Common use of Abwerbeverbot Clause in Contracts

Abwerbeverbot. Während der Vertragsdauer sowie sechs Monate nach Vertragsbeendigung unterlassen es die Vertragsparteien, Mitarbeiter oder Subunternehmer der jeweils anderen Partei aktiv abzuwerben. Schließt der Auftraggeber in dieser Zeit mit dem Mitarbeiter oder Subunternehmer von ROSA Experts einen Arbeitsvertrag der in Zusammenhang mit den Fähigkeiten und Tätigkeiten steht, die der Mitarbeiter oder Subunternehmer für ROSA Experts ausgeführt hat, so gilt dies als Personalvermittlung. Hieraus steht ROSA Experts für jeden Einzelfall ein angemessenes Honorar, mindestens drei Bruttomonatslöhne, zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer zu.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen