AUFNAHME VON KONFERENZEN Musterklauseln
AUFNAHME VON KONFERENZEN. Sofern im Rahmen des angebotenen Service Telefon- oder Video-Konferenzen vom Kunden genutzt werden, weist Avaya den Kunden hiermit darauf hin, dass es bei einer geplanten Aufzeichnung einer solchen Konferenz gesetzlich vorgeschrieben ist, alle Teilnehmer der Konferenz vor der Aufzeichnung darüber zu informieren, damit sie der Verwendung der Aufzeichnungsfunktionen zustimmen. Der Kunde erkennt in diesem Zusammenhang an, dass dies in seiner Verantwortung liegt und Avaya keine Haftung gegenüber dem Kunden oder einem Benutzer oder Dritten übernimmt, wenn diese Information unterbleibt und die Zustimmung nicht eingeholt wird.
