Datenübermittlung an Auskunfteien Musterklauseln

Datenübermittlung an Auskunfteien. Wir übermitteln die im Rahmen der Begründung dieses Ver- tragsverhältnisses erhobenen personenbezogene Daten zur Einschätzung des Zahlungsausfallrisikos an die infoscore Con- sumer Data GmbH, Xxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxx-Xxxxx. Rechtsgrundlagen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Ab- satz 1 lit. b) und Artikel 6 Absatz 1 lit. f) der Datenschutz-Grund- verordnung (DS-GVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 lit. f) DS-GVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung unserer berechtigten Interessen erforder- lich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grund- freiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personen- bezogener Daten erfordern, überwiegen. Die Auskunfteien verarbeiten die erhaltenen Daten und verwenden sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Vertrags- partnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Ange- messenheitsbeschluss der Europäischen Kommission be- steht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der oben genannten Auskunfteien können dem Informationsblatt der infoscore Consumer Data GmbH unter xxxxx://xxxxxxx.xxxxxx.xxx/xx/xxxxxxxxxxx/xxxxxxxxxxxxxx.xxxx entnommen werden.
Datenübermittlung an Auskunfteien. Im Rahmen des Abschlusses sowie der Durchführung und Beendigung von Verträgen arbeiten wir mit folgenden Auskunfteien zusammen: • SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden (im Folgenden: „SCHUFA“) • infoscore Consumer Data GmbH, Rhxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxx-Xxxxx • CRIF GmbH, Lexxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxxx Im Rahmen von Vertragsabschlüssen mit Geschäftskunden arbeiten wir zudem mit folgenden Auskunfteien zusammen: • Verband der Vereine Creditreform e.V., Haxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxx • Dun & Bradstreet Deutschland GmbH, Roxxxx-Xxxxx-Xxx. 00, 00000 Xxxxxxxxx Bei Verträgen, bei denen wir in Vorleistung gehen (z. B. Laufzeitvertrag, Kauf auf Rechnung) und bei Verträgen, bei denen wir Ratenzahlung oder Lastschriftverfahren anbieten, führen wir eine automatisierte Entscheidungsfindung durch. Eine solche ausschließlich automatisierte Entscheidungsfindung ist eine Entscheidung, die auf einer automatisierten Verarbeitung beruht und an der keine natürliche Person beteiligt ist. Dabei werden personenbezogene Daten verarbeitet, um bestimmte persönliche Aspekte (z. B. zuverlässige Begleichung von Rechnungen) zu bewerten (Profiling). Hierzu übermitteln wir die bei Vertragsabschluss angegebenen personenbezogenen Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum und -ort, E-Mail-Adresse, Bankverbindung) zur Bonitätsprüfung und zur Identitätsprüfung (Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO) grundsätzlich an eine oder auch mehrere der oben genannten Auskunfteien. Bei der Bonitätsprüfung ziehen wir Wahrscheinlichkeitswerte – sogenannte Scorewerte – heran. Hierzu werden Prognosen über das künftige Zahlungsverhalten anhand von personenbezogenen Daten und ggf. Erfahrungen aus der Vergangenheit gebildet. Die Scorewerte berechnen sich aus verschiedenen Datenkategorien, die im Rahmen eines wissenschaftlich anerkannten, mathematisch- statistischen Verfahrens nachweislich für die Berechnung der Wahrscheinlichkeit eines zukünftigen Zahlungsausfalls erheblich sind. Neben externen Scorewerten, die wir von Auskunfteien erhalten, werden auch interne Score-Berechnungen durchgeführt. Im Wesentlichen verwenden wir für die interne Score-Berechnung mit Ihrer Anfrage verknüpfte Abrechnungsinformationen, historische Zahlungserfahrungen und Mahnaktionen der letzten 24 Monate, die Dauer des ältesten Vertragsverhältnisses und laufende Hardwarefinanzierungen. Diese Werte bilden die jeweiligen Zahlungsausfallwahrscheinlichkeiten zum Zeitpunkt ihrer Berechnung ab. Für die Berechnung von Scorewerten werden auch Anschrifte...
Datenübermittlung an Auskunfteien. Wir übermitteln die im Rahmen der Begründung dieses Vertragsverhältnisses erhobenen personenbezogenen Daten zur Einschätzung des Zahlungsausfallrisikos an die infoscore Consumer Data GmbH, Xxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxx-Xxxxx. Rechtsgrundlagen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 b) und Artikel 6 Absatz 1 f) der DS-GVO. Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 f) DS-GVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung unserer berechtigten Interessen erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Die Auskunfteien verarbeiten die erhaltenen Daten und verwenden sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Vertragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der infoscore Consumer Data GmbH entnehmen Sie den Datenschutzhinweisen.
Datenübermittlung an Auskunfteien. Wir übermitteln Ihre Daten (Name, Adresse und ggf. Geburtsdatum) zum Zwecke der Bonitäts- prüfung an eine der folgenden Auskunfteien: – infoscore Consumer Data GmbH, Xxxxx- xxxxxx 00, 00000 Xxxxx-Xxxxx Rechtsgrundlagen dieser Übermittlungen sind Art. 6 Abs. 1 lit. b und Art. 6 Abs. 1 lit. f der DSGVO. Übermittlungen auf der Grundlage dieser Bestimmungen dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrnehmung berechtigter Interessen unseres Unternehmens oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen der Grundrechte und Grundfreiheiten der be- troffenen Person, die den Schutz personen- bezogener Daten erfordern, überwiegen. Detaillierte Informationen zur infoscore Consumer Data GmbH (ICD) i. S. d. Art. 14 DSGVO, d. h. Informationen zum Geschäfts- zweck, zu Zwecken der Datenspeicherung, zu den Datenempfängern, zum Selbstauskunfts- recht, zum Anspruch auf Löschung oder Berich- tigung etc., finden Sie in beiliegendem Infor- mationsblatt der ICD oder unter folgendem Link: xxxxx://xxxxxxx.xxxxxx.xxx/xxxxxxxxxxxx
Datenübermittlung an Auskunfteien. Im Zusammenhang mit der Antragstellung wird zur Einschätzung des Zahlungsausfallrisikos eine Bonitätsauskunft eingeholt. Auch bei Sonderzahlungen zu laufenden Versicherungsver- trägen kann eine Bonitätsprüfung erforderlich sein. Zu diesem Zweck entbinde ich die für die Continentale Lebensversicherung AG tätigen Per- sonen von ihrer Schweigepflicht. Für die Bonitätsprüfung benötigen wir die Angabe des vollständigen Namens und die Adres- sdaten des Hauptwohnsitzes laut Melderegistereintrag. Bei falschen Angaben behalten wir uns die Möglichkeit des Rücktritts und der Anfechtung des Vertrags vor.
Datenübermittlung an Auskunfteien. Wir übermitteln die im Rahmen der Begründung dieses Ver- tragsverhältnisses erhobenen personenbezogenen Daten zur Einschätzung des Zahlungsausfallrisikos an die infoscore Con- sumer Data GmbH, Xxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxx-Xxxxx und vereinzelt an die Info Partner KG, Xxxxxxxxxxxx 00, 00000 Ger- mering. Rechtsgrundlagen dieser Übermittlungen sind
Datenübermittlung an Auskunfteien. Wir übermitteln die im Rahmen der Begründung dieses Ver- tragsverhältnisses erhobenen personenbezogene Daten zur Einschätzung des Zahlungsausfallrisikos an die infoscore Con- sumer Data GmbH, Xxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxx-Xxxxx und vereinzelt an die CRIF Bürgel Köln Bonn GmbH, Xxx xxx Xxx- xxxxxxxxx 0, 00000 Xxxx. Rechtsgrundlagen dieser Übermitt- lungen sind Artikel 6 Absatz 1 lit. b) und Artikel 6 Absatz 1 lit.
Datenübermittlung an Auskunfteien. Die TELTA Citynetz GmbH übermittelt im Rahmen eines Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung der Ge- schäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes oder betrügerisches Verhalten an: Creditreform Berlin Brandenburg Wolfram KG, Xxxxxxxxxx. 00, 00000 Xxxxxxxxx (Xxxx). Die Auskunfteien speichern und verwenden diese Daten. Die Verwendung kann auch die Errechnung eines Wahrscheinlichkeitswertes auf Grundlage des Datenbestandes der Auskunftei zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit beinhalten (Score). Die Auskunfteien stellen die Daten ihren Vertragspartnern nur zur Verfügung, wenn diese ein berechtigtes Interesse an der Datenübermittlung glaubhaft darlegen. Die übermittelten Daten werden ausschließlich zu diesem Zweck verarbeitet und genutzt. Auskunft über die Datenverarbeitung und die Sie betreffenden gespeicherten Daten können Sie bei den o.g. Auskunfteien unten den dort genannten Adressen erhalten.
Datenübermittlung an Auskunfteien. Wir übermitteln die im Rahmen der Begründung dieses Ver- tragsverhältnisses erhobenen personenbezogenen Daten zur Einschätzung des Zahlungsausfallrisikos an die infoscore Consumer Data GmbH, Xxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxx-Xxxxx (xxx Versicherungsnehmern mit Hauptwohnsitz in Österreich: CRIF Bürgel GmbH, Xxxxxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxx). Rechtsgrundlagen dieser Übermittlungen sind Art. 6 Abs. 1 b) und Art. 6 Abs. 1 f) DS-GVO. Übermittlungen auf der Grund- lage von Art. 6 Abs. 1 f) DS-GVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung unserer berechtigten Interessen erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfrei- heiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezo- gener Daten erfordern, überwiegen. Die Auskunfteien verar- beiten die erhaltenen Daten und verwenden sie auch zum Zwe- cke der Profilbildung (Scoring), um ihren Vertragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheits- beschluss der Europäischen Kommission besteht) Informatio- nen unter anderem zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tä- tigkeit der infoscore Consumer Data GmbH sind dem Informa- tionsblatt zu entnehmen. Die Informationen zur CRIF Bürgel GmbH erhalten Sie direkt von der Auskunftei.
Datenübermittlung an Auskunfteien. Im Zusammenhang mit der Antragstellung wird zur Einschätzung des Zahlungsausfallrisikos eine Bonitätsauskunft eingeholt. Auch bei Sonderzahlungen zu laufenden Versicherungsverträgen kann eine Bonitätsprüfung erforderlich sein. Zu diesem Zweck entbinde ich die für die EUROPA Lebensversicherung AG tätigen Personen von ihrer Schweigepflicht. Für die Bonitätsprüfung benötigen wir die Angabe des vollständigen Namens und die Adressdaten des Hauptwohnsitzes laut Melderegistereintrag. Bei falschen Angaben behalten wir uns die Möglichkeit des Rücktritts und der Anfechtung des Vertrags vor.