Nachhaltigkeit Musterklauseln

Nachhaltigkeit. Siehe vorstehenden Abschnitt „Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten gemäß der SFDR und der EU-Taxonomieverordnung“.
Nachhaltigkeit. Bestimmte Fonds der Gesellschaft beabsichtigen, einen Basiswert nachzubilden, der Wertpapiere nach bestimmten Standards in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (Environmental, Social und Governance - ESG) auswählt. Diese Fonds lassen sich durch den Zusatz „ESG“ im Fondsnamen erkennen. Die ESG-Standards des Basiswerts begrenzen die Anzahl der Wertpapiere, die für eine Aufnahme in den Basiswert geeignet sind. Aus diesem Grund kann der Basiswert und demzufolge der Fonds eine stärkere Gewichtung in Wertpapieren, Branchensektoren oder Ländern aufweisen, die eine schlechtere Wertentwicklung erzielen als der Markt insgesamt oder als andere Fonds, die bei ihrer Auswahl ESG-Standards berücksichtigen bzw. Fonds, die diese Standards nicht beachten. Die Anleger werden darauf hingewiesen, dass die Einstufung eines Fonds als „ESG“ lediglich auf der Tatsache basiert, dass der Basiswert beabsichtigt, ein ESG-Screening gemäß den vom Administrator des Basiswerts festgelegten ESG-Standards bzw. -Schwellenwerten anzuwenden. Weder die Gesellschaft noch ihre Dienstleister geben Zusicherungen oder etwas anderes dahingehend ab, dass ein Fonds ESG-Kriterien erfüllt oder dass ein Basiswert geeignet ist, den Kriterien eines Anlegers in Bezug auf Mindest- ESG-Standards oder anderweitig zu entsprechen. Den Anlegern wird geraten, ihre eigene Prüfung vorzunehmen, ob ein mit „ESG“ bezeichneter Fonds oder sein Basiswert ihren eigenen ESG-Kriterien entspricht. Siehe auch das Kapitel „Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten gemäß der SFDR“.
Nachhaltigkeit. Ein wesentlicher Fokus der strategischen Stoßrichtung Nachhaltigkeit ist die Transformationsbegleitung unserer Kunden: Hierfür stellen wir unseren Kunden innovative und nachhaltige Finanz- und Anlagelösungen zur Verfügung. Des Weiteren hat die LBBW Nachhaltigkeitskriterien fest im Kreditprozess verankert (bspw. durch umfangreiche Richtlinien, sowie einer Ampelsystematik zur Sicherstellung einer nachhaltigen Kreditvergabe). Darüber hinaus wurde die Landesbank Baden- Württemberg als Emittent von Green und Social Bonds schon früh am Markt für nachhaltige Refinanzierungen aktiv und erhält hierfür regelmäßig Auszeichnungen (bspw. Climate Bond Certified). Ferner wird der Aufbau eines nachhaltigen Personalmanagements (Talentkreise fürs Top-Management, Frauenförderung, Talentförderung etc.) zielstrebig vorangetrieben.
Nachhaltigkeit. 7.1. Der Auftraggeber richtet sich am Leitbild der nachhaltigen Entwicklung aus und beachtet international anerkannte, grund- legende Standards für Arbeitssicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz, Arbeits- und Menschenrechte sowie für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung (nachfolgend „ESG- Standards“). Der Auftraggeber hat sein Verständnis der ESG- Standards im Verhaltenskodex für Lieferanten beschrieben (xxxxx://xxxxxxxxxxxxxx.xxx/xx/xxxxxxx). Der Auftraggeber erwartet vom Auftragnehmer die Einhaltung der ESG-Standards. Außerdem fordert der Auftraggeber den Auftragnehmer auf, seine Sub- und Nachunternehmen zur Einhaltung entsprechender Standards anzuhalten. Der Auftraggeber ist berechtigt, selbst oder durch vom Auftraggeber beauftragte Dritte die Einhaltung der ESG-Standards zu überprüfen.
Nachhaltigkeit. Nachhaltigkeit begreift die HfG als ein Querschnittsthema, das als gesellschaftliche Herausfor- derung an der Kunsthochschule grundsätzlich in Lehre, Forschung und Transfer verankert ist. Alle Mitglieder der Hochschule sollen in allen Prozessen von Lehre, Forschung und Verwaltung für eine nachhaltige Entwicklung und einen verantwortlichen Umgang mit dem eigenen Res- sourcenverbrauch (z.B. Energie, Material, Abfall, Beschaffung, Mobilität) sensibilisiert werden: 2021: Austausch der Beleuchtung in den Werkstätten zur Einsparung von ca. 5t CO2 pro Jahr Ab 2022: Planung des klimaneutralen und nachhaltigen Neubaus 2022: Austausch von Beleuchtung in der Bibliothek und den Fluren zur weiteren CO2-Ein- sparung Erfassung des Status quo bezüglich des vorhandenen Nachhaltigkeitsengagements der Hochschule (DNK-Leitfaden) mit hochschulübergreifenden Workshops Einrichtung einer Professur Urban Design 2023: Vorkehrungen für E-Mobilität (E-Dienstwagen und Aufladestation(en)) 2024: Entwicklung eines Mobilitätskonzepts für die Angehörigen der HfG 2025: Konzept zu Nachhaltigkeitsvorstellungen des geplanten Neubaus Der Anspruch, innovative gestalterische Praxis nicht allein im Kontext der neuesten technologi- schen Entwicklungen, sondern überdies in ihrem gesellschaftlichen Zusammenhang zu verste- hen, schlägt sich in strategischen Zielen der HfG wie dem Streben nach Internationalisierung und Chancengleichheit nieder. Dem entspricht eine Aufmerksamkeit für den Umgang mit Diver- sity-Fragen im Hochschulalltag. Die HfG Offenbach bekennt sich zu einer lebendigen Diversität der Gesellschaft und duldet keine Diskriminierung. Individualität und Identität der Hochschulan- gehörigen begreift sie als Potenzial für eine lebendige Hochschulkultur, die die wertschätzende Zusammenarbeit aller Beteiligten fördert. Gleichzeitig bleibt es ein eigenständig akzentuiertes Ziel der Hochschule, Geschlechtergleich- stellung in allen Statusgruppen der Hochschule zu erreichen. Im hochschulinternen Diskurs, be- gehren Studierende verstärkt gegen traditionelle Rollenmuster auf und damit verbundene Er- wartungen. Von den Studierenden wird neben der hervorragenden Fachkompetenz auch eine geschlechtergerechte Besetzung der Professuren eingefordert. Für eine Positionierung der HfG als moderne Kunsthochschule ist es daher unabdingbar den Anteil der Professorinnen weiter zu erhöhen. WS 2021/22 WS 2022/23 WS 2023/24 WS 2024/25 WS 2025/26 Professuren (Anzahl) 26 28 28 28 28 davon Frauen 9 10 11 12 12 Professo...
Nachhaltigkeit. Die folgenden Maßnahmen, die mit Bundesmitteln aufgebaut und unterstützt wurden, wer- den durch NRW nach Auslaufen der Bundesförderung, vorbehaltlich der zur Verfügung ste- henden Haushaltsmittel, fortgesetzt: NRW wird gemeinsam mit den Partnern des Ausbildungskonsenses NRW vor dem Hinter- grund des gesamten Übergangssystems und seiner Maßnahmen bedarfsbezogen prüfen, inwieweit eine Fortführung der mit Bundesmitteln aufgebauten oder unterstützten Maß- nahmen, insbesondere der Berufsfelderkundungen und Praxiskurse an Schulen, nach Auslau- fen der Bundesförderung im Rahmen der Landesinitiative KAoA möglich ist. Eine Fortfüh- rung steht stets auch unter Finanzierungsvorbehalt. KAoA ist auf Dauer angelegt, was sich auch in den 510 Stellen für Lehrkräfte für Entlastungen an allgemeinbildenden Schulen und Berufskollegs sowie den 226 Stellen für Entlastung zur Betreuung von Schülerinnen und Schülern im Langzeitpraktikum widerspiegelt. Für die Gruppe der Schülerinnen und Xxxxxxx mit einer Schwerbehinderung nach § 2 Abs. 2 und 3 SGB IX und/oder einem über ein AO-SF- Verfahren festgestellten Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in den Förder- schwerpunkten (1. FSP oder weitere) Geistige Entwicklung, Hören und Kommunikation, Kör- perliche und motorische Entwicklung, Sehen, Sprache sowie mit einer fachärztlich diagnosti- zierten Autismus-Spektrum-Störung bietet KAoA passgenaue Angebote im Rahmen von KAoA-STAR. KAoA wird zusätzlich flankiert durch verschiedene Landesprogramme – wie z. B. Verbund- ausbildung oder kooperative Ausbildung an Kohlestandorten –, die die jungen Menschen neben den Standardelementen auf dem Weg in die Ausbildung unterstützen. Die Partner des Ausbildungskonsenses NRW richten gemeinsam alle Anstrengungen darauf, die duale Ausbildung im Sinne der Fachkräftesicherung der Betriebe und der beruflichen Perspektiven junger Menschen auch in diesen ungewöhnlichen Zeiten zu sichern. Daher ha- ben die Partner des Ausbildungskonsenses NRW als temporär Corona-bedingte Maßnahme ein Handlungskonzept entwickelt, damit ab Xxxxxx bei Bedarf zusätzlich gezielt dort unter- stützt werden kann, wo besondere Herausforderungen durch die Corona-Krise entstanden sind. Die Partner nehmen dabei sowohl Regionen in den Blick, in denen sich besondere Ver- sorgungsprobleme aus Sicht der jungen Menschen abzeichnen, als auch solche, in denen es besondere Besetzungsprobleme aus Sicht der Ausbildungsbetriebe gibt. Des Weiteren wird die Sicherung der Fortsetzung der Ausbildu...
Nachhaltigkeit. Bei der Auswahl der direkten und indirekten Anlagen wird zudem ein starker Fokus auf den Einfluss der einzelnen Investments auf Gesellschaft, Wirtschaft und Umwelt gelegt (Nachhaltigkeitsziel). Die mit der Vermögensverwaltung betraute Globalance Bank AG hat zu diesem Zweck eine eigene Me- thodik entwickelt, die den Fussabdruck (Globalance Footprint®) von Anlagen misst. Dabei wird für jede direkte und indirekte Anlage im Fonds mit dieser Methodik ein Wert für den "Nachhaltigkeits- grad" ermittelt, welcher auf einer Skala von 0 bis 100 liegen muss, wobei sämtliche Anlagen mit einem "Globalance Footprint-Score " zwischen 43 und 53 als ausgeglichen gelten und von 54 und höher einen positiven Einfluss auf die drei Dimensionen Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt ausüben. Der Globalance Footprint® bildet einen integralen Bestandteil bei der Anlageselektion. Das Teilvermö- gen wird nicht in Anlagen mit überwiegend negativen Auswirkungen auf Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt investiert. Dennoch können in Ausnahmefällen auch Investments mit einem nachteiligen Footprint im Portfolio enthalten sein, wenn bestehende Anlagen nach einer Neuberechnung des Glo- balance Footprint-Score einen Wert von weniger als 43 aufweisen. Solche Anlagen werden unter Wahrung der Interessen der Anleger innert drei Monaten veräussert. Über den Einfluss der Anlagen wird im Rahmen der Berichterstattung an die Anleger transparent rapportiert. Der Globalance-Footprint® zeigt die Gesamtbewertung des Einflusses von Anlagen in den drei Di- mensionen Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt. Es werden neun verschiedene Themenbereiche ana- lysiert und bewertet, welche weltweit als wichtig und dringlich anerkannt sind: • Märkte und Infrastruktur: Wird eine nachhaltige Infrastruktur für Transport, Kommunikation und Energie erstellt? • Arbeitsmarkt: Werden zukunftsfähige Arbeitsstellen geschaffen? • Technologie und Innovation: Wird die nötige technologische Entwicklung vorangetrieben? Gesellschaft • Ernährung: Wird die Nahrungsmittelkette nachhaltiger? • Gesundheit: Werden die Gesundheitssysteme gestärkt und der Zugang finanzierbar? • Bildung und Wissen: Wird der Zugang zur Information, Wissen und Bildung erleichtert? Umwelt • Biodiversität und Land: Wird die Artenvielfalt in Erde, Luft und Wasser erhalten? • Ressourcen und Klima: Werden Ressourcen eingespart und das Klima geschützt? • Wasser: Wird der Wasserverbrauch gesenkt?
Nachhaltigkeit. 7.1 Der Auftraggeber richtet sich am Leitbild der nachhaltigen Entwicklung aus und beachtet international anerkannte, grund- legende Standards für Arbeitssicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz, Arbeits- und Menschenrechte sowie für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung (nachfolgend „ESG- Standards“). Der Auftraggeber hat sein Verständnis der ESG- Standards im Verhaltenskodex für Lieferanten beschrieben (xxxx://xxx.xxxx.xxx/xxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxxxxx). Der Auf- traggeber erwartet vom Auftragnehmer die Einhaltung der ESG- Standards. Außerdem fordert der Auftraggeber den Auftrag- nehmer auf, seine Sub- und Nachunternehmen zur Einhaltung entsprechender Standards anzuhalten. Der Auftraggeber ist berechtigt, selbst oder durch vom Auftraggeber beauftragte Dritte die Einhaltung der ESG-Standards durch den Auftrag- nehmer zu überprüfen.
Nachhaltigkeit. 4.1 Der Auftraggeber richtet sich am Leitbild der nachhaltigen Entwicklung aus und beachtet international anerkannte, grundle- gende Standards für Arbeitssicherheit, Gesundheits- und Um-
Nachhaltigkeit. Der Personaldienstleister ist verpflichtet, die im Anhang «Nachhaltigkeitsstandards der BKW Energie AG für Lieferanten» aufgeführten Bestimmungen einzuhalten. Bei Widersprüchen zwischen den AEB und dem Anhang gehen die Bestimmungen im Anhang den Bestimmungen der AEB vor.