Common use of Catering Clause in Contracts

Catering. Der Veranstaltende wird ausschließlich Unternehmen mit Catering-Dienstleistungen (Be- wirtschaftung) beauftragen, die über die nach dem Gaststättengesetz (GaststG) erforderlichen Erlaub- nisse verfügen und auch im Übrigen die gesetz- lichen Bestimmungen und behördlichen Vorgaben erfüllen.

Appears in 2 contracts

Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen