Verschiedenes. 14.1 Keine Partei haftet für Verzögerungen bei der Erfüllung von Vertragspflichten aus ▇▇▇▇▇▇▇, die eine Partei in Verzug nicht zu vertreten hat, und diese Partei hat Anspruch auf eine angemessene Fristverlängerung zur Erfüllung ihrer Vertragspflichten. Wenn die betroffene Partei an der Vertragserfüllung für 60 Tage (oder einen sonstigen, zwischen den Parteien vereinbarten Zeitraum) gehindert war, können beide Parteien den Vertrag mit sofortiger Wirkung durch Mitteilung an die andere Partei kündigen; die Bestimmungen nach Abs. 12.4 finden dann Anwendung. 14.2 Änderungen eines Vertrags müssen schriftlich erfolgen, einen Verweis auf Abs. 14.2 enthalten und von einem Vertreter beider Parteien unterzeichnet werden. 14.3 Ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Mintec darf der ▇▇▇▇▇ seine vertraglichen Rechte und Pflichten nicht abtreten, übertragen, belasten, untervergeben oder in sonstiger ▇▇▇▇▇ damit handeln. Mintec darf seine vertraglichen Rechte und Pflichten zu jeder Zeit abtreten, übertragen, belasten, untervergeben oder in sonstiger ▇▇▇▇▇ damit handeln. 14.4 Macht eine Partei ein vertragliches oder sonstiges Recht nicht geltend, verhindert dies nicht eine spätere Geltendmachung solcher (oder ähnlicher) Rechte. 14.5 Die Bestimmungen eines Vertrags und die Rechte und Rechtsmittel einer Partei gelten zusammen, ohne Vorbehalt und zusätzlich zu sonstigen gesetzlichen oder equity-rechtlichen Rechten und Rechtsmitteln einer Partei. Die Nichtausübung eines vertraglichen, gesetzlichen oder equity-rechtlichen Rechts oder Rechtsmittels durch eine Partei (unbeschadet des Umfangs gemäß Vertrag, Gesetz oder Equity-Recht) hindert die Partei nicht an der Ausübung sonstiger Rechte oder Rechtsmittel. 14.6 Sofern mit Ausnahme von Abs. 5.2 nicht anderweitig in einem Vertrag ausgeführt, soll keine Bestimmung eine Partnerschaft oder ein Joint Venture jeglicher Art zwischen den Parteien begründen oder eine Partei dazu bevollmächtigen, als Vertreter der anderen Partei zu handeln, und keine Partei hat die Befugnis, im Namen oder Auftrag der anderen Partei zu handeln oder die andere Partei zu binden (u. a. die Abgabe von Erklärungen oder Gewährleistungen, die Annahme von Pflichten oder Haftungen oder die Ausübung von Befugnissen). 14.7 Sollte eine Bestimmung eines Vertrags von einem Gericht oder einer zuständigen Behörde für ungültig oder nicht durchsetzbar befunden werden, gilt diese als aus einem Vertrag herausgelöst und sind die verbliebenen Bestimmungen des Vertrags weiterhin wirksam. Wenn eine ungültige, nicht durchsetzbare oder gesetzwidrige Bestimmung durch Streichung eines Teils gültig, durchsetzbar oder gesetzlich zulässig würde, gilt die Bestimmung in der entsprechend geänderten Fassung, um die wirtschaftlichen Absichten der Parteien zu bewirken. 14.8 Ein Vertrag (einschließlich der Unterlagen und Urkunden, auf die ▇▇▇▇▇ verwiesen wird) hebt alle früheren Erklärungen, Absprachen, Übereinkommen und Vereinbarungen zwischen den Parteien bezüglich des Vertragsgegenstands auf und ist der ausschließliche Vertrag zwischen den Parteien bezüglich des Vertragsgegenstands. Jede Partei erkennt an, sich nicht auf (schriftliche und/oder mündliche) Erklärungen, Absprachen, Übereinkommen oder Vereinbarungen zu stützen, die nicht ausdrücklich ausgeführt oder auf die in einem Vertrag nicht ausdrücklich verwiesen wird. Anlage 1 Datenschutz
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Sources: Master Services Agreement
Verschiedenes. 14.1 Keine Partei haftet 13.1 Der ▇▇▇▇▇ verpflichtet sich dazu, alle gültigen internationalen und nationalen Gesetze, Verordnungen, Vorschriften, Voraussetzungen und Regeln hinsichtlich Bestechungs- und Korruptionsbekämpfung, Kartellen und fairem Wettbewerb, Ausfuhrkontrollen, Umweltrecht, Gift- oder Gefahrenstoffen, Arbeitsschutzregeln usw. aller Gerichtsbarkeiten, die für Verzögerungen diesen Vertrag relevant sind, und direkte oder indirekte Geschäftsbeziehungen mit GF, die zum Zeitpunkt dieses Vertrags in Kraft sind und von Zeit zu Zeit abgeändert oder begonnen werden können, einzuhalten (und die Einhaltung durch seine Mitarbeiter, Vertreter und weiteren Geschäftspartner sicherzustellen).
13.2 Die Rechte, Interessen und Pflichten des Kunden dürfen ohne die vorherige schriftliche Genehmigung von GF nicht abgetreten oder übertragen werden.
13.3 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags ungültig oder nicht vollstreckbar sein oder werden, wird die Gültigkeit oder Vollstreckbarkeit aller anderen Bestimmungen davon nicht berührt. In diesem Fall wird die ungültige Bestimmung durch eine Bestimmung ersetzt, die mit der ursprünglichen wirtschaftlichen Absicht der Parteien übereinstimmt.
13.4 Dieser Vertrag stellt zusammen mit seinen Anhängen oder ausgefertigten schriftlichen Änderungen den gesamten Vertrag zwischen den Parteien dieses Vertrags in Bezug auf den Vertragsgegenstand dar. Er ist der endgültige Ausdruck der Vereinbarung zwischen den Parteien dieses Vertrags und ▇▇▇▇▇ an ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇ vorherigen schriftlichen Erklärungen, Vereinbarungen und Abmachungen zwischen den Parteien dieses Vertrags hinsichtlich des Vertragsgegenstands.
13.5 Änderungen an oder Hinzufügungen zu Bestimmungen dieses Vertrags sind erst verbindlich, wenn sie schriftlich erfolgen und durch die Parteien unterzeichnet wurden. Die in diesem Abschnitt festgelegte Vereinbarung kann nur im gegenseitigen schriftlichen Einvernehmen der Parteien abgeändert oder aufgehoben werden.
13.6 Dieser Vertrag wird gemäß Schweizer ▇▇▇▇▇ – unter Ausschluss des Kollisionsrechts – bestimmt und ausgelegt.
13.7 Der ausschließliche Gerichtsstand für jegliche Streitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten oder Forderungen, die aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag erwachsen, darunter die Gültigkeit, Ungültigkeit, Verletzung oder Auflösung dieses Vertrags, liegt bei den ordentlichen Gerichten in Schaffhausen, Schweiz. Zudem ist GF dazu berechtigt, Klagen bei jeglichem anderen Gericht der Erfüllung von Vertragspflichten aus zuständigen Gerichtsbarkeit einzureichen. (die restliche Seite wurde absichtlich freigelassen) Anfangsdatum der Services: Standort der Services: Name des Ansprechpartners/Administrators beim Kunden: Bezeichnung: Telefon: E-Mail: Name: Bezeichnung: Unterschrift & Datum: Name: Bezeichnung: Unterschrift & Datum: [X] Anhang 1: Vereinbarung zum Basisservice (obligatorisch) [X] Anhang 2: Angebot (obligatorisch) [X] Anhang 3: Webportal und Apps (obligatorisch) [ ] Anhang 4: Vereinbarung zum Qualitätskontrollmanagementservice (optional) [ ] Anhang 5: Vereinbarung zu Geo-Positionierungs-Services (optional) Der unterzeichnete Vertrag ist als Kopie an ▇▇▇▇▇▇▇▇@▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇ zu übersenden. Basisservice: Verschafft dem Kunden einen Anmeldezugang und Zugriff auf alle notwendigen Apps und das Webportal mit grundlegendem Support zur Fehlerbehebung. Die Kosten für diese Dienstleistung sind Anhang 2 (Angebot) zu entnehmen. Beim Kauf des Basisservice willigt der ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇ ein, die eine Partei in Verzug nicht Anmeldedaten per E-Mail sowie ein Startpaket zu vertreten haterhalten. Das Startpaket umfasst den Zugriff auf alle notwendigen Unterlagen für die Einrichtung und Ausführung des Services. Die ursprüngliche Internetplattform ▇▇▇▇▇ keine Daten auf und ist komplett leer, ohne jegliche Inhalte. Mit den Demo-Videos und diese Partei hat Anspruch auf eine angemessene Fristverlängerung zur Erfüllung ihrer Vertragspflichten. Wenn die betroffene Partei an der Vertragserfüllung für 60 Tage (oder einen sonstigen, zwischen den Parteien vereinbarten Zeitraum) gehindert war, können beide Parteien den Vertrag mit sofortiger Wirkung durch Mitteilung an die andere Partei kündigen; die Bestimmungen nach Abs. 12.4 finden dann Anwendung.
14.2 Änderungen eines Vertrags müssen schriftlich erfolgen, einen Verweis auf Abs. 14.2 enthalten und von einem Vertreter beider Parteien unterzeichnet werden.
14.3 Ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Mintec darf Benutzeranleitungen kann der ▇▇▇▇▇ seine vertraglichen Rechte ursprüngliche Plattform einrichten und Pflichten nicht abtretenim Laufe der Zeit pflegen. Der ▇▇▇▇▇, übertragen, belasten, untervergeben oder in sonstiger willigt ▇▇▇▇▇ damit handeln. Mintec darf seine vertraglichen Rechte ein, den Basisservice, wie oben und Pflichten zu jeder Zeit abtretenin den entsprechenden Absätzen dieses Vertrags, übertragen, belasten, untervergeben oder in sonstiger einschließlich ▇▇▇▇▇ damit handeln.
14.4 Macht eine Partei Anhängen, erwähnt, zu erhalten. Dem Kunden, , wird ein vertragliches oder sonstiges Recht nicht geltend„Testzeitraum“ von Monaten eingeräumt, verhindert dies nicht eine spätere Geltendmachung solcher (oder ähnlicher) Rechte.
14.5 Die Bestimmungen eines Vertrags und die Rechte und Rechtsmittel einer Partei gelten zusammenwährend dessen der vollständige Zugang zum Basisservice bereitgestellt wird, ohne Vorbehalt und zusätzlich zu sonstigen gesetzlichen oder equity-rechtlichen Rechten und Rechtsmitteln einer Parteidass die Jahresgebühr fällig wird. Die Nichtausübung eines vertraglichen, gesetzlichen oder equity-rechtlichen Rechts oder Rechtsmittels Der Testzeitraum beginnt am ersten Werktag nach der Zustellung des Startpakets durch eine Partei (unbeschadet des Umfangs gemäß Vertrag, Gesetz oder Equity-Recht) hindert die Partei nicht GF an der Ausübung sonstiger Rechte oder Rechtsmittel.
14.6 Sofern mit Ausnahme von Absden Kunden. 5.2 nicht anderweitig in einem Vertrag ausgeführt, soll keine Bestimmung eine Partnerschaft oder ein Joint Venture jeglicher Art zwischen den Parteien begründen oder eine Partei dazu bevollmächtigen, als Vertreter der anderen Partei zu handeln, und keine Partei hat die Befugnis, im Namen oder Auftrag der anderen Partei zu handeln oder die andere Partei zu binden (u. a. die Abgabe von Erklärungen oder Gewährleistungen, die Annahme von Pflichten oder Haftungen oder die Ausübung von Befugnissen).
14.7 Sollte eine Bestimmung eines Vertrags von einem Gericht oder einer zuständigen Behörde für ungültig oder nicht durchsetzbar befunden werden, gilt diese als aus einem Vertrag herausgelöst und sind die verbliebenen Bestimmungen des Vertrags weiterhin wirksam. Wenn eine ungültige, nicht durchsetzbare oder gesetzwidrige Bestimmung durch Streichung eines Teils gültig, durchsetzbar oder gesetzlich zulässig würde, gilt die Bestimmung in der entsprechend geänderten Fassung, um die wirtschaftlichen Absichten der Parteien zu bewirken.
14.8 Ein Vertrag (einschließlich der Unterlagen und Urkunden, auf die Der ▇▇▇▇▇ verwiesen wird) hebt alle früheren Erklärungen, Absprachen, Übereinkommen und Vereinbarungen zwischen den Parteien bezüglich kann sich jederzeit während des Vertragsgegenstands auf und ist der ausschließliche Vertrag zwischen den Parteien bezüglich des VertragsgegenstandsTestzeitraums von dem Service abmelden. Jede Partei erkennt an, sich nicht auf (schriftliche und/oder mündliche) Erklärungen, Absprachen, Übereinkommen oder Vereinbarungen zu stützen, die nicht ausdrücklich ausgeführt oder Seine Zugriffe auf die App und das Webportal werden bei der Abmeldung widerrufen, und ihm werden keine Kosten in einem Vertrag nicht ausdrücklich verwiesen Rechnung gestellt. Wenn der Testzeitraum abläuft, ohne dass sich der ▇▇▇▇▇ abgemeldet hat, wird der nächste Werktag als „Anfangsdatum der Services“ festgelegt und die zugehörige/n Lizenz/en wird/werden in Rechnung gestellt.
Anlage 1 Datenschutz
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Sources: Track & Trace Agreement