Common use of Annahmeverzug Clause in Contracts

Annahmeverzug. 17.1 Für die Dauer des Annahmeverzuges des Vertragspartners ist Firma Telesysteme-Lenz berechtigt, die Liefergegenstände auf Gefahr und Kosten des Käufers einzulagern. Die Firma Telesysteme-Lenz kann sich hierzu auch einer Spedition oder eines Lagerhalters bedienen. 17.2 Während der Dauer des Annahmeverzuges hat der Vertragspartner an die Firma Telesysteme-Lenz als Ersatz der entstehenden Lagerkosten ohne weiteren Nachweis pro Monat pauschal 1 % des Kaufpreises, höchstens jedoch 25,00 EUR pro Monat, zu bezahlen. Bei Anfall höherer Lagerkosten kann die Firma Telesysteme-Lenz den Ersatz dieser Kosten gegen Nachweis vom Vertragspartner fordern. 17.3 Wenn der Vertragspartner nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme der Liefergegenstände verweigert oder erklärt, die Ware nicht abnehmen zu wollen, kann die Firma Telesysteme-Lenz die Erfüllung des Vertrages verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Die Firma Telesysteme-Lenz ist berechtigt, als Schadenersatz wahlweise entweder pauschal 25 % des vereinbarten Kaufpreises oder den Ersatz des effektiv entstandenen Schadens vom Käufer zu fordern.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Annahmeverzug. 17.1 Für 13.1. Gerät der Kunde länger als 2 Wochen in An- nahmeverzug (Verweigerung der Annahme, Verzug mit Vorleistungen oder anders), und hat der Kunde trotz angemessener Nachfristsetzung nicht für die Dauer Beseitigung der ihm zuzurechnenden Umstände gesorgt, welche die Leistungsausführung verzögern oder verhindern, dürfen wir bei aufrechtem Vertrag über die für die Leistungsausführung spezifizierten Geräte und Materialien anderweitig verfügen, sofern wir im Fall der Fortsetzung der Leistungsaus- führung diese innerhalb einer den jeweiligen Gege- benheiten angemessenen Frist nachbeschaffen. 13.2. Bei Annahmeverzug des Annahmeverzuges des Vertragspartners ist Firma Telesysteme-Lenz Kunden sind wir eben- so berechtigt, bei Bestehen auf Vertragserfüllung die Liefergegenstände auf Gefahr und Kosten des Käufers Ware bei uns einzulagern. Die Firma Telesysteme-Lenz kann sich hierzu auch einer Spedition oder eines Lagerhalters bedienen, wofür uns eine Lagerge- bühr in Höhe von €7.-/Tag zusteht. 17.2 Während der Dauer des Annahmeverzuges hat der Vertragspartner an die Firma Telesysteme-Lenz als Ersatz der entstehenden Lagerkosten ohne weiteren Nachweis pro Monat pauschal 1 13.3. Davon unberührt bleibt unser Recht, das Entgelt für erbrachte Leistungen fällig zu stellen und nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutre- ten. 13.4. Im Falle eines berechtigten Rücktritts vom Ver- trag dürfen wir einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 15 % des Kaufpreises, höchstens jedoch 25,00 EUR pro Monat, Auftragswertes zuzüglich USt ohne Nachweis des tatsächlichen Schadens vom Kunden zu bezahlen. Bei Anfall höherer Lagerkosten kann die Firma Telesysteme-Lenz den Ersatz dieser Kosten gegen Nachweis vom Vertragspartner fordern. 17.3 Wenn der Vertragspartner nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme der Liefergegenstände verweigert oder erklärt, die Ware nicht abnehmen zu wollen, kann die Firma Telesysteme-Lenz die Erfüllung des Vertrages verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Die Firma Telesysteme-Lenz Verpflichtung zur Zahlung eines Schadenersatzes durch einen unternehmeri- schen Kunden ist berechtigtvom Verschulden unabhängig. 13.5. Die Geltendmachung eines höheren Schadens ist zulässig. Gegenüber Verbrauchern besteht dieses Recht nur, als Schadenersatz wahlweise entweder pauschal 25 % des vereinbarten Kaufpreises oder den Ersatz des effektiv entstandenen Schadens vom Käufer zu fordernwenn es im Einzelfall ausgehandelt wird.

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Sources: Geschäftsbedingungen Für Sanitär , Heizungs Und Lüftungstechniker

Annahmeverzug. 17.1 Für die Dauer 19.1. Bei Annahmeverzug des Annahmeverzuges des Vertragspartners ist Firma Telesysteme-Lenz Kunden sind wir berechtigt, bei Bestehen auf Vertragserfüllung das Fahrzeug bei uns oder bei Dritten zu verwahren bzw. die Liefergegenstände auf Gefahr und Kosten des Käufers Ware (z.B. Reifen) bei uns einzulagern. Die Firma Telesysteme-Lenz kann sich hierzu auch einer Spedition oder eines Lagerhalters bedienen, wofür uns eine in den Geschäftsräumlichkeiten ausgezeichnete Lagergebühr zusteht. 17.2 Während der Dauer des Annahmeverzuges hat der Vertragspartner an die Firma Telesysteme-Lenz als Ersatz der entstehenden Lagerkosten ohne weiteren Nachweis pro Monat pauschal 1 19.2. Davon unberührt bleibt unser Recht, das Entgelt für er- brachte Leistungen fällig zu stellen und nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. 19.3. Im Falle eines berechtigten Rücktritts vom Vertrag dür- fen wir einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 15 % des Kaufpreises, höchstens jedoch 25,00 EUR pro Monat, zu bezahlenAuftragswertes zuzüglich USt. Bei Anfall höherer Lagerkosten kann die Firma Telesysteme-Lenz den Ersatz dieser Kosten gegen ohne Nachweis des tatsächlichen Schadens vom Vertragspartner fordern. 17.3 Wenn der Vertragspartner nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme der Liefergegenstände verweigert oder erklärt, die Ware nicht abnehmen zu wollen, kann die Firma Telesysteme-Lenz die Erfüllung des Vertrages verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung unternehmerischen Kunden verlangen. Die Firma Telesysteme-Lenz Verpflichtung zur Zahlung eines Schadener- satzes durch einen unternehmerischen Kunden ist berechtigtvom Ver- schulden unabhängig. 19.4. Die Geltendmachung eines höheren Schadens ist zu- lässig. Gegenüber Verbrauchern besteht dieses Recht nur, als Schadenersatz wahlweise entweder pauschal 25 % des vereinbarten Kaufpreises wenn es im Einzelfall ausgehandelt wird. 19.5. Sofern unsere Kosten, Aufwand oder der entstandene Schaden den Ersatz des effektiv entstandenen Schadens vom Käufer zu fordernWert der Sache (z.B. Reifen, altes Auto) über- steigt, sind wir nach abermaliger Aufforderung nach einem Monat zur außergerichtlichen Verwertung / Entsorgung be- rechtigt.

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Sources: Allgemeine Bedingungen Für Die Ausführung Von Reparaturen Und Sonstigen Arbeiten Sowie Für Den Verkauf Von Ersatzteilen

Annahmeverzug. 17.1 Für die Dauer 18.1. Bei Annahmeverzug des Annahmeverzuges des Vertragspartners ist Firma Telesysteme-Lenz Kunden sind wir berechtigt, bei Bestehen auf Vertragserfül- lung das Fahrzeug bei uns oder bei Dritten zu verwahren bzw. die Liefergegenstände auf Gefahr und Kosten des Käufers Ware (z.B.: Reifen) bei uns einzulagern. Die Firma Telesysteme-Lenz kann sich hierzu auch einer Spedition oder eines Lagerhalters bedienen, wofür uns eine in den Geschäftsräumlichkeiten ausgezeichnete Lagerge- bühr zusteht. 17.2 Während der Dauer des Annahmeverzuges hat der Vertragspartner an die Firma Telesysteme-Lenz als Ersatz der entstehenden Lagerkosten ohne weiteren Nachweis pro Monat pauschal 1 % des Kaufpreises18.2. Davon unberührt bleibt unser Recht, höchstens jedoch 25,00 EUR pro Monat, das Entgelt für erbrachte Leistungen fällig zu bezahlen. Bei Anfall höherer Lagerkosten kann die Firma Telesysteme-Lenz den Ersatz dieser Kosten gegen Nachweis stellen und nach angemessener Nachfrist vom Vertragspartner fordernVertrag zurückzutreten. 17.3 Wenn der Vertragspartner nach Ablauf 18.3. Im Falle eines berechtigten Rücktritts vom Vertrag dürfen wir einen pauschalierten Schadenersatz in einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme der Liefergegenstände verweigert oder erklärt, die Ware nicht abnehmen zu wollen, kann die Firma Telesysteme-Lenz die Erfüllung Marktüblichen Höhe des Vertrages verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung Auftragswertes zuzüglich USt ohne Nach- weis des tatsächlichen Schadens vom unternehmerischen Kunden verlangen. Die Firma Telesysteme-Lenz Verpflich- tung zur Zahlung eines Schadenersatzes durch einen unternehmerischen Kunden ist vom Verschulden unabhängig. 18.4. Die Geltendmachung eines höheren Schadens ist zulässig. Gegenüber Verbrau- chern besteht dieses Recht nur, wenn es im Einzelfall ausgehandelt wird. 18.5. Sofern unsere Kosten, Aufwand oder der entstandene Schaden den Wert der Sache (z.B.: Reifen, altes Auto) übersteigt, sind wir nach abermaliger Aufforderung nach einem Monat zur außergerichtlichen Verwertung / Entsorgung berechtigt, als Schadenersatz wahlweise entweder pauschal 25 % des vereinbarten Kaufpreises oder den Ersatz des effektiv entstandenen Schadens vom Käufer zu fordern.

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Sources: General Terms and Conditions for Vehicle Repair Services

Annahmeverzug. 17.1 Für 13.1. Gerät der Kunde länger als 4 Wochen in Annah- meverzug (Verweigerung der Annahme, Verzug mit Vorleistungen oder anders), und hat der Kunde trotz angemessener Nachfristsetzung nicht für die Dauer Beseiti- gung der ihm zuzurechnenden Umstände gesorgt, welche die Leistungsausführung verzögern oder ver- hindern, dürfen wir bei aufrechtem Vertrag über die für die Leistungsausführung spezifizierten Geräte und Materialien anderweitig verfügen, sofern wir im Fall der Fortsetzung der Leistungsausführung diese inner- halb einer den jeweiligen Gegebenheiten angemesse- nen Frist nachbeschaffen. 13.2. Bei Annahmeverzug des Annahmeverzuges des Vertragspartners ist Firma Telesysteme-Lenz Kunden sind wir eben- so berechtigt, bei Bestehen auf Vertragserfüllung die Liefergegenstände auf Gefahr und Kosten des Käufers Ware bei uns einzulagern. Die Firma Telesysteme-Lenz kann sich hierzu auch einer Spedition oder eines Lagerhalters bedienen, wofür uns eine Lagerge- bühr in Höhe von 150 zusteht. 17.2 Während der Dauer des Annahmeverzuges hat der Vertragspartner an die Firma Telesysteme-Lenz als Ersatz der entstehenden Lagerkosten ohne weiteren Nachweis pro Monat pauschal 1 13.3. Davon unberührt bleibt unser Recht, das Entgelt für erbrachte Leistungen fällig zu stellen und nach an- gemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. 13.4. Im Falle eines berechtigten Rücktritts vom Ver- trag dürfen wir einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 5 % des Kaufpreises, höchstens jedoch 25,00 EUR pro Monat, Auftragswertes zuzüglich USt ohne Nachweis des tatsächlichen Schadens vom Kun- den zu bezahlen. Bei Anfall höherer Lagerkosten kann die Firma Telesysteme-Lenz den Ersatz dieser Kosten gegen Nachweis vom Vertragspartner fordern. 17.3 Wenn der Vertragspartner nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme der Liefergegenstände verweigert oder erklärt, die Ware nicht abnehmen zu wollen, kann die Firma Telesysteme-Lenz die Erfüllung des Vertrages verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Die Firma Telesysteme-Lenz Verpflichtung zur Zahlung eines Schadenersatzes durch einen unternehmerischen Kunden ist berechtigtvom Verschulden unabhängig. 13.5. Die Geltendmachung eines höheren Schadens ist zulässig. Gegenüber Verbrauchern besteht dieses Recht nur, als Schadenersatz wahlweise entweder pauschal 25 % des vereinbarten Kaufpreises oder den Ersatz des effektiv entstandenen Schadens vom Käufer zu fordernwenn es im Einzelfall ausgehandelt wird.

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Sources: Geschäftsbedingungen Für Sanitär , Heizungs Und Lüftungstechniker

Annahmeverzug. 17.1 Für die Dauer des Annahmeverzuges des Vertragspartners ist Firma Telesysteme-Lenz berechtigt, die Liefergegenstände auf Gefahr und Kosten des Käufers einzulagern1. Die Firma Telesysteme-Lenz kann sich hierzu auch einer Spedition oder eines Lagerhalters bedienen. 17.2 Während der Dauer des Annahmeverzuges hat der Vertragspartner an die Firma Telesysteme-Lenz als Ersatz der entstehenden Lagerkosten ohne weiteren Nachweis pro Monat pauschal 1 % des Kaufpreises, höchstens jedoch 25,00 EUR pro Monat, zu bezahlen. Bei Anfall höherer Lagerkosten kann die Firma Telesysteme-Lenz den Ersatz dieser Kosten gegen Nachweis vom Vertragspartner fordern. 17.3 Wenn der Vertragspartner Kunde nach Ablauf einer ihm gesetzten schriftlich zu setzenden angemessenen Nachfrist unter Androhung, nach fruchtlosem Fristablauf vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen, schweigt oder ohne Rechtsgrund die Zahlung und/oder die Annahme ausdrücklich verweigert, bleibt der Liefergegenstände verweigert oder erklärt, die Ware nicht abnehmen zu wollen, Anspruch der Reichelt GmbH auf Vertragserfüllung bestehen. Stattdessen kann die Firma Telesysteme-Lenz die Erfüllung Reichelt GmbH vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung nach Maßgabe der Ziffer III.4.3. verlangen. 2. Soweit der Verzug des Vertrages verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangenKunden länger als einen Monat dauert, hat der Kunde anfallende Lagerkosten zu zahlen. Die Firma Telesysteme-Lenz ist berechtigt, als Schadenersatz wahlweise entweder pauschal 25 Reichelt GmbH kann sich zur Lagerung auch einer Spedition bedienen. 3. Als Schadensersatz statt der Leistung bei Verzug des Kunden gemäß Ziffer III.4.1 kann die Reichelt GmbH 25% des vereinbarten Kaufpreises ohne Abzüge fordern, sofern der Kunde nicht nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht oder den Ersatz des effektiv entstandenen Schadens vom Käufer nicht in der Höhe der Pauschale entstanden ist. 4. Im Falle besonders hoher Schäden, wie zum Beispiel bei Sonderanfertigungen, bleibt der Reichelt GmbH vorbehalten, anstelle der Schadensersatzpauschale in Abs. 1 einen nachgewiesenen höheren Schaden geltend zu fordernmachen.

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Annahmeverzug. 17.1 Für die Dauer 18.1. Bei Annahmeverzug des Annahmeverzuges des Vertragspartners ist Firma Telesysteme-Lenz Kunden sind wir berechtigt, bei Bestehen auf Vertragserfüllung das Fahrzeug bei uns oder bei Dritten zu verwahren bzw. die Liefergegenstände auf Gefahr und Kosten des Käufers einzulagern. Die Firma Telesysteme-Lenz kann sich hierzu auch einer Spedition oder eines Lagerhalters bedienenWare (z.B.: Reifen) bei uns einzu- lagern, wofür uns eine in den Geschäftsräumlichkeiten ausgezeichnete Lagergebühr zusteht. 17.2 Während der Dauer des Annahmeverzuges hat der Vertragspartner an die Firma Telesysteme-Lenz als Ersatz der entstehenden Lagerkosten ohne weiteren Nachweis pro Monat pauschal 1 18.2. Davon unberührt bleibt unser Recht, das Entgelt für erbrachte Leistungen fällig zu stellen und nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zuruckzutreten. 18.3. Im Falle eines berechtigten Rücktritts vom Vertrag dürfen wir einen pauschalierten Scha- denersatz in Höhe von 10 % des Kaufpreises, höchstens jedoch 25,00 EUR pro Monat, zu bezahlen. Bei Anfall höherer Lagerkosten kann die Firma Telesysteme-Lenz den Ersatz dieser Kosten gegen Auftragswertes zuzüglich USt ohne Nachweis des tatsäch- lichen Schadens vom Vertragspartner fordern. 17.3 Wenn der Vertragspartner nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme der Liefergegenstände verweigert oder erklärt, die Ware nicht abnehmen zu wollen, kann die Firma Telesysteme-Lenz die Erfüllung des Vertrages verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung unternehmerischen Kunden verlangen. Die Firma Telesysteme-Lenz Verpflichtung zur Zahlung eines Schadenersatzes durch einen unternehmerischen Kunden ist vom Verschulden unab- hängig. 18.4. Die Geltendmachung eines höheren Schadens ist zulässig. Gegenüber Verbrauchern besteht dieses Recht nur, wenn es im Einzelfall ausgehandelt wird. 18.5. Sofern unsere Kosten, Aufwand oder der entstandene Schaden den Wert der Sache (z.B.: Reifen, altes Auto) übersteigt, sind wir nach abermaliger Aufforderung nach einem Monat zur außergerichtlichen Verwertung / Entsorgung berechtigt, als Schadenersatz wahlweise entweder pauschal 25 % des vereinbarten Kaufpreises oder den Ersatz des effektiv entstandenen Schadens vom Käufer zu fordern.

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Sources: General Terms and Conditions for Vehicle Repair Services