Fahrkarten Musterklauseln

Fahrkarten. Die Fahrkarten werden im Namen und für Rechnung des befördernden Unternehmens verkauft. Der Fahrgast schließt den Beförderungsvertrag jeweils mit dem Unternehmen, mit dessen Fahrzeug er befördert wird.
Fahrkarten a) Die Fahrkarten sind nur mit Datum versehen gültig und nicht übertragbar. Die auf den Fahrkarten genannten Ab- fahrtszeiten sind bindend. Die ▇▇▇▇ einer früheren oder späteren Abfahrt am gleichen Tag ist ohne Umbuchung und ohne Umbuchungskosten möglich, sofern entsprechende freie Kapazitäten auf der jeweiligen Schiffsabfahrt frei sind. Für die Berechnung der Geltungsdauer gilt der erste Geltungstag als voller Tag. b) Der Reisende ist verpflichtet, beim Betreten eines Schiffes den Fahrausweis dem Fahrkartenprüfer unaufgefordert vorzuzeigen. Die Fahrkarten sind für die Dauer des Aufenthaltes auf der Insel Spiekeroog aufzubewahren und bei der Rückreise am Hafen Spiekeroog vorzuzeigen. c) Kontrollabschnitte dürfen nur vom Fahrkartenprüfer abgetrennt und entwertet werden. Fahrkarten, deren Kon- trollabschnitt vor dieser Kontrolle abgetrennt oder entwertet werden, sind ungültig und werden nicht ersetzt. Glei- ches gilt für verlorene Fahrausweise.
Fahrkarten. 5.1 Gebuchte Fahrkarten erhalten Sie an unseren Fahrscheinverkaufsstellen entlang der Strecke grundsätzlich bis spätestens 20 Minuten vor Fahrtbeginn. 5.2 Zur Mitfahrt sind nur Fahrgäste mit gültigem Fahrschein gemäß der Preisliste berechtigt. Fahrausweise sind zur Gewährleistung einer reibungslosen Abfertigung beim Zustieg des Schiffes persönlich und offen vorzuzeigen, während der Fahrt aufzubewahren, an Bord auf Verlangen zur Nachprüfung vorzulegen. 5.3 Bei Fahrten über die Zielstrecke hinaus müssen Fahrscheine an Bord beim Schiffspersonal unaufgefordert nachgelöst werden. 5.4 Bereits gekaufte Fahrscheine, die vom Fahrgast aus Gründen, die die Gesellschaft nicht zu verantworten hat (z.B. Witterung, Stau, Krankheit, Verlust usw.), nicht genutzt wurden, werden nicht erstattet. 5.5 Für den Versand von Fahrkarten aller Art sowie Wertgutscheinen fällt eine Versandkostenpauschale in Höhe von 6,00 € an, die vorab mit dem Fahrpreis zu überweisen ist. Gutscheine haben eine Gültigkeit von 3 Jahren. Wertgutscheine sind Zahlungsmittel.
Fahrkarten. Als Nachbarticket werden folgende Fahrkar- tenarten, ausschließlich für die 2. Wagenklas- se, angeboten. Ein Übergang in die 1. Wa- genklasse ist auch gegen Zahlung eines Zu- schlags ausgeschlossen.
Fahrkarten. Alle Bergbahntickets sind persönlich und nicht übertragbar. Schneesportpässe ab 3 Tagen werden mit einem Foto; Tageswahlpässe, Saison- und Jahreskarten werden zusätzlich auf den Namen ausgestellt.
Fahrkarten. Ein Quer-durchs-Land-Ticket kann genutzt werden von: 3.1.1 bis zu fünf gemeinsam reisenden Personen. 3.1.2 Darüber hinaus können bis zu 3 Kindern im Alter zwischen 6 Jahren bis einschließlich 14 Jahren unentgeltlich mitgenommen werden. 3.1.3 Kinder nach Nr. 3.1.2 sowie Kinder bis einschließlich 5 Jahren werden ohne Fahrkarte unentgeltlich befördert. Bei der Ermittlung der Teilnehmerzahl werden sie nicht berücksichtigt. 3.1.4 Mitgeführte entgeltpflichtige Hunde werden bei der Ermittlung der Teilnehmerzahl als Person/Erwachsener berücksichtigt. 3.1.5 Die Anzahl der gemeinsam reisenden Personen muss beim Kauf der Fahrkarte angegeben werden. Im Falle von Reisen gemäß Nr. 3.1.2 ist lediglich die Anzahl der Erwachsenen anzugeben. Nachträgliche Änderungen (Ergänzungen oder Streichungen) sind nicht möglich. 3.2.1 Ein Quer-durchs-Land-Ticket berechtigt zur Fahrt in Zügen der Produktklasse C (IRE, RE, RB und S-Bahn) der Verkehrsunternehmen des DB Konzerns. 3.2.2 Für Fahrten, die in Zügen anderer Eisenbahnverkehrsunternehmen durchgeführt werden, gilt das „Quer-durchs-Land-Ticket“ nur dann, wenn dies in einer besonderen Vereinbarung mit dem betreffenden Eisenbahnverkehrsunternehmen geregelt wurde. 3.2.3 Ein Quer-durchs-Land-Ticket gilt an dem auf der Fahrkarte angegebenen Geltungstag für beliebig viele Fahrten, und zwar - ab 9:00 Uhr bis 3:00 Uhr des Folgetages. - Ist der angegebene Geltungstag ein Samstag, Sonntag, der 24. Oder 31. Dezember oder ein bundeseinheitlicher Feiertag, dann gilt das Quer-durchs-Land-Ticket bereits ab 0:00 Uhr bis 3:00 Uhr des Folgetages. - Soll die erste Fahrt zwischen 0:00 und 3:00 Uhr des Folgetages angetreten werden, muss das Quer-durchs-Land-Ticket vor Beginn des Folgetages erworben werden. 3.2.4 Für Fahrten vor Beginn der Geltungsdauer des Quer-durchs-Land-Tickets sind Fahrkarten erforderlich bis zum ersten fahrplanmäßigen Haltebahnhof, der innerhalb der Geltungsdauer erreicht wird. Für Fahrten nach Ablauf der Geltungsdauer des Quer-durchs-Land-Tickets sind Fahrkarten erforderlich ab dem letzten fahrplanmäßigen Haltebahnhof, der innerhalb der Geltungsdauer erreicht wird.
Fahrkarten. Dokumente mit Ausnahme von amtlichen Ausweisen und Visa
Fahrkarten. Im Geltungsbereich des SH-Tarifs wird von den beteiligten Verkehrsunternehmen das Fahrkartensortiment gemäß Preistafel (siehe Anlage 8) angeboten.
Fahrkarten. Fahrkarten des Gemeinschaftstarifes sind: B 3.1 Fahrkarten mit beschränkter Fahrtenzahl B 3.2 Fahrkarten mit unbeschränkter Fahrtenzahl
Fahrkarten. Fahrkarten können grundsätzlich, sofern es tariflich möglich ist (vgl.: 1.1), in den Start Unterelbe-eigenen bzw. dafür gekennzeichneten Reisezentren, den Agenturen, Videoreisezentren und an den Fahrkartenauto- maten erworben werden. Die Beförderung in den Start Unterelbe Zügen ist nur mit gültiger Fahrkarte möglich. Die Fahrkarte muss vor Fahrantritt erworben werden. Fahrkarten können frühestens 3 Monate vor dem ersten Geltungstag erworben werden. In Ausnahmefällen, z.B. bei einem Fahrplanwechsel oder einer Preismaßnahme, kann die Vorverkaufsfrist verkürzt werden. Werden Fahrkarten über mit der Homepage ▇▇▇.▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ verlinkte Onlineshops erworben, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Onlineshop der Start Unterelbe.