Catering Musterklauseln

Catering. G. Catering Servicepartner: Käfer Service Hamburg GmbH ▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇ ▇▇ ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇ Tel.: +▇▇ ▇▇ ▇▇ ▇▇ ▇▇▇▇ Fax: +▇▇ ▇▇ ▇▇▇▇ ▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇@▇▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇.▇▇ ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇ Servicepartner: Käfer Service Hamburg GmbH ▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇ ▇▇ ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇ Phone: +▇▇ ▇▇ ▇▇ ▇▇ ▇▇▇▇ Fax: +▇▇ ▇▇ ▇▇▇▇ ▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇@▇▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇.▇▇ ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇
Catering. Die Säntis Gastronomie AG bietet Ihnen eine Vielfalt an Getränken sowie warmen und kalten Speisen für das Catering am Messestand. Das umfassende Angebot finden Sie im Online Service Center. Die Säntis Gastronomie AG behält sich vor, bei Gesamtmengen, die am Ende der Messe CHF 50.00 unterschreiten, CHF 10.00 für Umtriebe zu verrechnen. Für Gebindeanbruch wird ein Aufpreis von CHF 0.30 pro Stück verrechnet. Sixpacks, Einweggeschirr und Gläser sind nur in ganzen Einheiten erhältlich.
Catering. Die Akontozahlung zur Cateringleistung erfolgt 1 Monat vor Veranstaltung und entspricht 50% des gesamten Cateringvolumens. Es gelten die in der Catering-Auftragsbestätigung aufgeführten AGB. Die Vermieterin hat das Recht, den Betrag der oben aufgeführten Akontozahlungen jederzeit und nach eigenem Ermessen zu erhöhen.
Catering. Der Veranstalter übernimmt die Bereitstellung von alkoholfreien Getränken an Proben- und Aufführungstagen (am Veranstaltungsort).
Catering. 5.1 Die Bestellung und Bereitstellung von Catering ist Sache des Nutzers. 5.2 Der Nutzer informiert die Bezirksärztekammer Nordwürttem- berg über den Zeitplan des Caterings, insbesondere Anlieferungs- und Pausenzeiten. 5.3 Auf Wunsch vermittelt die Bezirksärztekammer Nordwürttem- berg Cateringdienstleister und unterstützt bei der Einholung von Angeboten sowie der Bestellung eines Caterings. Dies erfolgt unentgeltlich im Sinne der §§ 662 ff BGB unter folgenden Voraussetzungen: - Die Auswahl eines Cateringdienstleisters sowie die Auswahl des bereit zu stellenden Caterings erfolgen grundsätzlich durch den Nutzer. - Mit der Auswahl eines Cateringdienstleisters sowie der Auswahl des bereit zu stellenden Caterings erkennt der Nutzer die Lieferbedingungen und Konditionen des Cateringdienstleisters an. - Die Bezirksärztekammer Nordwürttemberg bestellt die aus- gewählten Speisen im Auftrag des Nutzers und nimmt diese im Auftrag des Nutzers in Empfang. - Eine Überprüfung des Caterings hinsichtlich Mängel jeglicher Art (z.B. Vollständigkeit, Qualität, Verzehrbarkeit) erfolgt durch die Bezirksärztekammer Nordwürttemberg nicht. - Aus dem Auftragsverhältnis haftet die Bezirksärztekammer Nordwürttemberg gegenüber dem Nutzer nicht. Ins- besondere kann die Bezirksärztekammer Nordwürttem-berg nicht für die Einhaltung der vereinbarten Lieferzeiten des Cateringdienstleisters sowie Mängel haften. - Der Nutzer hat ausdrücklich und in Schriftform darauf hinzuweisen, wenn er einer solchen Haftungsfreistellung nicht zustimmt. In diesem Fall kann die Bezirksärzte- ▇▇▇▇▇▇ Nordwürttemberg bei der Bestellung und Bereit- stellung von Catering nicht unterstützen. 5.4 Nichtalkoholische Getränke muss der Nutzer grundsätzlich von der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg abnehmen. Diese werden wie folgt berechnet: Kaffee Kanne 1,5 Liter 6,75 € Kaffee Kanne 1 Liter 4,50 € Tee Kanne 1 Liter 1,00 € Wasser Flasche, 0,25 Liter 0,30 € Saft Flasche, 0,2 Liter 0,50 € 5.5 Angebrochene Kannen und Flaschen werden vollständig berechnet. 5.6 Für die Bereitstellung anderer (als die in § 5.4 genannten) Getränke gelten die Grundsätze der Ziffern 5.1 bis 5.3. 5.7 Auf Anforderung des Nutzers stellt die Bezirksärztekammer Nordwürttemberg Geschirr für das Catering zur Verfügung. 5.8 Zur Verfügung gestelltes Geschirr wird mit einer Bereitstellungs- und Reinigungspauschale wie folgt berechnet: < 10 Personen 15 € < 30 Personen 20 € < 70 Personen 30 € > 71 Personen 45 €
Catering. Im Palais Ferstel und Palais Daun-Kinsky erfolgt die gastronomische Betreuung ausschließlich durch das hauseigene Catering von Palais Events. Das Mitbringen von Speisen und Getränken und deren Verzehr während der Veranstaltungen ist nicht gestattet. Ausnahmen sind schriftlich im Vertrag zu vereinbaren. In den Wiener Börsensälen besteht freie Catering-▇▇▇▇. Sofern der Vertragspartner einen externen ▇▇▇▇▇▇▇ in den Wiener Börsensälen beauftragt, so sind mit diesem gesonderte Vereinbarungen abzuschließen und der Veranstalter hat den beauftragten Caterer 10 Tage vor der Veranstaltungsbeginn der Palais Events bekanntzugeben. Besondere Vereinbarungen zu den Häusern werden in der Hausordnung festgehalten.
Catering. Der Veranstaltende wird ausschließlich Unternehmen mit Catering-Dienstleistungen (Be- wirtschaftung) beauftragen, die über die nach dem Gaststättengesetz (GaststG) erforderlichen Erlaub- nisse verfügen und auch im Übrigen die gesetz- lichen Bestimmungen und behördlichen Vorgaben erfüllen.
Catering. Die Cateringrechte auf dem Gelände der MAO sind exklusiv vergeben. Jegliche Art der Bewirtung bedarf der vorherigen Genehmigung der MAO.
Catering. Der Betreiber des Veranstaltungsortes hat für das Catering das Exklusivrecht auf dem Kongress. Dieses Exklusivrecht wird durch das Hilton Munich Parkt für den Betreiber ausge- übt. Alle Leistungen, die auf der Ausstellungsfläche angeboten oder vom firmeneigenen Personal genutzt werden, müssen bei der Hilton Munich Park in Auftrag gegeben werden. Die Beauftragung einer externen Firma oder das eigene Mit- bringen von Catering müssen bei der Veranstalterin und dem Hilton Munich Park angekündigt, von diesen genehmigt und durch das Abführen von Korkgeld an die Hilton Munich Park kompensiert werden.
Catering. Die Bewirtung liegt ausschließlich in den Händen der trend factory. Abweichungen bedürfen der vor- herigen schriftlichen Zustimmung der trend factory und sind im Einzelnen mit der trend factory abzu- stimmen.