Der Aufsichtsrat Musterklauseln

Der Aufsichtsrat. 22 Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrats § 23 Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat § 24 Zusammensetzung und Xxxx des Aufsichtsrats § 25 Konstituierung, Beschlussfassung
Der Aufsichtsrat. 21 Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat. 9 Zusammensetzung, Amtsdauer
Der Aufsichtsrat a) ZUSAMMENSETZUNG und XXXX
Der Aufsichtsrat. 10 Zusammensetzung, Xxxx und Amtsdauer § 11 Geschäftsordnung und Vorsitz, Beschlussfassung § 12 Aufgaben und Rechte
Der Aufsichtsrat. 8 § 9 § 10
Der Aufsichtsrat. 24 Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat. 11 Aufsichtsrat § 12
Der Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat besteht aus fünf Personen. Er setzt sich zusammen aus den Vorsitzenden der jeweils gemäß Geschäftsordnung gewählten Gremien, die durch die Vollversammlung bestätigt wurden. Alle drei Jahre werden der Aufsichtsrat neu gewählt oder bestätigt. Die Xxxx muss durch die Mitgliederver- sammlung einstimmig erfolgen. Kann sich die Mitgliederversammlung nicht einigen, bleibt der bisherige Aufsichtsrat weitere 3 Jahre im Amt. Ein Aufsichtsratsmitglied kann seine Mitgliedschaft im Aufsichtsrat jederzeit kündigen. Sie erlischt auch durch den Tod. Die EWIV kann die Mitgliedseigenschaft eines Aufsichtsrates nicht beenden. Der Auf- sichtsrat hat den Zweck, die Ziele und Aufgaben der EWIV zu erarbeiten, Mittler zwischen der Mitglie- derversammlung und der Vorstand zu sein und Diskussionsergebnisse der Mitgliederversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen. Der Aufsichtsrat kann keine Beschlüsse an Stelle der Mitgliederversammlung tätigen, es sei denn diese delegiert ihre entsprechenden Kompetenzen im Einzelfall an den Aufsichtsrat.
Der Aufsichtsrat. 20 § 21 § 22 § 23 § 24