Allgemeine Pflichten des Kunden Musterklauseln

Allgemeine Pflichten des Kunden. 6.1. Für die Domain selbst sowie für sämtliche Inhalte, die der Kunde auf dem Webserver abrufbar hält oder speichert ist alleine der Kunde verantwortlich. Dies gilt auch, soweit die Inhalte auf einem anderen Webserver als dem des Anbieters abgelegt sind und lediglich unter einer über den Anbieter registrierten Domain bzw. Subdomain abrufbar sind. Der Kunde ist im Rahmen seiner Verpflichtung zur Einhaltung der gesetzlichen und vertraglichen Regelungen auch für das Verhalten Dritter, die in seinem Auftrag tätig werden, insbesondere von Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen verantwortlich. Dies gilt auch für sonstige Dritte, denen er wissentlich Zugangsdaten zu den Diensten und Leistungen des Anbieters zur Verfügung stellt. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, den Webserver des Kunden auf eventuelle Verstöße zu prüfen.
Allgemeine Pflichten des Kunden. Der Kunde wird den geliehenen Gegenstand mit der notwendigen Sorgfalt behandeln und gegen unbefugten Zugriff sichern. Er wird keine Änderungen am Leihgegenstand vornehmen, insbesondere wird er Kennungen des Herstellers nicht beschädigen oder entfernen. Verwendungen auf den Leihgegenstand wird der Kunde nur mit ausdrücklicher schrift- licher Zustimmung von Vodafone machen.
Allgemeine Pflichten des Kunden. 1.4.1 Der Kunde hat die ordnungsgemäße Nutzung der Software jeweils durch aktive und angemessene Mitwirkungshandlungen zu fördern. Er hat NCS die zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung notwendigen Informationen und Daten zur Verfügung stellen. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass bei ihm die technischen Voraussetzungen für die Nutzung des Vertragsgegenstandes geschaffen werden, insbesondere im Hinblick auf die eingesetzte Hard- und Software, die Verbindung mit dem Internet und aktuelle Browsersoftware. Der Kunde hat insbesondere eine regelmäßige Datensicherung durchzuführen und eine aktuelle Virenschutzsoftware einzusetzen.
Allgemeine Pflichten des Kunden. (1) Soweit der Kunde Beschäftigten oder sonstigen Erfül- lungsgehilfen in zulässiger Weise die Nutzung der Online- Befragungssysteme ermöglicht („Endnutzer"), wird er diese zur Einhaltung der Pflichten für Kunden aus diesen AGB in geeigneter Weise verpflichten. Der Kunde bleibt Netigate gegenüber für die Handlungen und Unterlassun- gen der Endnutzer verantwortlich.
Allgemeine Pflichten des Kunden. 5.1 Für sämtliche Inhalte, die der Kunde auf dem Server abrufbar hält oder speichert ist der Kunde verantwortlich. Der Kunde ist im Rahmen seiner Verpflichtung zur Einhaltung der gesetzlichen und vertraglichen Regelungen auch für das Verhalten Dritter, die in seinem Auftrag tätig werden, insbesondere von Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen verantwortlich. Dies gilt auch für sonstige Dritte, denen er wissentlich Zugangsdaten zu den Diensten und Leistungen des Anbieters zur Verfügung stellt. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, den Server des Kunden auf eventuelle Rechtsverstöße zu prüfen.
Allgemeine Pflichten des Kunden. 6.1 Der Kunde schafft alle nach den Produktbeschreibungen und diesen AGB und anwendbaren BesGB notwendigen Voraussetzungen, damit er die TI- Produkte übernehmen kann, diese durch den PED installiert, an die TI angeschlossen werden und der Kunde die Dienstleistungen von CONCAT AG annehmen kann.
Allgemeine Pflichten des Kunden. 6.1 Der Kunde schafft alle nach den Produktbeschreibungen und diesen AGB und anwend- baren BesGB notwendigen Voraussetzungen, damit die TI-Produkte an die TI angeschlossen werden und der Kunde die Dienstleistungen von PT annehmen kann. Eine Checkliste mit den erforderlichen Voraussetzungen für den erfolgreichen Anschluss ist für den Kunden online unter xxxxx://xxx.xxxxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxxx_xxxxxx/XxxxXxxx/XX/xx-xxxxx-xxxxx.xxx abrufbar.
Allgemeine Pflichten des Kunden. (1) Der Kunde hat die Vertragsdurchführung durch aktive und angemessene Mitwirkungshandlungen zu fördern. Insbesondere stellt er Optimizely alle für die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen erforderlichen Informationen, Daten und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung.
Allgemeine Pflichten des Kunden. Der Kunde vergütet Reasco alle vertraglich vereinbarten Leis- tungen sowie alle vom Kunden zusätzlich abgerufenen Leistun- gen. Der Kunde ist verpflichtet, Reasco die zur Erfüllung der verein- barten Leistungen notwendigen Informationen in geeigneter Form unaufgefordert und rechtzeitig zukommen zu lassen. Ins- besondere stellt er sicher, dass Reasco über die an den einzel- nen Standorten geltenden internen Regelungen informiert ist (insbesondere standortspezifische Sicherheitsvorschriften). Der Kunde gewährleistet die Zutrittsberechtigungen und stellt die für die Leistungserbringung notwendigen Räumlichkeiten und Flä- chen (Lagerflächen, Büros usw.) unentgeltlich zur Verfügung. Bei Objektübernahmen gewährt der Kunde Reasco eine Frist von einem Monat ab Objektübernahme, um das Objekt auf allfällige zum Zeitpunkt der Übernahme bestehende, wesentliche Mängel zu überprüfen. Solche Mängel werden durch Reasco schriftlich angezeigt. Das zur Ausführung der Leistungen notwendige Wasser sowie den Strom etc. stellt der Kunde Reasco unentgeltlich zur Verfü- gung. Der Kunde erteilt Reasco die notwendigen Vertretungsbefug- nisse und Vollmachten, die für eine ordnungsgemässe Leis- tungserbringung erforderlich sind. Wo erforderlich, erteilt der Kunde eine schriftliche Vollmacht zugunsten von Reasco, falls sich Reasco als Vertreter des Kunden legitimieren muss. Jegliche Vertretungsbefugnisse und Vollmachten erlöschen bei Vertrags- beendigung automatisch. Werden die notwendigen Voraussetzungen zur Erfüllung der Leistungen durch Reasco vom Kunden nicht gewährleistet, ist Reasco im entsprechenden Ausmass von der Einhaltung der ihr gesetzten Verpflichtungen und Termine entbunden.
Allgemeine Pflichten des Kunden. 1.1 Der Kunde ist verpflichtet den Mietgegenstand ab dem Zeitpunkt der Übergabe sorgfältig zu behandeln und zu nutzen. Der Kunde darf den vermie- tetet Gegenstand nur für geeignete Zwecke einsetzen.