Dopingkontrollraum Musterklauseln

Dopingkontrollraum. Im Dopingkontrollraum wird die Kontrolle (mit Ausnahme der eigentlichen Urinabgabe) durchgeführt. Dort sitzen der Athlet und der Kontrolleur zusammen, füllen das Kontrollformular aus, bereiten die Urinabgabe vor, füllen den Urin in die A- und B- Probeflaschen usw. Der Arbeitsraum ist der Arbeitsplatz des Kontrolleurs während seines Einsatzes, dort hält er sich die überwiegende Zeit auf. Entsprechende Ausstattung, Belüftung/Beheizung, Sauberkeit, ggf. Ausstattung mit einer Möglichkeit, sich über den Wettkampf zu informieren, sind zu beachten. Sofern Blutkontrollen durchzuführen sind, werden die entsprechenden Blutproben im Arbeitsraum abgenommen. • Für die Urinabgabe muss dem Arbeitsraum mindestens ein separates WC mit Waschgelegenheit angeschlossen sein, welches ausschließlich der Dopingkontrolle zur Verfügung steht. Das WC sollte dem Kontrolleur genügend Platz bieten, die Probenabgabe ungehindert zu beobachten. Bestenfalls ist der Platz mit ▇▇▇▇▇▇▇▇ hinter dem WC auszurüsten. • Zu beachten ist, dass der Dopingkontrollraum die Privatsphäre des Athleten schützen soll. Der Arbeitsraum muss daher separat, abschließbar und sollte von außen nicht einsehbar sein. • Der Dopingkontrollraum sollte sich möglichst in der Halle befinden. Er sollte auf kurzen, deutlich ausgeschilderten Wegen schnell und unkompliziert erreichbar sein. • Der Dopingkontrollraum muss beschildert sein, beispielsweise: „Arbeitsraum für Dopingkontrolle – Zutritt nur für Befugte“. • Er ist auszustatten mit 2 Tischen, 4 Stühlen, einem großem Abfallbehälter, einer Waschgelegenheit, Papierhandtüchern. • Die Prüfung/Abnahme des Dopingkontrollraums erfolgt durch den verantwortlichen Dopingkontrolleur und hat vor der Aufforderung des ersten Athleten zur Dopingkontrolle zu geschehen.

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  • Zugriffskontrolle Maßnahmen, die gewährleisten, dass die zur Benutzung eines Datenverarbeitungssystems Berechtigten ausschließlich auf die ihrer Zugriffsberechtigung unterliegenden Daten zugreifen können, und dass personenbezogene Daten bei der Verarbeitung, Nutzung und nach der Speicherung nicht unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden können.

  • Zutrittskontrolle Maßnahmen, die geeignet sind, Unbefugten den Zutritt zu Datenverarbeitungsanlagen, mit denen personenbezogene Daten verarbeitet oder genutzt werden, zu verwehren.

  • Trennungskontrolle Maßnahmen, die gewährleisten, dass zu unterschiedlichen Zwecken erhobene Daten getrennt verarbeitet werden können. Dieses kann beispielsweise durch logische und physikalische Trennung der Daten gewährleistet werden.

  • Eingabekontrolle Maßnahmen, die gewährleisten, dass nachträglich überprüft und festgestellt werden kann, ob und von wem personenbezogene Daten in Datenverarbeitungssysteme eingegeben, verändert oder entfernt worden sind.

  • Weitergabekontrolle Maßnahmen, die gewährleisten, dass personenbezogene Daten bei der elektronischen Übertragung oder während ihres Transports oder ihrer Speicherung auf Datenträger nicht unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden können, und dass überprüft und festgestellt werden kann, an welche Stellen eine Übermittlung personenbezogener Daten durch Einrichtungen zur Datenübertragung vorgesehen ist.