Catering. Die Akontozahlung zur Cateringleistung erfolgt 1 Monat vor Veranstaltung und entspricht 50% des gesamten Cateringvolumens. Es gelten die in der Catering-Auftragsbestätigung aufgeführten AGB. Die Vermieterin hat das Recht, den Betrag der oben aufgeführten Akontozahlungen jederzeit und nach eigenem Ermessen zu erhöhen.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen & Betriebsordnung, Allgemeine Geschäftsbedingungen & Betriebsordnung
Catering. Die Akontozahlung zur Cateringleistung erfolgt 1 Monat vor Veranstaltung und entspricht 50% des gesamten Cateringvolumens. Es gelten die in der Catering-Auftragsbestätigung aufgeführten AGB. Die Vermieterin hat das Recht, den Betrag der oben aufgeführten Akontozahlungen jederzeit und nach eigenem Ermessen zu erhöhen.
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