Entleihung Musterklauseln
Entleihung. Die Entleihung oder Mitbenutzung von Geräten, Werkzeugen, Einrichtungen, Materialien, Fahrzeugen usw. der MCA erfolgt auf Gefahr und Haftung des Vertragspartners. Die MCA haftet nicht für Unfälle und Schäden, die dem Vertragspartner, seinen Bediensteten oder sonstigen Dritten, denen sich der Vertragspartner zur Erfüllung seiner Pflichten bedient, zustoßen. Dies gilt nicht, wenn der MCA Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wurde. Bei Entleihung kommen die besonderen Bestimmungen für die Inanspruchnahme von technischem Gerät, sonstigen Gebrauchsgegenständen und unselbständigen Arbeitsleistungen der MCA zur Anwendung.
