Expertise Musterklauseln
Expertise. Ordnet das Schiedsgericht eine Expertise an, so muss diese ein evolutionäres Bild der wirtschaftlichen Lage der dem GAV unterstellten Unternehmen in Vergangenheit, Gegen- wart und Zukunft vermitteln; die Kriterien werden vom Ar- beitgeberverband und von der Gewerkschaft Unia in einem Anhang zum Reglement des Schiedsgerichtes festgelegt; die- ser Anhang ist integrierender Bestandteil des GAV. Jahr Durch- schnitts-/ Median- lohn (ab 1996) Index im Aug. (Dez. 2005 = 100) (in Punkten) Anstieg des Indexes (in %) Erhöhung 1995 4289 89,1 0,50 21 0,12 0,50 1996 4365 90,9 1,98 75 0,43 1,72 1997 4455 91,4 0,58 26 0,15 0,58 1998 4524 91,9 0,48 22 0,13 0,48 1999 4529 92,0 0,10 5 0,03 0,10 2000 4587 92,9 0,90 41 0,24 0,90 2001 4729 93,9 1,30 61 0,35 1,30 2002 4829 94,9 1,10 53 0,31 1,10 2003 4889 95,3 0,50 24 0,14 0,50 2004 4952 95,8 0,50 25 0,14 0,50 2005 5197 96,8 1,00 52 0,30 1,00 2006 5250 97,7 1,00 53 0,30 1,00 2007 5514 99,2 1,50 83 0,48 1,50 2008 5604 99,6 0,40 22 0,13 0,40 2009 5715 102,5 2,90 140 0,81 2,45 2010 5941 101,7 -0,80 0 0 0 2011 5883 102,0 0,30 18 0,10 0,30 2012 5942 102,2 0,2 12 0,07 0,2 2013 5298 101,7 -0,5 0 0 0 2015 5012 101,7 0,1 5 0,03 0,1 2016 5098 100,3 -1,4 0 0 0
Expertise. Im Antrag ist die Bereitschaft zu erklären, die Einrichtung durch einen von der AM(S) ausgewählten Experten oder eine Expertin begutachten zu lassen.
Expertise. Wenn doch mal etwas auf Ihrer Webseite nicht funktioniert, ist es wichtig, den Fehler schnell zu identifizieren. Bei Fehlern, die im Zusammenspiel zwischen der Serversoftware (Webserver, Caching- Server, Datenbankserver) und einer Webanwendung entstehen, ist es notwendig, dass sich auch der Hoster mit der darauf laufenden Webanwendung auskennt und die Serverlandschaft optimal darauf abstimmen kann. Unsere Hardware – performant und hochverfügbar Performante Hardware Unsere Server bestehen aus Supermicro-Komponenten, aktuellen Xeon- CPUs, speziellen Serverfestplatten oder SSDs und hochwertigen Raidcontrollern. Wir achten bei der Auswahl der Hardware auf eine besonders hohe Leistung, denn die ist am Ende entscheidend für schnelle Zugriffszeiten. Hochwertige Raid-Controller Auch die besten Festplatten und SSDs gehen bei intensiver Belastung im Serverbetrieb irgendwann kaputt. Mit einem hochwertigen Raidcontroller werden Ihre Daten auf mehrere Datenträger gespiegelt. Defekte Festplatten können so ohne Datenverlust und im laufenden Betrieb getauscht werden. Nicht nur die Datensicherheit, auch der Datendurchsatz steigt mit einem Raidcontroller signifikant an. Wir verwenden ausschließlich neueste LSI und Adaptec-Raidcontroller, mit BBU und aktiven WriteCache. Günstige Anbieter verwenden oft Software-Raids oder Raidcontroller ohne Write-Cache. Beides wirkt sich negativ auf die Datensicherheit und Performance aus. Skalierbare Cloudumgebung Frontansicht unserer aktuellen Serversysteme Unsere Tarife können bei erhöhten Leistungsbedarf jederzeit erweitert werden. Dabei kann die Zahl der CPUs, der Arbeitsspeicher und die Größe der Festplatte angehoben werden, ohne dass eine aufwändige Neuinstallation und Migration des Systems notwendig ist. Failover ohne Datenverlust bei Hardwareschäden Wir halten für jeden Server ein vergleichbar ausgestattetes Fallbacksystem bereit. Bei einem Hardwaredefekt, einer Wartung oder einem Komponentenaustausch kann Ihre Umgebung unmittelbar auf einem Fallbackserver in Betrieb genommen werden. Im Falle einer geplanten Wartung erfolgt die Migration auf das Fallbacksystem im laufenden Betrieb und ohne Downtime. Die bei anderen Hostern übliche zeitaufwändige Bereitstellung eines Ersatzsystems und das Zurückkopieren der Daten entfällt bei uns daher. Normalbetrieb Unsere Software – optimiert für schnelle Zugriffszeiten Unsere Serversysteme sind für den Betrieb von Webanwendungen optimiert und liefern auch bei vielen gleichzeitigen Zugriffen eine s...
Expertise. Im Falle einer Expertise können Sie einen Experten beauftragen, um den Betrag der Schäden im Einvernehmen mit unserem Gutachter festzusetzen. Einigen sie sich nicht, so ernennen sie einen dritten Experten, mit dem sie einen Ausschuss bilden, der mit Stimmenmehrheit entscheidet. Mangels Mehrheit ist die Meinung des dritten Experten ausschlaggebend. Unterlässt es eine der Parteien, einen Experten zu ernennen oder einigen sich die Experten der Parteien nicht über die ▇▇▇▇ des dritten Experten, so erfolgt dessen Ernennung durch den Vorsitzenden des Gerichtes erster Instanz Ihres Wohnortes auf Antrag der zuerst handelnden Partei. Dasselbe gilt, wenn ein Experte seinen Auftrag nicht erfüllt. Die Experten sind von allen gerichtlichen Formalitäten entbunden.
