Balkone Musterklauseln

Balkone. An Balkongeländern befestigte Blumenkästen müssen wind- und absturzsicher angebracht werden. Beim Blumengießen ist dafür zu sor- gen, dass kein Wasser an den Hauswänden abfließt oder auf andere Balkone oder Personen tropft. Das Anbringen von ▇▇▇▇▇▇▇▇ und Satellitenantennen auf und an den Balkonen bedarf der Zustimmung des Vermieters. Das Anbringen eines Sicht- oder Windschutzes am Balkongeländer ist bis zur Höhe des Balkongeländers zulässig. Balkone, Loggien, Dachterrassen etc. müssen im Winter von Eis und Schnee frei gehalten werden. Weitere Regelungen: Sperrmüll und Sondermüll sind bei den zuständigen städtischen An- nahmestellen abzugeben bzw. abholen zu lassen. Eingänge, Treppen, Treppenabsätze und Flure sind von allen sperrigen Gegenständen frei zu halten, die ihre Eignung als Fluchtweg im Brand- fall beeinträchtigen könnten. In Fluren und Treppenhäusern dürfen Ort, Datum Vermieter Mieter Der Vermieter kann die nachfolgend näher bezeichneten Betriebskosten (Kostenarten nach § 2 der Betriebskostenverordnung) auf den Mieter umlegen, es sei denn, dass sie üblicherweise vom Mieter außerhalb der Miete unmittelbar getragen werden. Betriebskosten liegen nur dann vor, wenn es sich um laufende, regelmäßig wiederkehrende Kosten im Zusammenhang mit dem Haus oder dem Grundstück handelt.
Balkone. Auf den Balkonen erfolgt die Ausführung des Bodenbelages mit Holzdielen. Diese werden auf Stelzlager verlegt und nicht verfugt. Das Regenwasser wird über ein Fallrohr abgeleitet. Balkongeländer (sofern vorhanden) bestehen aus mattiertem Glas. Bei gemauerten oder betonierten Brüstungen der Balkone erhalten diese als Abschluss eine Blechabdeckung.
Balkone. Speziell in Ballungsgebieten sind Balkone ein ebenso attraktiver wie wert- voller Raum. Der Balkon stellt einen Lebensraum zur Wohnung dar. Balko- ne, sofern nach Haustyp vorhanden, werden aus Stahlbeton-Fertigteilen oder vor Ort betoniert nach statischer Berechnung hergestellt oder werden mit einer Stützen- oder Trägerkonstruktion vor die Fassade gesetzt und sind entsprechend der Wärmeschutzverordnung vom Gebäude getrennt. Die Balkone erhalten verzinkte Geländer, oder je nach Haustyp eine vor Ort gemauerte Balkonbrüstung, nach den Sicherheitsvorschriften. • Balkone sind der Witterung stark ausgesetzt. Hohe Temperaturunterschie- de (Regen, Sonne, Schnee) können zu Spannungsrissen führen. Dadurch kann im Winter Feuchtigkeit und Wasser eindringen und durch Frosteinwir- kung den Bodenbelag und die Tragschicht schädigen. Der Belag wird in Betonwerkstein als Kunststein-Platten im Format 40/40 cm oder 40/60 cm auf einer Balkonabdichtung gegen Feuchtigkeit und Wasser ausgeführt. Die Verlegung erfolgt im Mörtel- oder Sandbett. Wahlweise kann der Balkonbe- lag gegen Mehrpreis auch mit Holzfliesen ausgeführt werden. Balkonbelä- ge gehören zum Gewerk Fliesenarbeiten.
Balkone. Stahlbetondeckenplatten mit thermischer Trennung zu den Geschossdecken. Die Abdichtung erfolgt mittels Abdichtungsfolien bzw. Bitumenschweißbahnen, Entwässerung über Fallrohre aus Titanzink mit Anschluss an die Grundleitungen. Brüstung als lackiertes Stahlpfostengeländer mit Glaseinsatz.