Ausbau Musterklauseln
Ausbau. Beim Ausbau teerhaltiger Schichten ist das Arbeitsverfahren so zu gestalten, dass PAK (po- lycyclisch aromatische Kohlenwasserstoffe)-haltige Gase, Dämpfe oder Stäube, soweit dies nach dem Stand der Technik möglich ist, nicht frei werden und unmittelbarer Hautkontakt nach TRGS 401 (Technische Regeln für Gefahrstoffe 401 „Gefährdung durch Hautkontakt - Ermittlung, Beurteilung, Maßnahmen") vermieden wird. Zur Reduzierung der Staubentwicklung bei Ausbaumaßnahmen ist das Material feuchtzu- halten. Weiter wird auf die Verwendung geschlossener Bedienungsstände bei Baumaschi- nen, eine Zwangslüftung mit zuvor gereinigter Luft und die allgemeinen technischen Schutzmaßnahmen der TRGS 551, Nr. 5.1 (Technische Regeln für Gefahrstoffe 551 „Pyro- lyseprodukte aus organischem Material“) - sowie die Maßnahmen beim "Ausbau von teer- haltigen Straßenbefestigungen" der TRGS 551, Nr. 5.2.5.3 hingewiesen. Die Kosten sind in die jeweiligen Positionen des Leistungsverzeichnisses einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
Ausbau. Ver - und Entsorgungsleitungen
Ausbau
