Common use of Dauer der Datenspeicherung Clause in Contracts

Dauer der Datenspeicherung. Die SCHUFA speichert Informationen über Personen nur für eine bestimmte Dauer. Maßgebliches Kriterium für die Festlegung dieser Dauer ist die Erforderlichkeit der Verarbeitung zu den o.g. Zwecken. Im Einzelnen sind die Speicherfristen in einem Code of Conduct des Verbandes „Die Wirtschaftsauskunfteien e. V.“ festgelegt (einsehbar unter xxx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxxx). Angaben über Anfragen werden nach 12 Monaten taggenau gelöscht.

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Samples: www.tausi-finanz.de, www.psd-karlsruhe-neustadt.de, www.psd-berlin-brandenburg.de

Dauer der Datenspeicherung. Die SCHUFA speichert Informationen über Personen nur für eine bestimmte Dauer. Maßgebliches Kriterium für die Festlegung dieser Dauer ist die Erforderlichkeit der Verarbeitung zu den o.g. o. g. Zwecken. Im Einzelnen sind die Speicherfristen in einem Code of Conduct des Verbandes „Die Verbandes„Die Wirtschaftsauskunfteien e. V.“ festgelegt festge- legt (einsehbar unter xxx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxxx). Angaben über Anfragen werden nach 12 Monaten taggenau gelöscht.

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Samples: antrag.hanseaticbank.de, antrag.hanseaticbank.de, www.hanseaticbank.de

Dauer der Datenspeicherung. Die SCHUFA speichert Informationen über Personen nur für eine bestimmte Dauer. Maßgebliches Kriterium für die Festlegung dieser die- ser Dauer ist die Erforderlichkeit der Verarbeitung zu den o.g. o. g. Zwecken. Im Einzelnen sind die Speicherfristen in einem Code of Conduct des Verbandes „Die Wirtschaftsauskunfteien e. V.“ festgelegt fest- gelegt (einsehbar unter xxx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxxx). Angaben über Anfragen werden nach 12 Monaten taggenau gelöscht.

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Samples: www.berliner-volksbank.de, www.edekabank.de

Dauer der Datenspeicherung. Die SCHUFA speichert Informationen über Personen nur für eine bestimmte Dauer. Maßgebliches Kriterium für die Festlegung dieser Dauer ist die Erforderlichkeit der Verarbeitung zu den o.g. o. g. Zwecken. Im Einzelnen sind die Speicherfristen in einem Code of Conduct des Verbandes „Die Wirtschaftsauskunfteien e. V.“ festgelegt (einsehbar ein- sehbar unter xxx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxxx). Angaben über Anfragen werden nach 12 Monaten taggenau gelöscht.

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Samples: www.edekabank.de, www.edekabank.de

Dauer der Datenspeicherung. Die SCHUFA speichert Informationen über Personen nur für eine bestimmte Dauer. Maßgebliches Kriterium für die Festlegung dieser Dauer ist die Erforderlichkeit der Verarbeitung zu den o.g. o. g. Zwecken. Im Einzelnen sind die Speicherfristen Speicherfris- ten in einem Code of Conduct des Verbandes „Die Wirtschaftsauskunfteien e. V.“ festgelegt (einsehbar unter xxx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxxx). Angaben über Anfragen werden nach 12 Monaten taggenau gelöscht.

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Samples: www.vb-mittelhessen.de

Dauer der Datenspeicherung. Die SCHUFA speichert Informationen über Personen nur für eine bestimmte Dauer. Maßgebliches Kriterium für die Festlegung dieser Dauer ist die Erforderlichkeit Erforder- lichkeit der Verarbeitung zu den o.g. Zwecken. Im Einzelnen sind die Speicherfristen Speicher- fristen in einem Code of Conduct des Verbandes „Die Wirtschaftsauskunfteien Wirtschaftsaus- kunfteien e. V.“ festgelegt (einsehbar unter xxx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxxx). Angaben über Anfragen werden nach 12 Monaten taggenau gelöscht.

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Samples: www.postbank.de

Dauer der Datenspeicherung. Die SCHUFA speichert Informationen über Personen nur für eine bestimmte Dauer. Maßgebliches Kriterium für die Festlegung dieser Dauer ist die Erforderlichkeit Erforderlich- keit der Verarbeitung zu den o.g. Zwecken. Im Einzelnen sind die Speicherfristen in einem Code of Conduct des Verbandes „Die Wirtschaftsauskunfteien e. V.“ festgelegt (einsehbar unter xxx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxxx). Angaben über Anfragen werden nach 12 Monaten taggenau gelöscht.

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