Begriffsdefinition Musterklauseln

Begriffsdefinition. Mit UnionDepotOnline ermöglicht die Union Investment Service Bank AG, Frankfurt am Main (nachfolgend „USB“), ihren Depotkunden (nachfolgend „Anleger”) die Depotführung per Internet (nachfolgend „Online-Depotführung“).
Begriffsdefinition. Als Panne gelten technische Defekte, beschädigte Reifen, Treibstoffmangel, irrtümliches Tanken von falschem Treib- stoff, entladene Batterien, Verlust oder Beschädigung der Fahrzeugschlüssel und eingesperrte Schlüssel. Diese Auf- zählung ist abschliessend.
Begriffsdefinition. Der häufigste Lenker ist diejenige Person, die das versi- cherte Fahrzeug innerhalb eines Versicherungsjahres im Verhältnis zu den anderen Lenkern am häufigsten lenkt. Massgebend sind dabei die Anzahl Fahrzeugbewegun- gen. Sofern der tatsächliche häufigste Lenker nicht dem in der Police aufgeführten entspricht, gelangen die Rege- lungen gemäss Artikel C3 der Gemeinsamen Bestim- mungen zur Anwendung.
Begriffsdefinition. 1.1. Auftraggeber (=INGENIA GmbH); Auftragnehmer (=Lieferant); Vertragsparteien (=Auftraggeber und Auftragnehmer);
Begriffsdefinition. In der folgenden Erklärung bezieht sich der Begriff "Daten" auf alle Informationen, die im Rahmen oder im Vorfeld der Zusammenarbeit entstehen oder übermittelt werden, einschliesslich Gespräche, Unterlagen und Einblicke sowie Inhalte, die vom Kunden in das System eingebracht oder auf Datenträgern gespeichert werden. Als "vertraulich" gelten alle Daten, die nicht bereits öffentlich bekannt sind oder während der Zusammenarbeit öffentlich bekannt werden, sofern dies nicht aufgrund einer Verletzung dieser Erklärung geschieht. Als "nicht vertraulich" gelten belanglose Inhalte, die in keinem erkennbaren Zusammenhang mit vertraulichen Daten stehen.
Begriffsdefinition. Im Sinne dieser rechtlichen Grundlagen ist/sind: 1.1 Besteller: jeder Vertragspartner, der uns mit der Leistungserbringung beauftragt, 1.2 Anlage: die von uns nach dem Inhalt des jeweiligen Vertrages zu erbringende Leistung (Ver- tragsgegenstand); insbesondere jeder aufgrund des Vertrages erstellte Leistungsgegenstand. 1.3 Leistungsgegenstand: Gegenstand der von uns zu erbringenden Leistung, wie er in unserem Werkvertrag, Angebot und/oder unserer Auftragsbestätigung dazu beschrieben ist.
Begriffsdefinition. Als Ausrüstungen und Zubehörteile gelten Gegenstände, die zur ausschliesslichen Verwendung mit dem Fahrzeug vorgesehen sind, und mobile Navigationsgeräte. Mobiltelefone gelten nicht als mobile Navigationsgeräte. Ausgeschlossen sind Anhänger.
Begriffsdefinition. Arbeitstag: Montag bis ▇▇▇▇▇▇▇ von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr, exklusive der bundes- weit gesetzlich festgelegten Feiertage. Reaktion: Die Aufnahme und Analyse der Störungsmeldung bzw. das Festlegen der Störungsursache. Reaktionszeit: Die Zeit zwischen Meldung und erster Reaktion, gemessen während eines Arbeitstages (Zeitraum bis zur ersten qualifizierten Rückantwort). Releasewechsel oder Update: Das Installieren der nächst höheren Softwareversion, gemessen an der installierten Softwareversion – und Bereitstellung des darauf ba- sierenden SaaS (Service).
Begriffsdefinition. Die folgenden Definitionen sind Erklärungen für die in den jeweiligen Leistungsscheinen angegebenen Zeiten. Für alle Leistungsscheine, die dieser Vereinbarung zugeordnet sind, gelten somit die folgenden Definitionen. Supportzeit: Als Supportzeiten sind die Zeiten definiert, in denen der RZ-ServiceDesk zur Aufnahme einer Störung oder eines Service Requests (per E- Mail, Telefon oder persönlich) zur Verfügung steht. Antwortzeit: Als Antwortzeit ist die Zeit definiert, in der vom RZ auf ein eingegangenes Ticket geantwortet wird (automatisch generierte Antworten sind hiervon ausgenommen). Diese Antwort muss nicht zwingend die Lösung enthalten, es kann sich hierbei auch um Rückfragen handeln.
Begriffsdefinition. 2.1 Unter Waren werden Wärmepumpen, Zubehör von Wärmepumpen (Speicher, Boiler usw.) und andere entsprechende Produkte des Angebotes zum festgelegten Zeitpunkt und entsprechend der Export Preisliste von Master Therm verstanden. 2.2 Das Datum oder der Zeitpunkt der Übergabe der Waren an den Partner wird in allen Fällen als das Datum bzw. der Zeitpunkt der Annahme der Ware durch den Partner oder eine vertraglichen Beförderer am Ort der Übergabe der Ware verstanden. 2.3 Als Ort der Übergabe der Ware an den Partner wird in allen genannten Fällen das Lager von MasterTherm in ▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇, ▇▇▇ ▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇ verstanden. 2.4 Der Zeitpunkt der Übergabe an den Endanwender wird in allen Fällen als das Datum der offiziellen Inbetriebnahme einer funktionierenden Installation, deren Komponenten einschließlich einer Wärmepumpe für die dauerhafte Benutzung durch den Endanwender verstanden.