Erhalt einer Begrüßungs-E-Mail Musterklauseln

Erhalt einer Begrüßungs-E-Mail. Nach Erhalt eines wirksamen Antrags auf Eröffnung eines Tagesgeldkontos sendet die Bank nach erfolgreicher interner Prüfung eine E-Mail mit der Kontonummer (IBAN), die es der Person, die Kunde der Bank werden möchte, ermöglicht, innerhalb von 45 Tagen nach Erhalt der E-Mail eine SEPA- Überweisung vorzunehmen, die von ihrem Referenzkonto aus erfolgen muss, um ihr Tagesgeldkonto zu aktivieren. Die Bank wird innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt des vollständigen Antrags auf Eröffnung des Tagesgeldkontos nebst den erforderlichen Unterlagen dem Kunden antworten. Die Bank ist berechtigt, die Eröffnung eines Tagesgeldkontos von besonderen Bedingungen abhängig zu machen, ohne dies begründen zu müssen. Die Gutschrift der ersten gültigen Zahlung vom Referenzkonto per SEPA-Überweisung innerhalb der 45-Tage-Frist bestätigt die Annahme durch den Kunden und beginnt das Vertragsverhältnis auf unbestimmte Zeit. Erfolgt die erste Zahlung von einem anderen Auftraggeberkonto als dem Referenzkonto oder vom Referenzkonto, aber nach Ablauf der 45-Tage-Frist, oder ist es keine SEPA-Überweisung, wird die erste Zahlung nicht angenommen und der Betrag wird nicht dem Tagesgeldkonto gutgeschrieben, sondern automatisch und ohne vorherige Ankündigung auf das Auftraggeberkonto zurücküberwiesen. In diesem Fall wird das Tagesgeldkonto nicht aktiviert und das Vertragsverhältnis entsteht nicht. Erfolgt innerhalb von 45 Tagen keine gültige Ersteinzahlung, wird der Antrag auf Eröffnung eines Tagesgeldkontos annulliert und die Person, die Kunde der Bank werden möchte, muss, falls gewünscht, das gesamte Verfahren zur Eröffnung eines Tagesgeldkontos wiederholen, einschließlich der Übermittlung ihrer Ausweispapiere.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.