Doping. 2.1 Der Athlet anerkennt im Einklang mit der BTU die Artikel des WADA- und NADA-Codes, einschließlich der hierzu ergangenen Ausführungsbestimmungen sowie die Anti-Doping-Reglements von World Taekwondo Federation (W.T.F.) und DTU, in der jeweils gültigen Fassung. Der Athlet anerkennt die Regelungen der Anti-Doping-Ordnung der BTU in der jeweils gültigen Fassung. Der Athlet und die BTU verpflichten sich im Einklang hiermit, auch gegenüber den genannten Institutionen sowie dem DOSB und dem Bundesfachverband, die weltweite Bekämpfung aller Formen der Leistungsmanipulation zu unterstützen.
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Sources: Anti Doping Agreement
Doping. 2.1 Der Athlet anerkennt im Einklang mit der BTU dem BTB die Artikel des WADA- und NADA-Codes, einschließlich der hierzu ergangenen Ausführungsbestimmungen sowie die Anti-Doping-Doping- Reglements von World Taekwondo Federation (W.T.F.) des DTB und DTU, der FIG in der jeweils gültigen Fassung. Der Athlet anerkennt die Regelungen der Anti-Doping-Ordnung der BTU des BTB in der jeweils gültigen Fassung. Der Athlet und die BTU der BTB verpflichten sich im Einklang hiermit, auch gegenüber den genannten Institutionen Institutio- nen sowie dem DOSB und dem BundesfachverbandLandessportverband, die weltweite Bekämpfung aller Formen For- men der Leistungsmanipulation zu unterstützen.
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Sources: Anti Doping Ordnung