, weitergehende Kosten wie Mon- tage, Transport etc werden nicht übernom- men. 12.10. ESS ist berechtigt, über die Instandsetzung und den Austausch hinaus technische Änderungen (zB Firmware-Updates) vorzunehmen, um die Alarmanlage dem aktuellen Stand der Technik anzupassen. Hiefür entstehen dem Kunden keine zusätzlichen Kosten. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht. 12.11. Der Transport der Alarmanlage zu ESS ge- schieht auf eigene Gefahr und Kosten des VerkäufersKun- den. ESS behält sich jedoch vor, nach unserer ihrer ▇▇▇▇ auszubessern die Alarmanlange alternativ vor Ort beim Kunden zu reparieren oder zu ersetzen. Ersetzte Teile werden unser Eigentumauszutauschen. 17.2 Wir tragen nur 12.12. ESS behält sich vor, nach ihrer ▇▇▇▇ defekte Alarmanlagen beziehungsweise Elemente/ Bauteile/Komponenten zu reparieren oder durch ein entsprechendes Nachfolgemodell zu ersetzen oder für gleichwertigen Ersatz zu sor- gen. 12.13. Datensicherung: Es obliegt dem Kunden, von ihm auf die KostenAlarmanlage aufgespielte oder dort gespeicherte Software und/oder Daten, insbe- sondere die Konfiguration der Alarmanlage, zu sichern. ESS ist berechtigt, die Konfiguration der vom Kunden eingesandten Alarmanlage zu löschen und/oder diese Alarmanlage oder ein Austauschgerät mit einer anderen Version der Firmware zurückzusenden. Für ▇▇▇▇▇▇▇, die durch die Reparatur Datenverluste, durch einen Geräte- tausch oder den Ersatz durch das Aufspielen einer ande- ren Version der schadhaften Teile in unsern Werkstätten entstehen. Hat die Reparatur oder der Ersatz der Teile an einem andern Ort zu erfolgen, so sind die daraus resultierenden Mehrkosten durch den Besteller zu tragen. 17.3 Weitere Rechte des Bestellers wegen mangelhafter Lieferung insbesondere auf Schadenersatz in irgendwelcher Form (unter anderem auch für Folgeschäden) und Rücktritt vom Vertrag sind ausgeschlossen. 17.4 Die Garantiezeit beträgt 12 Monate. Sie beginnt mit der Versandbereitschaft bzw. bei Beendigung der Montage. Falls wir diese übernommen haben, so endet die Garantiezeit spätestens 18 Monate nach Versandbereitschaft. 17.5 Für ersetzte Teile beginnt die Garantiezeit neu zu laufen: Sie endet spätestens 24 Monate nach Beginn der Garantiezeit für die Hauptlieferung oder, sofern deren Versand, die Montage oder Inbetriebnahme aus Gründen verzögert wurde die wir nicht zu vertreten haben, spätestens 30 Monate nach Versandbereitschaft der Hauptlieferung. 17.6 Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden infolge natürlicher Abnützung, mangelhafter Wartung, Missachtung von Betriebsvorschriften, falscher Bedienung sowie infolge anderer Gründe, die wir nicht zu vertreten haben. 17.7 Die Garantie erlischt, wenn der Besteller oder ein Dritter ohne unsere schriftliche Zustimmung Änderungen oder Reparaturen an der Lieferung vornimmt oder wenn der Besteller nicht umgehend geeignete Massnahmen trifft, damit der Schaden nicht grösser wird und wir den Mangel beheben können. Die Verwendung von Originalersatzteilen und autorisierten Serviceleistungen ist für die Gültigkeit der Garantie obligatorisch. 17.8 Macht der Besteller bis zum Ablauf der Garantiefrist nicht bestimmte Ansprüche aus der Garantie schriftlich geltend, so sind wir unserer Verpflichtung aus derselben enthoben. 17.9 Für Fremdlieferungen übernehmen wir die Gewähr lediglich Firmware im Rahmen der Garantieverpflichtung Ga- rantieabwicklung entstehen, übernimmt ESS keine Haftung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Wiederherstellung seiner hard- oder soft- wareseitigen Konfiguration. 12.14. Bedienungsfehler: Stellt sich heraus, dass die gemeldete Fehlfunktion der Alarmanlage of- fensichtlich durch fehlerhafte Fremd-Hard- ware, -Software, Installation oder Bedienung verursacht wurde oder stellt sich die Fehlerbe- schreibung des UnterlieferantenKunden als offensichtlich irre- führend heraus, behält ESS sich vor, den ent- standenen Prüfaufwand dem Kunden zu be- rechnen. 12.15. Durch diese Garantie werden weitergehende Ansprüche, insbesondere solche auf Schadens- ersatz (Ersatz von entgangenem Gewinn, mit- telbaren oder Folgeschäden etc), Rücktritt o- der Minderung, nicht begründet.

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Sources: General Terms and Conditions for Rental, Sale, and Maintenance of Alarm Systems

Garantie. 17.1 Wir verpflichten uns8.1 Simol S.p.A. garantiert seine Produkte über einen auf 12 Monate begrenzten Zeitraum ab dem Lieferdatum und jedenfalls nicht länger als 1 Jahr ab der Inbetriebnahme des Produkts. Simol S.p.A. verpflichtet sich, während jeden ihr zuschreibbaren Konformitätsmangel oder –fehler zu behe- ben, vorausgesetzt dass ihr dieser rechtzeitig und jedenfalls binnen 7 Tagen ab der Garantiezeit gemEntdeckung mit- geteilt wurde. Art 16.4 auf schriftliche Aufforderung des Bestellers hin alle Teile unserer Lieferung, die nachweisbar infolge schlechten Materials, fehlerhafter Konstruktion oder mangelhafter Ausführung schadhaft oder unbrauchbar werden, so rasch als möglich am Domizil des Verkäufers, nach unserer Simol behält sich das Recht der ▇▇▇▇ auszubessern vor, ob die fehlerhaften Produkte repariert oder ersetzt werden. 8.2 Simol garantiert nicht die Entsprechung der Produkte mit anderen technischen Eigenschaf- ten als jenen, gemäß denen die Produkte entworfen und hergestellt wurden, oder ihre Eignung für unvorhergesehene Sonderanwendungen. Im Einzelnen, wenn das Produkt ein Auftragsprodukt des Kunden ist, d.h. es nach Entwurf und/oder Muster (Varianten) des Kunden in Auftrag gegeben wur- de, haftet Simol nicht für eventuelle Fehler und/oder Mängel, die aus einem falschen, vom Kunden selbst vorbereiteten Entwurf und/oder Varianten hervorgehen. 8.3 Simol S.p.A. behält sich das Recht vor, den fehlerhaften Artikel durch ein gleichwertiges Produkt zu ersetzen, wenn eine Reparatur zu einer angemessenen Frist und Auslage nicht möglich ist. Ersetzte Teile Anfragen und Lastschriften für Eingriff/Reparatur werden unser Eigentumnicht akzeptiert. 17.2 Wir tragen nur 8.4 Die Garantie deckt nicht die KostenBestandteile, die durch aufgrund ihrer Art der Abnutzung unterliegen (Kunststoffelemente, Getriebe usw.). Es bestehen keine Garantiepflichten von Simol S.p.A. für ne- bensächliche Unterschiede, die Reparatur oder nicht den Ersatz der schadhaften Teile in unsern Werkstätten entstehen. Hat die Reparatur oder der Ersatz der Teile an einem andern Ort zu erfolgen, so sind die daraus resultierenden Mehrkosten durch den Besteller zu tragenBetrieb herabsetzen. 17.3 Weitere Rechte 8.5 Die Garantie deckt das Produkt nicht in den folgenden Fällen: - Wenn ohne schriftliche Genehmigung von Simol SpA Änderungen und Auswechselungen vorge- nommen und anderweitige Reparaturen oder Eingriffe durchgeführt wurden. - Wenn der nicht einwandfreie Betrieb und/oder Fehler oder Mangel auf eine falsche Installation, ei- nen nicht sachgemäßen oder für die Zwecke nicht geeigneten Gebrauch gemäß Entwurf oder eine unzureichende Wartung und eine andere als die von der Leistung des Bestellers wegen mangelhafter Lieferung insbesondere auf Schadenersatz in irgendwelcher Form (unter anderem auch für Folgeschäden) und Rücktritt vom Vertrag sind ausgeschlossenProdukts zulässigen Ver- wendung zurückführbar ist. 17.4 Die Garantiezeit beträgt 12 Monate. Sie beginnt mit 8.6 Für den Fall, dass die Garantie wegen Auftretens einer der Versandbereitschaft bzw. bei Beendigung der Montage. Falls wir diese übernommen habeno. g. Bedingungen nicht an- wendbar ist, so endet behält sich Simol SpA das Recht vor, die Garantiezeit spätestens 18 Monate nach VersandbereitschaftAnalysekosten in Höhe von 25€ für jeden un- ter Kontrollauftrag zurückgegebenen Artikel in Rechnung zu stellen. 17.5 Für ersetzte Teile beginnt 8.7 Die Annahme der Garantie verlängert nicht die Garantiezeit neu zu laufen: Sie endet spätestens 24 Monate nach Beginn selbige und lässt auch nicht die Aussetzung der Garantiezeit fälligen Zahlungen zu. 8.8 Es versteht sich zwischen den Parteien, dass der Kunde die technisch-mechanischen Ei- genschaften der von Simol S.p.A. erworbenen Produkte kennt, und dass er über alle Mittel und Kenntnisse für die Hauptlieferung oderMontage, sofern deren Versandden Gebrauch und die Wartung der oben genannten Produkte im Rah- men der Funktionen und Zwecke, die Montage oder Inbetriebnahme aus Gründen verzögert wurde die wir nicht zu vertreten haben, spätestens 30 Monate nach Versandbereitschaft der Hauptlieferung. 17.6 Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden infolge natürlicher Abnützung, mangelhafter Wartung, Missachtung von Betriebsvorschriften, falscher Bedienung sowie infolge anderer Gründe, die wir nicht zu vertreten haben. 17.7 Die Garantie erlischt, wenn der Besteller oder ein Dritter ohne unsere schriftliche Zustimmung Änderungen oder Reparaturen an der Lieferung vornimmt oder wenn der Besteller nicht umgehend geeignete Massnahmen trifft, damit der Schaden nicht grösser wird und wir den Mangel beheben können. Die Verwendung von Originalersatzteilen und autorisierten Serviceleistungen ist für die Gültigkeit der Garantie obligatorischdiese entwickelt wurden, verfügt (die Einbau-, Bedienungs- und Wartungsanleitung sind unter ▇▇▇. 17.8 Macht der Besteller bis zum Ablauf der Garantiefrist nicht bestimmte Ansprüche aus der Garantie schriftlich geltend▇▇▇▇▇.▇▇▇, so sind wir unserer Verpflichtung aus derselben enthobendownload Bereich zu finden). 17.9 Für Fremdlieferungen übernehmen wir die Gewähr lediglich im Rahmen der Garantieverpflichtung des Unterlieferanten.

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Sources: Allgemeine Verkaufsbedingungen

Garantie. 17.1 Wir verpflichten uns9.1. Der Lieferant garantiert dem Kunden, dass die Waren während der Garantiezeit gemin Bedingung 8.7 genannten Zeiträume, vorbehaltlich Bedingung 5.1, in allen wesentlichen Punkten der Spezifikation entsprechen; und 9.2. Art 16.4 auf schriftliche Aufforderung des Bestellers hin alle Teile unserer Lieferungwenn der Kunde zu irgendeinem Zeitpunkt während der Garantiefrist Kenntnis von einer Verletzung der Garantie gemäß Bedingung 8.1 erhält, die nachweisbar infolge schlechten Materialswird der Kunde: 9.2.1. den Lieferanten schriftlich über den Verstoß benachrichtigen, fehlerhafter Konstruktion oder mangelhafter Ausführung schadhaft oder unbrauchbar werdenwobei diese Benachrichtigung innerhalb von 5 Tagen, so rasch als möglich am Domizil des Verkäufersnachdem der Kunde von dem Verstoß Kenntnis erlangt hat, und vor Ablauf der Gewährleistungsfrist erfolgen muss. 9.2.2. nach unserer ▇▇▇▇ auszubessern des Lieferanten entweder die betreffenden Waren an den Lieferanten (auf Kosten des Kunden) zurücksenden oder dem Lieferanten oder seinem Vertreter oder Subunternehmer gestatten, sie in den Räumlichkeiten des Kunden zu kontrollieren; und 9.2.3. dem Lieferanten alle Informationen und Unterstützung zukommen lassen, die der Lieferant vernünftigerweise benötigt, um den mutmaßlichen Verstoß zu untersuchen. 9.3. Vorbehaltlich der Bedingung 11.4 besteht die einzige Haftung des Lieferanten bei Verletzung der Garantie gemäß Bedingung 8.1 darin, die betreffenden Waren nach ▇▇▇▇ des Lieferanten zu reparieren oder zu ersetzen. Ersetzte Teile werden unser Eigentum. 17.2 Wir tragen nur 9.4. Der einzige Rechtsbehelf des Kunden bei Verletzung der Pflicht gemäß Bedingung 8.3 besteht in Schadensersatz. 9.5. Vorbehaltlich der Bedingung 11.4 übernimmt der Lieferant keine Haftung für eine Verletzung der Garantie gemäß Bedingung 8.1, wenn: 9.5.1. der Kunde seinen Pflichten gemäß Bedingung 8.2 in Bezug auf den Verstoß nicht nachkommt. 9.5.2. der Lieferant gemäß Bedingung 5.1 von der Verletzung hätte benachrichtigt werden müssen, dies aber nicht getan hat. 9.5.3. der betreffende Mangel durch einen Transportschaden nach der Lieferung verursacht wurde. 9.5.4. der betreffende Mangel durch normalen Verschleiß verursacht wurde. 9.5.5. der betreffende Mangel durch unsachgemäße Verwendung, Handhabung, Änderung, Montage, Reparatur, Wartung, Lagerung oder Nichtbeachtung der Anweisungen des Lieferanten oder des Herstellers verursacht oder verschlimmert wurde; oder 9.5.6. der Kunde die Kostenbetreffenden Waren nach der Entdeckung des betreffenden Verstoßes weiter nutzt. Die Garantie gemäß Bedingung 8.1 gilt für alle Waren, die gemäß Bedingung 8.3 repariert oder ersetzt werden, für den Rest der ursprünglichen Garantiefrist 9.6. Vorbehaltlich der Bedingung 11.4 sind alle Garantien, Bedingungen und sonstigen Bestimmungen, die durch die Reparatur das Gesetz impliziert sind (ob durch Gesetz, Gewohnheitsrecht oder den Ersatz der schadhaften Teile in unsern Werkstätten entstehen. Hat die Reparatur oder der Ersatz der Teile an einem andern Ort zu erfolgenanderweitig), so sind die daraus resultierenden Mehrkosten durch den Besteller zu tragen. 17.3 Weitere Rechte des Bestellers wegen mangelhafter Lieferung insbesondere auf Schadenersatz in irgendwelcher Form (unter anderem auch für Folgeschäden) und Rücktritt vom Vertrag sind ausgeschlossen. 17.4 Die Garantiezeit beträgt 9.7. Für Avire-Produkte geltende Garantiefristen: 9.7.1. Displays und Zubehör – 12 Monate. Sie beginnt mit Monate ab dem Zeitpunkt der Versandbereitschaft Montage bzw. bei Beendigung der Montage. Falls wir diese übernommen haben, so endet die Garantiezeit spätestens des Einbaus oder 18 Monate nach Versandbereitschaftab dem Zeitpunkt der Lieferung, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher liegt. 17.5 Für ersetzte Teile beginnt die Garantiezeit neu zu laufen: Sie endet spätestens 9.7.2. Notruftelefone und Zubehör – 24 Monate nach Beginn ab dem Zeitpunkt der Garantiezeit für die Hauptlieferung oder, sofern deren Versand, die Montage bzw. des Einbaus oder Inbetriebnahme aus Gründen verzögert wurde die wir nicht zu vertreten haben, spätestens 30 Monate nach Versandbereitschaft ab dem Zeitpunkt der HauptlieferungLieferung, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher liegt. 17.6 Von 9.7.3. Lichtvorhänge L---Klasse und M---Klasse – 12 Monate ab dem Zeitpunkt der Garantie ausgeschlossen sind Schäden infolge natürlicher AbnützungMontage bzw. des Einbaus oder 18 Monate ab dem Zeitpunkt der Lieferung, mangelhafter Wartungje nachdem, Missachtung von Betriebsvorschriften, falscher Bedienung sowie infolge anderer Gründe, die wir nicht zu vertreten habenwelcher Zeitpunkt früher liegt. 17.7 Die Garantie erlischt9.7.4. Lichtvorhänge Panachrome, wenn Pana40+ und E---Serie – 48 Monate ab dem Zeitpunkt der Besteller Montage bzw. des Einbaus oder ein Dritter ohne unsere schriftliche Zustimmung Änderungen 50 Monate ab dem Zeitpunkt der Lieferung, je nachdem, was früher eintritt; und 9.7.5. alle anderen, oben nicht ausdrücklich genannten Produkte – 12 Monate ab dem Zeitpunkt der Montage bzw. des Einbaus oder Reparaturen an 18 Monate ab dem Zeitpunkt der Lieferung vornimmt oder wenn der Besteller nicht umgehend geeignete Massnahmen trifftLieferung, damit der Schaden nicht grösser wird und wir den Mangel beheben können. Die Verwendung von Originalersatzteilen und autorisierten Serviceleistungen ist für die Gültigkeit der Garantie obligatorisch. 17.8 Macht der Besteller bis zum Ablauf der Garantiefrist nicht bestimmte Ansprüche aus der Garantie schriftlich geltendje nachdem, so sind wir unserer Verpflichtung aus derselben enthoben. 17.9 Für Fremdlieferungen übernehmen wir die Gewähr lediglich im Rahmen der Garantieverpflichtung des Unterlieferanten.was früher eintritt

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Sources: Standard Terms and Conditions for the Delivery of Goods and Services

Garantie. 17.1 Wir verpflichten uns, während 6.1 Für einige technische Produkte garantiert der Garantiezeit gem. Art 16.4 auf schriftliche Aufforderung des Bestellers hin alle Teile unserer LieferungVerkäufer einen technisch einwandfreien Betrieb und die kostenfreie Behebung aller Defekte, die nachweisbar infolge schlechten Materialssich an diesen Produkten innerhalb eines (1) Jahres ab 6.2 Der Käufer teilt dem Verkäufer die Defekte über ein Reklamationsprotokoll in Schriftform mit - entweder sofort, fehlerhafter Konstruktion oder mangelhafter Ausführung schadhaft innerhalb von drei (3) Tagen nach der Entdeckung des Defekts. Im Rahmen der Meldung des Defekts definiert der Käufer den Defekt und beschreibt ihn genau, womit er den Verkäufer dazu befähigt, die defekte Ware zu begutachten und Stellung zu den angegebenen Schäden zu nehmen. 6.3 Im Falle einer Inanspruchnahme der Haftung des Verkäufers bezüglich der Garantie für den einwandfreien Betrieb der Produkte, transportiert der Käufer die Ware auf eigene Kosten zum Hauptsitz des Verkäufers und legt Belege vor, die bestätigen, dass die Ware durch eine entsprechend geschulte Person montiert oder unbrauchbar eingerichtet wurde. 6.4 Der Käufer gewährt dem Verkäufer zwei Chancen, die Waren zu reparieren, oder den gemeldeten Defekt zu beheben. Ist dies nicht möglich, oder der Defekt konnte nicht erfolgreich behoben werden, so rasch als möglich am Domizil des Verkäufers, nach unserer ▇▇▇▇ auszubessern oder zu ersetzen. Ersetzte Teile werden unser Eigentum. 17.2 Wir tragen nur die Kosten, die durch die Reparatur oder den Ersatz der schadhaften Teile in unsern Werkstätten entstehen. Hat die Reparatur oder steht dem Käufer der Ersatz der Teile an einem andern Ort zu erfolgen, so sind die daraus resultierenden Mehrkosten Waren durch den Besteller zu tragenVerkäufer zu. Der Zeitraum von 45 Tagen ab Meldung des Defekts wird als angemessene Frist für die Behebung des Defekts oder den Warenersatz betrachtet. Nach Behebung des Defekts kann der Käufer die reparierten oder ersetzten Waren am Hauptsitz des Verkäufers abholen. 17.3 Weitere Rechte 6.5 Versendet der Käufer die Ware weiter oder beginnt, den Defekt eigenverantwortlich zu beheben (allein, oder mit der Hilfe Dritter), ohne dem Verkäufer zu ermöglichen, die Ware zu begutachten und Stellung zu den genannten Defekten zu nehmen, entfällt die Haftungspflicht des Bestellers wegen mangelhafter Lieferung insbesondere auf Schadenersatz in irgendwelcher Form (Verkäufers unter anderem auch der Garantie für Folgeschäden) und Rücktritt vom Vertrag sind ausgeschlossenden einwandfreien Betrieb des Produkts. 17.4 6.6 Die Garantiezeit beträgt 12 Monate. Sie beginnt Garantie beinhaltet Folgendes: 6.7 Die Garantie beinhaltet Folgendes nicht: 6.8 Die Garantie gilt nicht in folgenden Situationen: 6.9 Der Verkäufer übernimmt keinerlei andere vertragliche Haftung gegenüber dem Käufer, außer der unmittelbaren Haftung im Zusammenhang mit der Versandbereitschaft bzw. bei Beendigung Garantie des einwandfreien Betriebs der Montage. Falls wir diese übernommen habenProdukte, so endet die Garantiezeit spätestens 18 Monate nach Versandbereitschaft. 17.5 Für ersetzte Teile beginnt die Garantiezeit neu zu laufen: Sie endet spätestens 24 Monate nach Beginn der Garantiezeit für jegliche Schadensfälle, für die Hauptlieferung oderder Verkäufer haftbar sein könnte. Diese allgemeinen Verkaufsbedingungen des Verkäufers schließen ausdrücklich jegliche Haftung des Verkäufers aus, sofern deren Versand, die Montage oder Inbetriebnahme aus Gründen verzögert wurde die wir nicht zu vertreten haben, spätestens 30 Monate nach Versandbereitschaft einschließlich jeglicher Haftung für durch den Käufer selbst verursachte Schäden bezüglich der Hauptlieferung. 17.6 Von Meldung eines Defekts und der Garantie ausgeschlossen sind Schäden infolge natürlicher Abnützung, mangelhafter Wartung, Missachtung von Betriebsvorschriften, falscher Bedienung sowie infolge anderer Gründe, die wir nicht zu vertreten haben. 17.7 Die Garantie erlischt, wenn der Besteller oder ein Dritter ohne unsere schriftliche Zustimmung Änderungen oder Reparaturen an der Lieferung vornimmt oder wenn der Besteller nicht umgehend geeignete Massnahmen trifft, damit der Schaden nicht grösser wird und wir den Mangel beheben können. Die Verwendung von Originalersatzteilen und autorisierten Serviceleistungen ist für die Gültigkeit der Garantie obligatorisch. 17.8 Macht der Besteller bis zum Ablauf der Garantiefrist nicht bestimmte Ansprüche aus der Garantie schriftlich geltend, so sind wir unserer Verpflichtung aus derselben enthoben. 17.9 Für Fremdlieferungen übernehmen wir die Gewähr lediglich Fehlerbehebung im Rahmen der Garantieverpflichtung Garantieleistung hinsichtlich der gelieferten Waren. 6.10 Sollte sich herausstellen, dass die Waren frei von Defekten waren und einwandfrei funktionierten, oder dass der Verkäufer nicht für den Defekt verantwortlich ist, ist der Käufer verpflichtet, dem Anbieter alle entstandenen Kosten zu erstatten. Diesbezüglich stimmen die Vertragsparteien überein, die Schadensbegleichung auf 20% des UnterlieferantenKaufpreises der defekten Waren festzulegen. Werden für den Verkäufer Schäden verursacht, die den vertraglich vereinbarten Entschädigungswert übersteigen, kann der Verkäufer vom Käufer Schadenersatz verlangen, der den allgemeinen Bestimmungen des Schuldrechts entspricht.

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Sources: General Terms and Conditions of Sale

Garantie. 17.1 Wir verpflichten uns1. Die Garantie beträgt 12 Monate für Neumaschinen und 6 Monate für Serviceteile. Sie beginnt mit dem Abgang der Lieferung ab Werk. 2. Die vom Lieferanten eingeräumte Garantie beschränkt sich auf guten Gang und branchenübliche Qualität. Es werden alle jene Teile unentgeltlich ausgebessert, die während der Garantiezeit gem. Art 16.4 auf schriftliche Aufforderung des Bestellers hin alle Teile unserer Lieferung, die nachweisbar infolge nachweislich wegen schlechten Materials, fehlerhafter Konstruktion Materials oder mangelhafter Ausführung schadhaft oder unbrauchbar werden. Eine weitergehende Garantie, so rasch als möglich am Domizil des Verkäufersinsbesondere bezüglich der Verwendbarkeit für bestimmte Zwecke, nach unserer ▇▇▇▇ auszubessern oder zu ersetzen. Ersetzte Teile werden unser Eigentumwird wegbedungen. 17.2 Wir tragen nur 3. Liegt ein Mangel vor und wird dieser dem Lieferanten sofort angezeigt, hat der Lieferant ein Recht auf Nachbesserung innert angemessener Frist. Erfolgt die KostenNachbesserung nicht rechtzeitig oder schlecht, ist der Käufer einzig berechtigt, die Minderung des Kaufpreises zu verlangen. 4. Die Garantie entfällt für Schäden und Verluste, die u.a. auf folgende Gründe zurückgeführt werden können: normale Abnützung, Nachlässigkeit in Überwachung und Bedienung, unsachgemäßes und anleitungswidriges Verhalten in Handhabung, Wartung (insbesondere Schmierung) und Reinigung sowie höchstzulässiger Beanspruchung, Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel, Betriebsstoffe und Verbrauchsmaterialien, Aufstellung an ungeeignetem Ort, ungenügende Fundamente und Bauarbeiten, chemische oder elektrische Einflüsse, ungenaue Montage durch die Reparatur andere nicht vom Lieferanten gestellte Monteure, eigenmächtige Vornahme von Änderungen oder den Ersatz der schadhaften Teile in unsern Werkstätten entstehen. Hat die Reparatur oder der Ersatz der Teile an einem andern Ort zu erfolgen, so sind die daraus resultierenden Mehrkosten Reparaturen durch den Besteller zu tragenKäufer oder Drittpersonen. 17.3 Weitere Rechte des Bestellers wegen mangelhafter 5. Der Lieferant ist zur Beseitigung von Mängeln nicht verpflichtet, solange der Käufer mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug ist oder die Möglichkeit zur Behebung nicht bietet. Zur Vornahme aller dem Lieferanten notwendig erscheinenden Änderungen sowie zur Lieferung insbesondere auf Schadenersatz in irgendwelcher Form (unter anderem auch von Ersatzmaschinen oder Ersatzteilen hat der Käufer die erforderliche Zeit und Unterstützung unentgeltlich zu gewähren. Entschädigungen für Folgeschäden) und Rücktritt Arbeitsausfall infolge Betriebsunterbruchs werden vom Vertrag sind ausgeschlossenLieferanten nicht bezahlt. Die Kosten für die Rücksendung defekter Maschinen oder Teile nach Bern oder ans Werk trägt der Käufer. 17.4 Die Garantiezeit beträgt 12 Monate6. Sie beginnt mit der Versandbereitschaft bzw. bei Beendigung der Montage. Falls wir diese übernommen haben, so endet die Garantiezeit spätestens 18 Monate nach Versandbereitschaft. 17.5 Für ersetzte Teile beginnt die Garantiezeit neu zu laufen: Sie endet spätestens 24 Monate nach Beginn der Garantiezeit für die Hauptlieferung oder, sofern deren Versand, die Montage oder Inbetriebnahme aus Gründen verzögert wurde die wir nicht zu vertreten haben, spätestens 30 Monate nach Versandbereitschaft der Hauptlieferung. 17.6 Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden infolge natürlicher Abnützung, mangelhafter Wartung, Missachtung von Betriebsvorschriften, falscher Bedienung sowie infolge anderer Gründe, die wir nicht zu vertreten haben. 17.7 Die Garantie erlischterlischt vorzeitig, wenn der Besteller Käufer oder ein Dritter ohne unsere schriftliche Zustimmung Dritte unsachgemäß Änderungen oder Reparaturen an der Lieferung vornimmt oder wenn der Besteller nicht umgehend geeignete Massnahmen trifft, damit der Schaden nicht grösser wird und wir den Mangel beheben können. Die Verwendung von Originalersatzteilen und autorisierten Serviceleistungen ist für die Gültigkeit der Garantie obligatorischvornehmen. 17.8 Macht 7. Für gebrauchte, revidierte Liefergegenstände übernimmt der Besteller bis zum Ablauf der Garantiefrist nicht bestimmte Ansprüche aus der Garantie schriftlich geltend, so sind wir unserer Verpflichtung aus derselben enthobenLieferant keinerlei Garantie. 17.9 8. Für Fremdlieferungen übernehmen wir die Gewähr lediglich im Rahmen Verschleißteile und Verbrauchsmaterialien übernimmt der Garantieverpflichtung des Unterlieferanten.Lieferant keinerlei Garantie

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Sources: Nutzungsbedingungen

Garantie. 17.1 1.1 Wir verpflichten uns, während der Garantiezeit gem. Art 16.4 auf schriftliche Aufforderung des Bestellers hin alle Teile unserer Lieferung, die nachweisbar infolge schlechten Materials, fehlerhafter Konstruktion oder mangelhafter Ausführung schadhaft oder unbrauchbar werden, so rasch als möglich am Domizil des Verkäufers, nach unserer gew‰hren unseren Kunden beim Kauf eines neu hergestellten ▇▇▇▇▇▇▇▇ auszubessern ▇▇▇▇▇▇▇▇, Ruthmann ECOLINE, Ruthmann BLUELIFT oder VERSALIFT Produkts zus‰tzlich zu ersetzenden gesetzlichen M‰ngelrechten eine Garantie von mindestens einem Jahr, es sei denn, vertraglich wurde eine l‰ngere Garantiezeit vereinbart. Ersetzte Teile werden unser EigentumFür gebrauchte ▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇, Ruthmann ECOLINE, Ruthmann BLUELIFT oder VERSALIFT Produkte (auch Vorführger‰te) gilt diese Garantie nur, wenn sie bei Vertragsschluss ausdrücklich vereinbart wurde. Die Frist für die Garantiedauer beginnt mit dem Rechnungsdatum. 17.2 Wir tragen nur 1.2 Der r‰umliche Geltungsbereich des Garantieschutzes ist deutschlandweit. 1.3 Soweit nichts anderes vereinbart bezieht sich die KostenGarantie auf die Mangelfreiheit des erworbenen Produkts, die durch die Reparatur einschliefllich Funktionsf‰higkeit, Material- oder den Ersatz Produktionsfehler. Sollte w‰hrend der schadhaften Teile in unsern Werkstätten entstehen. Hat die Reparatur oder der Ersatz der Teile an einem andern Ort zu erfolgenGarantiezeit ein Mangel auftreten, so sind die daraus resultierenden Mehrkosten durch den Besteller zu tragen. 17.3 Weitere Rechte des Bestellers wegen mangelhafter Lieferung insbesondere auf Schadenersatz in irgendwelcher Form (unter anderem auch für Folgeschäden) und Rücktritt vom Vertrag sind ausgeschlossen. 17.4 Die Garantiezeit beträgt 12 Monate. Sie beginnt mit der Versandbereitschaft bzw. bei Beendigung der Montage. Falls gew‰hren wir diese übernommen haben, so endet die Garantiezeit spätestens 18 Monate nach Versandbereitschaft. 17.5 Für ersetzte Teile beginnt die Garantiezeit neu zu laufen: Sie endet spätestens 24 Monate nach Beginn der Garantiezeit für die Hauptlieferung oder, sofern deren Versand, die Montage oder Inbetriebnahme aus Gründen verzögert wurde die wir nicht zu vertreten haben, spätestens 30 Monate nach Versandbereitschaft der Hauptlieferung. 17.6 Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden infolge natürlicher Abnützung, mangelhafter Wartung, Missachtung von Betriebsvorschriften, falscher Bedienung sowie infolge anderer Gründe, die wir nicht zu vertreten haben. 17.7 Die Garantie erlischt, wenn der Besteller oder ein Dritter ohne unsere schriftliche Zustimmung Änderungen oder Reparaturen an der Lieferung vornimmt oder wenn der Besteller nicht umgehend geeignete Massnahmen trifft, damit der Schaden nicht grösser wird und wir den Mangel beheben können. Die Verwendung von Originalersatzteilen und autorisierten Serviceleistungen ist für die Gültigkeit der Garantie obligatorisch. 17.8 Macht der Besteller bis zum Ablauf der Garantiefrist nicht bestimmte Ansprüche aus der Garantie schriftlich geltend, so sind wir unserer Verpflichtung aus derselben enthoben. 17.9 Für Fremdlieferungen übernehmen wir die Gewähr lediglich dem Kunden im Rahmen dieser Garantie kostenfreie Reparatur des Produkts mit den erforderlichen Originalersatzteilen. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Rücktritt vom Kaufvertrag, Minderung oder Schadensersatz, stehen dem Kunden aus dieser Garantie nicht zu, auch nicht für den Fall der Garantieverpflichtung des Unterlieferantennicht oder nicht ordnungsgem‰fl ausgeführten Garantieleistung. 1.4 Soweit im Rahmen unserer Garantieleistungen M‰ngel an dem Produkt festgestellt werden, auf die sich unsere Garantie nicht bezieht (s. Ziff. 2), erh‰lt der Kunde von uns ein Angebot über die erforderlichen Reparatur- und Instandsetzungsmaflnahmen. 1.5 Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Leistungen aus dieser Garantie ist, dass der Kunde die in der Bedienungsanleitung vorgeschriebenen j‰hrlichen Wartungsarbeiten ausschliefllich durch uns fristgerecht hat durchführen lassen. Weitere Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Garantieleistung ist, dass der Kunde das Produkt frachtfrei und gereinigt in eine unserer Servicestationen seiner ▇▇▇▇ verbringt. Unsere Servicestationen befinden sich in Ruthmann Holdings GmbH Ruthmann Holdings GmbH Glüsinger Strafle 68 Sandweg 3 21217 ▇▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ Fon: +49 (0) 40 / 70 38 58 34-0 Fon: +49 (0) 3 38 45 / 3 06 84-0 Fax: +49 (0) 40 / ▇▇ ▇▇ ▇▇ ▇▇-▇▇▇ Fax: +49 (0) 3 38 45 / 3 06 84-629 mail: ▇▇▇▇▇▇▇▇@▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ mail: ▇▇▇▇▇▇▇▇▇@▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ Ruthmann Holdings GmbH Ruthmann Holdings GmbH Ruthmannstrafle 4 ▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇ ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇ Fon: +49 (0) 2863 / 204-0 Fon: +49 (0) 6152 / 187587-0 Fax: +49 (0) 2863 / 204-213 Fax: +49 (0) 6152 / 187587-639 mail: ▇▇▇▇▇▇▇@▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ mail: ▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇@▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ Ruthmann Holdings GmbH Ruthmann Holdings GmbH Steinbeisstrafle 13 ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇ ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇▇▇ Fon: +49 (0) 7159 / 80 47 08-0 Fon: +49 (0) 8457 / 93580-0 Fax: +49 (0) 7159 / ▇▇ ▇▇ ▇▇-▇▇▇ Fax: +49 (0) 8457 / 93 580 16 mail: ▇▇▇▇▇▇▇▇▇@▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ mail: ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇@▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ Ruthmann Holdings GmbH ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇ ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ Fon: +49 (0) 7337 / 924772-10 Fax: +49 (0) 7337 / 924772-19 mail: ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇@▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ Wir behalten uns das Recht vor, aufgrund technischer Gegebenheiten dem Vertragspartner eine andere als die von ihm gew‰hlte Servicestation zuzuweisen. Den dadurch entstehenden Mehraufwand tragen wir.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Garantie. 17.1 Wir verpflichten unsDie Abbildungen und Beschreibungen in den Katalogen und Preislisten sowie all unse- re Veröffentlichungen und Muster sind nicht als verbindliche, während sondern als Richtungs- weisend zu betrachten. Für die Größen der Garantiezeit gem. Art 16.4 auf schriftliche Aufforderung des Bestellers hin alle Teile unserer LieferungProdukte, die nachweisbar infolge schlechten Materialskalibriert sind, fehlerhafter Konstruktion oder mangelhafter Ausführung schadhaft oder unbrauchbar vor allem die der Fußböden aus Feinsteinzeug, gelten die üblichen Toleranzwerte. Die Tonalität Unterschied und die berechtige Kleine Mangel der Dekore gehoeren an die Kunstliche Karakter der Ware. Unser Material wird bei hohen Temperaturen gebrannt. Eine ständig genaue Wieder- gabe der Farbtöne kann daher nicht gewährleistet werden, so rasch . Eine Farbstreuung inner- halb eines Farbtons gilt als möglich am Domizil des Verkäufers, nach unserer normal. Die Garantie der Ware beschränkt sich lediglich auf das Material erster ▇▇▇▇. Wir haften daher ausdrücklich nicht für die Materialien der zweiten und dritten ▇▇▇▇ auszubessern oder zu ersetzen. Ersetzte Teile werden unser Eigentum. 17.2 Wir tragen nur die Kostenvon Warenbeständen und auch nicht für gelegentliche und/oder spezielle Posten, die durch als „gesehen und gefallen“ ohne irgendeine Art Garantie verkauft werden. Für die Reparatur oder den Ersatz Materialien der schadhaften Teile in unsern Werkstätten entstehen. Hat ersten ▇▇▇▇ werden die Reparatur oder der Ersatz der Teile an einem andern Ort zu erfolgen, so sind die daraus resultierenden Mehrkosten durch den Besteller zu tragen. 17.3 Weitere Rechte des Bestellers wegen mangelhafter Lieferung insbesondere auf Schadenersatz in irgendwelcher Form (unter anderem auch für Folgeschäden) und Rücktritt vom Vertrag sind ausgeschlossen. 17.4 Die Garantiezeit beträgt 12 Monate. Sie beginnt mit der Versandbereitschaft bzw. bei Beendigung der Montage. Falls wir diese übernommen haben, so endet die Garantiezeit spätestens 18 Monate nach Versandbereitschaft. 17.5 Für ersetzte Teile beginnt die Garantiezeit neu zu laufen: Sie endet spätestens 24 Monate nach Beginn der Garantiezeit für die Hauptlieferung oder, sofern deren VersandGarantien übernommen, die Montage oder Inbetriebnahme aus Gründen verzögert wurde den zum Zeitpunkt des Verkaufs geltenden ISO-Normen entsprechen; sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden die wir nicht zu vertreten haben, spätestens 30 Monate nach Versandbereitschaft Materialien unter Verweisung auf die fachgerechte Ver- wendung und die in der Hauptlieferung. 17.6 Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden infolge natürlicher Abnützung, mangelhafter Wartung, Missachtung von Betriebsvorschriften, falscher Bedienung Keramikbranche allgemein üblichen Gepflogenheiten sowie infolge anderer Gründemit den Empfehlungen zum Gebrauch, die wir nicht zu vertreten haben. 17.7 Die Garantie erlischtin unserem allgemeinen Katalog aufgeführt werden, wenn der Besteller oder ein Dritter ohne unsere schriftliche Zustimmung Änderungen oder Reparaturen an der Lieferung vornimmt oder wenn der Besteller nicht umgehend geeignete Massnahmen trifft, damit der Schaden nicht grösser wird und wir den Mangel beheben könnenverkauft. Die Verwendung von Originalersatzteilen und autorisierten Serviceleistungen ist Unerlässliche Bedingung für die Gültigkeit und Wirksamkeit der Garantien ist die Be- achtung der Normen zur Verlegung DIN 18352 und der Richtlinien ISO/TC 189 WG 6 CEN TR 13548:2004; DIN 18202; DIN 18352; ANSI ▇▇▇▇, ▇▇▇▇, ▇▇▇▇ vers. 2011.1. Eventuelle Reklamationen wegen Fehlern und Mängeln der Ware sind schriftlich mit- tels eines Einschreibens, das ausschließlich an den Verwaltungssitz von Emilceramica in Fiorano Modenese zu senden ist, bei sichtbaren Mängeln innerhalb einer Frist von acht Tagen, die auf die Lieferung des Materials folgen, und bei möglichen verborge- nen Mängeln innerhalb derselben Frist ab deren Entdeckung zu melden, ansonsten erlischt für den Käufer der Anspruch auf Garantie obligatorischgemäß Art. 1495 CC (italienisches Bürgerliches Gesetzbuch). 17.8 Macht der Besteller bis zum Ablauf der Garantiefrist nicht bestimmte Ansprüche aus der Garantie schriftlich geltend, so sind wir unserer Verpflichtung aus derselben enthoben. 17.9 Für Fremdlieferungen übernehmen wir die Gewähr lediglich im Rahmen der Garantieverpflichtung des Unterlieferanten.

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Sources: Sales Contracts

Garantie. 17.1 6.1 Auf neue Klaviere und Flügel erteilen wir eine unselbständige Garantiezusage. Wir verpflichten unsleisten Gewähr für die Fehlerfreiheit neuer Klaviere und Flügel für die Dauer von 5 Jahren seit der Auslieferung. Abweichend von Ziff.5.5 ist bei der für den Lauf der Garantiefrist maßgeblichen Auslieferung auf die tatsächliche Ablieferung des Instruments beim Mieter zum Beginn der Mietzeit abzustellen. Maßstab für die Fehlerfreiheit ist der Stand der Technik für vergleichbare Verkaufsgegenstände bei der Auslieferung. 6.2 Von der Gewährleistung eingeschlossen werden Sachmängel im Sinne des § 459 I BGB, während die zum Zeitpunkt der Garantiezeit Auslieferung zumindest in ihren Ursachen vorhanden sind und erst später hervortreten. Für Sachmängel, die erst nach der Auslieferung entstehen, die auf äußere Einwirkungen oder auf einer Änderung des Standes der Technik beruhen, haften wir im Rahmen unserer Garantiezusage nicht. Von der Gewährleistung ausgenommen ist auch der natürliche Verschleiß des Instruments. Für Holzoberflächen und Tastenbelag wird keine Garantie übernommen; insoweit verbleibt es bei den gesetzlichen Gewährleistungsrechten. 6.3 Unsere Gewährleistungspflicht aus der Garantiezusage entfällt, wenn ein Fehler dadurch entstanden ist, dass der Käufer / Mieter den Fehler nicht angezeigt hat oder aufnehmen ließ, er uns nicht unverzüglich Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben hat, er die Kaufsache unsachgemäß behandelt oder überbeansprucht hat, die Kaufsache in einem für den Käufer erkennbar ungeeigneten Betrieb instand setzen, warten oder pflegen ließ, er unsere Vorschriften über die Behandlung, Pflege und Wartung nicht befolgt hat. 6.4 Im Rahmen der unselbständigen Garantiezusage ist der kostenlose Ersatz von Material- und Arbeitszeit einschließlich An- und Abfahrt bis zu 50 km im Umkreis der Fabrik in Leonberg geschuldet. Erforderliche und gefahrene KM darüber hinaus sind mit 0,40 Euro zzgl. Mehrwertsteuer vom Käufer zu erstatten, soweit wir nicht gem. Art 16.4 auf schriftliche Aufforderung §§ 459ff BGB im Rahmen der Frist des Bestellers hin alle Teile unserer Lieferung, § 477 BGB zur Gewährleistung verpflichtet sind. 6.5 Die Garantieleistung umfasst die nachweisbar infolge schlechten Materials, fehlerhafter Konstruktion oder mangelhafter Ausführung schadhaft oder unbrauchbar werden, so rasch als möglich am Domizil des VerkäufersNachbesserung, nach unserer ▇▇▇▇ auszubessern oder zu ersetzendie Nachlieferung. Ersetzte Teile werden unser Eigentum. 17.2 Wir tragen nur Schlägt die KostenNachbes- serung fehl, leben die durch die Reparatur oder den Ersatz der schadhaften Teile in unsern Werkstätten entstehen. Hat die Reparatur oder der Ersatz der Teile an einem andern Ort zu erfolgen, so sind die daraus resultierenden Mehrkosten durch den Besteller zu tragen. 17.3 Weitere Rechte des Bestellers wegen mangelhafter Lieferung insbesondere auf Schadenersatz in irgendwelcher Form (unter anderem auch für Folgeschäden) und Rücktritt vom Vertrag sind ausgeschlossen. 17.4 Die Garantiezeit beträgt 12 Monate. Sie beginnt mit der Versandbereitschaft bzw. bei Beendigung der Montage. Falls wir diese übernommen haben, so endet die Garantiezeit spätestens 18 Monate gesetzlichen Gewährleistungsrechte nach Versandbereitschaft. 17.5 Für ersetzte Teile beginnt die Garantiezeit neu zu laufen: Sie endet spätestens 24 Monate nach Beginn der Garantiezeit für die Hauptlieferung oder, sofern deren Versand, die Montage oder Inbetriebnahme aus Gründen verzögert wurde die wir nicht zu vertreten haben, spätestens 30 Monate nach Versandbereitschaft der Hauptlieferung. 17.6 Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden infolge natürlicher Abnützung, mangelhafter Wartung, Missachtung von Betriebsvorschriften, falscher Bedienung sowie infolge anderer Gründe, die wir nicht zu vertreten haben. 17.7 Die Garantie erlischt, wenn der Besteller oder ein Dritter ohne unsere schriftliche Zustimmung Änderungen oder Reparaturen an der Lieferung vornimmt oder wenn der Besteller nicht umgehend geeignete Massnahmen trifft, damit der Schaden nicht grösser wird und wir den Mangel beheben können. Die Verwendung von Originalersatzteilen und autorisierten Serviceleistungen ist für die Gültigkeit der Garantie obligatorisch. 17.8 Macht der Besteller bis zum Ablauf der Garantiefrist Frist des § 477 BGB nicht bestimmte Ansprüche aus der Garantie schriftlich geltend, so sind wir unserer Verpflichtung aus derselben enthobenwieder auf. Dem Besteller steht kein Selbstbeseitigungsrecht zu. 17.9 Für Fremdlieferungen übernehmen wir die Gewähr lediglich im Rahmen der Garantieverpflichtung des Unterlieferanten.

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Sources: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen (Avb)

Garantie. 17.1 Wir verpflichten uns9.1. Insoweit eine schriftliche Garantievereinbarung getroffen wurde, während leistet LINDE zusätzlich zur Gewährleistung, die für die Mängelfreiheit der Sache zum Zeitpunkt der Übergabe gilt, nach Maßgabe folgender Bestimmungen Garantie dafür, dass bei den von LINDE gelieferten fabriksneuen Waren (Maschinen, Geräte und Ersatzteile) innerhalb der Garantiezeit gem. Art 16.4 auf schriftliche Aufforderung des Bestellers hin alle Teile unserer Lieferung– insoweit eine solche vereinbart ist – keine Konstruktions- , Material- oder Verarbeitungsfehler (Garantiemängel) auftreten, die nachweisbar infolge schlechten Materialsdie Gebrauchsfähigkeit beeinträchtigen. 9.2. Für Verschleißteile und Garantiemängel, fehlerhafter Konstruktion die aufgrund nicht von LINDE bewirkter Anordnung und Montage, ungenügender Einrichtung, Einbau fremder Teile, gebrauchsbedingte Abnützung, Nichtbeachtung der Installationserfordernisse und Benutzungsbedingungen (Betriebsanleitung), Nichtbeachtung der von LINDE herausgegebenen Kundendienstheften vorgeschriebenen Überprüfungen, Überbeanspruchung der Teile über die von LINDE angegebene Leistung, nachlässiger, unsachgemäßer, unsorgfältiger oder mangelhafter Ausführung schadhaft unrichtiger Behandlung bzw Nutzung, Verwendung ungeeigneter Betriebsmaterialien oder unbrauchbar außerhalb normaler Betriebsbedingungen liegender Umstände eintreten, leisten wir keine Garantie. Eigenmächtige Reparaturen befreien LINDE ebenso von jeglicher Garantieverpflichtung. Sollte der Kunde zu Reparaturen vertraglich ausnahmsweise berechtigt sein, so hat er bei LINDE zuvor jeweils entsprechende Weisungen und Genehmigungen des Umfangs der Arbeiten einzuholen. Sollte die Ware innerhalb der Garantiezeit weiterveräußert werden, so rasch als möglich am Domizil erlischt die Garantie ohne weiteres. 9.3. Die Garantiezeit beträgt im einschichtigen Betrieb des VerkäufersKunden sechs Monate, nach unserer im mehrschichtigen Betrieb des Kunden drei Monate, in jedem Fall höchstens jedoch maximal 500 Betriebsstunden, jeweils gerechnet ab Übergabe. 9.4. Aufgetretene Garantiemängel sind LINDE unverzüglich nachweislich schriftlich detailliert anzuzeigen, widrigenfalls die Garantie erlischt. 9.5. Die Behebung von Garantiemängeln verlängert nicht die ursprüngliche Garantiezeit. Die Garantie(zeit) beginnt diesfalls auch nicht neu zu laufen. 9.6. Die Garantieverpflichtung von ▇▇▇▇▇ auszubessern beschränkt sich nach eigener ▇▇▇▇ auf Reparatur (Verbesserung) oder zu ersetzenden Austausch der schadhaften Teile. Ersetzte Ausgetauschte Teile werden unser Eigentumgehen entschädigungslos in das Eigentum von LINDE über und sind vom Kunden auf dessen Gefahr und Kosten zurückzustellen. 17.2 Wir tragen nur die Kosten, die durch die Reparatur oder den Ersatz der schadhaften Teile in unsern Werkstätten entstehen9.7. Hat die Reparatur oder der Ersatz der Teile an einem andern Ort zu erfolgen, so sind die daraus resultierenden Mehrkosten durch den Besteller zu tragen. 17.3 Weitere Rechte des Bestellers wegen mangelhafter Lieferung insbesondere auf Schadenersatz in irgendwelcher Form (unter anderem Die Punkte 8.7 bis 8.17 gelten entsprechend auch für Folgeschäden) und Rücktritt vom Vertrag sind ausgeschlossendie Garantie. 17.4 Die Garantiezeit beträgt 12 Monate. Sie beginnt mit der Versandbereitschaft bzw. bei Beendigung der Montage. Falls wir diese übernommen haben, so endet die Garantiezeit spätestens 18 Monate nach Versandbereitschaft. 17.5 Für ersetzte Teile beginnt die Garantiezeit neu zu laufen: Sie endet spätestens 24 Monate nach Beginn der Garantiezeit für die Hauptlieferung oder, sofern deren Versand, die Montage oder Inbetriebnahme aus Gründen verzögert wurde die wir nicht zu vertreten haben, spätestens 30 Monate nach Versandbereitschaft der Hauptlieferung. 17.6 Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden infolge natürlicher Abnützung, mangelhafter Wartung, Missachtung von Betriebsvorschriften, falscher Bedienung sowie infolge anderer Gründe, die wir nicht zu vertreten haben. 17.7 Die Garantie erlischt, wenn der Besteller oder ein Dritter ohne unsere schriftliche Zustimmung Änderungen oder Reparaturen an der Lieferung vornimmt oder wenn der Besteller nicht umgehend geeignete Massnahmen trifft, damit der Schaden nicht grösser wird und wir den Mangel beheben können. Die Verwendung von Originalersatzteilen und autorisierten Serviceleistungen ist für die Gültigkeit der Garantie obligatorisch. 17.8 Macht der Besteller bis zum Ablauf der Garantiefrist nicht bestimmte Ansprüche aus der Garantie schriftlich geltend, so sind wir unserer Verpflichtung aus derselben enthoben. 17.9 Für Fremdlieferungen übernehmen wir die Gewähr lediglich im Rahmen der Garantieverpflichtung des Unterlieferanten.

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Sources: Allgemeine Verkaufs , Liefer Und Geschäftsbedingungen

Garantie. 17.1 Wir verpflichten uns, während 5.1. Die vom Verkäufer zu leistenden Garantien gehen aus der Garantiezeit gemAuftragsbestätigung hervor. Art 16.4 auf schriftliche Aufforderung des Bestellers hin alle Teile unserer LieferungDiese Garantie gilt nur für Kaufgegenstände, die nachweisbar infolge schlechten Materialsausschließlich auf einem der vorgesehenen Verwendung bestimmten Gelände und nur für zweckbestimmte Arbeiten verwendet werden. Die Garantie gilt nur unter der Voraussetzung, fehlerhafter Konstruktion oder mangelhafter Ausführung schadhaft oder unbrauchbar werden, so rasch als möglich am Domizil dass die Betriebs- und Wartungsvorschriften des Verkäufers, nach unserer ▇▇▇▇ auszubessern oder zu ersetzen. Ersetzte Teile Fahrerhandbuches eingehalten werden unser Eigentumund dass der Kaufgegenstand bestimmungsgemäß verwendet wird. 17.2 Wir tragen nur 5.2. Ein eventueller Einsatz des Kaufgegenstandes auf einem nicht der vorgesehenen Verwendung bestimmten Gelände oder für nicht zweckbestimmte Arbeiten hat den Verlust der Garantie zur Folge. 5.3. Die Garantie bezieht sich auf den übergebenen Kaufgegenstand. 5.4. Von der Garantie sind all jene typischen Teile ausgeschlossen, welche einem natürlichen Verschleiß unterliegen, (z.B. Schmiermittel, Filter, Lampen, Sicherun- gen, Scheibenwischerblätter). 5.5. Der Käufer verliert den Anspruch auf die KostenGarantie, wenn er allfällige Mängel nicht innerhalb von dreißig Tagen nach Übergabe des Kaufgegenstandes an den Verkäu- fer meldet. 5.6. Die Garantie des Verkäufers beinhaltet die durch kostenlose Lieferung und/oder Reparatur der Teile, bei denen ein Mangel festgestellt wurde, sowie die erbrachten Arbeits- stunden des Prinoth Personals, das für die Reparatur und/oder den Ersatz der schadhaften Austausch die- ser Teile in unsern Werkstätten entsteheneingesetzt wurde. Hat die Reparatur oder der Ersatz der Teile an einem andern Ort zu erfolgenWeitergehende Ansprüche, so sind die daraus resultierenden Mehrkosten durch den Besteller zu tragen. 17.3 Weitere Rechte des Bestellers wegen mangelhafter Lieferung insbesondere auf Schadenersatz in irgendwelcher Form (unter anderem auch für Folgeschäden) Verluste und Rücktritt vom Vertrag indirekte Schäden ein- schließlich Mangelfolgeschäden, sind ausgeschlossen. 17.4 Die Garantiezeit beträgt 12 Monate5.7. Sie beginnt mit Zu Lasten des Käufers gehen hingegen: - die Reisekosten, die Kosten für Unterkunft und Verpflegung des zur Behebung des Mangels eingesetzten Personals; - die Transportkosten der Versandbereitschaft bzw. bei Beendigung der Montage. Falls wir diese übernommen haben, so endet Garantieteile; - die Garantiezeit spätestens 18 Monate nach Versandbereitschafteventuellen Transportkosten für den Kaufgegenstand zum Sitz des Verkäu- fers und umgekehrt. 17.5 Für ersetzte Teile beginnt die Garantiezeit neu zu laufen: Sie endet spätestens 24 Monate nach Beginn der Garantiezeit für die Hauptlieferung oder, sofern deren Versand, die Montage oder Inbetriebnahme aus Gründen verzögert wurde die wir nicht zu vertreten haben, spätestens 30 Monate nach Versandbereitschaft der Hauptlieferung. 17.6 Von 5.8. Der Verkäufer ist von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden infolge natürlicher Abnützungzusätzlich zu Punkt 5.1. und 5.2. in folgenden Fällen befreit: - bei Nichteinhaltung der vertraglichen Zahlungsverpflichtungen; - bei einem nicht den Vorschriften des Herstellers entsprechenden Einsatz des Kaufgegenstandes (Bedienungsfehler, mangelhafter WartungÜberbelastung, Missachtung von Betriebsvorschriften, falscher Bedienung sowie infolge anderer Gründe, die wir nicht zu vertreten haben. 17.7 Die Garantie erlischt, wenn der Besteller oder ein Dritter ohne unsere schriftliche Zustimmung Änderungen oder Reparaturen an der Lieferung vornimmt oder wenn der Besteller nicht umgehend geeignete Massnahmen trifft, damit der Schaden nicht grösser wird und wir den Mangel beheben können. Die Verwendung von Originalersatzteilen nicht ge- eigneten Betriebs- oder Schmiermitteln, usw.); - bei Nichtbeachtung der Wartungsvorschriften, deren richtige Ausführung auf An- frage des Verkäufers vom Käufer bewiesen werden muss; - bei Verwendung von Verschleiß-, Ersatzteilen, Komponenten und autorisierten Serviceleistungen ist für Zusatzgeräten, welche nicht original oder gebraucht sind; - bei Schäden die Gültigkeit der Garantie obligatorischz.B. durch Brand, Untergang, nicht geeignetem Gebrauch oder unsachgemäßer Verwendung des Kaufgegenstandes entstanden sind; - bei Durchführung von Änderungen welche nicht schriftlich vom Verkäufer freige- geben wurden; - bei Nichteinhaltung allfällig vorgesehener Pflichtrevisionen. 17.8 Macht der Besteller bis zum Ablauf der Garantiefrist nicht bestimmte Ansprüche aus der Garantie schriftlich geltend, so sind wir unserer Verpflichtung aus derselben enthoben. 17.9 Für Fremdlieferungen übernehmen wir die Gewähr lediglich im Rahmen der Garantieverpflichtung des Unterlieferanten.

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Sources: Sales Contracts

Garantie. 17.1 Wir verpflichten uns7.1 Bei Mängeln des Liefergegenstandes infolge fehler- hafter Konstruktion, schlechten Materials oder man- gelhafter Ausführung haften wir bei einschichtigem Betrieb während der Garantiezeit gem. Art 16.4 auf schriftliche Aufforderung des Bestellers hin 12 Monaten (bei Tag- und Nachtbe- trieb während 6 Monaten) seit Versandbereitschaft dafür, dass alle Teile unserer Lieferung, die nachweisbar infolge schlechten Materials, fehlerhafter Konstruktion oder mangelhafter Ausführung schadhaft oder unbrauchbar werden, so rasch als möglich am Domizil des Verkäufers, unbrauchbaren und schadhaften Tei- le nach unserer ▇▇▇▇ auszubessern ausgebessert oder zu ersetzenersetzt wer- den. Ersetzte Teile werden unser Eigentum. 17.2 7.2 Wir tragen nur die Kostenhaften nicht bei anderen Mängeln des Lieferge- genstandes, insbesondere nicht für solche, die Folge natürlichen Verschleisses, übermässiger Beanspru- chung, unsachgemässer Bedienung, nachlässiger Wartung, unsachgemässer Bauarbeiten, ungeeigne- ten Baugrundes, fehlerhafter Montage oder Inbetrieb- setzung durch die Reparatur Besteller oder den Ersatz der schadhaften Teile in unsern Werkstätten entstehen. Hat die Reparatur oder der Ersatz der Teile an einem andern Ort zu erfolgenDritte, so sind die daraus resultierenden Mehrkosten durch den Besteller zu tragenungeeigneter Be- triebsmittel, ungewöhnlicher Betriebsbedingungen (chemische, elektrochemische, elektrische Einflüsse und dergleichen). 17.3 Weitere Rechte 7.3 Dem Besteller stehen bei Mängeln des Bestellers wegen mangelhafter Lieferung Liefergegen- standes neben dem Nachbesserungsanspruch grundsätzlich keine weiteren und anderen Ansprüche zu, insbesondere nicht auf Schadenersatz in irgendwelcher Form Verweigerung der Annah- me, Minderung, Wandelung, Ersatz des unmittelba- ren Schadens (unter anderem auch für Folgeschäden) Personen-, Sach- und Vermögens- schaden), Rücktritt vom Vertrag sind ausgeschlossenund dergleichen. Können wir einen Mangel nicht beheben und wird dadurch der Wert des Liefergegenstandes oder seine Tauglichkeit zum gewöhnlichen Gebrauch wesentlich herabgesetzt, so hat der Besteller Anspruch auf eine entsprechende Minderung des Kaufpreises. 17.4 Die Garantiezeit beträgt 12 Monate. Sie beginnt mit der Versandbereitschaft bzw. 7.4 Der Besteller kann uns bei Beendigung der Montage. Falls wir diese übernommen habenMängeln des Liefergegen- standes nur und erst in Anspruch nehmen, so endet die Garantiezeit spätestens 18 Monate nach Versandbereitschaftwenn er seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nachge- kommen ist. 17.5 Für ersetzte Teile beginnt die Garantiezeit neu zu laufen: Sie endet spätestens 24 Monate nach Beginn der Garantiezeit für die Hauptlieferung oder, sofern deren Versand, die Montage oder Inbetriebnahme aus Gründen verzögert wurde die wir nicht zu vertreten haben, spätestens 30 Monate nach Versandbereitschaft der Hauptlieferung. 17.6 Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden infolge natürlicher Abnützung, mangelhafter Wartung, Missachtung von Betriebsvorschriften, falscher Bedienung sowie infolge anderer Gründe, die wir nicht zu vertreten haben. 17.7 7.5 Die Garantie erlischtAnsprüche des Bestellers bei Mängeln des Lie- fergegenstandes erlöschen sofort und gänzlich, wenn der Besteller uns den mangelhaften Liefergegenstand nicht auf erste Aufforderung zur Prüfung und Behebung der gerügten Mängel während einer angemessenen Frist zur Verfügung stellt oder ein Dritter zugänglich macht oder wenn er ohne unsere schriftliche Zustimmung Änderungen Einwilligung Aenderungen oder Reparaturen an am Liefergegenstand vornimmt oder durch Dritte vornehmen lässt. Der Besteller ist nur berechtigt, Mängel des Liefergegen- standes selbst zu beheben oder durch einen Dritten be- heben zu lassen, wenn wir mit der Nachbesserung im Verzuge sind oder wenn nur so eine erhebliche Gefahr für die Betriebssicherheit abgewendet werden kann. Er hat solche Fälle unverzüglich mitzuteilen und kann An- spruch auf Ersatz der ausgewiesenen, notwendigen Kosten verlangen, die uns sonst erwachsen wären. 7.6 Für ersetzte oder nachgebesserte Teile des Lieferge- genstandes haften wir in gleicher Weise wie für den Lie- fergegenstand. Die Garantiefrist für den Liefergegenstand verlängert sich um die Dauer der durch die Nachbesserungsarbei- ten verursachten Betriebsunterbrechung beim Besteller. 7.7 Der Besteller hat uns Mängel des Liefergegenstandes, für die er die Garantie in Anspruch nehmen will, unver- züglich nach ihrem Auftreten schriftlich zu melden. Die Garantieansprüche verjähren innert 6 Monaten nach der rechtzeitigen Mängelrüge. 7.8 Wir übernehmen die Kosten für die Beschaffung der Er- satzgegenstände und der Instandstellung des Lieferge- genstandes in unserem Werk. Alle anderen Kosten trägt der Besteller, insbesondere diejenigen der Gestellung seiner Hilfskräfte und der Überlassung seiner Hilfsmittel. 7.9 Bei der Lieferung vornimmt oder wenn der Besteller nicht umgehend geeignete Massnahmen trifft, damit der Schaden nicht grösser wird und wir den Mangel beheben können. Die Verwendung von Originalersatzteilen und autorisierten Serviceleistungen ist für die Gültigkeit der Garantie obligatorisch. 17.8 Macht der Besteller bis zum Ablauf der Garantiefrist nicht bestimmte Ansprüche aus der Garantie schriftlich geltend, so sind wir unserer Verpflichtung aus derselben enthoben. 17.9 Für Fremdlieferungen Fremdfabrikaten übernehmen wir die Gewähr lediglich im Rahmen der Garantieverpflichtung des Unterlieferantennur diejenigen Garantien, welche ihre Lieferanten uns gegenüber eingehen.

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Sources: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen

Garantie. 17.1 10.1 Wir verpflichten uns, während leisten Gewähr für die Erstausstattung mit unseren Erzeugnis- sen innerhalb der Garantiezeit Bundesrepublik für die Dauer von sechs Mona- ten vom Tage der Abnahme gem. Art 16.4 auf schriftliche Aufforderung des Bestellers hin Ziff. 8 gerechnet in der Weise, daß wir alle Teile unserer Lieferungauftretenden Mängel beseitigen, die nachweisbar infolge schlechten Materials, fehlerhafter Konstruktion auf fehlerhaftes Material und/oder mangelhafter mangelhafte Ausführung schadhaft oder unbrauchbar werden, so rasch als möglich am Domizil des Verkäufers, zurückzuführen sind. Außerhalb der Bundesrepublik leisten wir Garantie nur gemäß gesonderter Vereinbarung. Die Mängel werden nach unserer ▇▇▇▇ auszubessern in unserem Werk, durch Lieferung von Ersatzteilen oder Instandsetzungen am Ort der Installation beseitigt. Evtl. erforderliche Reisezeiten, Reisekosten, Spesen und Versandkosten während der sechsmonatlichen Garantie gehen zu ersetzenunseren Lasten. Die Gewährleistungsfrist für die in Ziff. 5.2.3 genannten Leistungen beginnt mit dem dort geregelten Lieferzeitpunkt. 10.2 Für die von uns mitgelieferte Fremdgeräte (das sind Geräte und Module ohne Xnet Bestellnummer bzw. Fremdprogramme) haf- ten wir nur im Umfang der Gewährleistungen des Zulieferers uns gegenüber. 10.3 Durch Korrektur oder Ergänzung der gelieferten Hard- oder Software werden die ursprünglichen Gewährleistungsfristen we- der gehemmt noch unterbrochen. Bei nachträglichen Erweite- rungen eines Gerätes leisten wir auf den Erweiterungsteil jeweils sechs Monate Teilegarantie, gerechnet vom Zeitpunkt der Liefe- rung. Erforderliche Reisezeiten, Reisekosten, Spesen und Ver- sandkosten werden hierbei gemäß den jeweils gültigen Xnet - Preisen für Dienstleistungen berechnet. 10.4 Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Gegen- stände, die infolge natürlichen Verschleißes oder unsachgemä- ßer Behandlung erneuert oder ausgebessert werden müssen. Jedoch sind wir bereit, solche Mängel innerhalb der Garantie- zeit gegen Ersatz des uns entstehenden Aufwandes zu beheben. 10.5 Treten nach Lieferung bzw. Abnahme der Geräte Schäden auf, die nachweisbar auf einen Transport an einen anderen Ort, als dem der Erstinstallation zurückzuführen sind, so sind wir von der Garantie entbunden, wenn wir bei einem derartigen Transport nicht mitgewirkt haben. 10.6 Mängel müssen unter Angabe des Gerätetyps, der Geräte- Nummer und der Art der Störung angezeigt werden; sind von Xnet Testverfahren (z. B. Testprogramme oder Testgeräte) be- reitgestellt worden, so sind die detaillierten Ergebnisse oder Tests ebenfalls mitzuteilen. Bei der Mängelbeseitigung gelten Ziff. 7.1 und 7.2 entsprechend. 10.7 Voraussetzung der Garantieleistung ist die Erfüllung der dem Besteller obliegenden Vertragsverpflichtungen, insbesondere die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen. Ersetzte Teile werden unser EigentumEigentum von Xnet . 17.2 Wir tragen 10.8 Wandlung oder Minderung sind nur die Kosten, die durch die Reparatur oder den Ersatz der schadhaften Teile in unsern Werkstätten entstehen. Hat die Reparatur oder der Ersatz der Teile an einem andern Ort zu erfolgen, so sind die daraus resultierenden Mehrkosten durch den Besteller zu tragen. 17.3 Weitere Rechte des Bestellers wegen mangelhafter Lieferung insbesondere auf Schadenersatz in irgendwelcher Form (unter anderem auch für Folgeschäden) und Rücktritt vom Vertrag sind ausgeschlossen. 17.4 Die Garantiezeit beträgt 12 Monate. Sie beginnt mit der Versandbereitschaft bzw. bei Beendigung der Montage. Falls wir diese übernommen haben, so endet die Garantiezeit spätestens 18 Monate nach Versandbereitschaft. 17.5 Für ersetzte Teile beginnt die Garantiezeit neu zu laufen: Sie endet spätestens 24 Monate nach Beginn der Garantiezeit für die Hauptlieferung oder, sofern deren Versand, die Montage oder Inbetriebnahme aus Gründen verzögert wurde die wir nicht zu vertreten haben, spätestens 30 Monate nach Versandbereitschaft der Hauptlieferung. 17.6 Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden infolge natürlicher Abnützung, mangelhafter Wartung, Missachtung von Betriebsvorschriften, falscher Bedienung sowie infolge anderer Gründe, die wir nicht zu vertreten haben. 17.7 Die Garantie erlischtuns anerkann- ten Mängel möglich, wenn der Besteller oder ein Dritter ohne unsere schriftliche Zustimmung Änderungen oder Reparaturen an der Lieferung vornimmt oder wenn der Besteller nicht umgehend geeignete Massnahmen trifft, damit der Schaden nicht grösser wird und wir den Mangel beheben könneneine schriftlich gesetzte Frist zur Nachbesserung haben fruchtlos verstreichen lassen. Die Verwendung von Originalersatzteilen und autorisierten Serviceleistungen ist für die Gültigkeit der Garantie obligatorisch§ 634 Abs. 3 BGB gilt sinngemäß. 17.8 Macht der Besteller bis zum Ablauf der Garantiefrist nicht bestimmte Ansprüche aus der Garantie schriftlich geltend, so sind wir unserer Verpflichtung aus derselben enthoben. 17.9 Für Fremdlieferungen übernehmen wir die Gewähr lediglich im Rahmen der Garantieverpflichtung des Unterlieferanten.

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Sources: Allgemeine Vertragsbedingungen

Garantie. 17.1 Wir verpflichten uns9.1. Insoweit eine schriftliche Garantievereinbarung getroffen wurde, während leistet PAMMINGER zusätzlich zur Gewährleistung, die für die Mängelfreiheit der Sache zum Zeitpunkt der Übergabe gilt, nach Maßgabe folgender Bestimmungen Garantie dafür, dass bei den von PAMMINGER gelieferten fabrikneuen Waren (Maschinen, Geräte und Ersatzteile) innerhalb der Garantiezeit gem. Art 16.4 auf schriftliche Aufforderung des Bestellers hin alle Teile unserer Lieferung– insoweit eine solche vereinbart ist – keine Konstruktions-, Material- oder Verarbeitungsfehler (Garantiemängel) auftreten, die nachweisbar infolge schlechten Materialsdie Gebrauchsfähigkeit beeinträchtigen. 9.2. Für Verschleißteile und Garantiemängel, fehlerhafter Konstruktion die aufgrund nicht von PAMMINGER bewirkter Anordnung und Montage, ungenügender Einrichtung, Einbau fremder Teile, gebrauchsbedingter Abnützung, Nichtbeachtung der Installationserfordernisse und Benutzungsbedingungen (Betriebsanleitung), Nichtbeachtung der von PAMMINGER herausgegebenen Kundendienstheften vorgeschriebenen Überprüfungen, Beanspruchung der Teile über die von PAMMINGER angegebene Leistung, nachlässiger, unsachgemäßer, unsorgfältiger oder mangelhafter Ausführung schadhaft unrichtiger Behandlung bzw. Nutzung, Verwendung ungeeigneter Betriebsmaterialien oder unbrauchbar außerhalb normaler Betriebsbedingungen liegender Umstände eintreten, leisten wir keine Garantie. Eigenmächtige Reparaturen befreien PAMMINGER ebenso von jeglicher Garantieverpflichtung. Sollte der Kunde zu Reparaturen vertraglich ausnahmsweise berechtigt sein, so hat er bei PAMMINGER zuvor jeweils entsprechende Weisungen und Genehmigungen des Umfangs der Arbeiten einzuholen. Sollte die Ware innerhalb der Garantiezeit weiterveräußert werden, so rasch als möglich am Domizil erlischt die Garantie ohne weiteres. 9.3. Die Garantiezeit beträgt im einschichtigem Betrieb des VerkäufersKunden sechs Monate, im mehrschichtigen Betrieb des Kunden drei Monate, in jedem Fall höchstens jedoch maximal 500 Betriebsstunden, jeweils gerechnet ab Übergabe. 9.4. Aufgetretene Garantiemängel sind PAMMINGER unverzüglich nachweislich schriftlich detailliert anzuzeigen, widrigenfalls die Garantie erlischt. 9.5. Die Behebung von Garantiemängeln verlängert nicht die ursprüngliche Garantiezeit. Die Garantie(zeit) beginnt diesfalls auch nicht neu zu laufen. 9.6. Die Garantieverpflichtung von PAMMINGER beschränkt sich nach unserer eigener ▇▇▇▇ auszubessern auf Reparatur (Verbesserung) oder zu ersetzenden Austausch der schadhaften Teile. Ersetzte Ausgetauschte Teile werden unser Eigentumgehen entschädigungslos in das Eigentum von PAMMINGER über und sind vom Kunden auf dessen Gefahr und Kosten zurückzustellen. 17.2 Wir tragen nur die Kosten, die durch die Reparatur oder den Ersatz der schadhaften Teile in unsern Werkstätten entstehen9.7. Hat die Reparatur oder der Ersatz der Teile an einem andern Ort zu erfolgen, so sind die daraus resultierenden Mehrkosten durch den Besteller zu tragen. 17.3 Weitere Rechte des Bestellers wegen mangelhafter Lieferung insbesondere auf Schadenersatz in irgendwelcher Form (unter anderem Die Punkte 8.7 bis 8.16 gelten entsprechend auch für Folgeschäden) und Rücktritt vom Vertrag sind ausgeschlossendie Garantie. 17.4 Die Garantiezeit beträgt 12 Monate. Sie beginnt mit der Versandbereitschaft bzw. bei Beendigung der Montage. Falls wir diese übernommen haben, so endet die Garantiezeit spätestens 18 Monate nach Versandbereitschaft. 17.5 Für ersetzte Teile beginnt die Garantiezeit neu zu laufen: Sie endet spätestens 24 Monate nach Beginn der Garantiezeit für die Hauptlieferung oder, sofern deren Versand, die Montage oder Inbetriebnahme aus Gründen verzögert wurde die wir nicht zu vertreten haben, spätestens 30 Monate nach Versandbereitschaft der Hauptlieferung. 17.6 Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden infolge natürlicher Abnützung, mangelhafter Wartung, Missachtung von Betriebsvorschriften, falscher Bedienung sowie infolge anderer Gründe, die wir nicht zu vertreten haben. 17.7 Die Garantie erlischt, wenn der Besteller oder ein Dritter ohne unsere schriftliche Zustimmung Änderungen oder Reparaturen an der Lieferung vornimmt oder wenn der Besteller nicht umgehend geeignete Massnahmen trifft, damit der Schaden nicht grösser wird und wir den Mangel beheben können. Die Verwendung von Originalersatzteilen und autorisierten Serviceleistungen ist für die Gültigkeit der Garantie obligatorisch. 17.8 Macht der Besteller bis zum Ablauf der Garantiefrist nicht bestimmte Ansprüche aus der Garantie schriftlich geltend, so sind wir unserer Verpflichtung aus derselben enthoben. 17.9 Für Fremdlieferungen übernehmen wir die Gewähr lediglich im Rahmen der Garantieverpflichtung des Unterlieferanten.

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Sources: Allgemeine Verkaufs , Liefer Und Geschäftsbedingungen

Garantie. 17.1 Wir verpflichten uns8.1. Der Lieferant garantiert dem Kunden, dass die Waren während der Garantiezeit gemin Bedingung 8.7 genannten Zeiträume, vorbehaltlich Bedingung 5.1, in allen wesentlichen Punkten der Spezifikation entsprechen; und 8.2. Art 16.4 auf schriftliche Aufforderung des Bestellers hin alle Teile unserer Lieferungwenn der Kunde zu irgendeinem Zeitpunkt während der Garantiefrist Kenntnis von einer Verletzung der Garantie gemäß Bedingung 8.1 erhält, die nachweisbar infolge schlechten Materialswird der Kunde: 8.2.1. den Lieferanten schriftlich über den Verstoß benachrichtigen, fehlerhafter Konstruktion oder mangelhafter Ausführung schadhaft oder unbrauchbar werdenwobei diese Benachrichtigung innerhalb von 5 Tagen, so rasch als möglich am Domizil des Verkäufersnachdem der Kunde von dem Verstoß Kenntnis erlangt hat, und vor Ablauf der Gewährleistungsfrist erfolgen muss. 8.2.2. nach unserer ▇▇▇▇ auszubessern des Lieferanten entweder die betreffenden Waren an den Lieferanten (auf Kosten des Kunden) zurücksenden oder dem Lieferanten oder seinem Vertreter oder Subunternehmer gestatten, sie in den Räumlichkeiten des Kunden zu kontrollieren; und 8.2.3. dem Lieferanten alle Informationen und Unterstützung zukommen lassen, die der Lieferant vernünftigerweise benötigt, um den mutmaßlichen Verstoß zu untersuchen. 8.3. Vorbehaltlich der Bedingung 11.4 besteht die einzige Haftung des Lieferanten bei Verletzung der Garantie gemäß Bedingung 8.1 darin, die betreffenden Waren nach ▇▇▇▇ des Lieferanten zu reparieren oder zu ersetzen. Ersetzte Teile werden unser Eigentum. 17.2 Wir tragen nur 8.4. Der einzige Rechtsbehelf des Kunden bei Verletzung der Pflicht gemäß Bedingung 8.3 besteht in Schadensersatz. 8.5. Vorbehaltlich der Bedingung 11.4 übernimmt der Lieferant keine Haftung für eine Verletzung der Garantie gemäß Bedingung 8.1, wenn: 8.5.1. der Kunde seinen Pflichten gemäß Bedingung 8.2 in Bezug auf den Verstoß nicht nachkommt. 8.5.2. der Lieferant gemäß Bedingung 5.1 von der Verletzung hätte benachrichtigt werden müssen, dies aber nicht getan hat. 8.5.3. der betreffende Mangel durch einen Transportschaden nach der Lieferung verursacht wurde. 8.5.4. der betreffende Mangel durch normalen Verschleiß verursacht wurde. 8.5.5. der betreffende Mangel durch unsachgemäße Verwendung, Handhabung, Änderung, Montage, Reparatur, Wartung, Lagerung oder Nichtbeachtung der Anweisungen des Lieferanten oder des Herstellers verursacht oder verschlimmert wurde; oder 8.5.6. der Kunde die Kostenbetreffenden Waren nach der Entdeckung des betreffenden Verstoßes weiter nutzt. Die Garantie gemäß Bedingung 8.1 gilt für alle Waren, die gemäß Bedingung 8.3 repariert oder ersetzt werden, für den Rest der ursprünglichen Garantiefrist 8.6. Vorbehaltlich der Bedingung 11.4 sind alle Garantien, Bedingungen und sonstigen Bestimmungen, die durch die Reparatur das Gesetz impliziert sind (ob durch Gesetz, Gewohnheitsrecht oder den Ersatz der schadhaften Teile in unsern Werkstätten entstehen. Hat die Reparatur oder der Ersatz der Teile an einem andern Ort zu erfolgenanderweitig), so sind die daraus resultierenden Mehrkosten durch den Besteller zu tragen. 17.3 Weitere Rechte des Bestellers wegen mangelhafter Lieferung insbesondere auf Schadenersatz in irgendwelcher Form (unter anderem auch für Folgeschäden) und Rücktritt vom Vertrag sind ausgeschlossen. 17.4 Die Garantiezeit beträgt 8.7. Für Avire-Produkte geltende Garantiefristen: 8.7.1. Displays und Zubehör – 12 Monate. Sie beginnt mit Monate ab dem Zeitpunkt der Versandbereitschaft Montage bzw. bei Beendigung der Montage. Falls wir diese übernommen haben, so endet die Garantiezeit spätestens des Einbaus oder 18 Monate nach Versandbereitschaftab dem Zeitpunkt der Lieferung, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher liegt. 17.5 Für ersetzte Teile beginnt die Garantiezeit neu zu laufen: Sie endet spätestens 8.7.2. Notruftelefone und Zubehör – 24 Monate nach Beginn ab dem Zeitpunkt der Garantiezeit für die Hauptlieferung oder, sofern deren Versand, die Montage bzw. des Einbaus oder Inbetriebnahme aus Gründen verzögert wurde die wir nicht zu vertreten haben, spätestens 30 Monate nach Versandbereitschaft ab dem Zeitpunkt der HauptlieferungLieferung, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher liegt. 17.6 Von 8.7.3. Lichtvorhänge L---Klasse und M---Klasse – 12 Monate ab dem Zeitpunkt der Garantie ausgeschlossen sind Schäden infolge natürlicher AbnützungMontage bzw. des Einbaus oder 18 Monate ab dem Zeitpunkt der Lieferung, mangelhafter Wartungje nachdem, Missachtung von Betriebsvorschriften, falscher Bedienung sowie infolge anderer Gründe, die wir nicht zu vertreten habenwelcher Zeitpunkt früher liegt. 17.7 Die Garantie erlischt8.7.4. Lichtvorhänge Panachrome, wenn Pana40+ und E---Serie – 48 Monate ab dem Zeitpunkt der Besteller Montage bzw. des Einbaus oder ein Dritter ohne unsere schriftliche Zustimmung Änderungen 50 Monate ab dem Zeitpunkt der Lieferung, je nachdem, was früher eintritt; und 8.7.5. alle anderen, oben nicht ausdrücklich genannten Produkte – 12 Monate ab dem Zeitpunkt der Montage bzw. des Einbaus oder Reparaturen an 18 Monate ab dem Zeitpunkt der Lieferung vornimmt oder wenn der Besteller nicht umgehend geeignete Massnahmen trifftLieferung, damit der Schaden nicht grösser wird und wir den Mangel beheben können. Die Verwendung von Originalersatzteilen und autorisierten Serviceleistungen ist für die Gültigkeit der Garantie obligatorisch. 17.8 Macht der Besteller bis zum Ablauf der Garantiefrist nicht bestimmte Ansprüche aus der Garantie schriftlich geltendje nachdem, so sind wir unserer Verpflichtung aus derselben enthoben. 17.9 Für Fremdlieferungen übernehmen wir die Gewähr lediglich im Rahmen der Garantieverpflichtung des Unterlieferanten.was früher eintritt

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Sources: Standard Terms and Conditions for the Delivery of Goods and Services

Garantie. 17.1 Wir verpflichten uns10.1. Der Verkäufer garantiert die Einhaltung des in den zum Zeitpunkt des Verkaufs gültigen Katalogs aufgeführten Standards der Rossi Produkte. Die 3-jährige Garantie gilt für bei 2 Arbeitschichten angewendete Produkte (die 2-jährige Garantie gilt für bei 3 Arbeitschichten angewendete Produkte). Für Zubehör (wie z.B. insbesondere Fugen, während Bodenplatten und Motoren) beträgt die Garantie ein Jahr. 10.2. Die Übernahme einer Garantie liegt in dem freien Ermessen des Verkäufers und ist beschränkt auf die Reparatur und Austausch von solchen Ersatzteilen der Garantiezeit gem. Art 16.4 auf schriftliche Aufforderung des Bestellers hin alle Teile unserer LieferungWare, die nachweisbar offenbare Mängel infolge schlechten Materials, fehlerhafter Konstruktion von Material- oder mangelhafter Ausführung schadhaft oder unbrauchbar werden, so rasch als möglich am Domizil Herstellungsfehler aufweisen. Diese Ersatzteile sind frachtfrei an die von dem Verkäufer bestimmte Adresse zu senden. Die ersetzten Teile bleiben im Eigentum des Verkäufers. 10.3. Die Garantie umfasst nicht die Schäden, nach die durch normale Abnutzung, natürlichen Verschleiß oder normale Verschlechterung der Teile (wie z.B. Dichtungsringe) verursacht werden. 10.4. Über die Garantie hinaus ist die Erstattung weiterer Schäden ausgeschlossen, insbesondere ist der Ersatz mittelbarer oder unmittelbarer Schadenersatzansprüche (auch seitens Dritter) ausgeschlossen, auch dann, wenn es sich um vorübergehend ausgesetzten Gebrauch der verkauften Ware handelt. Die Untersuchung dieser Mängel und deren Gründe müssen in einem Betrieb des Verkäufers von dem Verkäufer untersucht werden. 10.5. Die Kosten für die Arbeit des Personals des Verkäufers die außerhalb des Betriebes des Verkäufers erfolgen (wie z.B. Arbeitszeit, Abbau der Einrichtung, Wiederaufbau der Einrichtung, Transport, Unterkunft und Pflegekosten) trägt der Käufer, selbst wenn sein Reparaturanspruch anerkannt wurde. Der Verkäufer trägt ausschließlich die Kosten der ausgetauschten Ersatzteile und die Kosten der für den Austausch erforderlichen Zeit. 10.6. Nicht unter die Garantie fallen Produkte die vorsätzlich oder grob fahrlässig ausgewählt (insbesondere ohne Rücksicht auf Betriebsbeiwerte, Standzeit, radiale Belastung usw.), gelagert, montiert (ohne Rücksicht auf Schutz vor schlechtem Wetter, Strahlenschutz, Umweltverschmutzung und Schmierstoffe) wurden oder durch unsachgemäßen Gebrauch insbesondere Nichtbeachtung der von dem Käufer zur Verfügung gestellte Gebrauchsanweisung und/oder durch irgendwelche Reparaturen oder durch vollständige oder teilweise Demontierung verursacht wurden (Siehe „Betriebs – und Wartungsanleitung für Reduktionsgetriebe und Getriebemotoren“ welches Sie von unserer Homepage ▇▇▇▇ auszubessern oder zu ersetzen.▇▇▇▇▇.▇▇▇. Ersetzte Teile werden unser Eigentumaufrufen und herunterladen können. 17.2 Wir tragen nur die Kosten10.7. Die Garantie deckt keine Mängel und/oder Schäden und/oder Anomalitäten, die durch die Reparatur aus externer Komponente (wie z.B. insbesondere Kupplungen, Ritzel, Riemenscheiben, Motoren ohne Getriebe, usw.) oder den Ersatz der schadhaften Teile in unsern Werkstätten entstehen. Hat die Reparatur oder der Ersatz der Teile an einem andern Ort zu erfolgen, so sind die daraus resultierenden Mehrkosten durch den Besteller zu tragenunsachgemäßer Montage stammen. 17.3 Weitere Rechte des Bestellers wegen mangelhafter Lieferung insbesondere auf Schadenersatz 10.8. Die in irgendwelcher dieser Ziffer geregelte Garantie ersetzt, und schließt jegliche andere Form (unter anderem auch für Folgeschäden) und Rücktritt vom Vertrag sind ausgeschlossender Garantie aus. 17.4 10.9. Alle Reparaturansprüche, die unter der Garantie fallen oder nicht fallen sind gemäß der auf der Homepage des Verkäufers ▇▇▇.▇▇▇▇▇.▇▇▇ aufrufbaren Anleitung schriftlich anzuzeigen. 10.10. Die Garantiezeit beträgt 12 Monate. Sie beginnt mit der Versandbereitschaft bzw. bei Beendigung der Montage. Falls wir diese übernommen haben, so endet die Garantiezeit spätestens 18 Monate nach Versandbereitschaft. 17.5 Für ersetzte Teile beginnt die Garantiezeit neu zu laufen: Sie endet spätestens 24 Monate nach Beginn der Garantiezeit für die Hauptlieferung oder, sofern deren Versand, die Montage oder Inbetriebnahme aus Gründen verzögert wurde die wir nicht zu vertreten haben, spätestens 30 Monate nach Versandbereitschaft der Hauptlieferung. 17.6 Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden infolge natürlicher Abnützung, mangelhafter Wartung, Missachtung von Betriebsvorschriften, falscher Bedienung sowie infolge anderer Gründe, die wir nicht zu vertreten haben. 17.7 Die Garantie erlischt, wenn der Besteller oder ein Dritter ohne unsere schriftliche Zustimmung Änderungen oder Reparaturen an der Lieferung vornimmt oder wenn der Besteller nicht umgehend geeignete Massnahmen trifft, damit der Schaden nicht grösser wird und wir den Mangel beheben können. Die Verwendung von Originalersatzteilen und autorisierten Serviceleistungen ist für die Gültigkeit der Garantie obligatorisch. 17.8 Macht der Besteller bis zum Ablauf der Garantiefrist nicht bestimmte Ansprüche aus der Garantie schriftlich geltend, so sind wir unserer Verpflichtung aus derselben enthoben. 17.9 Für Fremdlieferungen übernehmen wir die Gewähr lediglich im Rahmen der Garantieverpflichtung des UnterlieferantenNachbesserung oder Nachlieferung verarbeitete oder gelieferte Ersatzteile auf drei Monate ab Abschluss der Ersatz -oder Reparaturgeschäfte beschränkt.

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Sources: General Terms and Conditions

Garantie. 17.1 Wir verpflichten uns8.1 Der Lieferant garantiert als Spezialist, dass der Liefergegen- stand frei ist von Mängeln, dass er für den vorausgesetzten Ge- brauch geeignet ist und, dass er die zugesicherten Eigenschaften hat und den vorgeschriebenen Spezifikationen und Leistungen sowie dem neuesten Stand der Technik entspricht. Der Lieferant garantiert ferner, dass der Liefer- gegenstand den gesetzlichen und behördlichen Vorschriften am Herstellungsort und am Bestim- mungsort entspricht (z. B. SEV, SVDB, SUVA ...). 8.2 Die Garantiezeit dauert 24 Monate ab erfolgreicher Inbetrieb- setzung, Verwendung usw., jedoch nicht länger als 36 Monate seit Ablieferung. 8.3 Zeigt sich während der Garantiezeit gemGarantiezeit, dass die Lieferung oder Teile davon die Garantie gemäss Ziff. Art 16.4 auf schriftliche Aufforderung des Bestellers hin alle Teile unserer Lieferung, die nachweisbar infolge schlechten Materials, fehlerhafter Konstruktion oder mangelhafter Ausführung schadhaft oder unbrauchbar werden8.1 nicht erfüllen, so rasch als möglich am Domizil des Verkäufersist der Lieferant verpflichtet, nach unserer ▇▇▇▇ auszubessern des Bestellers unverzüglich die Mängel auf seine Kosten an Ort und Stelle zu beheben, bzw. beheben zu lassen oder kostenlos Ersatz zu ersetzenliefern und zu montie- ren. Ersetzte Teile Wenn eine vollständige Instandstellung nicht innert einer dem Besteller dienlichen Frist erwartet werden unser Eigentumkann, so ist der Besteller berechtigt, die Mängel auf Kosten und Risiken des Lieferanten selbst zu beheben oder beheben zu lassen, bzw., Ersatz zu beschaffen. 17.2 Wir tragen nur 8.4 Der Lieferant haftet für Zulieferer wie für die Kosten, die durch die Reparatur eigene Leistung oder den Ersatz der schadhaften Teile in unsern Werkstätten entstehen. Hat die Reparatur oder der Ersatz der Teile an einem andern Ort zu erfolgen, so sind die daraus resultierenden Mehrkosten durch den Besteller zu tragenUnterlassung. 17.3 Weitere Rechte 8.5 Für Ersatzlieferungen und Nachbesserungen gelten die gleichen Garantiebedingungen, wobei die Garantiefrist mit deren neuer Lieferung beginnt. 8.6 Im Gewährleistungsfall haftet der Lieferant dem Besteller unabhängig von einem Verschul- den für allen direkten und indirek- ten sowie unmittelbaren und mittelbaren Schaden. 8.7 Garantieansprüche ein- schliesslich Schadenersatzan- sprüche verjähren mit Ablauf eines Jahres nach Ende der Garantiezeit. 8.8 Weitergehende gesetzliche Ansprüche des Bestellers wegen mangelhafter Lieferung insbesondere auf Schadenersatz in irgendwelcher Form (unter anderem auch für Folgeschäden) und Rücktritt vom Vertrag sind ausgeschlossenbleiben vorbehalten. 17.4 Die Garantiezeit beträgt 12 Monate. Sie beginnt mit der Versandbereitschaft bzw. bei Beendigung der Montage. Falls wir diese übernommen haben, so endet die Garantiezeit spätestens 18 Monate nach Versandbereitschaft. 17.5 Für ersetzte Teile beginnt die Garantiezeit neu zu laufen: Sie endet spätestens 24 Monate nach Beginn der Garantiezeit für die Hauptlieferung oder, sofern deren Versand, die Montage oder Inbetriebnahme aus Gründen verzögert wurde die wir nicht zu vertreten haben, spätestens 30 Monate nach Versandbereitschaft der Hauptlieferung. 17.6 Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden infolge natürlicher Abnützung, mangelhafter Wartung, Missachtung von Betriebsvorschriften, falscher Bedienung sowie infolge anderer Gründe, die wir nicht zu vertreten haben. 17.7 Die Garantie erlischt, wenn der Besteller oder ein Dritter ohne unsere schriftliche Zustimmung Änderungen oder Reparaturen an der Lieferung vornimmt oder wenn der Besteller nicht umgehend geeignete Massnahmen trifft, damit der Schaden nicht grösser wird und wir den Mangel beheben können. Die Verwendung von Originalersatzteilen und autorisierten Serviceleistungen ist für die Gültigkeit der Garantie obligatorisch. 17.8 Macht der Besteller bis zum Ablauf der Garantiefrist nicht bestimmte Ansprüche aus der Garantie schriftlich geltend, so sind wir unserer Verpflichtung aus derselben enthoben. 17.9 Für Fremdlieferungen übernehmen wir die Gewähr lediglich im Rahmen der Garantieverpflichtung des Unterlieferanten.

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Sources: Allgemeine Einkaufsbedingungen (Aeb)