Common use of Berichterstattung Clause in Contracts

Berichterstattung. Die PHfT Dresden berichtet dem SMWK auf der Grundlage ihrer jeweiligen Zielvereinbarung über die Zielerreichung. Das SMWK übermittelt den Hochschulen eine Vorlage zur Berichterstattung über die Zielerreichung. Die PHfT Dresden berichtet ab Beginn der Zielvereinbarungsperiode alle zwei Jahre über den Stand der Umsetzung der vereinbarten Ziele. Stichtage sind der 31.12.2022 und der 31.12.2024. Wenn Ziele an einen früheren Zeitpunkt geknüpft sind, dann ist darüber spätestens zum Ende des folgenden Quartals Bericht zu erstatten, sonst ist der jeweilige Bericht spätestens zum Ende des 1. Quartals nach Ablauf des zweijährigen Berichtszeitraumes beim SMWK vorzulegen. Bei Abweichungen von den festgelegten Zielen erläutert die PHfT Dresden die Ursachen. Beim Eintreffen von Ereignissen mit schwerwiegendem Einfluss auf das sächsische bzw. bundesdeutsche Hochschulsystem, die die Erfüllung vereinbarter Ziele verhindern, setzen sich die Vereinbarungspartner gegenseitig unverzüglich darüber in Kenntnis (ad-hoc Berichte). Daraus resultierende Abweichungen im Rahmen der Zielerfüllung sind zwischen dem SMWK und der PHfT Dresden festzuhalten. Grundsätzlich sind Abweichungen in den Zielvereinbarungsberichten darzulegen. Zusätzlich zu den schriftlichen Berichten, werden die PHfT Dresden und das SMWK zum Stand der Umsetzung der Zielvereinbarungen in kontinuierlichem Austausch miteinander stehen. Dazu findet mindestens einmal jährlich ein gemeinsames Gespräch zwischen der PHfT Dresden und dem SMWK statt.

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Berichterstattung. Die PHfT HfBK Dresden berichtet dem SMWK auf der Grundlage ihrer jeweiligen Zielvereinbarung über die Zielerreichung. Das SMWK übermittelt den Hochschulen eine Vorlage zur Berichterstattung über die Zielerreichung. Die PHfT HfBK Dresden berichtet ab Beginn der Zielvereinbarungsperiode alle zwei Jahre über den Stand der Umsetzung der vereinbarten Ziele. Stichtage sind der 31.12.2022 und der 31.12.2024. Wenn Ziele an einen früheren Zeitpunkt geknüpft sind, dann ist darüber spätestens zum Ende des folgenden Quartals Bericht zu erstatten, sonst ist der jeweilige Bericht spätestens zum Ende des 1. Quartals nach Ablauf des zweijährigen Berichtszeitraumes beim SMWK vorzulegen. Bei Abweichungen von den festgelegten Zielen erläutert die PHfT HfBK Dresden die Ursachen. Beim Eintreffen von Ereignissen mit schwerwiegendem Einfluss auf das sächsische bzw. bundesdeutsche Hochschulsystem, die die Erfüllung vereinbarter Ziele verhindern, setzen sich die Vereinbarungspartner gegenseitig unverzüglich darüber in Kenntnis (ad-hoc Berichte). Daraus resultierende Abweichungen im Rahmen der Zielerfüllung sind zwischen dem SMWK und der PHfT HfBK Dresden festzuhalten. Grundsätzlich sind Abweichungen in den Zielvereinbarungsberichten darzulegen. Zusätzlich zu den schriftlichen Berichten, werden die PHfT HfBK Dresden und das SMWK zum Stand der Umsetzung der Zielvereinbarungen in kontinuierlichem Austausch miteinander stehen. Dazu findet mindestens einmal jährlich ein gemeinsames Gespräch zwischen der PHfT HfBK Dresden und dem SMWK statt.

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Berichterstattung. Die PHfT Dresden HTWK Leipzig berichtet dem SMWK auf der Grundlage ihrer jeweiligen Zielvereinbarung über die Zielerreichung. Das SMWK übermittelt den Hochschulen eine Vorlage zur Berichterstattung über die Zielerreichung. Die PHfT Dresden HTWK Leipzig berichtet ab Beginn der Zielvereinbarungsperiode alle zwei Jahre über den Stand der Umsetzung der vereinbarten Ziele. Stichtage sind der 31.12.2022 und der 31.12.2024. Wenn Ziele an einen früheren Zeitpunkt geknüpft sind, dann ist darüber spätestens zum Ende des folgenden Quartals Bericht zu erstatten, sonst ist der jeweilige Bericht spätestens zum Ende des 1. Quartals nach Ablauf des zweijährigen Berichtszeitraumes beim SMWK vorzulegen. Bei Abweichungen von den festgelegten Zielen erläutert die PHfT Dresden HTWK Leipzig die Ursachen. Beim Eintreffen von Ereignissen mit schwerwiegendem Einfluss auf das sächsische bzw. bundesdeutsche Hochschulsystem, die die Erfüllung vereinbarter Ziele verhindern, setzen sich die Vereinbarungspartner gegenseitig unverzüglich darüber in Kenntnis (ad-hoc Berichte). Daraus resultierende Abweichungen im Rahmen der Zielerfüllung sind zwischen dem SMWK und der PHfT Dresden HTWK Leipzig festzuhalten. Grundsätzlich sind Abweichungen in den Zielvereinbarungsberichten darzulegen. Zusätzlich zu den schriftlichen Berichten, werden die PHfT Dresden HTWK Leipzig und das SMWK zum Stand der Umsetzung der Zielvereinbarungen in kontinuierlichem Austausch miteinander stehen. Dazu findet mindestens einmal jährlich ein gemeinsames Gespräch zwischen der PHfT Dresden HTWK Leipzig und dem SMWK statt.

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Berichterstattung. Die PHfT TU Dresden berichtet dem SMWK auf der Grundlage ihrer jeweiligen Zielvereinbarung über die Zielerreichung. Das SMWK übermittelt den Hochschulen eine Vorlage zur Berichterstattung über die Zielerreichung. Die PHfT TU Dresden berichtet ab Beginn der Zielvereinbarungsperiode alle zwei Jahre über den Stand der Umsetzung der vereinbarten Ziele. Stichtage sind der 31.12.2022 und der 31.12.2024. Wenn Ziele an einen früheren Zeitpunkt geknüpft sind, dann ist darüber spätestens zum Ende des folgenden Quartals Bericht zu erstatten, sonst ist der jeweilige Bericht spätestens zum Ende des 1. Quartals nach Ablauf des zweijährigen Berichtszeitraumes beim SMWK vorzulegen. Bei Abweichungen von den festgelegten Zielen erläutert die PHfT TU Dresden die Ursachen. Beim Eintreffen von Ereignissen mit schwerwiegendem Einfluss auf das sächsische bzw. bundesdeutsche Hochschulsystem, die die Erfüllung vereinbarter Ziele verhindern, setzen sich die Vereinbarungspartner gegenseitig unverzüglich darüber in Kenntnis (ad-hoc Berichte). Daraus resultierende Abweichungen im Rahmen der Zielerfüllung sind zwischen dem SMWK und der PHfT TU Dresden festzuhalten. Grundsätzlich sind Abweichungen in den Zielvereinbarungsberichten darzulegen. Zusätzlich zu den schriftlichen Berichten, werden die PHfT TU Dresden und das SMWK zum Stand der Umsetzung der Zielvereinbarungen in kontinuierlichem Austausch miteinander stehen. Dazu findet mindestens einmal jährlich ein gemeinsames Gespräch zwischen der PHfT TU Dresden und dem SMWK statt.. Im Übrigen berichtet die TU Dresden dem SMWK jährlich bis zum 15. Dezember zum Stichtag

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Berichterstattung. Die PHfT Dresden HMT Leipzig berichtet dem SMWK auf der Grundlage ihrer jeweiligen Zielvereinbarung über die Zielerreichung. Das SMWK übermittelt den Hochschulen eine Vorlage zur Berichterstattung Berichter- stattung über die Zielerreichung. Die PHfT Dresden HMT Leipzig berichtet ab Beginn der Zielvereinbarungsperiode alle zwei Jahre über den Stand der Umsetzung der vereinbarten Ziele. Stichtage sind der 31.12.2022 und der 31.12.2024. Wenn Ziele an einen früheren Zeitpunkt geknüpft sind, dann ist darüber spätestens spätes- tens zum Ende des folgenden Quartals Bericht zu erstatten, sonst ist der jeweilige Bericht spätestens zum Ende des 1. Quartals nach Ablauf des zweijährigen Berichtszeitraumes beim SMWK vorzulegen. Bei Abweichungen von den festgelegten Zielen erläutert die PHfT Dresden HMT Leipzig die Ursachen. Beim Eintreffen von Ereignissen mit schwerwiegendem Einfluss auf das sächsische bzw. bundesdeutsche bundes- deutsche Hochschulsystem, die die Erfüllung vereinbarter Ziele verhindern, setzen sich die Vereinbarungspartner gegenseitig unverzüglich darüber in Kenntnis (ad-hoc Berichte). Daraus resultierende Abweichungen im Rahmen der Zielerfüllung sind zwischen dem SMWK und der PHfT Dresden HMT Leipzig festzuhalten. Grundsätzlich sind Abweichungen in den Zielvereinbarungsberichten Zielvereinbarungsberich- ten darzulegen. Zusätzlich zu den schriftlichen Berichten, werden die PHfT Dresden HMT Leipzig und das SMWK zum Stand der Umsetzung der Zielvereinbarungen in kontinuierlichem Austausch miteinander stehen. Dazu findet mindestens einmal jährlich ein gemeinsames Gespräch zwischen der PHfT Dresden HMT Leipzig und dem SMWK statt.. Im Übrigen berichtet die HMT Leipzig dem SMWK jährlich bis zum 15. Dezember zum Stichtag

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Berichterstattung. Die PHfT HfM Dresden berichtet dem SMWK auf der Grundlage ihrer jeweiligen Zielvereinbarung über die Zielerreichung. Das SMWK übermittelt den Hochschulen eine Vorlage zur Berichterstattung Berichter- stattung über die Zielerreichung. Die PHfT HfM Dresden berichtet ab Beginn der Zielvereinbarungsperiode alle zwei Jahre über den Stand der Umsetzung der vereinbarten Ziele. Stichtage sind der 31.12.2022 und der 31.12.2024. Wenn Ziele an einen früheren Zeitpunkt geknüpft sind, dann ist darüber spätestens spätes- tens zum Ende des folgenden Quartals Bericht zu erstatten, sonst ist der jeweilige Bericht spätestens zum Ende des 1. Quartals nach Ablauf des zweijährigen Berichtszeitraumes beim SMWK vorzulegen. Bei Abweichungen von den festgelegten Zielen erläutert die PHfT HfM Dresden die Ursachen. Beim Eintreffen von Ereignissen mit schwerwiegendem Einfluss auf das sächsische bzw. bundesdeutsche bundes- deutsche Hochschulsystem, die die Erfüllung vereinbarter Ziele verhindern, setzen sich die Vereinbarungspartner gegenseitig unverzüglich darüber in Kenntnis (ad-hoc Berichte). Daraus resultierende Abweichungen im Rahmen der Zielerfüllung sind zwischen dem SMWK und der PHfT HfM Dresden festzuhalten. Grundsätzlich sind Abweichungen in den Zielvereinbarungsberichten Zielvereinbarungsberich- ten darzulegen. Zusätzlich zu den schriftlichen Berichten, werden die PHfT HfM Dresden und das SMWK zum Stand der Umsetzung der Zielvereinbarungen in kontinuierlichem Austausch miteinander stehen. Dazu findet mindestens einmal jährlich ein gemeinsames Gespräch zwischen der PHfT Dresden HfM Dres- den und dem SMWK statt.. Im Übrigen berichtet die HfM Dresden dem SMWK jährlich bis zum 15. Dezember zum Stichtag

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