Common use of Explosion Clause in Contracts

Explosion. Explosion ist eine plötzlich verlaufende Kraftäußerung, die auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruht. Die Explosion eines Behälters (Kessel, Rohrleitung usw.) liegt nur unter besonderen Voraussetzungen vor. Die Wandung muss in ei- nem solchen Umfang zerrissen werden, dass ein plötzlicher Aus- gleich des Druckunterschieds innerhalb und außerhalb des Behälters stattfindet. Wird im Innern eines Behälters eine Explosion durch chemische Reaktion hervorgerufen, so ist ein Zerreißen seiner Wandung nicht erforderlich. Mitversichert sind auch Explosionsschäden durch Kampfmittel aus beendeten Kriegen (Blindgänger). Auch wenn keine Explosion von Kampfmitteln aus beendeten Krie- gen (Blindgänger) vorliegt, sind Schäden an versicherten Sachen, die durch eine Kampfmittelbeseitigung entstehen, subsidiär versi- chert. Die Ersatzpflicht besteht demnach nicht, wenn ein anderer Leistungsträger eintritt oder ein Haftpflichtanspruch gegen einen Dritten besteht.

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Sources: Versicherungsbedingungen Für Die Hausratversicherung, Hausratversicherung, Hausratversicherung Und Glasversicherung