Amtsdauer. 1Die Amtsdauer ist gleichgestellt mit der Laufdauer des GAV, jedoch maximal vier Jahre. 2Die Mitglieder der PeKo sind wieder wählbar.
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Sources: Gesamtarbeitsvertrag
Amtsdauer. 1Die 1 Die Amtsdauer ist gleichgestellt mit der Laufdauer des GAV, jedoch maximal vier Jahre. 2Die .
2 Die PeKo-Mitglieder der PeKo sind wieder wählbar.
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Sources: Gesamtarbeitsvertrag