Weitergeleitete Aufträge Musterklauseln

Weitergeleitete Aufträge. Wenn ein Auftrag seinem Inhalt nach typischerweise in der Form ausgeführt wird, dass die Bank einen Dritten mit der weiteren Erledigung betraut, erfüllt die Bank den Auftrag dadurch, dass sie ihn im eigenen Namen an den Dritten weiterleitet (weitergeleiteter Auftrag). Dies betrifft zum Beispiel die Einholung von Bankauskünften bei anderen Kreditinstituten oder die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren im Ausland. In diesen Fällen beschränkt sich die Haftung der Bank auf die sorgfältige Auswahl und Unterweisung des Dritten.
Weitergeleitete Aufträge. Wenn ein Auftrag seinem Inhalt nach typischerweise in der Form ausgeführt wird, dass die ebase einen Dritten mit der weiteren Erledigung betraut, erfüllt die ebase den Auftrag dadurch, dass sie ihn im eigenen Namen an den Dritten weiterleitet (weitergeleiteter Auftrag). Dies betrifft z. B. die Einholung von Bank- auskünften bei anderen Kreditinstituten oder die Verwaltung und Verwahrung von Wertpapieren im Ausland. In diesen Fällen beschränkt sich die Haftung der ebase auf die sorgfältige Auswahl und Unterweisung des Dritten.
Weitergeleitete Aufträge. Wenn ein Auftrag seinem Inhalt nach typischerweise in der Form ausgeführt wird, dass die Bank einen Dritten mit der weiteren Erledigung betraut, erfüllt die Bank den Auftrag dadurch, dass sie ihn im eigenen Namen an den Dritten weiterleitet (weiter- geleiteter Auftrag). Dies betrifft z.B. die Einholung von Bankaus- künften bei anderen Kreditinstituten oder die Verwahrung und Verwaltung von Finanzinstrumenten im Ausland. In diesen Fällen beschränkt sich die Haftung der Bank auf die sorgfältige Auswahl und Unterweisung des Dritten. Die Bank haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse oder durch sonstige von ihr nicht zu vertretende Vorkommnisse (z.B. Streik, Aussper- rung, Verkehrsstörung, Verfügungen von hoher Hand im In- oder Ausland) eintreten.
Weitergeleitete Aufträge. Wenn ein Auftrag seinem Inhalt nach typischerweise in der Form aus- geführt wird, dass die ING einen Dritten mit der weiteren Erledigung betraut, erfüllt die ING den Auftrag dadurch, dass sie ihn im eigenen Namen an den Dritten weiterleitet (weitergeleiteter Auftrag). Dies betrifft z. B. die Einholung von Bankauskünften bei anderen Kreditinsti- tuten oder die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren im Ausland. In diesen Fällen beschränkt sich die Haftung der ING auf die sorgfältige Auswahl und Unterweisung des Dritten.
Weitergeleitete Aufträge. Wenn ein Auftrag seinem Inhalt nach typischerweise in der Form ausgeführt wird, dass das Institut einen Dritten mit der weiteren Erledigung beauftragt, erfüllt das Institut den Auftrag dadurch, dass es ihn im eigenen Namen an den Dritten weiterleitet (weitergeleiteter Auftrag). Dies betrifft z. B. die Verwahrung von Anteilen im Ausland oder die Einschaltung eines Zwischenkommissionärs bei der Ausführung von Wertpapiergeschäften für den Kunden. In diesem Fall beschränkt sich die Haftung des Instituts auf die sorgfältige Auswahl und Unterweisung des Dritten.
Weitergeleitete Aufträge. Bank-Verlag GmbH 40.000 (09 | 21)_01.01.2022 Wenn ein Auftrag seinem Inhalt nach typischerweise in der Form ausgeführt wird, dass die Bank einen Dritten mit der weiteren Erledigung betraut, erfüllt die Bank den Auftrag dadurch, dass sie ihn im eigenen Namen an den Dritten weiterleitet (weitergeleite- ter Auftrag). Dies betrifft zum Beispiel die Einholung von Bank- auskünften bei anderen Kreditinstituten oder die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren im Ausland. In diesen Fällen beschränkt sich die Haftung der Bank auf die sorgfältige Auswahl und Unterweisung des Dritten.
Weitergeleitete Aufträge. Wenn ein Auftrag seinem Inhalt nach typischerweise in der Form ausgeführt wird, dass die S Broker AG & Co. KG einen Dritten mit der weiteren Erledigung betraut, erfüllt die S Broker AG & Co. KG den Auftrag dadurch, dass sie ihn im eigenen Namen an den Dritten weiterleitet (weitergeleiteter Auftrag). Dies be- trifft zum Beispiel die Einholung von Bankauskünften bei anderen Kreditinsti- tuten oder die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren im Ausland. In diesen Fällen beschränkt sich die Haftung der S Broker AG & Co. KG auf die sorgfältige Auswahl und Unterweisung des Dritten.
Weitergeleitete Aufträge. Wenn ein Auftrag seinem Inhalt nach typischerweise in der Form ausgeführt wird, dass die Gesellschaft einen Dritten mit der weiteren Erledigung betraut, erfüllt die Gesellschaft den Auftrag dadurch, dass sie ihn im eigenen Namen an den Dritten weiterleitet (weitergeleiteter Auftrag). Dies betrifft die Verwah- rung und Verwaltung von Wertpapieren im Ausland. In diesen Fällen beschränkt sich die Haftung der Gesellschaft auf die sorgfältige Auswahl und Unter- weisung des Dritten.
Weitergeleitete Aufträge. 2.1 Wenn ein Auftrag in der Form ausgeführt wird, dass die Xxxxxxxxxx UG einen Dritten mit der weiteren Erledigung betraut, erfüllt die Xxxxxxxxxx UG den Auftrag dadurch, dass sie ihn im eigenen Namen an den Dritten weiterleitet.
Weitergeleitete Aufträge. Wenn ein Auftrag seinem Inhalt nach typischerweise in der Form ausgeführt wird, dass die Bank einen Dritten mit der weiteren Erledigung betraut, erfüllt die Bank den Auftrag dadurch, dass sie W H U $ X I W U D J ' L H V E H G V V F K O X V V G H U = X V W Lih nPim Pe ige ne n NVa me nNa n Wde n LD ritRte n Q weiterleitet (weitergeleite- ' L H = X V W L P P X Q J V ¿ N W L R Q au s kü nft enG beHi anWd er en KNr edHiti nsLti tut enH od er d ie VZe rwHa hr unGg X Q J – bei Änderungen der Nummern 1 Absatz 2 und 12 Absatz 5 der Geschäftsbedingungen und der entsprechenden Regelungen in den Sonderbedingungen oder und Verwaltung von Wertpapieren im Ausland. In diesen Fällen beschränkt sich die Haftung der Bank auf die sorgfältige Auswahl und Unterweisung des Dritten. E H L b G LG HH U G L HH D X S W( 3)OS töHru nLg dVes BWe tri eb s J V S À L F K W H Q G H V W U D J H V X Q G G L H ( Q W D ie HB anOk haWfte t Hni ch t f ürI Xx xxXx xx , x xx xXxx xx hSö heWre GOe waHlt , ALu f-V W X Q J – bei Änderungen von Entgelten, die auf eine über das vereinbarte Entgelt für die Hauptleistung hinausgehende Zahlung des Verbrauchers gerichtet sind, oder – bei Änderungen, die dem Abschluss eines neuen Vertra- ges gleichkommen, oder ruhr, Kriegs- und Naturereignisse oder durch sonstige von ihr nicht zu vertretende Vorkommnisse (zum Beispiel Streik, Aussper- rung, Verkehrsstörung, Verfügungen von hoher Hand im In- oder Ausland) eintreten.