Common use of Export Control Clause in Contracts

Export Control. 1. Setzt die von uns zu erbringende Liefe- rung eine vorherige Ausfuhr- oder Einfuhr- genehmigung einer Regierung und/oder staatlichen Behörde voraus oder ist die Lie- ferung aufgrund nationaler oder internatio- naler gesetzlicher Regelungen, insbeson- dere Sanktionen, anderweitig beschränkt oder verboten, sind wir berechtigt, die Er- füllung unserer Liefer- und sonstigen ver- traglichen Verpflichtungen so lange auszu- setzen, bis die Genehmigung erteilt oder 1. If our deliveries require prior export or import authorization of any government and/or state authority, or if the delivery is otherwise restricted or prohibited due to national or international laws, we shall be entitled to suspend performance of our de- livery or other contractual obligations until such authorization has been granted or such restriction or prohibition has been cancelled. If the delivery depends on the granting of export or import authorization and such authorization is not granted, we die Beschränkung bzw. das Verbot aufge- hoben ist. Ist die Lieferung von der Ertei- lung einer Ausfuhr- oder Einfuhrgenehmi- gung abhängig und wird diese nicht erteilt, sind wir jederzeit berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Wir haften nicht für Lie- ferverzögerungen, die sich aus den in die- ser Ziffer genannten Gründen ergeben, oder dafür, dass eine Lieferung aufgrund von Exportkontrollvorschriften überhaupt nicht durchgeführt werden kann, es sei denn uns ist insoweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit anzulasten. Das gleiche gilt in Fällen des berechtigten Rücktritts nach dieser Ziffer. shall be entitled to withdraw from the con- tract at any time. We shall not be liable for any delays in delivery, which result for the reasons specified in this clause and shall not be liable in the event that a delivery cannot be performed at all due to export regulations unless we have acted intention- ally or with gross negligence. The same shall apply in the case of any justified with- drawal from the contract according to this clause. 2. Mit Vertragsschluss, spätestens durch Annahme der Lieferung versichert der Käu- fer, dass er keine Geschäfte mit den von uns gelieferten Gütern betreiben wird, die gegen anwendbare gesetzliche Ausfuhrbe- stimmungen und/oder geltende EU- Sanktionen verstoßen, und insbesondere Weiterlieferungen, Verbringungen und Aus- fuhren der gelieferten Güter nur unter Ein- haltung anwendbarer gesetzlicher Export- kontrollbestimmungen durchführen wird.

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Sources: General Terms & Conditions of Sale

Export Control. 19.1 Seller shall ensure that (i) on the customs declaration, the declaration of origin and the shipping documents VICTREX is not identified as the party responsible for the import of the Goods, and that (ii) VICTREX is not held legally responsible for the import and any associated duties. Setzt Seller shall provide that it holds the rights required under the applicable laws to import the Goods into the jurisdiction of the place of perfor- mance. 9.2 Seller confirms and commits that it will strictly comply with all applicable export control Laws. 9.3 Seller shall provide to VICTREX copies of any export authori- zation required for the export of the Goods from the country 9.3 Der Lieferant stellt VICTREX Kopien sämtlicher Ausfuhrgenehmigungen zur Verfügung, die von uns zu erbringende Liefe- rung eine vorherige Ausfuhr- oder Einfuhr- genehmigung einer Regierung für die Ausfuhr der Liefergegenstände aus dem Herstellungsland, aus der EU, und/oder staatlichen Behörde voraus oder ist in das von VICTREX bestimmte endgültige Bestimmungsland der Liefergegenstände erforderlich sind. 10 Sachmängel und Rückgriff 10.1 Der Lieferant gewährleistet, dass die Lie- ferung aufgrund nationaler oder internatio- naler gesetzlicher RegelungenLiefergegenstände den Spezifikationen des Vertrages entsprechen. 10.2 Im Falle mangelhafter Lieferung bzw. Leistung gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), insbeson- dere Sanktionensoweit sich nicht aus den nachfolgenden Bestimmungen etwas anderes ergibt. 10.3 VICTREX prüft die vom Lieferanten gelieferten Liefergegenstände beim Eingang auf Übereinstimmung von bestellter und gelieferten Ware, anderweitig beschränkt oder verbotenauf etwaige Quantitätsabweichungen sowie äußerlich erkennbare Beschädigungen, sind wir berechtigtsoweit und sobald dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist. Bei dieser Prüfung festgestellte Mängel zeigt VICTREX dem Lieferanten an. Der Lieferant verzichtet im Übrigen auf eine weitergehende Wareneingangsprüfung bei VICTREX. Sonstige Mängel, die Er- füllung unserer Liefer- erst während der Verarbeitung oder der bestimmungsgemäßen Nutzung der gelieferten Liefergegenstände durch VICTREX festgestellt werden, zeigt VICTREX dem Lieferanten unverzüglich nach Feststellung der Mängel an. Insoweit verzichtet der Lieferant auf die Einrede der verspäteten Mängelrüge. 10.4 Bei mangelhafter Lieferung ist zunächst dem Lieferanten Gelegenheit zur Nacherfüllung, d.h. nach ▇▇▇▇ von VICTREX entweder Mangelbeseitigung oder Lieferung einer neuen Sache zu geben. In beiden Fällen trägt der Lieferant alle hierdurch bei ihm oder VICTREX entstehenden Kosten, z.B. Transport-, Wege-, Arbeits- und sonstigen ver- traglichen Verpflichtungen Materialkosten oder Kosten für eine den üblichen Umfang übersteigende Eingangskontrolle. Gleiches gilt für ggf. anfallende Ausbau- und Einbaukosten. Im Falle der Nachlieferung hat der Lieferant die mangelhaften Liefergegenstände auf seine Kosten zurückzunehmen. 10.5 Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist sie VICTREX unzumutbar oder beginnt der Lieferant nicht unverzüglich mit ihr, so lange auszu- kann VICTREX ohne weitere Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten sowie die Liefergegenstände auf Gefahr und Kosten des Lieferanten zurücksenden. In anderen dringenden Fällen, insbesondere zur Abwehr von akuten Gefahren oder zur Vermeidung größerer Schäden, wenn es nicht mehr möglich ist, den Lieferanten vom Mangel zu unterrichten und ihm eine, wenn auch kurze Frist zur Abhilfe zu setzen, bis kann VICTREX auf Kosten des Lieferanten die Genehmigung erteilt Mangelbeseitigung selbst vornehmen oder 1durch einen Dritten ausführen lassen. If our deliveries require prior export or import authorization of any government and/or state authority10.6 Sachmängelansprüche verjähren, or if the delivery is otherwise restricted or prohibited due to national or international lawssoweit nachfolgend nichts anderes geregelt ist, we shall be entitled to suspend performance of our de- livery or other contractual obligations until such authorization has been granted or such restriction or prohibition has been cancelled24 Monate nach dem Zeitpunkt der Ablieferung oder Erbringung der Liefergegenstände bei VICTREX. If the delivery depends on the granting of export or import authorization and such authorization is not granted, we die Beschränkung bzw. das Verbot aufge- hoben ist. Ist die Im Fall der Lieferung von Austauschteilen beginnt die Verjährungsfrist mit deren Ablieferung bei VICTREX von neuem. 10.7 Die Entgegennahme der Ertei- lung einer Ausfuhr- gelieferten Liefergegenstände und/ oder Einfuhrgenehmi- gung abhängig und wird diese nicht erteiltihre Bezahlung durch VICTREX stellt keinen Verzicht auf die spätere Geltendmachung von Mängel-, sind wir jederzeit berechtigtSchadenersatz- oder sonstigen Ansprüchen gegen den Lieferanten dar. of origin, vom Vertrag zurückzutreten. Wir haften nicht für Lie- ferverzögerungen, die sich aus den in die- ser Ziffer genannten Gründen ergeben, oder dafür, dass eine Lieferung aufgrund von Exportkontrollvorschriften überhaupt nicht durchgeführt werden kann, es sei denn uns ist insoweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit anzulasten. Das gleiche gilt in Fällen des berechtigten Rücktritts nach dieser Ziffer. shall be entitled to withdraw from the con- tract at any time. We shall not be liable for any delays in deliveryEU, which result for and to the reasons specified in this clause and shall not be liable in the event that a delivery cannot be performed at all due to export regulations unless we have acted intention- ally or with gross negligence. The same shall apply in the case country of any justified with- drawal from the contract according to this clauseultimate destina- tion as designated by VICTREX. 2. Mit Vertragsschluss, spätestens durch Annahme der Lieferung versichert der Käu- fer, dass er keine Geschäfte mit den von uns gelieferten Gütern betreiben wird, die gegen anwendbare gesetzliche Ausfuhrbe- stimmungen und/oder geltende EU- Sanktionen verstoßen, und insbesondere Weiterlieferungen, Verbringungen und Aus- fuhren der gelieferten Güter nur unter Ein- haltung anwendbarer gesetzlicher Export- kontrollbestimmungen durchführen wird.

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Sources: General Terms and Conditions of Purchase

Export Control. 19.1 Seller shall ensure that (i) on the customs declaration, the declaration of origin and the shipping documents VICTREX is not identified as the party responsible for the import of the Goods, and that (ii) VICTREX is not held legally responsible for the import and any associated duties. Setzt Seller shall provide that it holds the rights required under the applicable laws to import the Goods into the jurisdiction of the place of perfor- mance. 9.2 Seller confirms and commits that it will strictly comply with all applicable export control Laws. 9.3 Seller shall provide to VICTREX copies of any export authori- zation required for the export of the Goods from the country of origin, from the EU, and to the country of ultimate destina- tion as designated by VICTREX. 9.3 Der Lieferant stellt VICTREX Kopien sämtlicher Ausfuhrgenehmigungen zur Verfügung, die von uns zu erbringende Liefe- rung eine vorherige Ausfuhr- oder Einfuhr- genehmigung einer Regierung für die Ausfuhr der Liefergegenstände aus dem Herstellungsland, aus der EU, und/oder staatlichen Behörde voraus oder ist in das von VICTREX bestimmte endgültige Bestimmungsland der Liefergegenstände erforderlich sind. 10 Sachmängel und Rückgriff 10.1 Der Lieferant gewährleistet, dass die Lie- ferung aufgrund nationaler oder internatio- naler gesetzlicher RegelungenLiefergegenstände den Spezifikationen des Vertrages entsprechen. 10.2 Im Falle mangelhafter Lieferung bzw. Leistung gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), insbeson- dere Sanktionensoweit sich nicht aus den nachfolgenden Bestimmungen etwas anderes ergibt. 10.3 VICTREX prüft die vom Lieferanten gelieferten Liefergegenstände beim Eingang auf Übereinstimmung von bestellter und gelieferten Ware, anderweitig beschränkt oder verbotenauf etwaige Quantitätsabweichungen sowie äußerlich erkennbare Beschädigungen, sind wir berechtigtsoweit und sobald dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist. Bei dieser Prüfung festgestellte Mängel zeigt VICTREX dem Lieferanten an. Der Lieferant verzichtet im Übrigen auf eine weitergehende Wareneingangsprüfung bei VICTREX. Sonstige Mängel, die Er- füllung unserer Liefer- erst während der Verarbeitung oder der bestimmungsgemäßen Nutzung der gelieferten Liefergegenstände durch VICTREX festgestellt werden, zeigt VICTREX dem Lieferanten unverzüglich nach Feststellung der Mängel an. Insoweit verzichtet der Lieferant auf die Einrede der verspäteten Mängelrüge. 10.4 Bei mangelhafter Lieferung ist zunächst dem Lieferanten Gelegenheit zur Nacherfüllung, d.h. nach ▇▇▇▇ von VICTREX entweder Mangelbeseitigung oder Lieferung einer neuen Sache zu geben. In beiden Fällen trägt der Lieferant alle hierdurch bei ihm oder VICTREX entstehenden Kosten, z.B. Transport-, Wege-, Arbeits- und sonstigen ver- traglichen Verpflichtungen Materialkosten oder Kosten für eine den üblichen Umfang übersteigende Eingangskontrolle. Gleiches gilt für ggf. anfallende Ausbau- und Einbaukosten. Im Falle der Nachlieferung hat der Lieferant die mangelhaften Liefergegenstände auf seine Kosten zurückzunehmen. 10.5 Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist sie VICTREX unzumutbar oder beginnt der Lieferant nicht unverzüglich mit ihr, so lange auszu- kann VICTREX ohne weitere Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten sowie die Liefergegenstände auf Gefahr und Kosten des Lieferanten zurücksenden. In anderen dringenden Fällen, insbesondere zur Abwehr von akuten Gefahren oder zur Vermeidung größerer Schäden, wenn es nicht mehr möglich ist, den Lieferanten vom Mangel zu unterrichten und ihm eine, wenn auch kurze Frist zur Abhilfe zu setzen, bis kann VICTREX auf Kosten des Lieferanten die Genehmigung erteilt Mangelbeseitigung selbst vornehmen oder 1durch einen Dritten ausführen lassen. If our deliveries require prior export or import authorization of any government and/or state authority10.6 Sachmängelansprüche verjähren, or if the delivery is otherwise restricted or prohibited due to national or international lawssoweit nachfolgend nichts anderes geregelt ist, we shall be entitled to suspend performance of our de- livery or other contractual obligations until such authorization has been granted or such restriction or prohibition has been cancelled24 Monate nach dem Zeitpunkt der Ablieferung oder Erbringung der Liefergegenstände bei VICTREX. If the delivery depends on the granting of export or import authorization and such authorization is not granted, we die Beschränkung bzw. das Verbot aufge- hoben ist. Ist die Im Fall der Lieferung von Austauschteilen beginnt die Verjährungsfrist mit deren Ablieferung bei VICTREX von neuem. 10.7 Die Entgegennahme der Ertei- lung einer Ausfuhr- gelieferten Liefergegenstände und/ oder Einfuhrgenehmi- gung abhängig und wird diese nicht erteiltihre Bezahlung durch VICTREX stellt keinen Verzicht auf die spätere Geltendmachung von Mängel-, sind wir jederzeit berechtigt, vom Vertrag zurückzutretenSchadenersatz- oder sonstigen Ansprüchen gegen den Lieferanten dar. Wir haften nicht für Lie- ferverzögerungen, die sich aus den in die- ser Ziffer genannten Gründen ergeben, oder dafür, dass eine Lieferung aufgrund von Exportkontrollvorschriften überhaupt nicht durchgeführt werden kann, es sei denn uns ist insoweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit anzulasten. Das gleiche gilt in Fällen des berechtigten Rücktritts nach dieser Ziffer. shall be entitled to withdraw from 10 Material Defects and Recourse 10.1 The Seller warrants that the con- tract at any time. We shall not be liable for any delays in delivery, which result for Goods comply with the reasons specified in this clause and shall not be liable specifica- tion set out in the event that a delivery cannot be performed at all due to export regulations unless we have acted intention- ally or with gross negligence. The same shall apply in the case of any justified with- drawal from the contract according to this clauseContract. 2. Mit Vertragsschluss, spätestens durch Annahme der Lieferung versichert der Käu- fer, dass er keine Geschäfte mit den von uns gelieferten Gütern betreiben wird, die gegen anwendbare gesetzliche Ausfuhrbe- stimmungen und/oder geltende EU- Sanktionen verstoßen, und insbesondere Weiterlieferungen, Verbringungen und Aus- fuhren der gelieferten Güter nur unter Ein- haltung anwendbarer gesetzlicher Export- kontrollbestimmungen durchführen wird.

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