Common use of Dauer der Datenspeicherung Clause in Contracts

Dauer der Datenspeicherung. Ihre personenbezogenen Daten werden gelöscht, sobald sie für die genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Dabei kann es vorkommen, dass personenbezogene Daten für die Zeit aufbewahrt werden, in der Ansprüche gegen den ADAC und/oder Gesellschaf- ten unter der Marke "ADAC" geltend gemacht werden können (gesetzliche Verjährungs- frist von drei bis zu dreißig Jahren). Zudem werden die personenbezogenen Daten gespei- chert, soweit und solange der ADAC dazu gesetzlich verpflichtet ist. Entsprechende Nachweis- und Aufbewahrungspflichten ergeben sich unter anderem aus dem Handelsge- setzbuch, der Abgabenordnung und dem Geldwäschegesetz. Die Speicherfristen betragen danach bis zu zehn Jahre.

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Samples: www.adac.de, www.adac.de, adac-nordbayern.de

Dauer der Datenspeicherung. Ihre personenbezogenen Daten werden gelöscht, gelöscht sobald sie für die oben genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Dabei kann es vorkommen, dass personenbezogene perso- nenbezogene Daten für die Zeit aufbewahrt werden, in der Ansprüche gegen den ADAC und/oder Gesellschaf- ten unter der Marke "ADAC" Versicherer geltend gemacht werden können (gesetzliche Verjährungs- frist Verjährungsfrist von drei oder bis zu dreißig Jahren). Zudem werden die Ihre personenbezogenen Daten gespei- chertgespeichert, soweit und solange der ADAC die S.L.P. Vertriebsservice AG dazu gesetzlich verpflichtet ist. Entsprechende Dies ergibt sich regelmäßig durch rechtliche Nachweis- und Aufbewahrungspflichten ergeben sich Aufbewahrungspflichten, die unter anderem aus dem Handelsge- setzbuchim Handelsgesetzbuch, der Abgabenordnung und dem GeldwäschegesetzGeldwäschegesetz geregelt sind. Die Speicherfristen betragen danach bis zu zehn Jahre.

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Samples: slp-vermittlerportal.de

Dauer der Datenspeicherung. Ihre personenbezogenen Daten werden gelöscht, gelöscht sobald sie für die oben genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Dabei kann es vorkommen, dass personenbezogene perso- nenbezogene Daten für die Zeit aufbewahrt werden, in der Ansprüche gegen den ADAC und/oder Gesellschaf- ten unter der Marke "ADAC" Versicherer geltend gemacht werden können (gesetzliche Verjährungs- frist Verjährungsfrist von drei oder bis zu dreißig Jahren). Zudem werden die Ihre personenbezogenen Daten gespei- chertgespeichert, soweit und solange der ADAC die S.L.P. Vertriebsservice AG dazu gesetzlich verpflichtet ist. Entsprechende Dies ergibt sich regelmäßig durch rechtliche Nachweis- und Aufbewahrungspflichten ergeben sich Aufbewahrungspflichten, die unter anderem aus dem Handelsge- setzbuchim Handelsgesetzbuch, der Abgabenordnung und dem GeldwäschegesetzGeldwä- schegesetz geregelt sind. Die Speicherfristen betragen danach bis zu zehn Jahre.

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Samples: slp-vermittlerportal.de