Common use of Dauer der Datenspeicherung Clause in Contracts

Dauer der Datenspeicherung. Die CRIF Bürgel GmbH speichert Informationen über Personen nur für eine bestimmte Zeit. Maßgebliches Kriterium für die Festlegung dieser Zeit ist die Erforderlichkeit. Im Einzelnen sind die Spei- cherfristen in einem Code of Conduct des Verbandes „Die Wirtschaftsauskunfteien e. V.“ festgelegt. Danach beträgt die grundsätzliche Speicherdauer von personenbezogenen Daten jeweils drei Jahre auf den Tag genau nach deren Erledigung. Davon abweichend werden z. B. gelöscht: • Daten aus den Schuldnerverzeichnissen der zentralen Vollstreckungsgerichte nach drei Jahren auf den Tag genau, jedoch vorzeitig, wenn der CRIF Bürgel GmbH eine Löschung durch das zentrale Vollstre- ckungsgericht nachgewiesen wird. • Informationen über Verbraucher-/Insolvenzverfahren oder Restschuldbefreiungsverfahren auf den Tag genau drei Jahre nach Beendigung des Insolvenzverfahrens oder Erteilung der Restschuldbefrei- ung. In besonders gelagerten Einzelfällen kann auch abweichend eine frühere Löschung erfolgen. • Informationen über die Abweisung eines Insolvenzantrags mangels Masse, die Aufhebung der Siche- rungsmaßnahmen oder über die Versagung der Restschuldbefreiung auf den Tag genau nach drei Jahren. • Voranschriften bleiben auf den Tag genau drei Jahre gespeichert; danach erfolgt die Prüfung der Erfor- derlichkeit der fortwährenden Speicherung für weitere drei Jahre. Danach werden sie auf den Tag ge- nau gelöscht, sofern nicht zum Zwecke der Identifizierung eine länger währende Speicherung erforder- lich ist.

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Samples: schneider-vodafone-berater.de, www.vodafone.de, infocity-rostock.de

Dauer der Datenspeicherung. Die CRIF Bürgel GmbH speichert Informationen über Personen nur für eine bestimmte Zeit. Maßgebliches Kriterium für die Festlegung dieser Zeit ist die Erforderlichkeit. Im Einzelnen sind die Spei- cherfristen Speicherfristen in einem Code of Conduct des Verbandes „Die Wirtschaftsauskunfteien e. V.“ festgelegt, der im Internet einsehbar ist unter xxx.xxxxxxxxxxx.xx/xx/xxxxxxxxxxx. Danach beträgt die grundsätzliche Speicherdauer von personenbezogenen Daten jeweils drei Jahre auf den Tag genau nach deren Erledigung. Davon abweichend werden z. B. gelöscht: • Daten aus den Schuldnerverzeichnissen der zentralen Vollstreckungsgerichte nach drei Jahren auf den Tag genau, jedoch vorzeitig, wenn der CRIF Bürgel GmbH eine Löschung durch das zentrale Vollstre- ckungsgericht Vollstreckungsgericht nachgewiesen wird. • Informationen über Verbraucher-/Insolvenzverfahren oder Restschuldbefreiungsverfahren auf den Tag genau drei Jahre nach Beendigung des Insolvenzverfahrens oder Erteilung der Restschuldbefrei- ungRestschuldbefreiung. In besonders gelagerten Einzelfällen kann auch abweichend eine frühere Löschung erfolgen. • Informationen über die Abweisung eines Insolvenzantrags mangels Masse, die Aufhebung der Siche- rungsmaßnahmen Sicherungsmaßnahmen oder über die Versagung der Restschuldbefreiung auf den Tag genau nach drei Jahren. • Voranschriften bleiben auf den Tag genau drei Jahre gespeichert; danach erfolgt die Prüfung der Erfor- derlichkeit Erforderlichkeit der fortwährenden fortwäh- renden Speicherung für weitere drei Jahre. Danach werden sie auf den Tag ge- nau genau gelöscht, sofern nicht zum Zwecke der Identifizierung eine länger währende Speicherung erforder- lich erforderlich ist.

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Samples: telenec.de, telenec.de

Dauer der Datenspeicherung. Die CRIF Bürgel GmbH speichert Informationen über Personen nur für eine bestimmte Zeit. Maßgebliches Kriterium für die Festlegung dieser Zeit ist die Erforderlichkeit. Im Einzelnen sind die Spei- cherfristen Speicherfristen in einem Code of Conduct des Verbandes „Die Wirtschaftsauskunfteien e. V.“ festgelegt, der im Internet einsehbar ist unter xxx.xxxxxxxxxxx.xx/xx/xxxxxxxxxxx. Danach beträgt die grundsätzliche Speicherdauer von personenbezogenen Daten jeweils drei Jahre auf den Tag genau taggenau nach deren Erledigung. Davon abweichend werden z. B. gelöscht: • Daten aus den Schuldnerverzeichnissen der zentralen Vollstreckungsgerichte nach drei Jahren auf den Tag genautaggenau, jedoch vorzeitig, wenn der CRIF Bürgel GmbH eine Löschung durch das zentrale Vollstre- ckungsgericht Vollstreckungsgericht nachgewiesen wird. wird • Informationen über Verbraucher-/Insolvenzverfahren oder Restschuldbefreiungsverfahren auf den Tag genau taggenau drei Jahre nach Beendigung des Insolvenzverfahrens oder Erteilung der Restschuldbefrei- ungRestschuld- befreiung. In besonders gelagerten Einzelfällen kann auch abweichend eine frühere Löschung erfolgen. • Informationen über die Abweisung eines Insolvenzantrags Insolvenzantrages mangels Masse, die Aufhebung der Siche- rungsmaßnahmen Sicherungsmaßnahmen oder über die Versagung der Restschuldbefreiung auf den Tag genau taggenau nach drei Jahren. Jahren • Voranschriften bleiben auf den Tag genau taggenau drei Jahre gespeichert; danach erfolgt die Prüfung der Erfor- derlichkeit Erforder- lichkeit der fortwährenden Speicherung für weitere drei Jahre. Danach werden sie auf den Tag ge- nau taggenau gelöscht, sofern nicht zum Zwecke der Identifizierung eine länger währende Speicherung erforder- lich erforderlich ist.

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Samples: doc-bu.de, content.morgenundmorgen.com

Dauer der Datenspeicherung. Die CRIF Bürgel GmbH speichert Informationen über Personen nur für eine bestimmte Zeit. Maßgebliches Kriterium für die Festlegung dieser Zeit ist die Erforderlichkeit. Im Einzelnen sind die Spei- cherfristen Speicherfristen in einem Code of Conduct des Verbandes „Die Wirtschaftsauskunfteien Wirtschaftsaus­ kunfteien e. V.“ festgelegt, der im Internet einsehbar ist unter xxx.xxxxxxxxxxx.xx/xx/ datenschutz. Danach beträgt die grundsätzliche Speicherdauer von personenbezogenen Daten jeweils drei Jahre auf den Tag genau taggenau nach deren Erledigung. Davon abweichend werden z. B. gelöschtx. X. xxxxxxxx: Daten aus den Schuldnerverzeichnissen der zentralen Vollstreckungsgerichte nach drei Jahren auf den Tag genautaggenau, jedoch vorzeitig, wenn der CRIF Bürgel GmbH eine Löschung durch das zentrale Vollstre- ckungsgericht Vollstreckungsgericht nachgewiesen wird. • wird ■ Informationen über Verbraucher-/Insolvenzverfahren oder Restschuldbefreiungsverfahren auf den Tag genau Restschuldbefreiungsver- fahren taggenau drei Jahre nach Beendigung des Insolvenzverfahrens oder Erteilung der Restschuldbefrei- ungRestschuldbefreiung. In besonders gelagerten Einzelfällen kann auch abweichend eine frühere Löschung erfolgen. Informationen über die Abweisung eines Insolvenzantrags Insolvenzantrages mangels Masse, die Aufhebung Auf­ hebung der Siche- rungsmaßnahmen Sicherungsmaßnahmen oder über die Versagung der Restschuldbefreiung auf den Tag genau taggenau nach drei Jahren. • Jahren ■ Voranschriften bleiben auf den Tag genau taggenau drei Jahre gespeichert; danach erfolgt die Prüfung der Erfor- derlichkeit Erforderlichkeit der fortwährenden Speicherung für weitere drei Jahre. Danach werden sie auf den Tag ge- nau taggenau gelöscht, sofern nicht zum Zwecke der Identifizierung eine länger währende Speicherung erforder- lich erforderlich ist.

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Samples: www.winexpertisa.de

Dauer der Datenspeicherung. Die CRIF Bürgel GmbH speichert Informationen über Personen nur für eine bestimmte Zeit. Maßgebliches Kriterium für die Festlegung dieser Zeit ist die Erforderlichkeit. Im Einzelnen sind die Spei- cherfristen Speicherfristen in einem Code of Conduct des Verbandes „Die Wirtschaftsauskunfteien Wirtschaftsaus- kunfteien e. V.“ festgelegt, der im Internet einsehbar ist unter xxx.xxxxxxxxxxx.xx/xx/ datenschutz. Danach beträgt die grundsätzliche Speicherdauer von personenbezogenen Daten jeweils drei Jahre auf den Tag genau taggenau nach deren Erledigung. Davon abweichend werden z. B. gelöschtx. X. xxxxxxxx: Daten aus den Schuldnerverzeichnissen der zentralen Vollstreckungsgerichte nach drei Jahren auf den Tag genautaggenau, jedoch vorzeitig, wenn der CRIF Bürgel GmbH eine Löschung durch das zentrale Vollstre- ckungsgericht Vollstreckungsgericht nachgewiesen wird. • wird ■ Informationen über Verbraucher-/Insolvenzverfahren oder Restschuldbefreiungsverfahren auf den Tag genau Restschuldbefreiungsver- fahren taggenau drei Jahre nach Beendigung des Insolvenzverfahrens oder Erteilung der Restschuldbefrei- ungRestschuldbefreiung. In besonders gelagerten Einzelfällen kann auch abweichend eine frühere Löschung erfolgen. Informationen über die Abweisung eines Insolvenzantrags Insolvenzantrages mangels Masse, die Aufhebung der Siche- rungsmaßnahmen Sicherungsmaßnahmen oder über die Versagung der Restschuldbefreiung auf den Tag genau taggenau nach drei Jahren. • Jahren ■ Voranschriften bleiben auf den Tag genau taggenau drei Jahre gespeichert; danach erfolgt die Prüfung der Erfor- derlichkeit Erforderlichkeit der fortwährenden Speicherung für weitere drei Jahre. Danach werden sie auf den Tag ge- nau taggenau gelöscht, sofern nicht zum Zwecke der Identifizierung eine länger währende Speicherung erforder- lich erforderlich ist.

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Samples: Antrag Auf Zuzahlung Zu Ihrer Bestehenden

Dauer der Datenspeicherung. Die CRIF Bürgel GmbH speichert Informationen über Personen nur für eine bestimmte Zeit. Maßgebliches Kriterium für die Festlegung Fest- legung dieser Zeit ist die Erforderlichkeit. Im Einzelnen sind die Spei- cherfristen Speicherfristen in einem Code of Conduct des Verbandes „Die Wirtschaftsauskunfteien e. V.“ festgelegt. Danach beträgt die grundsätzliche Speicherdauer von personenbezogenen Daten jeweils drei Jahre auf den Tag genau nach deren Erledigung. Davon abweichend werden z. B. gelöscht: • Daten aus den Schuldnerverzeichnissen der zentralen Vollstreckungsgerichte Voll- streckungsgerichte nach drei Jahren auf den Tag genau, jedoch je- doch vorzeitig, wenn der CRIF Bürgel GmbH eine Löschung durch das zentrale Vollstre- ckungsgericht Vollstreckungsgericht nachgewiesen wird. • Informationen über Verbraucher-/Insolvenzverfahren oder Restschuldbefreiungsverfahren auf den Tag genau drei Jahre nach Beendigung des Insolvenzverfahrens oder Erteilung der Restschuldbefrei- ungRestschuldbefreiung. In besonders gelagerten Einzelfällen kann auch abweichend eine frühere Löschung erfolgen. • Informationen über die Abweisung eines Insolvenzantrags mangels Masse, die Aufhebung der Siche- rungsmaßnahmen Sicherungsmaßnahmen oder über die Versagung der Restschuldbefreiung auf den Tag genau nach drei Jahren. • Voranschriften bleiben auf den Tag genau drei Jahre gespeichertgespei- chert; danach erfolgt die Prüfung der Erfor- derlichkeit Erforderlichkeit der fortwährenden fort- währenden Speicherung für weitere drei Jahre. Danach werden wer- den sie auf den Tag ge- nau genau gelöscht, sofern nicht zum Zwecke der Identifizierung eine länger währende Speicherung erforder- lich erfor- derlich ist.

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Samples: www.contentshift.de

Dauer der Datenspeicherung. Die CRIF Bürgel GmbH speichert Informationen über Personen nur für eine bestimmte Zeit. Maßgebliches Kriterium für die Festlegung dieser Zeit ist die Erforderlichkeit. Im Einzelnen sind die Spei- cherfristen Speicherfristen in einem Code of Conduct des Verbandes „Die Wirtschaftsauskunfteien e. V.“ festgelegt, der im Internet einsehbar ist unter xxx.xxxxxxxxxxx.xx/xx/xxxxxxxxxxx. Danach beträgt die grundsätzliche Speicherdauer Speicher- dauer von personenbezogenen Daten jeweils drei Jahre auf den Tag genau taggenau nach deren ErledigungErledi- gung. Davon abweichend werden z. B. gelöscht: • Daten aus den Schuldnerverzeichnissen Schuldner verzeichnissen der zentralen Vollstreckungsgerichte nach drei Jahren auf den Tag genautaggenau, jedoch vorzeitig, wenn der CRIF Bürgel GmbH eine Löschung durch das zentrale Vollstre- ckungsgericht Vollstreckungsgericht nachgewiesen wird. wird • Informationen über Verbraucher-/Insolvenzverfahren oder Restschuldbefreiungsverfahren auf den Tag genau Restschuldbefreiungs- verfahren taggenau drei Jahre nach Beendigung des Insolvenzverfahrens oder Erteilung der Restschuldbefrei- ungRestschuldbefreiung. In besonders gelagerten Einzelfällen kann auch abweichend eine frühere Löschung erfolgen. • Informationen über die Abweisung eines Insolvenzantrags Insolvenzantrages mangels Masse, die Aufhebung der Siche- rungsmaßnahmen Sicherungsmaßnahmen oder über die Versagung der Restschuldbefreiung auf den Tag genau Restschuld- befreiung taggenau nach drei Jahren. Jahren • Voranschriften bleiben auf den Tag genau taggenau drei Jahre gespeichert; danach erfolgt die Prüfung Prü- fung der Erfor- derlichkeit Erforderlichkeit der fortwährenden Speicherung für weitere drei Jahre. Danach werden sie auf den Tag ge- nau taggenau gelöscht, sofern nicht zum Zwecke der Identifizierung Identifizie- rung eine länger währende Speicherung erforder- lich erforderlich ist.

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Samples: content.morgenundmorgen.com

Dauer der Datenspeicherung. Die CRIF Bürgel GmbH speichert Informationen über Personen nur für eine bestimmte Zeit. Maßgebliches Kriterium für die Festlegung dieser Zeit ist die Erforderlichkeit. Im Einzelnen sind die Spei- cherfristen Speicherfris- ten in einem Code code of Conduct conduct des Verbandes „Die Wirtschaftsauskunfteien e. Wirtschaftsaus- kunfteien e.V.“ festgelegt. Danach beträgt die grundsätzliche Speicherdauer von personenbezogenen Daten jeweils drei Jahre auf den Tag genau nach deren Erledigung. Davon abweichend werden z. B. gelöscht: Daten aus den Schuldnerverzeichnissen der zentralen Vollstreckungsgerichte nach drei Jahren auf den Tag genau, jedoch vorzeitig, wenn der CRIF Bürgel GmbH eine Löschung durch das zentrale Vollstre- ckungsgericht Vollstreckungsgericht nachgewiesen wird. • Informationen über Verbraucher-/Insolvenzverfahren oder Restschuldbefreiungsverfahren auf den Tag genau drei Jahre nach Beendigung des Insolvenzverfahrens oder Erteilung der Restschuldbefrei- ungRest- schuldbefreiung. In besonders gelagerten Einzelfällen kann auch abweichend eine frühere Löschung erfolgen. • Informationen über die Abweisung eines Insolvenzantrags Insolvenzantrages mangels Masse, die Aufhebung der Siche- rungsmaßnahmen Sicherungsmaßnahmen oder über die Versagung der Restschuldbefreiung auf den Tag genau nach drei Jahren. • Voranschriften bleiben auf den Tag genau drei Jahre gespeichert; , danach erfolgt die Prüfung der Erfor- derlichkeit Erforderlichkeit der fortwährenden Speicherung für weitere drei Jahre. Danach werden sie auf den Tag ge- nau genau gelöscht, sofern nicht zum Zwecke der Identifizierung eine länger währende Speicherung erforder- lich erforderlich ist.

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Samples: www.azh.de

Dauer der Datenspeicherung. Die CRIF Bürgel GmbH speichert Informationen über Personen nur für eine bestimmte Zeit. Maßgebliches Kriterium für die Festlegung dieser Zeit ist die Erforderlichkeit. Im Einzelnen sind die Spei- cherfristen Speicherfristen in einem Code code of Conduct conduct des Verbandes „Die Wirtschaftsauskunfteien e. e.V.“ festgelegt. Danach beträgt die grundsätzliche Speicherdauer von personenbezogenen Daten jeweils drei Jahre auf den Tag genau nach deren Erledigung. Davon abweichend werden z. B. gelöscht: • Daten aus den Schuldnerverzeichnissen der zentralen Vollstreckungsgerichte nach drei Jahren auf den Tag genau, jedoch vorzeitig, wenn der CRIF Bürgel GmbH eine Löschung durch das zentrale Vollstre- ckungsgericht Vollstreckungsgericht nachgewiesen wird. • Informationen über Verbraucher-/Insolvenzverfahren oder Restschuldbefreiungsverfahren auf den Tag genau drei Jahre nach Beendigung des Insolvenzverfahrens oder Erteilung der Restschuldbefrei- ungRestschuldbefreiung. In besonders gelagerten Einzelfällen kann auch abweichend eine frühere Löschung erfolgen. • Informationen über die Abweisung eines Insolvenzantrags Insolvenzantrages mangels Masse, die Aufhebung der Siche- rungsmaßnahmen Sicherungsmaßnahmen oder über die Versagung der Restschuldbefreiung auf den Tag genau nach drei Jahren. • Voranschriften bleiben auf den Tag genau drei Jahre gespeichert; danach erfolgt die Prüfung der Erfor- derlichkeit Erforderlichkeit der fortwährenden Speicherung für weitere drei Jahre. Danach werden sie auf den Tag ge- nau genau gelöscht, sofern nicht zum Zwecke der Identifizierung eine länger währende Speicherung erforder- lich erforderlich ist.

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Samples: www.azh.de

Dauer der Datenspeicherung. Die CRIF Bürgel GmbH speichert Informationen über Personen nur für eine bestimmte Zeit. Maßgebliches Kriterium für die Festlegung dieser Zeit ist die Erforderlichkeit. Im Einzelnen sind die Spei- cherfristen Speicherfristen in einem Code of Conduct des Verbandes „Die Wirtschaftsauskunfteien e. V.“ festgelegt. Danach beträgt die grundsätzliche Speicherdauer von personenbezogenen Daten jeweils drei Jahre auf den Tag genau nach deren Erledigung. Davon abweichend werden z. B. gelöscht: Daten aus den Schuldnerverzeichnissen der zentralen Vollstreckungsgerichte nach drei Jahren auf den Tag genau, jedoch vorzeitig, wenn der CRIF Bürgel GmbH eine Löschung durch das zentrale Vollstre- ckungsgericht Vollstreckungsgericht nachgewiesen wird. Informationen über Verbraucher-/Insolvenzverfahren oder Restschuldbefreiungsverfahren auf den Tag genau drei Jahre nach Beendigung des Insolvenzverfahrens oder Erteilung der Restschuldbefrei- ungRestschuldbefreiung. In besonders gelagerten Einzelfällen kann auch abweichend eine frühere Löschung erfolgen. Informationen über die Abweisung eines Insolvenzantrags mangels Masse, die Aufhebung der Siche- rungsmaßnahmen Sicherungsmaßnahmen oder über die Versagung der Restschuldbefreiung auf den Tag genau nach drei Jahren. Voranschriften bleiben auf den Tag genau drei Jahre gespeichert; danach erfolgt die Prüfung der Erfor- derlichkeit Erforderlichkeit der fortwährenden Speicherung für weitere drei Jahre. Danach werden sie auf den Tag ge- nau genau gelöscht, sofern nicht zum Zwecke der Identifizierung eine länger währende Speicherung erforder- lich erforderlich ist.

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