Common use of Anwendbares Recht Clause in Contracts

Anwendbares Recht. Soweit gesetzlich nicht ausgeschlossen, gelten die zwischen Unternehmern anzuwendenden gesetzlichen Bestimmungen. Diese Bestimmung gilt nicht für Verbrauchergeschäfte. Es gilt österreichisches Recht mit Ausnahme des UN-Kaufrechts und nicht zwingender Verweisungsnormen.

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Samples: www.ifunk.at, www.smartfiber.at, www.tnr.at

Anwendbares Recht. Soweit gesetzlich nicht ausgeschlossen, gelten die zwischen Unternehmern Vollkaufleuten anzuwendenden gesetzlichen Bestimmungen. Diese Bestimmung gilt nicht für Verbrauchergeschäfte. Es gilt österreichisches Recht mit Ausnahme des UN-Kaufrechts und nicht zwingender Verweisungsnormen.

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Samples: nemox.net, fonira.at, www.ara.at

Anwendbares Recht. Soweit gesetzlich nicht ausgeschlossen, gelten die zwischen Unternehmern anzuwendenden gesetzlichen Bestimmungen. Diese Bestimmung gilt nicht für Verbrauchergeschäfte. Es gilt materielles österreichisches Recht mit Ausnahme des UN-Kaufrechts und nicht zwingender Verweisungsnormen.

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Samples: www.salzburg-ag.at, www.salzburg-ag.at, www.ortswaerme.info

Anwendbares Recht. Soweit gesetzlich nicht ausgeschlossen, gelten die zwischen Unternehmern Vollkaufleuten anzuwendenden gesetzlichen Bestimmungen. Diese Bestimmung gilt nicht für Verbrauchergeschäfte. Es gilt österreichisches Recht mit Ausnahme des UN-UN- Kaufrechts und nicht zwingender Verweisungsnormen.

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Samples: www.bmbwf.gv.at, www.cyberservice.net

Anwendbares Recht. Soweit gesetzlich nicht ausgeschlossen, gelten die zwischen Unternehmern anzuwendenden gesetzlichen gesetzli- chen Bestimmungen. Diese Bestimmung gilt nicht für Verbrauchergeschäfte. Es gilt österreichisches Recht mit Ausnahme des UN-Kaufrechts und nicht zwingender Verweisungsnormen.

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Samples: www.iplace.at

Anwendbares Recht. Soweit gesetzlich nicht ausgeschlossen, gelten die zwischen Unternehmern anzuwendenden gesetzlichen Bestimmungen. Diese Bestimmung gilt nicht für Verbrauchergeschäfte. Es gilt österreichisches Recht mit Ausnahme des UN-Kaufrechts und nicht zwingender VerweisungsnormenKollisionsnormen. Es gelten die zwischen Unternehmern anzuwenden gesetzlichen Bestimmungen mit Ausnahme bei Endverbrauchergeschäften.

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Samples: www.innonet.at

Anwendbares Recht. Soweit gesetzlich nicht ausgeschlossen, gelten die zwischen Unternehmern Vollkaufleuten anzuwendenden gesetzlichen Bestimmungen. Diese Bestimmung gilt nicht für Verbrauchergeschäfte. Es gilt österreichisches Recht mit Ausnahme des UN-Kaufrechts und nicht zwingender Verweisungsnormen. Die Anwendung des UN-Kaufrechtes ist somit ausgeschlossen.

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Samples: www.tele-tec.at

Anwendbares Recht. Soweit gesetzlich nicht ausgeschlossen, gelten die zwischen Unternehmern anzuwendenden gesetzlichen BestimmungenBestim- mungen. Diese Bestimmung gilt nicht für Verbrauchergeschäfte. Es gilt österreichisches Recht mit Ausnahme des UN-Kaufrechts und nicht zwingender Verweisungsnormen.

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Samples: www.pr-link.at

Anwendbares Recht. Soweit gesetzlich nicht ausgeschlossen, gelten die zwischen Unternehmern anzuwendenden gesetzlichen Bestimmungen. Diese Bestimmung gilt nicht für Verbrauchergeschäfte. Es gilt österreichisches Recht mit Ausnahme des UN-Kaufrechts und nicht zwingender VerweisungsnormenKollisionsnormen. Es gelten die zwischen Unternehmern anzuwendenden gesetzlichen Bestimmungen mit Ausnahme bei Verbrauchergeschäften.

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Samples: www.telitall.net

Anwendbares Recht. Soweit gesetzlich nicht ausgeschlossen, gelten die zwischen Unternehmern anzuwendenden gesetzlichen Bestimmungen. Diese Bestimmung gilt nicht für Verbrauchergeschäfte. Es gilt österreichisches Recht mit Ausnahme des UN-UN- Kaufrechts und nicht zwingender Verweisungsnormen.

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Samples: bluespeed.eu

Anwendbares Recht. Soweit gesetzlich nicht ausgeschlossen, gelten die zwischen Unternehmern Unternehmen anzuwendenden gesetzlichen Bestimmungen. Diese Bestimmung gilt nicht für Verbrauchergeschäfte. Es gilt österreichisches Recht mit Ausnahme des UN-Kaufrechts und nicht zwingender Verweisungsnormen. Die Anwendung des UN-Kaufrechtes ist somit ausgeschlossen.

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Samples: www.selfnet.at

Anwendbares Recht. Soweit gesetzlich nicht ausgeschlossen, gelten die zwischen Unternehmern Vollkaufleuten anzuwendenden gesetzlichen gesetzli- chen Bestimmungen. Diese Bestimmung gilt nicht für Verbrauchergeschäfte. Es gilt österreichisches Recht mit Ausnahme des UN-Kaufrechts und nicht zwingender VerweisungsnormenVer¬weisungsnormen.

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Samples: www.ihab.at