Eigentumsgrenze. Die Eigentumsgrenze zwischen dem in Anlage 2 zugeordneten Gashausanschluss der Thyssengas und den Gasinstallationen des Anschlusskunden für den in der Tabelle aufge- führten Netzanschlusspunkt ist jeweils die in Gasflussrichtung bzw. von der Leitung aus ge- sehen ausgangseitige Schweißnaht / die letzte Schraubverbindung der Hauptabsperreinrich- tung. Zudem ist im Eigentum des Netzbetreibers die Gasdruckregelung und im Eigentum des Messstellenbetreibers der Gaszähler. Die beschriebene Eigentumsgrenze stellt gleichzeitig die Eigentums- und Überwachungs- grenze der Vertragspartner dar, wobei der Netzbetreiber die Gasdruckregelung und den Gaszähler in seinen Überwachungsbereich einbezieht. Pos. Name des Netzanschlusspunktes
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Sources: Netzanschlussvertrag, Netzanschlussvertrag