Einstufung. Die Arbeitnehmer in der Einarbeitungszeit werden in eine der Funktionsgruppen gemäß Artikel 13 des vorliegenden Vertrags eingestuft. Vorbehaltlich des Nachstehenden gelangen sie in den Genuss sämtlicher Bestimmungen des vorliegenden Vertrags. Die Bestimmungen bezüglich des 13. Monatsgehalts gelten hingegen nicht, da dieses während des 1. Jahres der betriebsinternen Grundausbildung in Höhe von 50 % gezahlt wird.
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Sources: Tarifvertrag, Tarifvertrag