Gewährleistung. Sofern in Ziffer 14 nichts anderes bestimmt ist, gewährleistet Adobe dem Lizenznehmer, dass die Leistung der Software für die ▇▇▇▇▇ ▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇ (90) Tagen nach Versand der Software im Wesentlichen der Dokumentation entspricht, sofern sie auf dem empfohlenen Betriebssystem, der entsprechenden Plattform und Hardware-Konfiguration betrieben wird. Geringfügige Leistungsabweichungen von der Beschreibung in der Dokumentation begründen keinen Gewährleistungsanspruch. DIESE BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG GILT NICHT FÜR TESTSOFTWARE (WIE IN ZIFFER 4 BESCHRIEBEN), WORKSPACE-CODE (WIE IN ZIFFER 3.8 BESCHRIEBEN), ZERTIFIZIERUNGSDIENSTE (WIE IN ZIFFER 3.4 BESCHRIEBEN), FLEX SDK KOMPONENTEN, LIVECYCLE SDK KOMPONENTEN, KORREKTURSOFTWARE, SCHRIFTTYPENSOFTWARE, DIE IN ANDERE FORMATE KONVERTIERT WURDE, ODER FÜR VOM LIZENZNEHMER ABGEÄNDERTE SOFTWARE, SOWEIT DIESE ÄNDERUNG EINEN FEHLER VERURSACHT HAT. Alle Gewährleistungsansprüche müssen innerhalb dieser ▇▇▇▇▇ ▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇ (90) Tagen geltend gemacht werden. Entspricht die Leistung der Software nicht im Wesentlichen den vorstehenden Gewährleistungen, beschränken sich die Gesamthaftung von Adobe und ihren Konzernunternehmen und die ausschließlichen Ansprüche des Lizenznehmers nach ▇▇▇▇ von Adobe auf den Ersatz der Software oder die Erstattung der an Adobe für die Software gezahlten Lizenzgebühr, wobei in diesem Fall die Lizenz für die jeweilige Software mit der Erstattung erlischt. DIE IN DIESER ZIFFER BESCHRIEBENE BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG GEWÄHRT DEM LIZENZNEHMER SPEZIELLE RECHTE. DEM LIZENZNEHMER STEHEN MÖGLICHERWEISE WEITERE RECHTE ZU, DIE JE NACH RECHTSORDNUNG VARIIEREN.
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Gewährleistung. Sofern in Ziffer 13 und 14 nichts anderes bestimmt ist, gewährleistet Adobe dem Lizenznehmer, dass die Leistung der Software für die ▇▇▇▇▇ ▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇ (90) Tagen nach Versand der Software im Wesentlichen der Dokumentation entspricht, sofern sie auf dem empfohlenen Betriebssystem, Betriebssystem und der entsprechenden Plattform und Hardware-Konfiguration betrieben Hardwarekonfiguration ausgeführt wird. Geringfügige Leistungsabweichungen von der Beschreibung in der Dokumentation begründen keinen Gewährleistungsanspruch. DIESE BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG GILT NICHT FÜR TESTSOFTWARE (WIE IN ZIFFER 4 BESCHRIEBEN), WORKSPACENFR-CODE SOFTWARE (WIE IN ZIFFER 3.8 4 BESCHRIEBEN), ZERTIFIZIERUNGSDIENSTE (WIE IN ZIFFER 3.4 BESCHRIEBEN)ENTWICKLUNGSSOFTWARE, FLEX SDK KOMPONENTEN, LIVECYCLE SDK KOMPONENTENBEISPIELANWENDUNGSCODE, KORREKTURSOFTWARE, SCHRIFTTYPENSOFTWARE, DIE IN ANDERE FORMATE KONVERTIERT WURDE, ODER FÜR VOM LIZENZNEHMER ABGEÄNDERTE SOFTWARE, SOWEIT DIESE ÄNDERUNG EINEN FEHLER VERURSACHT HAT. Alle Gewährleistungsansprüche müssen innerhalb dieser einer ▇▇▇▇▇ ▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇ (90) Tagen geltend gemacht werden. Entspricht die Leistung der Software nicht im Wesentlichen den vorstehenden Gewährleistungen, beschränken sich die Gesamthaftung von Adobe und ihren seinen Konzernunternehmen und die ausschließlichen Ansprüche des Lizenznehmers nach ▇▇▇▇ von Adobe auf den Ersatz der Software oder die Erstattung Rückerstattung der an Adobe für die Software gezahlten Lizenzgebühr, wobei in diesem Fall die Lizenz für die jeweilige Software mit der Erstattung Rückerstattung erlischt. DIE IN DIESER ZIFFER BESCHRIEBENE BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG GEWÄHRT DEM LIZENZNEHMER SPEZIELLE RECHTE. DEM LIZENZNEHMER STEHEN MÖGLICHERWEISE WEITERE RECHTE ZU, DIE JE NACH RECHTSORDNUNG VARIIEREN.
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