Berechnungsgrundlagen Musterklauseln

Berechnungsgrundlagen. Fünf Wochen Ferien entsprechen 35 arbeitsfreien Kalendertagen (und nicht 25 Arbeitstagen). Die Berechnung des Ferienanspruchs in Kalendertagen stimmt mit der Berechnungsmethode der Soll-Arbeitszeiten (L-GAV Art. 15) und des Ruhetageguthabens (L-GAV Art. 16) überein. Bei der Berechnung des Ferienanspruchs in Kalendertagen besteht während der Ferien kein Ruhe- tageanspruch. Werden Überstunden regelmässig ausbezahlt, so ist der Überstundenlohn in die Berechnung des Ferienlohnes (Art. 17) miteinzubeziehen. Während der Ferien hat der Mitarbeiter Anspruch auf den gesamten Bruttolohn (Festlohn plus allfällige Beteiligungen). Zur Berechnung des Ferienlohnes bei Umsatzentlöhnung gilt L-GAV Art. 8. Für die Ermittlung des Ferienanspruchs pro Monat ist bei 5 Wochen Ferien von 2,92 Kalenderta- gen (35 Kalendertage : 12 Monate) auszugehen. Beispiele unvollständiges Arbeitsjahr (5 Wochen Ferien) • Bei einer Anstellungsdauer von 4 Monaten und einem jährlichen Ferienanspruch von 5 Wochen beträgt der Ferienanspruch des Mitarbeiters demnach 4 × 2,92 Kalendertage = 11,68 (gerundet bei Bezug der Ferien auf 11,5 Tage). • Ein Mitarbeiter arbeitet in der Saison 104 Tage, bei einem jährlichen Ferienanspruch von 35 Kalender- tagen (5 Wochen). In diesem Fall wird das Ferienguthaben am besten über den Tagesanspruch aus- gerechnet: 35 Ferientage : 365 Kalendertage × 104 Anstellungstage = 9,97 Ferientage (gerundet bei Bezug der Ferien auf 10 Tage). Beispiel für Ferien, Feiertage und Ruhetage; Abrechnung für die Wintersaison vom 20. Dezember 2016–15. Xxxx 2017 am Ende des Arbeitsverhältnisses (für die Berech- nung der Ferien in Kalendertagen) 20.–31. Dezember 2016 = 12 Tage 01.–31. Januar 2016 = 31 Tage 01.–28. Februar 2016 = 28 Tage 01.–15. Xxxx 2017 = 15 Tage Total = 86 Tage Der Mitarbeiter hat einen monatlichen Festlohn von CHF 4000.– und hat Anspruch auf 5 Wochen Ferien pro Jahr. Berechnung des Ferienanspruchs (5 Wochen = 35 Kalendertage) Anspruch Bezug Differenz Ferienanspruch für 86 Tage: 35 Ferientage : 365 × 86 Tage 8,25 Tage 7 Tage + 1,25 Tage Feiertagesanspruch für 86 Tage: 6 Feiertage pro Jahr : 365 × 86 1,41 Tage 0 Tage + 1,41 Tage Ruhetageanspruch für 86 Tage: 86 Tage (– 7 Tage Ferien) : 7 × 2 Ruhetage 22,57 Tage 19 Tage + 3,57 Tage Auszubezahlender Anspruch für: Ferien 1,25 Tage à 1/30 Monatslohn = CHF 4000.— : 30 × 1,25 = CHF 166.65 Feiertage 1,41 Tage à 1/22 Monatslohn = CHF 4000.— : 22 × 1,41 = CHF 256.35 Ruhetage 3,57 Tage à 1/22 Monatslohn = CHF 4000.— : 22 × 3,57 = C...
Berechnungsgrundlagen a) Die Tagesgage beträgt 1/4 der Wochengage. Wird der Arbeitnehmer für mehrere Tage, jedoch weniger als eine Woche (5 Tage) beschäftigt, so beträgt die Tagesgage 1/5 der Wochengage. Eine stundenweise Entlohnung ist unzulässig (§ 4 Zi. 1).
Berechnungsgrundlagen. Die Berechnung der Honorare kann auch nach der Anzahl der Zeichen in einem Text, d.h. Buchstaben, Zahlen, Sonder- zeichen, Kommata/Interpunktion, Klam- mern, Gedankenstriche, Anführungszei- chen etc. erfolgen. Leerzeichen innerhalb von Zeilen gelten aus Vereinfachungs- gründen als Zeichen. 10 Cent Zweitnutzung 12 Cent Erstnutzung 16 Cent Zweitnutzung 20 Cent Erstnutzung Der übliche Nutzungszeitraum beträgt 12 Monate. Ein darüber hinausgehender Zeitraum ist explizit zu vereinbaren. Er ist mit einem Zuschlag von 10 Prozent pro Jahr zu vergüten, eine dauerhafte Nutzung mit einem Zuschlag von 30 Pro- zent. Die Honorare für Kommentare, Leitartikel, Interviews, fachliche und wissenschaft- liche Aufsätze, Kunstkritiken, Essays und Alleinveröffentlichungsrechte unterliegen freier Vereinbarung. Sie müssen angemes- sen über den Sätzen der Tabelle liegen. Wird ein Beitrag, der für das Printmedi- um angenommen wurde, zeitgleich im Online-Dienst des gleichen Titels genutzt, so ist für die zusätzliche Nutzung ein Auf- schlag von 30 Prozent auf das Honorar für das Printmedium zu zahlen. Wird ein Beitrag, der für den Online-Dienst ange- nommen wurde, zeitgleich im Printmedi- um genutzt, beträgt das Honorar hierfür 50 Prozent des maßgeblichen Printhono- rars, mindestens aber 30 Prozent des Ho- norars für die Nutzung im Online-Dienst. Wird ein Beitrag sowohl für Print- als auch Onlinemedium des gleichen Titels angenommen, so ist zunächst das hö- here Honorar zu ermitteln und hierauf ein Aufschlag von 30 Prozent zu zahlen. Grundlage für die Honorarberechnungen bzw. Rabattierungen für die Nutzung im Printmedium sind die Werte und Bedin- gungen laut „Vertragsbedingungen und Honorare, Übersicht des Deutschen Jour- nalisten-Verbandes“ in der jeweils zuletzt veröffentlichten jährlichen Fassung. Bei einer Tickerbetreuung sind 100 Pro- zent des Zeichensatzes zu vergüten. Nutzung journalistischer Beiträge im Internet Nutzung journalistischer Beiträge im Internet Als Mindesthonorar für einen Beitrag ist das Honorar für 740 Zeichen des jeweili- gen Erstnutzungsrechts zu zahlen.
Berechnungsgrundlagen. 1. Für die Entsorgung von Abfällen zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen wer- den Entgelte in Form von Grund- und Zusatzentgelten erhoben.
Berechnungsgrundlagen. Für den statistisch ermittelten Bauindex auf der Basis 1913 gelten die Stichtage 1. April und 1. September eines jeden Jahres.
Berechnungsgrundlagen. Bei der Festsetzung der Unterhaltsbeiträge wurde von folgenden Einkommen (netto pro Monat, inkl. Anteil 13. Monatslohn/Gratifikation, exkl. Familien- oder Ausbildungszulagen) und Existenzminima aus- gegangen:
Berechnungsgrundlagen. Die beim Versand festgestellten Mengen, Gewichte oder Stückzahlen sind für die Berechnung ausschließlich maßgebend. Rüttel-, Wasserverluste u. ä. gehen zu Lasten des Kunden.
Berechnungsgrundlagen. Berechnungsgrundlagen sind die Daten, auf denen die Kalkulation unserer Tarife beruht. Dazu gehören der garantierte Zins, die »Kosten und die Wahrscheinlichkeiten für den Eintritt der einzelnen Risiken. Bewertungsreserven sind die Differenz aus dem Marktwert von Kapitalanlagen und dem Wert, den wir in der Bilanz ausweisen. Dieser kann we- gen gesetzlicher Vorschriften geringer sein als der Marktwert (Niederstwertprinzip). Wenn die Bewertungsreserven positiv sind, erhalten Sie eine Beteiligung. Am Bewertungsstichtag wird festgestellt, welchen Wert Ihre Fondsanteile haben. Börsentage sind diejenigen Tage, an denen eine Börse geöffnet hat und dort Handel stattfindet.
Berechnungsgrundlagen. 1 Die Versicherungsunternehmen erarbeiten ein Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.
Berechnungsgrundlagen. Material: Aufwand für Material und Ersatzteile, zuzüglich der gesetzl. gültigen Mehrwertsteuer. Lohnaufwand: Festpreis für Gasheizungsanlage,. zuzüglich der gesetzl. gültigen Mehrwertsteuer.