Anschlussnutzer Musterklauseln

Anschlussnutzer. Nach § 1 Absatz 3 NDAV, gilt entsprechend für Mittel- und Hochdrucknetz.
Anschlussnutzer. Anschlussnutzer i. S. d. Vertrags ist derjenige, der den Netzanschluss zum Zwecke der Einspeisung des in der Biogasaufbereitungsanlage auf Erdgasqualität aufbereiteten Biogases nutzt, indem er das Biogas zum Transport bereitstellt.
Anschlussnutzer. Nach § 1 Absatz 3 NDAV, gilt entsprechend für Mittel- und Hochdrucknetz. Netzbetreiber, mit dem der Transportkunde nach § 3 Absatz 1 Satz 1 GasNZV einen Ausspeisevertrag, auch in Form eines Lieferantenrahmenvertrages, abschließt.
Anschlussnutzer. Jede Ausspeisestelle, die im Rahmen eines Vertrages oder eines Anschluss- nutzungsverhältnisses gemäß § 3 der Verordnung über Allgemeine Bedingun- gen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung – NDAV) vom 01.11.2006 ei- nen Anschluss an das Niederdruck-/ Mitteldruck- oder Hochdrucknetz zur Ent- nahme von Gas nutzt.

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  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.