Beauftragungen Musterklauseln
Beauftragungen. “Beauftragung” bedeutet die angenommene Bestellung inklusive jeglicher Zusatzdokumente, die die Parteien entweder durch einen Anhang oder durch Verweis einbeziehen („Zusatzdokumente”). Solche Zusatzdokumente können beispielweise Supportproduktlisten, Hardware- oder Softwarespezifikationen, Datenblätter und deren Ergänzungen sowie standardisierte oder ausgehandelte Leistungsbeschreibungen oder Statements of Work (SOWs), veröffentlichte Herstellergarantien und Service Level Agreements sein, die dem Kunden in Papierform oder durch Verweis auf eine HP Webseite zur Verfügung gestellt werden können.
Beauftragungen. Jede Bestellung bedarf der Annahme durch Avaya. Diese erfolgt in Form einer Auftragsbestätigung in Schrift- oder Textform oder konkludent durch Lieferung der bestellten Produkte bzw. Aufnahme der Leistungen. Angenommene Bestellungen unterliegen ausschließlich den Bedingungen dieses SLSA. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Einkaufsbedingungen des Kunden, die z.B. einer Bestellung beigefügt werden, werden auch durch vorbehaltlose Auftragsannahme oder Lieferung bzw. Leistung nicht Vertragsinhalt.
Beauftragungen. Im Bereich der folgenden Forschungsagenden erbringt die ÖAW Leistungen im Rahmen von sonstigen Vereinbarungen mit dem BMWFW. Diese Leistungen sind gesondert budgetär ausgewiesen. ÖAW und BMWFW werden gemeinschaftlich über Art und Weise der Ausübung und Prüfung dieser Tätigkeiten bzw. deren allfällige Beendigung beschließen, sofern nicht im Einzelnen anderes bestimmt ist.
Beauftragungen. 3.1. Beauftragungen des Auftraggebers sind vom Auftragnehmer auf den vorbereiteten Vordrucken, die jeder Beauftragung beiliegen, innerhalb von 3 Wochen schriftlich zu bestätigen.
3.2. Angebote des Auftragnehmers erfolgen grundsätzlich unentgeltlich. Dies gilt bei Nachtragsangeboten dann nicht, wenn die besonderen Umstände des Einzelfalls eine Vergütungspflicht erfordern (z.B. bei über die Verkehrsüblichkeit hinausgehendem Planungsaufwand, der für die Ausführung der geänderten und zusätzlichen Leistung erforderlich ist).
3.3. Kostenvoranschläge werden nur nach schriftlicher Vereinbarung vergütet.
Beauftragungen. Die Vertragspartner vereinbaren die konkrete Leistungserbringung durch Beauftragungen. Beauftragungen re- geln die Details der Leistungserbringung. Sie umfassen eine kon- krete Leistungsbeschreibung, sowie den Zeitraum und die Termine für die Übergabe der Leistungsergebnisse. Beauftragungen beste- hen aus dem Angebot von Lobster und der Bestellung des Kunden. Angebote und Bestellungen werden im Regelfall per E-Mail ausge- tauscht. Alle Beauftragungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit mindestens der Textform und nehmen grundsätzlich auf diese AGB Lobs- ter_data Bezug. Eine Bestellung des Kunden, die Erweiterungen, Einschränkungen oder sonstige Änderungen zum Angebot von Lobster enthält, wird erst nach Zugang einer Auftragsbestätigung von Lobster beim Kunden rechtswirksam.
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