Freiwilligkeit Musterklauseln

Freiwilligkeit. Möglichkeit eines Widerrufs
Freiwilligkeit. Die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung verkörpert freiwillige und uneigennützige Hilfe ohne jedes Gewinnstreben.
Freiwilligkeit. Wir möchten darauf hinweisen, dass die Nutzung von Office 365 auf freiwilliger Basis erfolgt. Eine Anerkennung der Nutzervereinbarungen und eine Einwilligung in die Verarbeitung der zur Nutzung von Office 365 erforderlichen personenbezogenen Daten ist freiwillig.
Freiwilligkeit. Der Einsatz ist freiwillig und wird nicht vergütet. Das FSSJH baut auf die Eigenverantwortung der Teilnehmenden und ist daher kein Pflichtpraktikum.
Freiwilligkeit. Es werden ausschließlich Arbeitslose beschäftigt, die freiwillig bei der jeweiligen Ein- richtung, der Dienststelle oder dem Betrieb eine Tätigkeit aufnehmen wollen. Die Freiwilligkeit wird dadurch dokumentiert, dass die Betroffenen eine Verpflichtung zur Aufnahme einer Ein-Euro-Arbeitsgelegenheit in den Eingliederungsverträgen nicht unterschreiben müssen. Wird eine Maßnahme durch eine/n LeistungsempfängerIn in einem begründeten Fall abgebrochen, so werden keine Sanktionen nach SGB II ein- geleitet.
Freiwilligkeit. Der Versicherungsschutz erstreckt sich für diesen betroffenen Per- sonenkreis auf alle Unfälle bei Ausübung der beruflichen Tätigkeit
Freiwilligkeit. Die Teilnahme an der alternierenden Telearbeit (und damit für die Errichtung eines Telear- beitsplatzes) erfolgt ausschließlich auf freiwilliger Basis sowohl von Seiten des Mitarbeiters als auch von Seiten der ÖBB.
Freiwilligkeit. Wir weisen darauf hin, dass sowohl die Nutzung des schulischen Netzes wie auch des ▇▇▇▇▇▇▇-WLAN auf freiwilliger Basis erfolgen. Eine Anerkennung der Nutzervereinbarungen und eine Einwilligung in die Verarbeitung der zur Nutzung des schulischen Netzes wie auch des ▇▇▇▇▇▇▇-WLAN erforderlichen personenbezogenen Daten sind freiwillig.
Freiwilligkeit. Die Teilnahme am Betrieblichen Eingliederungsmanagement ist freiwillig. Jede Phase des BEM setzt das Einverständnis der bzw. des Beschäftigten voraus; ein begonnenes Betriebliches Eingliederungsmanagement kann auf Wunsch der bzw. des Beschäftigten jederzeit be- endet werden.
Freiwilligkeit. (Geschäft muss ohne Zwang und Drohungen abgeschossen werden)