Einstufung Musterklauseln
Einstufung. Die Bank stuft Sie im Rahmen dieser Geschäftsverbindung generell als Privatkunde im Sinne des § 67 Abs. 3 WpHG ein. Sofern eine abweichende Einstu- fung gewünscht ist, ist das Formular „Einverständniserklärung zur Neueinstufung von Professionellen Kunden“ beizulegen, das unter ▇▇▇▇▇://▇▇▇.▇▇▇▇▇▇- ▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇-▇▇▇ zu finden ist.
Einstufung. Die Einstufung innerhalb der Vergütungsgruppen richtet sich nach der Berufszeit. Berufszeit ist die Zeit der beim MDR oder einem anderen Arbeitgeber zurückgelegten Berufsjahre in einer Tätigkeit, die der für die Eingruppierung maßgeblichen Tätigkeit beim MDR in Art und Bedeu- tung entspricht oder höher zu bewerten ist. Berufszeiten bei einem anderen Arbeitgeber werden nur entsprechend den nachfolgenden Rege- lungen angerechnet: - nach Vollendung des 18. Lebensjahres werden für zwei Berufsjahre eine Steigerungsstufe, für vier oder mehr dieser Jahre zwei Steigerungsstufen angerechnet, - nach Vollendung des 28. Lebensjahres kann darüber hinaus zusätzlich für je zwei weitere Jahre je eine Steigerungsstufe angerechnet werden. Die Entscheidung trifft der MDR nach den von der Arbeitnehmerin vorgelegten Nachweisen. Innerhalb der Vergütungsgruppe, in die die Arbeitnehmerin eingruppiert ist, wird die Grundvergü- tung bis zur Endstufe jeweils zum Beginn des Monats, in dem die vereinbarte Stufenzeit nach dem Vergütungsstrukturtarifvertrag vollendet wird, auf die nächste Stufe erhöht. Zeiten eines ruhenden Arbeitsverhältnisses werden nicht auf die Stufenzeit angerechnet. Abwei- chend davon erfolgt für solche Zeiten, in denen das Arbeitsverhältnis wegen der Inanspruchnahme von Elternzeit ruht, bis zu einer Höchstdauer von zwei Jahren eine Anrechnung auf die Stufenzeit. Die Anrechnung erfolgt nur für je ein Kind pro Arbeitnehmerin. Sind beide Elternteile Arbeitnehmer des MDR, kommt die Anrechnung bis zu der genannten Höchstdauer jedem Elternteil jeweils in dem Umfang zu Gute, in dem der betreffende Elternteil tatsächlich Elternzeit in Anspruch genom- men hat.27 Die turnusmäßige Steigerung kann im Einvernehmen mit dem Personalrat versagt werden, solange die Leistung der Arbeitnehmerin trotz wiederholter schriftlicher Ermahnungen qualitativ und quan- titativ eine turnusmäßige Steigerung nicht rechtfertigt. Leistungsminderungen der Arbeitnehmerin, die durch Krankheit oder Alter bedingt sind, dürfen nicht zum Versagen der turnusmäßigen Steige- rung führen. Wird einer Arbeitnehmerin in Sonderfällen innerhalb einer Vergütungsgruppe eine Stufe gewährt, die über den tariflichen Mindestanspruch hinausgeht, so wird die Grundvergütung erst zu dem Zeitpunkt gesteigert, zu dem sie nach tariflicher Einstufung und nachfolgender turnusmäßiger Stei- gerung die nächste Stufe erreicht hätte. Bei Höhergruppierung wird für die Arbeitnehmerin diejenige Steigerungsstufe der höheren Gruppe wirk...
Einstufung. Die Arbeitnehmer in der Einarbeitungszeit werden in eine der Funktionsgruppen gemäß Artikel 13 des vorliegenden Vertrags eingestuft. Vorbehaltlich des Nachstehenden gelangen sie in den Genuss sämtlicher Bestimmungen des vorliegenden Vertrags. Die Bestimmungen bezüglich des 13. Monatsgehalts gelten hingegen nicht, da dieses während des 1. Jahres der betriebsinternen Grundausbildung in Höhe von 50 % gezahlt wird.
Einstufung. Die diesem Gesamtarbeitsvertrag unterstellten Arbeitnehmer werden bei der Anstellung entsprechend ihrer Tätigkeit, Funktion und der beruflichen Qualifikation eingeteilt. Die Einstufung ist schriftlich mitzuteilen und auf der Lohnabrechnung aufzuführen. Neueinstufungen im Verlaufe der Anstellung soweit nicht im GAV geregelt, können im gegenseitigen Einverständnis vorgenommen werden. Mindestlöhne siehe Anhang 6 <<M>> Meister Arbeitnehmer die diese Funktion ausüben, bzw. die den entsprechenden Fähigkeitsausweis besitzen. <<P>> Poliere Arbeitnehmer die diese Funktion ausüben, bzw. die den entsprechenden Fähigkeitsausweis besitzen. <<V>> Vorarbeiter Arbeitnehmer die diese Funktion ausüben, bzw. die den entsprechenden Fähigkeitsausweis besitzen. <<A>> Gelernter Berufsarbeiter Arbeitnehmer die den Fähigkeitsausweis besitzen, bzw. Arbeitnehmer mit gleichwertigen Qualifikationen. <<A1>> Lehrabgänger im ersten Berufsjahr Lehrabgänger mit Fähigkeitszeugnis im ersten Berufsjahr <<A2>> Lehrabgänger im zweiten Berufsjahr Lehrabgänger mit Fähigkeitszeugnis im zweiten Berufsjahr <<B>> Angelernter Berufsarbeiter Arbeitnehmer die Berufsarbeiten ausführen, aber den Anforderungen an gelernte Berufsarbeiter nicht entsprechen. <<C>> Hilfsarbeiter über 20 Jahre Als Hilfsarbeiter „C“ gelten alle Arbeitnehmer im Gipsergewerbe ohne Berufserfahrung während der ersten 36 Monate Tätigkeit in der Branche. Danach erfolgt ein automatischer Wechsel in die Kategorie „B“. <<C1>> Hilfsarbeiter 16-20 Jahre Als Hilfsarbeiter „C1“ gelten alle Arbeitnehmer im Gipsergewerbe ohne Berufserfahrung während der ersten 36 Monate Tätigkeit in der Branche. Danach erfolgt ein automatischer Wechsel in die Kategorie „B“. Bei nicht voll leistungsfähigen Arbeitnehmern entscheidet die Paritätische Kommission aufgrund der Sachverhalte über den Mindestlohn. (….)
Einstufung. Für die Einstufung der Redakteure sind die Berufsjahre, die Art der Beschäftigung, die Aufgabenstellung und die Qualifikation maßgebend. Allein aus lmpressumsangaben in den dpa-Diensten ist eine Einstufung nicht abzuleiten.
Einstufung. Der Angestellte ist entsprechend seiner Tätigkeit unter Berücksichtigung etwaiger Vordienstzeiten in die je- weilige Verwendungsgruppe der Lohn- und Gehalts- tabelle einzureihen. Voraussetzung für die Einstufung in eine Verwen- dungsgruppe ist, dass der Mitarbeiter entsprechend seiner von der Verwendungsgruppe vorausgesetzten Ausbildung eingesetzt wird. Grundlage für die Einstu- fung ist jedenfalls die ausgeübte Tätigkeit. Vordienstzeiten sind Dienstzeiten von mindestens 3- monatiger ununterbrochener Dauer beim selben oder einem anderen Arbeitgeber sowie Zeiten von mindes- tens 3-monatiger ununterbrochener selbstständiger Tätigkeit, jeweils im selben oder einem vergleichbaren Berufsbild. Lehr-, Schul- und Ausbildungszeiten gelten nicht als Vordienstzeiten. Vordienstzeiten im gleichen Beruf sind dem Angestell- ten im Ausmaß bis zu 5 Jahren anzurechnen. Vor- dienstzeiten in einem vergleichbaren Beruf sind dem Angestellten in diesem Ausmaß nur anzurechnen, wenn sie im selben Betrieb erbracht wurden.
Einstufung. Die Einstufung in die jeweilige neue Lohngruppe erfolgt nach folgendem Prinzip auf den 1. Januar 2023:
a) Um den neuen Basislohn zu ermitteln, wird zuerst der aktuelle Basislohn definiert. Dem werden die Zuschläge, die bis zum 31.12.2022 geschuldet waren, hinzugefügt.
b) Beschäftigten, die demnach einen Zuschlag erhielten, der im neuen Kollektivvertrag durch die neuen Lohngruppen wegfällt (z.B: Müllzuschlag, Fahrer der Müllabfuhr, Zulage Reinigungsmann- schaft, Arbeit im Straßenverkehr), wird dieser Verlust folgendermaßen gutgerechnet:
i. Bei fixen monatlichen Zuschlägen (z.B. Müllzuschlag, Fahrer der Müllabfuhr), werden diese in einen Punktwert umgerechnet und zum aktuellen Basislohn hinzugefügt.
ii. Bei unregelmäßigen Zuschlägen wird ein monatlicher Durchschnittswert ermittelt und zum aktuellen Basislohn hinzufügt. Hierzu wird der monatliche Durchschnittswert der im Jahr 2022 ausgezahlten Zuschläge ermittelt und in Lohnpunkte umgerechnet. (Stellt sich heraus, dass gewisse Zuschläge nicht rechtmäßig ausgezahlt oder falsch berechnet wurden, werden diese nicht angerechnet. Eventuelle diesbezügliche Streitfälle werden der paritätischen Kommission vorgelegt.) Die so ermittelten neuen Lohnpunkte werden bei der ersten Einstufung zur aktuellen Lohnstufe hinzugerechnet. Auf Basis dieses kumulierten Punktstands erfolgt dann die Einstufung wie in Punkt c) beschrieben.
c) Der laut a) und b) ermittelte neue Basislohn (aktueller Basislohn + umgewandelte Zuschläge) bildet den neuen Ausgangslohn. Hierfür wird zuerst die entsprechende, bzw. nächsthöhere Lohnstufe in der neuen Lohngruppe ermittelt. Danach wird der Beschäftigte auf eine zusätzliche nächsthöhere Lohnstufe einklassiert.
d) ▇▇▇▇ in der neuen Laufbahn keine entsprechende Lohnstufe ermittelt werden, so behält der Beschäftigte seine aktuelle Laufbahn. Beschäftigte, die am Ende ihrer Laufbahn sind und für die es im neuen Lohnsystem keinerlei Zugewinn mehr gibt, erhalten ab Januar 2023 eine Erhöhung ihrer Lohnstufe um 5 Punkte.
e) Beschäftigte, die nach dem alten Lohnsystem eine „Biennale“ zwischen dem 1. Januar 2023 und dem 31. Dezember 2024 erhalten hätten, rücken jeweils laut dem alten Stichdatum auf die nächste Lohnstufe vor.
Einstufung. Die Einstufung des/der Angestellten erfolgt laut Kollektivvertrag für ................. .................................................................................................... auf Grund der nachgewiesenen Vordienstzeiten einvernehmlich in die ..........................gruppe ...... mit ........ ........................jahren, wobei das nächste ..................................jahr am beginnt.
Einstufung. Der Verpflichtung der Lehrperson, an ihrer Qualität zu arbeiten und sich wei- terzubilden, steht hier die Verpflichtung der Schule gegenüber, diese Weiter- bildung zu fördern.
Einstufung. Aufgrund der vereinbarten Tätigkeit wird der Dienstnehmer in die Beschäftigungsgruppe des Kol- lektivvertrages für die Angestellten ... eingestuft. Aufgrund der vom Dienstnehmer nachgewiese- nen Vordienstzeiten wird er in das ... Berufsjahr eingereiht. Die nächste Vorrückung erfolgt am ... . Der Dienstnehmer erklärt, daß diese Einstufung richtig ist.
