Bodenbelag Musterklauseln
Bodenbelag. In allen Hallen ist für die Standfläche Bodenbelag vorgeschrieben.
Bodenbelag. Eingänge Wohnen, Essen: Schlafzimmer: Kinderzimmer: Arbeitszimmer, Abstellräume und Speis: Kellerräume Betonbodenplatte. Sonderwunsch Bodenbelag:
Bodenbelag. Terrassendielen aus Thermoesche.
Bodenbelag. Jeder Aussteller ist verpflichtet, einen ge- eigneten Bodenbelag auf seiner Standflä- che zu verlegen.
Bodenbelag. In der Messehalle ist für die Standfläche Bodenbelag vorgeschrieben.
Bodenbelag. Wir haben einen eigenen Standbau mit neutralen, sauberen, weissen Aussenwänden und verzichten auf die Bestellung von Messebauwänden. Eigener Systemstand des Ausstellers oder Eigenbau: SYMA anderer Standhöhe über 2.50 m (Bewilligung durch Messeleitung), m Sondermasse (Länge × Tiefe) m × m Die Stände sind mit einem Bodenbelag wie Teppich oder Bodenrosten/Parkett zu versehen. Wir haben keinen Bodenbelag und benötigen einen Standteppich, der verlegt und entsorgt wird. Bitte wählen Sie die gewünschte Teppichfarbe: anthrazit grau rot blau grün Eigener Teppich (Muss durch Aussteller entsorgt werden. Ansons- ten wird eine Pauschale von CHF 100.- in Rechnung gestellt).
