Beitragsberechnung Musterklauseln

Beitragsberechnung. 9.1 Die Versicherung wird nach Art der Schadenversicherung betrieben; eine Alterungsrückstellung wird nicht gebildet.
Beitragsberechnung. Beitrag: Siehe Beitragsberechnung im Versicherungsschein
Beitragsberechnung. (1) Der Tarif wird nach Art der Schadenversicherung kalkuliert. Es werden keine Alterungsrückstellungen gebil- det. Eine Überschussbeteiligung erfolgt nicht.
Beitragsberechnung. (1) Wir berechnen die Beiträge nach den gesetzlichen Vorschriften. Die genaue Berechnung ist in unseren techni- schen Berechnungsgrundlagen festgelegt.
Beitragsberechnung. Grundbeitrag 0,00 € Nachlass für abweichenden Selbstbehalt - 0,00 € Zuschlag Eigenschäden durch mitversicherte Personen/Key-Man (EVP) 0,00 € Zuschlag Cyber- und Dateneigenschadenversicherung (Cyber) 0,00 € Zuschlag D&O-Außenhaftungsversicherung (D&O) 0,00 € Zuschlag Betriebshaftpflicht-, Umwelthaftpflicht- und Umweltschadenversicherung 0,00 € E-Mail Versandnachlass - 5 € E-Mail: JA ✔ - 5,00 € Start-up Nachlass 15 % Für Existenzgründer bis zu einem Jahr nach Firmengründung. Der Nachlass wird für die ersten beiden Versicherungsjahre gewährt und erlischt automatisch zur übernächsten Hauptfälligkeit. Firmengründungsdatum JA 15 % - 0,00 € 1 Jahr Laufzeit des Vertrags mit automatischer Verlängerung JA 10 % Laufzeitnachlass bei 3 Jahren Laufzeit des Vertrags mit automatischer Verlängerung JA - 0,00 € Zahlweise: ✔ jährlich halbjährlich (3 % Zuschlag) vierteljährlich (5 % Zuschlag) (Bei halb- und vierteljährlicher Zahlung ist die SEPA-Lastschrift obligatorisch) 0,00 € Gesamtjahresnettobeitrag (zuzüglich 11 % Versicherungssteuer und gegebenenfalls Ratenzuschlag) 0,00 €
Beitragsberechnung. Der Tarifbeitrag ergibt sich aus der Multiplikation der Versicherungssumme mit dem jeweiligen Beitragssatz für die einzelne Risikoart einschließlich jeweils erforderlicher Zuschläge für besondere Gefahrenverhältnisse. Für individuelle Einschlüsse erhöht sich entweder der Beitragssatz oder es werden feste Beitragszuschläge erhoben.
Beitragsberechnung. 1.3.1 Die Berechnung des Beitrags erfolgt als vorläufige, im Voraus zu zahlender Jahresbeitrag auf der Grundlage
Beitragsberechnung a) Als tarifliches Lebensalter gilt der Unterschied zwischen dem Geburtsjahr der versicherten Person und dem Kalenderjahr, in dem die Änderung in Kraft tritt.
Beitragsberechnung. Der Beitrag errechnet sich aus allen MietkautionsBürgschaften für die R+V in der Zahlungsperiode haftet. Für MietkautionsBürgschaften, die vor Beginn der abzurechnenden Zahlungsperiode übernommen wurden wird – zuerst die Summe aller Haftungsbeträge addiert und mit dem vereinbarten Zinssatz multipliziert; Stichtag für den pro Bürgschaft anzusetzenden Haftungsbetrag ist der erste Tag der Zahlungsperiode; – danach wird das Ergebnis durch die Anzahl der vereinbarten Zahlungsperioden pro Versicherungsjahr dividiert. Für eine MietkautionsBürgschaft die nach dem ersten Tag und im Lauf einer Zahlungsperiode übernommen wird, ermittelt sich der Beitrag in der beschriebenen Weise, aber für die laufende Zahlungsperiode anteilig von der Übernahme bis zum Ende der Zahlungsperiode. Maßgeblich für den Tag der Übernahme ist das in der Bürgschaft ausgewiesene Ausstellungsdatum. Endet die Beitragsberechnung für eine MietkautionsBürgschaft im Lauf einer Zahlungsperiode ermittelt sich der Beitrag in der beschriebenen Weise, aber für die laufende Zahlungsperiode nur anteilig für die Zeit von ihrem Beginn bis zum Ende der Beitragsberechnung. Der erste und der letzte Tag werden immer als ganze Tage mitberechnet.
Beitragsberechnung. Die Beiträge werden nach Art der Schadenversicherung berechnet und sind in den Techni- schen Berechnungsgrundlagen des Versicherers festgelegt; eine Alterungsrückstellung wird nicht gebildet.