Common use of Begriffsdefinitionen Clause in Contracts

Begriffsdefinitionen. 2.1. Betreiber: Wer unter Berücksichtigung der rechtlichen, wirtschaftlichen und tatsächlichen Umstände bestimmenden Einfluss auf den Betrieb eines Ladepunkts ausübt (§ 2 Ziffer 12 LSV). Im vorliegenden Vertrag handelt es sich dabei um den oben benannten Betreiber. 2.2. Ladepunkt: Eine Einrichtung, die zum Aufladen von Elektromobilen geeignet und bestimmt ist und an der zur gleichen Zeit nur ein Elektrofahrzeug aufgeladen werden kann (§ 2 Ziffer 6 Ladesäulenverordnung (LSV). 2.3. Mobilitätsanbieter: Wer seinen Nutzern das Laden von Elektrofahrzeugen an eigenen Ladepunkten oder Ladepunkten dritter Betreiber ermöglicht und ihnen hierfür ein Authentifizierungsmedium (z. B. RFID-Karte, App) zur Verfügung stellt sowie die Ladevorgänge abrechnet. 2.4. Punktuelles Laden: Die Berechtigung zum einmaligen Laden eines Elektromobils, welche nicht als Leistung im Rahmen eines Dauerschuldverhältnisses zwischen dem Nutzer und einem Mobilitätsanbieter oder einem Betreiber eines Ladepunktes erbracht wird (vgl. § 2 Ziffer 13 LSV). 2.5. Start des Ladevorgangs: Der Ladevorgang startet, wenn das Elektrofahrzeug über das Ladekabel mit dem Ladepunkt verbunden ist und Strom fließt. 2.6. Ende des Ladevorgangs: Der Ladevorgang endet mit der Entriegelung des Ladekabels am Ladepunkt. 2.7. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

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Sources: Terms of Use for Charging Infrastructure Including Spot Charging, Terms of Use for Charging Infrastructure Including Spot Charging, Terms of Use for Charging Infrastructure Including Spot Charging