Ausserordentliche Kündigung Musterklauseln

Ausserordentliche Kündigung. Die Vertragsparteien sind bei Vorliegen von wichtigen Gründen jederzeit berechtigt, die Vertragsmodule mit sofortiger Wirkung zu beenden. Als wichtige Gründe gelten insbesondere: – schwerwiegende oder wiederholte Verletzungen von Bestimmungen des Vertragsmoduls durch eine der Vertragsparteien; – wiederholte Beanstandungen/Rückbelastungen und/oder von Karten- herausgebern als betrügerisch gemeldete Transaktionen (gemäss Ziffer 10); – sonstige Ungereimtheiten bei abgerechneten Transaktionen; – eine wesentliche Änderung der Eigentums- und Kontrollverhältnisse des Vertragspartners; – Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Vertrags- partners. Die ausserordentliche Kündigung von Vertragsmodulen für die Karten- akzeptanz berechtigt SPS zur sofortigen Beendigung aller bestehenden Vertragsmodule. Die sofortige Beendigung aller bestehenden Vertrags- module bewirkt die automatische Auflösung der Rahmenvereinbarung.
Ausserordentliche Kündigung. Verletzt ein Vertragspartner seine vertraglichen Verpflichtungen in besonders schwerem Masse, so ist der andere Vertragspartner berechtigt, den Vertrag jederzeit ausserordentlich und fristlos zu kündigen. Eine besonders schwere Pflichtverletzung liegt insbesondere vor, wenn der Vertragspartner zahlungsunfähig oder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt ist, der Anbieter mit mindestens zwei Rechnungen in Verzug ist, durch Verschulden des Vertragspartners die Qualität des Netzes/Dienstes beeinträchtigt oder die Funktion des Netzes/Dienstes gestört wird und dies nicht unverzüglich behoben wird, der Vertragspartner technische Einrichtungen manipuliert oder nicht zugelassene Einrichtungen betreibt, der Vertragspartner sonstige schwerwiegende rechtswidrige Handlungen begeht oder begehen lässt, Behördliche Restriktionen oder Auflagen oder gesetzliche Bestimmungen die Leistungen verunmöglichen. Die ausserordentliche Kündigung muss innerhalb von zwei Wochen ab Kenntnis der Voraussetzungen der schweren Pflichtverletzung ausgesprochen werden. Der Kündigende hat Anspruch auf Schadensersatz. Soweit der Schuldner keinen geringeren oder der Gläubiger keinen höheren Schaden nachweist, ist der Gekündigte verpflichtet, ein Viertel des Betrages als pauschalierten Schadensersatz zu zahlen, den er in dem der Kündigung unmittelbar vorausgegangenen 12 Monaten zu zahlen verpflichtet war. Anpassungen des Vertrages müssen von den LKW rechtzeitig, mindestens jedoch drei Monate vor Wirksamwerden bekanntgegeben werden, so dass der Vertrag unter Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist gekündigt werden kann. Für ausschliesslich begünstigende Anpassungen gilt eine Anzeige- und Veröffentlichungsfrist von einem Monat. Notwendige Anpassungen, die sich aus gesetzlichen Rahmenbedingungen oder gerichtlichen Entscheidungen ergeben, sind jederzeit möglich. Der angepasste Vertrag muss der Regulierungsbehörde mindestens sechs Wochen vor der Anwendung zur Genehmigung vorgelegt werden.
Ausserordentliche Kündigung. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Dieser liegt insbesondere dann vor, wenn eine Partei gegen eine vertragliche Verpflichtung verstößt und trotz Aufforderung nicht innerhalb einer Frist von zwei (2) Wochen Abhilfe schafft.
Ausserordentliche Kündigung. 22.1 WWZ hat das Recht, den Vertrag aus wichtigen Gründen, welche die Vertragserfüllung für sie un-zumutbar machen, per sofort zu kündigen. Als wichtige Gründe gelten insbesondere: -störungen führen);
Ausserordentliche Kündigung. Der Vermieter ist berechtigt, den Mietvertrag aus wichtigem Grund mit einer Frist von drei Tagen auf einen beliebigen Zeitpunkt ausserordentlich zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
Ausserordentliche Kündigung. (a) Jede PARTEI kann einen VERTRAG aus wichtigem Grund außeror- dentlich und ohne Frist kündigen, wenn die andere PARTEI den VERTRAG schwerwiegend verletzt hat oder wenn über sie der Kon- kurs oder ein Nachlassverfahren eröffnet worden ist. Zühlke kann einen VERTRAG u.a. aus wichtigem Grund außerordentlich und ohne Frist kündigen, wenn der Kunde wiederholt oder über einen längeren Zeitraum mit einer nicht unerheblichen Summe in Zah- lungsverzug gerät.
Ausserordentliche Kündigung. Das Recht der Parteien zur außerordentlichen Kündigung des POS-Servicevertrages aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund, der omono zur außerordentlichen Kündigung des POS-Servicevertrages berechtigt, liegt insbesondere dann vor, wenn: – das VU sich mit einem nicht nur unerheblichen Teil des zu entrichtenden Entgelts in Verzug befindet, – wenn eine zuständige Aufsichtsbehörde dies verlangt, – wenn das VU begründet und nicht nur Einzelfallbezogen Anlass zu der Vermutung gibt, an Aktivitäten zur Geldwäsche oder T Terrorismusfinanzierung beteiligt zu sein, und keine Abhilfe schafft, – wenn das VU gegen die gesetzlichen Anforderungen zur Korruptionsbekämpfung oder gegen Exportkontrollvorschriften verstößt, oder auf außenwirtschaftlichen Sperrlisten der Bundesrepublik, der EU oder der USA geführt wird, – wenn das VU vertraglichen Verpflichtungen nicht innerhalb der von omono gesetzten angemessenen Frist nachkommt oder – wenn das VU wiederholt gegen die Informationspflichten verstößt.
Ausserordentliche Kündigung. Bei schwerwiegendem Verstoss durch eine der Vertragsparteien gegen eine ihrer vertragsgemässen Verpflichtungen und wenn diese Vertragspartei ihren schwerwiegenden Verstoss nicht innerhalb von 30 (dreissig) Tagen ab dem Erhalt einer per Einschreiben versendeten förmlichen Mahnung behebt, kann die andere Vertragspartei den vorliegenden Vertrag von Rechts wegen ohne zusätzliche Kündigungsfrist kündigen.
Ausserordentliche Kündigung. (a) Jede PARTEI kann einen VERTRAG aus wichtigem Grund ausseror- dentlich und ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn die an- dere PARTEI den VERTRAG schwerwiegend verletzt hat oder wenn über sie der Konkurs oder ein Nachlassverfahren eröffnet worden ist oder sie die Zahlungen oder die Erbringung anderweitiger Leis- tungen eingestellt hat. Vorbehalten bleibt die vorzeitige Auflösung eines VERTRAGS über PROJEKTLEISTUNGEN und XXXXXXXXXXX bei Ter- minverzug, welche ausschliesslich durch Ziffer 7(c) geregelt wird.
Ausserordentliche Kündigung. Beide Parteien können diesen Rahmenvertrag jederzeit aus wichtigem Xxxxx xxx- digen. Wichtige Gründe sind insbesondere Verletzungen der Bestimmungen zur Vertraulichkeit, zum Datenschutz oder der Datensicherheit durch den Anbieter, schwere Verletzungen von SLAs, welche trotz Mahnung nicht innert 20 Tagen be- hoben werden, Konkurs oder Nachlassstundung bzw. drohender Konkurs oder Nachlassstundung des Anbieters sowie Zahlungsverzug des Kunden von mehr als … Monaten.