Eingruppierung, Entgelt und sonstige Leistungen Musterklauseln

Eingruppierung, Entgelt und sonstige Leistungen. 12 Eingruppierung § 13 Eingruppierung in besonderen Fällen § 14 Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit § 15 Tabellenentgelt § 16 Stufen der Entgelttabelle § 17 Allgemeine Regelungen zu den Stufen § 18 - gestrichen - § 19 Erschwerniszuschläge § 20 Jahressonderzahlung § 21 Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung § 22 Entgelt im Krankheitsfall § 23 Besondere Zahlungen § 24 Berechnung und Auszahlung des Entgelts § 25 Betriebliche Altersversorgung
Eingruppierung, Entgelt und sonstige Leistungen. 12 Eingruppierung § 13 Zulage bei Überschreiten der Mindestweiterbildungszeit § 14 Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit § 15 Tabellenentgelt § 16 Stufen der Entgelttabelle § 17 Allgemeine Regelungen zu den Stufen § 18 Besondere Zahlung im Drittmittelbereich § 19 Einsatzzuschlag für Rettungsdienst § 20 Jahressonderzahlung § 21 Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung § 22 Entgelt im Krankheitsfall § 23 Besondere Zahlungen § 24 Berechnung und Auszahlung des Entgelts § 25 Betriebliche Altersversorgung
Eingruppierung, Entgelt und sonstige Leistungen. 12 Eingruppierung § 13 Eingruppierung in besonderen Fällen § 14 Vorübergehende Ausübung einer höherwertigen Tätigkeit § 15 Tabellenentgelt § 16 Stufen der Entgelttabelle § 17 Allgemeine Regelungen zu den Stufen § 17.1 Entgelt für Auszubildende § 18 [nicht besetzt] § 18.1 Grundsätze für leistungs- und erfolgsorientierte variable Entgelte § 18.2 Zielvereinbarung § 18.3 Systematische Leistungsbewertung § 18.4 Sparkassensonderzahlung § 19 Erschwerniszuschläge § 20 [nicht besetzt] § 21 Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung § 22 Entgelt im Krankheitsfall § 23 Besondere Zahlungen § 24 Berechnung und Auszahlung des Entgelts § 25 Betriebliche Altersversorgung 1 Redaktionell angepasst.
Eingruppierung, Entgelt und sonstige Leistungen. 13 Eingruppierung § 14 Eingruppierung in besonderen Fällen § 15 Vorübergehende Ausübung einer höherwertigen Tätigkeit § 16 Monatstabellenentgelt § 17 Einstufung § 18 Leistungsentgelte § 19 Funktionszulagen § 20 Erschwerniszuschläge § 21 Wechselschicht- und Schichtzuschläge § 22 Zeitzuschläge, Überstundenvergütung § 23 Berechnung und Auszahlung des Entgelts § 24 Entgelt im Krankheitsfall § 25 Sicherung des Entgelts bei Leistungsminderung § 26 Sicherung des Schichtzuschlages für Wechselschichtarbeit bei Leistungsminderung § 27 Forderungsübergang bei Dritthaftung § 28 Besondere Zahlungen § 29 Sterbegeld § 30 Reisekosten, Umzugskostenvergütung und Trennungsentschädigung § 31 Besondere Entschädigung bei Dienstreisen an arbeitsfreien Tagen § 32 Schutz- und Dienstkleidung § 33 Zusätzliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung sowie zusätzliche Unfallversicherung § 34 Erholungsurlaub § 35 Dauer des Erholungsurlaubs § 36 Zusatzurlaub für Wechselschichtarbeit, Schichtarbeit und Nachtarbeit § 37 Urlaubsabgeltung § 38 Sonderurlaub § 39 Arbeitsbefreiung
Eingruppierung, Entgelt und sonstige Leistungen. 17 Berechnung und Auszahlung des Entgelts § 18 Jahressonderzahlung § 19 Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit § 20 Forderungsübergang bei Dritthaftung § 21 Reise- und Umzugskostenerstattung, Trennungsentschädigung § 22 Betriebliche Altersversorgung § 23 Entgelt und Eingruppierung
Eingruppierung, Entgelt und sonstige Leistungen. 22 Eingruppierung § 23 Eingruppierung in besonderen Fällen § 24 Vorübergehende Ausübung einer höherwertigen Tätigkeit § 25
Eingruppierung, Entgelt und sonstige Leistungen. 12 Eingruppierung 18 § 13 Eingruppierung in besonderen Fällen 18 § 14 Vorarbeiterzuschlag 19 § 15 Xxxxxxxxxxxxxxx 00 § 00 Xxxxxx xxx Xxxxxxxxxxxxxx 20 § 17 Allgemeine Regelungen zu den Stufen 21 § 18 Leistungsentgelt - Fassung bis zum 31. Dezember 2015 23 § 18 Leistungsentgelt im Land Sachsen - Fassung ab 1. Januar 2016 25 § 19 Forstzulage 27 § 19a Zulagen (unbesetzt) 28 § 20 Jahressonderzahlung 28 § 21 Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung 30 § 22 Entgelt im Krankheitsfall 31 § 23 Besondere Zahlungen 33 § 24 Berechnung und Auszahlung des Entgelts 35 § 25 Betriebliche Altersversorgung 37
Eingruppierung, Entgelt und sonstige Leistungen. 17 Berechnung und Auszahlung des Entgelts § 18 Jahressonderzahlung § 19 Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit Protokollerklärung: Protokollerklärungen zu Absatz 2 Satz 2 und 3: Protokollnotiz zu Absatz 4: § 20 Forderungsübergang bei Dritthaftung § 21 Reise- und Umzugskostenerstattung, Trennungsentschädigung § 22 Betriebliche Altersversorgung § 23 Entgelt und Eingruppierung
Eingruppierung, Entgelt und sonstige Leistungen. (1) Der Abschnitt III gilt - ausgenommen § 25 - nicht.
Eingruppierung, Entgelt und sonstige Leistungen. 13 Eingruppierung (1) 1Die Eingruppierung der Beschäftigten richtet sich nach den Tätigkeitsmerkmalen der Entgeltordnung (Anlage 3). 2Die/Der Beschäftigte erhält Entgelt nach der Entgeltgruppe, in der sie/er eingruppiert ist. (2) 1Die/Der Beschäftigte ist entsprechend seiner mindestens zur Hälfte regelmäßig auszuübenden Tätigkeit in einer Entgeltgruppe nach Anlage 3 eingruppiert. 2Diese Tätigkeit muss bei natürlicher Betrachtung zu einem abgrenzbaren Arbeitsergebnis führen. 3Eine Aufspaltung des Arbeitsergebnisses in einzelne, getrennt zu betrachtende Arbeitsschritte findet nicht statt. 4Soweit in Anlage 3 ausdrücklich ein von Satz 1 abweichendes Maß bestimmt ist, gilt dieses. 5Erreicht keine der auszuübenden Tätigkeiten das in Satz 1 oder 4 geforderte Maß, werden höher- wertige Tätigkeiten zu der jeweils nächst niedrigeren Tätigkeit hinzugerechnet. (3) 1Werden in einem Tätigkeitsmerkmal mehrere Anforderungen gestellt, gilt das in Absatz 2 bestimmte Maß ebenfalls bezogen auf die gesamte auszuübende Tätigkeit für jede Anforderung. 2Ist in einem Tätigkeitsmerkmal ein von Absatz 2 abweichendes zeitliches Maß bestimmt, gilt dieses. 3Ist in einem Tätigkeitsmerkmal als Anforderung eine Voraussetzung in der Person der/des Beschäftigten bestimmt, muss auch diese Anforderung erfüllt sein. § 14 Eingruppierung in besonderen Fällen 1Ist der/dem Beschäftigten eine andere, höherwertige Tätigkeit nicht übertragen worden,